Studie zur Gemeinschaftskläranlage Dresden-Kaditz
Förderprogramm | Projektvereinbarung 18 im Rahmen des WTZ-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik |
Finanzierung | Bundesministerium für Forschung und Technologie |
Bearbeitungszeitraum | bis 1990 |
Projektbearbeitung | Berliner Wasser-Betriebe |
Dipl.-Chem. F. Safert | |
Dipl.-Ing. A. Peter |
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TU Braunschweig, Institut für Siedlungswasserwirtschaft | |
Prof.-Dr.-Ing. R. Kayser |
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Dipl.-Ing. C. Wolffson | |
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Dresden | |
Dr.-Ing. M. Günther |
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TU Dresden, Sektion Wasserwesen, Bereich Wasserversorgung und Abwasserbehandlung | |
Prof. Dr. sc. techn. K. Lützner |
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Doz. Dr. sc. techn. J. Hackenberger | |
Dipl.-Ing. V. Kühn | |
Dr.-Ing. S. Ehrig |
Hintergrund
Die geplante Gemeinschaftskläranlage Dresden-Kaditz umfasst eine Abwasserreinigungskapazität für rd. 1,5 Mio. EGW. Das Verhältnis von Einwohnerwerten zu Industrieeinleitern beträgt etwa 1 : 2. Der Schwerpunkt der Industrieeinleiter ist das Arzneimittelwerk Dresden mit rd. 0,5 Mio. EGW. Voruntersuchungen zur Kläranlage begannen in jüngerer Zeit vor 8 Jahren. Aus verschiedenen Varianten wurde vom Forschungszentrum Wassertechnik Dresden für die Abwasserbehandlung ein modifiziertes Adsorptionsbelebtschlammverfahren und für die Schlammbehandlung das Kurztaktoberflächenfiltrations-Verfahren (KURAM) mit anschließender landwirtschaftlicher Verwertung des Schlammes vorgesehen. In Abweichung von international vergleichbaren Anlagen ist infolge hoher Substratkonzentrationen durch Indirekteinleiter eine sehr hohe BSB5-Belastung von rd. 450 mg BSB5/l zu verzeichnen. Des Weiteren erfolgte die Bemessung nur für den Trockenwetterzufluss. Eine Denitrifikation und Phosphorelimination waren nicht vorgesehen.
Diese Konzeption wurde infolge verschiedener Ursachen in Frage gestellt. So ist inzwischen, ausgelöst durch das Helsinki-Abkommen, eine weitestgehende Stickstoff- und Phosphorelimination erforderlich. Das KURAM-Verfahren wurde verworfen, eine Frischschlammentwässerung mit Kammerfilterpressen und Eisen- und Kalkzugabe als Obergangslösung gewählt, wobei infolge der hohen Schadstofflasten eine ursprünglich vorgesehene landwirtschaftliche Verwertung nicht möglich ist. Der Bau des Pumpwerkes für Trockenwetterzufluss, der Vorklärung, der A-Stufe und der Zwischenklärung ist bereits sehr weit fortgeschritten. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass die angenommenen Substratfrachten infolge konsequenter Indirekteinleiterforderungen geringer werden. Auch ist die Einleitung der Abwässer des Arzneimittelwerkes im Hinblick auf die Schlammentsorgung neu zu überdenken. Die drei Institutionen haben sich auf Grund dieser Gegebenheiten bereit erklärt, im Rahmen des WTZ-Abkommens einen Verfahrensvorschlag für die Gemeinschaftskläranlage Dresden-Kaditz zu unterbreiten.
Schlussfolgerungen
- Die Inbetriebnahme der Hochlaststufe muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Zeitdauer des Betriebes der KA nach dieser Verfahrensführung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Investitionsmöglichkeiten, wird jedoch sicher die nächsten 5 fahre andauern. Deshalb ist der Einsatz von Flockungs- und Fällungsmitteln als Übergangslösung zur Entlastung der Elbe zu prüfen. Gleichzeitig ist die Schlammverbrennung vorzubereiten. Hierbei ist bei der Kapazitätsauslegung insbesondere auf die Mitbehandlung von Müll einerseits und zum anderen auf die Zielstellung, zumindest einen Teil des Schlammes einer landwirtschaftlichen Verwertung zuzuführen, aber auch auf den Standort in Verbindung mit der Tallage, zu achten.
- Im Rahmen des weiteren Ausbaues der KA ist die Bemessungswassermenge von 1 + 0 auf 1 + 1 um 100 % zu vergrößern. In diesem Zusammenhang sollte bei der Sanierungskonzeption des Kanalisationsnetzes davon ausgegangen werden, dass 1 + 10 Regenwasseranteile durch geeignete Maßnahmen im Netz zurückgehalten werden können. Für das über die Regenüberläufe ablaufende Abwasser sind gleichfalls perspektivische Behandlungsmaßnahmen erforderlich.
- Die Vorzugslösung für den Endausbau der KA sieht folgende Verfahrensschritte vor: Beibehaltung der Vorklärbecken, Umbau der A-Stufe und Zwischenklärung zur anaeroben Behandlungsstufe. Die Stickstoffelimination erfordert gemäß ATV-Arbeitsblatt A 131 (Gelbdruck) Flächen, die zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Es wurden im Rahmen der Studie 2 Nachweise geführt. Bei Einhaltung der in der Bundesrepublik gültigen Einleitungsbedingungen ist eine Erweiterung der KA um 25 % jenseits der Autobahn notwendig. In Variante 3. wurde nachgewiesen, welche Ablaufwerte bei Nutzung der z.Zt. vorhandenen Flächen eingehalten werden können (siehe auch Anlage 4 - Lageplan und Längsschnitt).
- Es wird empfohlen, in unmittelbarer Vorbereitung auf die weiteren Ausbaustufen nachfolgende Untersuchungen durchzuführen:
- Untersuchungen zur Abwasserbeschaffenheit gemäß Forderungen des Arbeitsblattes A 131 und im Hinblick auf verringerte Belastungswerte durch Indirekteinleiter, dabei müssen auch die relevanten Schadstoffe (Schwermetalle, AOX) gemessen werden.
- Untersuchungen zu Möglichkeiten der Schwermetallentlastung durch Indirekteinleiter und zusätzlich durch Maßnahmen zur Schwermetallrücklösung aus dem Primärschlamm mit dem Ziel der anaeroben Schlammbehandlung und landwirtschaftlichen Verwertung.
- Die überschlägigen Kosten, bezogen auf die Bundesrepublik, für mittlere Kläranlagen sind in Anlage 4 angegeben.
Schlagwörter
Belebtschlammverfahren, Schlammbehandlung, Schlammentsorgung, Nährstoffelimination