How do I apply?
We are delighted that you are interested in studying medicine at the Faculty of Medicine at TU Dresden.
The study program takes place at the campus of the Faculty of Medicine in Dresden.
We have compiled important information on events and the application process on this page.
Table of contents
Advice and events for prospective students
University information days: Uni-Live and Uni-Day
Here you will get an overview of studying medicine as well as the application procedure, admission quotas and the internal selection procedure of the TU Dresden Faculty of Medicine (AdH) and you will have the opportunity to ask your questions.
Further information on the varied program can be found at Uni testen.
Personal counseling
The central student advisory service at TU Dresden offers a wide range of opportunities to answer your questions about studying medicine or to introduce you to the numerous fields of study and to support you in your search for the right degree program and with your application.
Workshops for study orientation
A workshop is suitable for you if you are still undecided about which field of study you want to choose and if you would like to take time to consider your strengths, inclinations and ideas for the future. You can find the offer on the pages of the Central Student Advisory Service.
Further offers
The TU Dresden's counseling services and the Counseling Compass will also provide you with orientation.
You can find further information on the study requirements and application in our central study information system (SINS).
Application for the 1st semester
The following information provides you as a future first-year student with important information on the various quotas in the admission procedure in general and on the special features of the selection procedure at the Faculty of Medicine at TU Dresden:
Where do I apply?
Applications are made via www.hochschulstart.de for German applicants and applicants with equivalent status under admission law. For all other applicants, please refer to the information on the "Non-EU applicants" pre-quota on this page.
The allocation of study places in Medicine is based on a quota model with the main quotas Abitur best quota, the additional aptitude quota (ZEQ) and the university selection procedure (AdH) as well as the preliminary quotas below.
What preliminary quotas are there?
Prior to the allocation of study places in the main quotas, the so-called preliminary quotas are applied.
Bei der "Landarztquote" handelt es sich nach dem Sächsischen Landarztgesetz um eine Vorabquote, die an Bewerber:innen vergeben werden, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.Die Landarztquote wird in den Studiengängen Medizin (Regelstudiengang) und Humanmedizin (Modellstudiengang) eingeführt.
Die Bewerbung und Vergabe erfolgt durch bzw. bei der Landesdirektion Sachsen.
Es werden dazu eigene Auswahlverfahren durchgeführt. Alle weiteren Informationen, Ansprechpartner und Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Webseiten der Landesdirektion Sachsen.
Ordnung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen innerhalb der Quote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, finden Sie in unserer Satzung:
Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2024/25 finden im Zeitraum 26.08.24 bis 10.09.2024 statt.
Die Rahmenordnung zur Information zur Verarbeitung personnenbezogener Daten bei der Bewerbung finden Sie hier: https://www.verw.tu-dresden.de/Amtbek/PDF-Dateien/2022-01/01_ro13.12.2021.pdf
Bewerberweiche
Bitte nutzen Sie für Bewerbungen die Bewerberweiche.
Bewerbungen über uni-assist
Nicht-EU-Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist bis 15. Juli für das Wintersemester (eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich).
Folgende Bewerbergruppen müssen sich nicht über uni assist sondern direkt über das Portal der TU Dresden bewerben:
- Wiederbewerber (Sie haben bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden, die nicht älter als 1 Jahr ist).
- Studiengangswechsler (Sie sind bereits an der TU Dresden immatrikuliert und wollen den Studiengang wechseln.)
Studienkolleg
Die Einschreibung in das Studienkolleg (Kurs M) erfolgt auf Antrag des Bewerbers, wenn kein direkter Hochschulzugang möglich ist ( http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html ). Der Aufnahmetest ist erfolgreich zu absolvieren.
Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester.
Bitte legen Sie ein Sprachzeugnis B1/B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen vor.
Für eine Zulassung zum Studienkolleg sollte das Schulzeugnis eine Gesamtnote von maximal 1,5 haben. Die Zulassung zum Studienkolleg stellt keinen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz im gewünschten Studiengang dar. Nach dem Abschluss des Studienkollegs ist eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz notwendig.
Das Studienkolleg Sachsen befindet sich in Leipzig.
Die Bewerbung zum jeweiligen Wintersemester erfolgt ausschließlich über www.hochschulstart.de und ist bis zur dort angegebenen Frist einzureichen.
Möchten Sie vorab durch die Medizinische Fakultät der TU Dresden ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, informieren Sie sich per E-Mail unter über den Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Diese sind bis spätestens zum 31. Mai d. J. schriftlich einzureichen bei:
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
an der TU Dresden
Bereich Lehre
Studienbüro
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Die besonderen Umstände außergewöhnlicher Härte sind mit Sonderantrag zu begründen. Informationen hierzu finden Sie bei Hochschulstart.
Die Bundeswehrquote sichert als Vorabquote mit 2,2 % Studienplätze für Bundeswehrangehörige.
Information on application and admission in the 1st semester
You can find all the relevant information on our page Allocation procedure for medical degree programs.
