Maria Reiche Postdoctoral Fellowships
Inhaltsverzeichnis
ZIEL
Die Maria Reiche Postdoctoral Fellowships unterstützen exzellente Postdoktorandinnen bei ihrem Vorhaben, selbstständig ein Drittmittelprojekt einzuwerben, um sich an der TU Dresden für eine wissenschaftliche Laufbahn mit dem Ziel Professur zu qualifizieren.
Die Postdoc-Phase ist die entscheidende Qualifikationsphase für die akademische Karriere. Ist die Entscheidung für eine akademische Laufbahn gefallen, muss ein wissenschaftliches Portfolio aufgebaut werden, das zur Berufung führen kann. Es gilt, ein zunehmend eigenständiges Profil zu entwickeln - vom Recognized Reseacher hin zum Established Researcher.
Hier setzen die Maria Reiche Postdoctoral Fellowships an: Sie erhalten bis zu zwei Jahre ein Vollzeitstipendium, um in dieser Zeit Ihr unverwechselbares wissenschaftliches Profil zu entwickeln und einen eigenständigen Forschungsantrag bei einem externen Fördergeber zu stellen für ein Drittmittelprojekt, das Ihnen den weiteren Weg zur Professur ebnet (z.B. DFG Emmy Noether-Programm, ERC Starting Grant, DFG Heisenberg-Programm etc.).
Um das eigene Karriereportfolio abzurunden, können ergänzend durch die Maria Reiche Starter Kits weitere Maßnahmen zur Schärfung des wissenschaftlichen Profils unterstützt werden.
Die Maria Reiche Postdoctoral Fellowships sollen so einen Beitrag dazu leisten, die Repräsentanz von Frauen auf dieser Qualifikationsstufe an der Technischen Universität Dresden nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu erhöhen.
ART & UMFANG
- Förderung: Vollzeitstipendium an der Technischen Universität Dresden zur Antragsvorbereitung eines Drittmittelprojekts, das zu einer Universitätslaufbahn bzw. zur Berufbarkeit auf eine Professur (Nachwuchsgruppenleitung, Habilitation) befähigt.
- Laufzeit: max. 24 Monate
Antragsfrist: 24. Mai 2024
Frühester Förderbeginn: 01. Oktober 2024
Spätester Förderbeginn: 01. Januar 2025 - Volumen:
- monatliche Stipendienrate: 2.670,00 EUR
- ggf. monatlicher Familienzuschlag: 400,00 EUR für das erste und 100,00 EUR für jedes weitere Kind
- Zuschuss für die Erstausstattung des Arbeitsplatzes an der jeweiligen Professur/Forschungseinrichtung der Technischen Universität Dresden mit bis zu 2.500,00 EUR
- Maßnahmen zur Entwicklung und Schärfung eines eigenständigen wissenschaftlichen Profils bis zu maximal 10.000 EUR im Rahmen eines Maria Reiche Starter Kits
Förderfähige Maßnahmen sind:- Entwicklung von Kooperationen und Durchführung von Konferenzreisen
- Verbrauchsmaterialen und Publikationskosten
- Einladung internationaler Gastreferentinnen und Gastreferenten
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen
- Personalmittel für studentische Hilfskräfte (SHK)
- Teilnahme an gezielten fachlichen und überfachlichen Weiterbildungen
ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen, deren Promotion
nicht länger als sechs Jahre zurückliegt.
Die sechs Jahre sind dabei spätestens mit dem Monat vor dem beantragten Förderbeginn als vollendet anzusehen. Im Falle von Mutterschutzfristen und in Anspruch genommene Elternzeit(en) zwischen Promotionsabschluss und dem Monat vor dem beantragten Förderbeginn werden diese entsprechend auf die sechs Jahre angerechnet.
BEWERBUNGSVERFAHREN & ANTRAGSUNTERLAGEN
voraussichtlich Frühjahr 2025
Programmausschreibung
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen
Antragsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie alle Dokumente barrierefrei benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
- Online-Antragsformular
[Deaktiviert bis zur nächsten Ausschreibung!] - Anlage zum Antragsformular
- Gutachterliche Stellungnahme
- Referenzschreiben
- Stellungnahme der Fakultät
[nur bei Habilitationsvorhaben notwendig!] - Alle weiteren einzureichenden Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung
Der Antrag ist
- fristgerecht sowie
- ausschließlich in elektronischer Form als eine digitale PDF-Datei
(Ausnahme: gutachterliche Stellungnahmen)
mit dem Betreff „Maria Reiche Postdoctoral Fellowships“ unter der E-Mail-Adresse graduiertenakademie@tu-dresden.de einzureichen.
Nach Antragsschluss ist das Nachreichen von Antragsunterlagen nicht mehr möglich. Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
FAQ
Fragen rund um den Bewerbungs- und Auswahlprozess:
Die Gutachterliche Stellungnahme der aufnehmenden Professur der Technischen Universität Dresden inkl. der Erklärung zur Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung (Bereitstellung der benötigten Infrastruktur bzw. Anbindung an die jeweilige Professur/Forschungseinrichtung) muss von der Inhaberin bzw. dem Inhaber der Professur ausgefüllt und signiert werden.
Das benötigte Referenzschreiben kann durch eine weitere Hochschullehrerin bzw. einen weiteren Hochschullehrer Ihrer Wahl erfolgen. Dabei muss es sich nicht um eine/einen TU Dresden interne/n Professor:in handeln; die/der Gutachter:in sollte aussagekräftige Angaben über Ihre bisherige akademische Laufbahn und/oder Ihre bisherige wissenschaftliche Forschungstätigkeiten machen können.
Ggf. für die Erklärung der Fakultät, dass diese Ihre Habilitation unterstützt wird, wenden Sie sich bitte an die Dekanin bzw. den Dekan der betreffenden Fakultät.
Bei einem Antrag auf ein Maria Reiche Postdoctoral Fellowship wird die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie nicht vorausgesetzt. Die Mitgliedschaft ist bei einem positiven Förderentscheid innerhalb von zwei Monaten zu beantragen.
Die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie ist kostenfrei und muss formal beantragt werden. Um einen Antrag zu stellen, loggen Sie sich bitte bei Promovendus ein und füllen sie den Online-Mitgliedschaftsantrag für die Graduiertenakademie aus. Deteillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite rund um die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie.
Nein, grundsätzlich müssen Sie kein Maria Reiche Starter Kit beantragen.
Dies richtet sich ganz nach den von Ihnen anvisierten Aktivitäten zur Entwicklung und Schärfung des eigenen wissenschaftlichen Profils.
Planen Sie einen Kurzforschungsaufenthalt oder die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops im In- und Ausland, dann kommen eventuell für Sie unsere Förderangebote rund um Mobilität & Netzwerke in Frage.
Vereinbaren Sie gern bei Fragen oder Unsicherheiten einen individuellen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Tipp: In jedem Falle sollten Sie die geplanten Maßnahmen und anvisierten Aktivitäten in Ihrem einzureichendem Zeit- und Arbeitsplan verorten.
Die Darstellung des geplanten Vorhabens mit dem Ziel der Einwerbung eines Drittmittelprojektes darf max. 4 Seiten betragen und sollte folgende Angaben beinhalten:
- Themenschwerpunkt und Zielsetzung
- Arbeitsprogramm zur Antragsvorbereitung auf ein Drittmittelprojekt im anvisiertem Förderzeitraum inklusive Ausführung, inwiefern der geplante Drittmittelantrag auf die bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten aufbaut bzw. diese weiterentwickelt
- Zeit- und Arbeitsplan
- persönliche Einschätzung der Kompetenzen zur Bearbeitung des vorgeschlagenen Arbeitsprogrammes
- Begründung, warum der Wissenschaftsstandort Dresden bzw. die TU Dresden für die Ausarbeitung und Vorbereitungsmaßnahmen eines Drittmittelantrags präferiert wird
Es gibt keine formalen Voragben für die Darstellung des geplanten Vorhabens, jedoch folgende Empfehlungen:
- Papierformat: A4
- Schriftgröße 10 | vorzugsweise Schriftart Arial
- Deckblatt und Literaturangaben können zusätzlich zu den o.g. 4 Seiten eingereicht werden
Nachreichungen sind nur innerhalb der Antragsfrist möglich.
