ERASMUS Outgoing
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Auslandsstudium mit ERASMUS
Allgemeine Informationen (Programm)
ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Mit dem Programm ERASMUS wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu unterstützen. Im Rahmen des Programms schließt die TU Dresden bilaterale ERASMUS-Vereinbarungen mit ihren europäischen Partnerhochschulen, in denen die Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und insbesondere die Fächer der Austauschstudenten bzw. -dozenten festgelegt sind.
Die wesentlichen Gesichtspunkte des Austauschprogramms auf einen Blick
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Es gibt keine Sprachprüfungen an der Gasthochschule.
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Es erfolgt eine grundsätzliche Anerkennung der an der ausländischen Hochschule erbrachten Studienleistungen. Im vollen Umfang geschieht dies jedoch nur bei vergleichbaren Lehrinhalten und Anforderungsniveaus der Hochschulen.
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Jeder ERASMUS-Student erhält eine monatliche finanzielle Unterstützung.
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Es werden von der Gasthochschule keine Studiengebühren erhoben. Dies ist besonders wichtig bei Universitäten im angelsächsischen Raum.
- Ein besonderer Vorteil erwächst den Austauschstudenten aus den etablierten Kontakten der Auslandsbeauftragten und Dozenten aller am Förderprogramm beteiligten Hochschulen.
Weitere Informationen gibt es beim Deutschen Akademischen Auslandsdienst, DAAD, und auf den ERASMUS-Seiten des Akademischen Auslandamtes der TU Dresden sowie bei der ERASMUS-Initiative der TU Dresden.
Vorgehen
Die Auswahl des Landes und der Universität
Jeder hat bei der Wahl des Landes seine eigenen Wünsche und Vorstellungen. Wichtig sind vorhandene oder sich gerade "im Aufbau" befindende Sprachkenntnisse, da diese bei der Bewerbung um einen Studienplatz vorgewiesen werden müssen. Auch sollte man sich ausführlich über den Charakter der ins Auge gefassten Universität(en) sowie über die gebotenen Möglichkeiten in Hinblick auf Lehrangebot und außeruniversitäre Aktivitäten informieren. Dazu können Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudenten gelesen werden.
Die Bewerbung
Bewerbungsunterlagen sind über das neue Mobilitätsportal elektronisch einzureichen. Dazu sind ein Nachweis der bisherigen Studienleistungen, ein Nachweis der Sprachkenntnisse und ein kurzer Plan des Studiums im Ausland sowie eine gut durchdachte Begründung für den Aufenthalt beizufügen. Wichtig ist die Einhaltung der geforderten Fristen (28.02.).
Der Bescheid
Im Falle eines positiven Bescheides bestätigt man - ohne Ausnahme - die Anerkennung der Rahmenbedingungen des ERASMUS-Programmes und verpflichtet sich gleichzeitig, zum Nutzen nachfolgender Auslandsstudenten, folgende Leistungen nach seiner Rückkehr zu erbringen:
- Verfassen eines mindestens zweiseitigen Berichtes über den Auslandsaufenthalt mit Hinweisen und Tipps für zukünftige Kommilitonen aus Dresden.
- Teilnahme an der nächsten Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium für Studierende der Fakultät Verkehrswissenschaften der TU Dresden.
Finanzierung
Im Rahmen des ERASMUS-Programmes steht jedem Teilnehmer eine ERASMUS-Förderung, die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe zu! Diese ist über ein Onlineformular, das beim ERASMUS-fachkoordinator einzureichen ist, zu beantragen (siehe Förderung: Mit dieser Unterstützung kannst du rechnen)
Wenn man bereits während seines Studiums in Deutschland zu den BAföG-Empfängern gehört, dann erhält man grundsätzlich auch Auslands-BAföG. Wer bisher noch keinen derartigen staatlichen Zuschuss erhalten hat, sollte es dennoch versuchen, da die Bemessungsgrenzen für das Auslands-BAföG erheblich höher sind. Die Anträge können in Dresden ausgehändigt, jedoch z. T. nicht bearbeitet werden. Abhängig von dem gewählten "Auswanderungsland" muss man sich mit unterschiedlichen Bafög-Ämtern in Verbindung setzen. Es müssen eine Reihe von Dokumenten eingereicht werden, die teilweise noch in Deutschland zu beantragen sind.
Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Studentenwerk.
Die letzten Vorbereitungen
Bevor es jetzt endgültig losgeht, sind noch ein paar Dinge zu erledigen. Nachdem man die Zusage für einen Studienplatz erhalten hat, setzt sich der Auslandsbeauftragte mit der entsprechenden Hochschule in Verbindung und man erhält Informationen von der Gastuni. Darin findet sich alles Wissenswerte wie Beginn und Ende der Vorlesungs-, Prüfungs- und Ferienzeit, Möglichkeiten der Anreise, Tipps zum Wohnen u.v.a.m. Doch aufgepasst: es handelt sich dabei stets nur um offizielle Termine und Hinweise. Für die besonders hilfreichen Insider-Tipps sollten unbedingt die Erfahrungsberichte der ehemaligen Austauschstudenten gelesen werden.
Empfehlenswert ist es, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Beurlaubung an der TU Dresden zu beantragen. Dies muss beim Immatrikulationsamt unter Vorlage der Bestätigung des Auslandsstudiums beantragt werden. Die entsprechende Bescheinigung stellt das Akademische Auslandsamt aus. Die Auslandssemester zählen dadurch nicht als Fachsemester und man spart den Betrag für das sonst obligatorische Semesterticket.
Der Antrag ist vor Beginn eines jeden Semesters erneut auszufüllen. Es ist daher ratsam, eine gute Freundin, einen Freund oder ein Familienmitglied mit der Einreichung der Anträge zu beauftragen um alle erforderlichen Fristen einzuhalten.
