Mitteilungen des Prüfungsausschusses für den Bachelor-Studiengang Psychologie
- Wichtige Festlegungen des Prüfungsausschusses für Studierende (ab November 2010)
- Mitteilungen aus dem Prüfungsausschuss
- Festlegung zu Rücktritten von Prüfungsleistungen
Wichtige Festlegungen des Prüfungsausschusses (PA) für Studierende (ab November 2010)
Aufgrund von Rechtsunsicherheit ist es nach Festlegung des Prüfungsausschusses ab sofort nicht mehr möglich, vorläufige Abschlussbescheinigungen nur mit Vorliegen einer Bestätigung über die bestandene Abschlussarbeit zu erhalten.
Abschlussbescheinigungen über den erfolgreichen Abschluss des Studiums zur vorzeitigen Verwendung für den weiteren Werdegang, solang die Zeugnisunterlagen noch nicht vollständig unterschrieben zur Verfügung stehen, können auf Anfrage erstellt werden, wenn alle erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich erbracht sind und die Gutachten zur Abschlussarbeit von beiden Gutachter:innen mit Note unterschrieben vorliegen.
(gültig seit November 2023)
Der PA legt folgende Zeiträume für die Prüfungsperioden fest:
- Wintersemester: eine Woche nach Lehrveranstaltungsende bis 07.03.
- Sommersemester: zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsende bis 07.09.
(gültig seit April 2014)
Der PA legt folgende Zeiträume für die Wiederholungsprüfungen fest:
- Wintersemester: von November bis Lehrveranstaltungsende (Prüfungseinschreibung findet Ende Oktober statt)
- Sommersemester: von Mai bis Lehrveranstaltungsende (Prüfungseinschreibung findet Ende April statt)
Da in den Prüfungsordnungen keine konkrete Angabe über den Zeitpunkt der nächsten Wiederholung festgelegt ist, werden von den Prüfer:innen individuell entschieden , ob eine Wiederholungsprüfung im nächsten Semester angeboten wird, oder ob die Wiederholungsmöglichkeit der nächste reguläre Prüfungstermin nach Studienablaufplan bedeutet. Dies sollte nach Möglichkeit frühzeitig bekannt gegeben werden.
(gültig seit November 2015)
Frühester Beginn Bachelor-Arbeit (April 2012)
Der PA legt fest, dass die Anmeldung der Bachelor-Arbeit frühestens möglich ist, wenn mindestens 60 Leistungspunkte erworben sind (Einreichung des "Antrages auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit"siehe Formulare).
Anmeldung der Bachelor-Arbeit (November 2013)
Gemäß § 21 (3) Satz 5 BPO wird das Thema der Bachelor-Arbeit spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben. Der PA legt fest, dass Beginn der Bearbeitung der Bachelor-Arbeit das Datum des Lehrveranstaltungsbeginns des folgenden Semesters ist.
Mindestbearbeitungszeit (April 2014)
Der PA legt fest, dass die Mindestbearbeitungszeit von Bachelor-Arbeiten sechs Wochen beträgt.
Formular zu Nutzungsrechten bei Bachelor-Arbeiten (November 2015)
Ob ein Nutzungsrechtsformular unterschrieben werden soll, muss immer zu Beginn der Gespräche erörtert werden, damit alle Anforderungen vor der Entscheidung für die Bearbeitung eines Themas klar benannt sind. Sollte ein Prüfer/Advisor das Nutzungsrechtsformular ohne Vorankündigung erst am Ende der Arbeit dem Studierenden vorlegen, darf der Studierende die Unterschrift ohne negative Konsequenzen verweigern und sich bei Konflikten mit dem Prüfer/Advisor zur Unterstützung gerne an den PA wenden.
Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen sind grundsätzlich in dem Semester zu stellen, in dem ein Studienwechsel vollzogen wurde oder nachdem die Prüfungsleistung erbracht wurde.
Anerkennung von Noten (April 2015)
Es können laut § 17 (5) BPO nur Noten von vergleichbaren Notensystemen anerkannt werden: "… Noten sind - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und in die weitere Notenbildung einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen, sie gehen nicht in die weitere Notenbildung ein. …“
Studierende, die Noten von unvergleichbaren Notensystemen für ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ausgewiesen haben und diese an der TUD angerechnet haben wollen, können zur Notenübertragung ein erstelltes Informationsblatt (idealerweise schon vor Ort) den Prüfern an der ausländischen Hochschule vorlegen, mittels dem die Prüfer an ausländischen Hochschulen über das Notensystem der TUD informiert werden und die im Ausland erbrachte Note in einem "Grade Transfer" in das Notensystem der TUD einordnen können. Nur mit diesem Grade Transfer ist eine Notenübernahme bei Anrechnungsverfahren möglich.
(gültig seit November 2013)
Der Erlass einer gewissen Prozentzahl an Versuchspersonenstunden im Zuge eines Nachteilsausgleiches muss ebenso über den Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Da die VPh jedoch ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung an der Fakultät Psychologie darstellen, sind diese grundsätzlich zu erbringen und die Versuchsleiter:innen angehalten, bei den Versuchen niemanden auszuschließen. Dienlich kann hierzu ein vom Prüfungsausschuss erstellter Brief an die Versuchsleiter:innen sein, den Sie bei Absagen vorlegen können. Sollte es doch vermehrt zu Absagen kommen und Sie eine Reduktion der VPh über einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, weisen Sie bitte die Absagen mit diesem Formblatt nach und reichen einen formlosen schriftlichen begründeten Antrag auf Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. ärztliches Attest) sowie dem Formblatt ein.
(gültig seit Nov 2017)
Der PA legt fest, dass die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) für Studierende nach dem 3. Fachsemester positiv bestätigt werden kann, wenn 78 Leistungspunkte erbracht wurden.
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) kann für Studierende am Ende des 4. Fachsemesters positiv bestätigt werden, wenn 100 Leistungspunkte erbracht wurden.
(gültig seit Mai 2023)
Gemäß § 22 (3) Bachelor-Prüfungsordnung trägt das Zeugnis das Datum des Tages, an dem der letzte Prüfungsbestandteil erbracht worden ist. Ist die letzte Prüfungsleistung die Bachelor-Arbeit, ist der Tag der Abgabe der Bachelor-Arbeit das Zeugnisdatum.
(gültig seit Mai 2013)
Empfehlungen des Prüfungsausschusses zu texterzeugender KI (Stand 17.05.2023)
Der Prüfungsausschuss spricht zu den neuen Prüfungsformen "Portfolio" und "Komplexe Leistung" der neuen Prüfungsrahmenordnung der TU Dresden folgende Empfehlungen aus.