03.03.2017
Transferassistent/-in
Die Förderung des Transferassistenten/-in fördert die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten.
Förderfähig sind:
- Personalausgaben für die Transferassistenten/-innen
- maximal zwei Personen pro Unternehmen (bei der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft pro Einrichtung, bei Hochschulen pro Fakultät maximal zwei Transferassistenten/-innen, bei Hochschulen für zentrale Funktionen des Technologietransfers zwei weitere Transferassistenten/-innen)
Wer wird gefördert:
KMU der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure, sonstige Technologiemittler, zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Was wird gefördert:
Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen oder Berufsakademien mit einschlägiger Berufserfahrung als Transferassistenten/-innen
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure oder sonstige Technologiemittler mit Betriebsstätte in Sachsen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden.
- Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle).
Das geförderte Personal muss mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten, eingestellt und beschäftigt werden. Transferassistenten/-innen müssen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie besitzen.
Das geförderte Personal muss über wenigstens drei Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler verfügen. Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate betragen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:
Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist, Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die bereits beim Antragsteller oder in einem mit dem Antragsteller im Sinne des Artikel 3 Abs. 3 Anhang I AGVO verbundenen Unternehmen beschäftigt waren (Tätigkeiten im Rahmen einer dualen Ausbildung oder im Rahmen von Praktika oder der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent sowie Tätigkeiten bei der einstellenden Hochschule bzw. Forschungseinrichtung sind förderunschädlich) und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 Prozent der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.
Bei Interesse an diesem Fördergegenstand wenden Sie sich bitte an das EPC. Vielen Dank.
Kontakt im EPC
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden