09.02.2016
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Aus Mitteln des „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF) der EU, verwaltet durch die GD für Migration und Inneres, wurde ein neuer Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Der AMIF dient der Entwicklung einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie in der Kooperation mit Drittländern. Der aktuelle Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zielt auf die Förderung transnationaler Projekte ab, die die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Mitgliedstaaten der EU unterstützen.
Projekte, die sich um Förderung in diesem Aufruf bewerben, sollten sich auf Ergebnisse vorangegangener Projekte stützen und müssen in ihrer thematischen Ausrichtung eine oder beide der unten genannten Prioritäten adressieren. Innerhalb der beiden Prioritäten ist es notwendig, ein oder mehrere der genannten Ergebnisse zu erreichen.
Als Prioritäten und Ergebnisse sind aufgeführt:
(1) Förderung der Integration von Migrantinnen
- Ergebnis 1.1: Wissens- und Erfahrungsaustausch für Aktivitäten zur Unterstützung von Migrantinnen, insbesondere Frauen mit internationalem Schutzstatus, in den Bereichen Erwerb von Sprachkenntnissen, Zugang zu Unterbringung und Wohnung, Zugang zu medizinischer Versorgung und Zugang zu Ausbildung und zielgerichteter Unterstützung bei der Arbeitssuche, inklusive Angebote zur Förderung des Gleichgewichts zum Privat-/Familienleben wie Kinderbetreuung u.ä..
- Ergebnis 1.2: Umsetzung von konkreten Initiativen zur Förderung der Integration von Migrantinnen, inklusive Asylsuchende und Frauen mit internationalem Schutzstatus, in die aufnehmende Gesellschaft, durch Bildungsmaßnahmen, Freizeitgestaltung, Ausbildung, Hilfe zum Einstieg in den Arbeitsmarkt, Projekte gegen Diskriminierung und kulturelle Initiativen, die den interkulturellen Dialog und die Willkommenskultur fördern.
- Ergebnis 1.3: Beiträge zum Kapazitätsaufbau in Ländern und Gebieten, in denen es an speziellen Angeboten für Migrantinnen, insbesondere für Asylsuchende und Frauen mit internationalem Schutzstatus, mangelt, z.B. Maßnahmen zur Verringerung ihrer Isolation und zur Absicherung ihrer Teilnahme am sozialen Leben.
(2) Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und Förderung von Integration am Arbeitsplatz
- Ergebnis 2.1: Umsetzung von Initiativen für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für Migranten und Migrantinnen, insbesondere Personen mit internationalem Schutzstatus (und Asylsuchende, die einen gesetzlich geregelten Zugang zum Arbeitsmarkt haben), unter anderem durch Informationen zum Arbeitsmarkt, Sprach- und Ausbildungstraining, Einschätzung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Informationen hinsichtlich Anerkennung von Qualifikationen und Kontaktvermittlung zu potentiellen Arbeitgebern.
- Ergebnis 2.2: Identifizieren von Beispielen von und Beiträgen zu Unternehmern mit Migrationshintergrund bei der Förderung von Integration.
- Ergebnis 2.3: Förderung von Methoden um Arbeitgeber und Sozialpartner in den Integrationsprozess einzubeziehen, sowie Methoden zur besseren Integration am Arbeitsplatz durch die Förderung und das wirksame Management von Vielfalt.
- Ergebnis 2.4: Erfahrungsaustausch über Integrationsinitiativen unter der Beteiligung von Arbeitgebern, zum Beispiel durch Training, Mentorenrojekte, Start-up Unterstützungsprogramme und Diversity Management. Diese Initiativen können Arbeitgeber (inkl. öffentlicher Verwaltungen), Sozialpartner, Migrantenorganisationen sowie andere relevante Stakeholder einschließen.
Maßnahmen unter Priorität 2 können sowohl arbeitssuchende Migranten und Migrantinnen („access to work“), als auch Migranten und Migrantinnen in einem Arbeitsverhältnis („integration in the workplace“) als Zielgruppe haben. Unter Beachtung der bereits existierenden Hilfsmittel im Bereich der Integration (Handbücher etc.), sollen Projektanträge auf eine direkte Wirkung auf Drittstaatenangehörige durch konkrete Integrationsaktivitäten zielen.
Förderbedingungen:
Förderfähig als Antragsteller und Projektpartner sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Hochschulen) oder gemeinnützige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit in den teilnehmenden Staaten (alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark) sowie internationale Organisationen. Gefördert wird ein transnationales Konsortium bestehend aus mindestens vier Einrichtungen aus vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark).
Die Finanzierung der EU liegt bei maximal 90% der förderfähigen Projektkosten. Die beantragte Fördersumme pro Projekt muss mindestens 350.000€ und darf maximal 650.000€ betragen.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate, voraussichtlicher Projektstart ist im 4. Quartal 2016.
Die Antragsfrist endet am 29. Februar 2016 um 12:00 Uhr MEZ.
Alle Informationen zu diesem Aufruf finden Sie unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/migration-asylum-borders/asylum-migration-integration-fund/calls/2015/inte/index_en.htm
Gern steht Ihnen das Team des European Project Center (EPC) für Fragen zur Antragstellung sowie zur Unterstützung für die Umsetzung eines konkreten Projektvorhabens zur Verfügung.
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