Application for the higher semester
The following information is relevant for you if you would like to continue your medical studies at the Faculty of Medicine at TU Dresden as a university transfer student or lateral entrant.
Die Bewerbung für das höhere Fachsemester im Studiengang Medizin erfolgt über das Bewerbungsportal der TU Dresden.
Damit Ihre Bewerbung in das Rankingverfahren aufgenommen werden kann, beachten Sie bitte die relevanten Fristen und einzureichenden Unterlagen.
Aufgrund der Zulassungen jeweils zum Wintersemester d. J. werden ausschließlich folgende Fachsemester / klinische Semester angeboten:
Wintersemester:
a) im vorklinischen Studienabschnitt das 1. und 3. Fachsemester,
b) im klinischen Studienabschnitt das 1., 3. und 5. klinische Semester
Sommersemester:
a) im vorklinischen Studienabschnitt das 2. und 4. Fachsemester,
b) im klinischen Studienabschnitt das 2., 4. und 6. klinische Semester
Die Immatrikulation einer Studienbewerberin bzw. eines Studienbewerbers, die bzw. der in demselben Studiengang bereits an einer Hochschule in Deutschland oder der Europäischen Union eingeschrieben war, erfolgt in der Regel nur für das nächsthöhere Fach- bzw. Kliniksemester. Rückstufungen und Höherstufungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte achten Sie bei Ihrer Bewerbung auf die korrekte Auswahl des Fach- bzw. Kliniksemesters anhand Ihres bisherigen Studienverlaufs. Bewerberinnen und Bewerber für den klinischen Abschnitt des Studiengangs Medizin achten bitte darauf, dass in der Online-Bewerbung ( https://tu-dresden.de/bewerbung) zunächst das Fach- und anschließend das Kliniksemester auszuwählen ist (bei einem Studium im Rahmen der Regelstudienzeit bedeutet dies: 5. Fachsemester = 1. klinisches Semester; 6. Fachsemester = 2. klinisches Semester usw.). Für eine Bewerbung im klinischen Studienabschnitt ist das klinische Semester ausschlaggebend.
In der Online-Bewerbung sind sämtliche Studienzeiten im In- und Ausland anzugeben sowie bereits absolvierte Zwischenprüfungen, wie der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) unter „Prüfung“ einzutragen. Fehlerhafte und unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Vergabekriterien
Die Zulassung zum höheren Fachsemester richtet sich nach § 7 Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz i. V. m. § 41 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung. Sofern Studienplätze verfügbar sind, richtet sich die Vergabe nach den folgenden Bewerbergruppen:
1. Höherstufungen
2. Studienortswechsler/ Studienunterbecher
3. Sonstige Bewerber (Quereinstieg).
Innerhalb dieser Bewerbergruppen wird die Rangliste grundsätzlich nach den bisherigen Studienleistungen (abgeschlossene Leistungsnachweise im Sinne der Approbationsordnung) bestimmt. Bei Ranggleichheit wird der Platz nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und nachrangig nach Los bestimmt. Davon ausgenommen sind Bewerbungen für das 1. Klinische Semester. Hier erfolgt die Ranglistenbildung nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und nachrangig nach Losfahren.
1. Höherstufungen:
Die Höherstufung setzt voraus, dass Sie für das 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs durch die Stiftung für Hochschulzulassung zugelassen worden sind und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen schriftlichen Antrag (formlos) auf Höherstufung stellen. Der Antrag auf Höherstufung ist mit der Annahme auf Zulassung für das erste Fachsemester einzureichen, die entsprechenden Studienleistungen sind nachzuweisen.
2. Studienortswechsler/ Studienunterbrecher:
Studienortswechsler und -unterbrecher mit Studienleistungen von einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.
3. Sonstige Bewerber (Quereinsteiger):
Fach- und Studiengangwechsler gelten als Quereinsteiger, ebenso Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erworben haben. Sie benötigen eine Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.
Bei einem Wechsel aus dem Ausland oder aus einem verwandten Studiengang (Fachrichtungswechsel) in den Studiengang Medizin in ein höheres Fachsemester müssen Sie sich für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Ausstellung einer Anrechnungsbescheinigung ("Anrechnungsbescheid") an folgende Ämter oder Behörden wenden:
Bewerber:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft
Bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang ist das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe des Geburtsortes der/des Bewerber:in zuständig.
Bewerber:innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft
Bei Wechsel aus dem Ausland oder aus einem anderen (verwandten) Studiengang ist das
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychologie und Pharmazie in Düsseldorf zuständig.
Ab dem Sommersemester 2025 ist KEIN Studienplatztausch für die Studiengänge der Medizinischen Fakultät mehr möglich.
Legal basis for the application and steps for successful enrolment
The regulations of the selection procedure for the degree program Medicine can be found on our website on the allocation procedure for medical degree programs
All other legal regulations can be found in the TU Dresden's legal basis.