Apr 17, 2019; Colloquium
50. Verkehrsplanerisches und Verkehrsökologisches KolloquiumDie neue Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden hält weiterhin an der Stellplatznachweispflicht bei Neubauvorhaben fest. Mit der neuen Satzung vom 26. Juli 2018 sind alle Bauherren in Dresden verpflichtet, veränderte Gestaltungsanforderungen an die Errichtung von Pkw-Stellplätzen und neue Gestaltungsgrundsätze für Radabstellplätze zu beachten. In Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung sind Richtzahlen für die Ermittlung des Stellplatzbedarfes einschließlich dessen Abminderung geregelt sowie die Höhe der Ablösesummen bei Nichterrichtung festgelegt. Der Beitrag wird zunächst einen kurzen Abriss zur Geschichte der Stellplatznachweispflicht in Deutschland sowie der Stellplatznachweispflicht in den Bundesländern geben. Darauf aufbauend erfolgt eine Darstellung der Entwicklung der Stellplatzsatzung in Dresden seit 1992. Im Anschluss werden die Inhalte der neuen Dresdner Satzung vorgestellt und erläutert.