Zum Thema Auslandskrankenversicherung sei folgendes angemerkt: in vielen Ländern der EU besteht aufgrund gegenseitiger Abkommen der gesetzlichen Krankenversicherer für Bürger eines EU-Mitgliedslandes in der Regel ein Krankenversicherungsschutz. Es ist aber wichtig, sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes unbedingt bei der eigenen Krankenkasse nach dem Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Land zu erkundigen, da besonders bei privat versicherten Personen Probleme des Versicherungsschutzes in einigen Ländern bestehen können. Wichtig ist auch die Überprüfung sämtlicher anderer Versicherungen wie z.B. Haftpflicht- oder Unfallversicherung. So übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung nur die Behandlung im In- oder Ausland, nicht jedoch z.T. sehr teure Transportkosten vom Ausland zurück nach Hause. Derartige Dinge sind unter Umständen extra abzusichern.
Weiterhin wird empfohlen, die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen bereits im Vorfeld des Auslandsstudiums mit den entsprechenden Fachverantwortlichen abzustimmen. Für die Durchführung der Anrechnung von Studienleistungen nach dem Auslandsstudium sind die Fachverantwortlichen bzw. Auslandsbeauftragten sowie die Prüfungskommission zuständig.
Eine Art "Pflichtlektüre" für alle interessierten Studentinnen und Studenten ist die Informationsbroschüre des AAA der TU Dresden über das Studieren mit ERASMUS in Europa. Sie ist im Akademischen Auslandsamt und beim Auslandsbeauftragten der Fakultät erhältlich.
Ansprechpartnerinnen für weitere allgemeine Informationen zum Thema ERASMUS
Deutscher Akademischer Austauschdienst – DAAD
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen zur Bewerbung um einen ERASMUS-Platz sind beim Fachkoordinator einzureichen:
- Bewerbungsschreiben/-formular bzw. Motivationsschreiben (fakultätsabhängig)
- Nachweis über den bisherigen Studienverlauf (z.B. Notenübersicht)
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise von Sprachkenntnissen
Weitere Informationen siehe auch unter ERASMUS Bewerbungsmodalitäten
Partneruniversitäten der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
Hier finden Sie die aktuellen Partneruniversitäten der TU Dresden, die im Rahmen des ERASMUS-Austauschprogrammes zur Verfügung stehen.
Erfahrungsberichte
Erfahrungsberichte findet man auf den Webseiten des Akademischen Auslandsamts der TU Dresden.
Ein Hinweis für alle ehemaligen SOKRATES/ERASMUS-Studenten: Bitte unbedingt an die Anfertigung des Erfahrungsberichtes denken! Einfach schreiben, was man alles im Ausland erlebt hat, gute wie schlechte Erfahrungen. Den zukünftigen Austauschstudenten soll damit die ganze Sache etwas erleichtert werden. Die Berichte bitte als Datei an den Erasmusbeachftragten der Fakultät (Professur für Verkehrspsychologie) und an das Akademische Auslandsamt senden.
Die internationalen Regionalbotschafter der TU Dresden
Sie möchten sich aus erster Hand zu Ihrem Gastland informieren?
Fragen Sie jemanden, der sich vor Ort auskennt: Mehr als 470 TUD-Alumni der TU Dresden als Regionalbotschafter. Sie sind nach Ende ihres Studiums in ihre Heimatländer zurück gegangen, und stehen dort als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erleichtern den Einstieg vor Ort, geben Auskunft zu Bedingungen im Gastland, helfen bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen oder unterstützen beim Knüpfen von Kontakten.
Kontaktieren ist ganz einfach: Auf einer interaktiven Weltkarte zeigen Markierungspunkte die Orte an, in denen die Regionalbotschafter leben. Zu jedem einzelnen ist ein Kurzprofil hinterlegt - so können Sie unkompliziert mit ihnen in Kontakt treten:
http://tu-dresden.de/regionalbotschafter
Neugierig, wer zu ihnen gehört? Einige sind im TU-TV-Kanal auf youtube zu sehen.
Auslandsbeauftragter
academic / scientific staff
NameDr. rer. nat., Dipl.-Psych. Jens Schade
Contact for Erasmus Programme
Send encrypted email via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Chair of Traffic and Transportation Psychology
Chair of Traffic and Transportation Psychology
Visiting address:
Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
Professur Verkehrspsychologie, POT 114
01062 Dresden
Office hours:
- Tuesday:
- 12:00 - 13:00
- Teaching
- 15:00 - 16:00
- Erasmus
außerhalb der Vorlesungszeit nach Vereinbarung
Zeitplan
An dieser Stelle finden Sie aktuelle Veranstaltungshinweise:
Ein kurzer Überblick über alle wichtigen Termine
- Informationsbroschüre/Informationsplakat über die ERASMUS-Austauschprogramme der TU Dresden
- erhältlich im Akademischen Auslandamt (Fakultät)
Termin Januar - Bewerbungen der Studierenden
- bei den zuständigen Professoren
bis 28. Februar d. J. - Auswahl und Benachrichtigung der Studierenden (erfolgt schriftlich)
- durch die zuständigen Lehrstühle
April/Mai - Offizielle Mitteilung über die ausgewählten Studierenden an die Partnerhochschule
- durch die zuständigen Lehrstühle
April/Mai - Vereinbarung zum Studienprogramm/Learning Agreement
- durch die zuständigen Lehrstühle sowie den Auslandsbeauftragen und die Gastuniverstiät
Mai - September - Festlegung und Überweisung der ERASMUS-Förderung
- Akademiches Auslandsamt
September/Oktober