Hinweise zum Brexit und die Auswirkungen auf das ERASMUS-Programm
Mit dem Ausstieg aus der EU hat sich das Vereinigte Königreich auch für den Ausstieg aus dem Erasmus Programm entschieden. Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr an der neuen Programmgeneration (2021-2027) von Erasmus teil.
Erasmus-Aufenthalte im akademischen Jahr 2022/2023
Übergangsphase: Trotz Ausstieg des Vereinigten Königreiches aus dem ERASMUS-Programm können sich Studierende im Studienjahr 2022/23 vorerst noch für einen Aufenthalt an Britischen Partnerhochschulen im Rahmen von ERASMUS über das Mobilitätsportal bewerben.
- Die erhältst damit weiterhin den Status "Erasmus Studierende/r",
- bist von den Studiengebühren an der Partnerhochschule befreit
- und kannst ggf. im WiSe 2022/23 eine finanzielle Förderung erhalten.
Visa-Bestimmungen ab dem Jahr 2021
Auf den Webseiten der Britischen Regierung findest du eine Übersicht über die Visa-Bestimmungen.
- Für EU-Bürger gilt: Bei Aufenthalten von bis zu 6 Monaten ("visitor route") ist kein Visum erforderlich. Die Einreise ist mit einem gültigen elektronischem Reisepass (ePass) möglich.
- Für Aufenthalte, die länger als 6 Monate dauern, ist ab dem 01.01.2021 ein kostenpflichtiges Visum nötig ("student route"). Zusätzlich sind Gebühren in Form eines Gesundheitszuschlages "Immigration Health Surcharge" zu zahlen.
Weiterführende aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten des des DAAD.