Unvollständige sowie verspätet eingereichte Anträge können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Die Auswahl der Geförderten trifft die eigens eingerichtete Auswahlkommission. Die
Rektorin bzw. der Rektor der Technischen Universität Dresden führt qua Amt den Vorsitz der Auswahlkommission. Der Auswahlkommission gehören an:
1. die Rektorin bzw. der Rektor der Technischen Universität Dresden
2. die Prorektorin bzw. der Prorektor Forschung
3. die Prorektorin bzw. der Prorektor Universitätskultur
4. die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte der Technischen Universität Dresden
5. drei Mitglieder des Vorstandes der Graduiertenakademie
6. zur fachlichen Beurteilung der eingereichten Anträge können im Auftrag von der bzw. dem Vorsitzenden der Auswahlkommission durch die Prorektorin Forschung bzw. den zuständigen Prorektor Forschung Mitglieder des Forschungsbeirats hinzugezogen werden.
Die Auswahl der Geförderten erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren. Nach
Beurteilung und Auswahl der schriftlichen Bewerbungsunterlagen werden geeignete Kandidatinnen zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch vor der Auswahlkommission eingeladen.
Zu den Auswahlkriterien zählen:
1. Qualifikation der Antragstellerin
(akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen, Drittmittel)
2. Qualität und Umsetzbarkeit des Vorhabens innerhalb der Förderzeit
3. Berücksichtigung der Lebenssituation
4. Vollständigkeit und fristgerechtes Einreichen der Antragsunterlagen.
Etwa eine Woche nach dem Bewerbungsschluss werden die Eingangsbestätigungen versandt. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von telefonischen Nachfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Entscheidung über die Geförderten wird Ende Juni getroffen. Etwaige Zu- und Absagen werden bis Mitte Juli versandt.
Fragen rund um die Fördermodalitäten:
Nein, die Stipendien sind nicht sozialversicherungspflichtig, da diese gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Die Förderung begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt somit kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Folglich unterliegt die Förderung nicht der Sozialversicherungspflicht. Für alle erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ist der/die Geförderte persönlich verantwortlich. Beihilfen in Krankheitsfällen, Beiträge zur Sozialversicherung usw. können nicht gewährt werden. Hinweise, wie sich sich die Zeiten auf die Rente bzw. die Pension ausauswirken, in denen ein Stipendium bezogen wurde, finden Sie im Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
Nein, da die Stipendien kein Arbeitsverhältnis begründen, sind Sie über die TU Dresden auch nicht krankenversichert. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. Sie müssen sich selber krankenversichern und die Versicherungskosten hierfür tragen. Promotionsstipendiaten zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs, so dass für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich zu dem günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Wir empfehlen Promotionsstipendiaten daher, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen, da die Beiträge stark variieren können.
Auch beinhalten die Stipendien keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Grundsätzlich sind Tätigkeiten gegen Entgelt während des Förderzeitraums möglich wenn sie den Stipendienzweck nach Art und Umfang nicht beeinträchtigen.
Vor Aufnahme bzw. vor Ausübung von Tätigkeiten gegen Entgelt ist eine schriftliche Zu-stimmung über die Graduiertenakademie bei der Rektorin bzw. bei dem Rektor der Technischen Universität Dresden einzuholen. Nebentätigkeiten und Zuverdienste dürfen einen zeitlichen Umfang von maximal 10 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Ein maximal fünfseitiger Zwischenbericht zum Stand der Arbeit, den bereits
abgeschlossenen Arbeitspaketen sowie ein präzisierter Zeitplan ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf des ersten Förderjahres bei der Graduiertenakademie der Technischen Universität Dresden einzureichen. Diesen Unterlagen ist eine gutachterliche Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers beizufügen. Die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über die Weiterförderung für das zweite Förderjahr.
Geförderte sind verpflichtet, der Graduiertenakademie der Technischen Universität
Dresden die Einreichung des Drittmittelantrags unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Nach Beendigung der Förderung ist der Graduiertenakademie der Technischen Universität Dresden innerhalb von acht Wochen ein Abschlussbericht vorzulegen. Der Abschlussbericht soll ca. vier Seiten umfassen und Informationen über die im Rahmen der Förderung geleisteten Arbeiten und Informationen zum Stand der Einreichung des Drittmittelantrags, eine Kopie des Antrags auf Drittmittel sowie bei Bewilligung oder Absage eine Kopie des Bescheids beinhalten.
Eine Unterbrechung des Forschungsvorhabens wegen Krankheit, Schwangerschaft,
besonderer familiärer Belastung der Geförderten oder aus einem anderen von der Geförderten nicht zu vertretenden wichtigen Grund ist grundsätzlich möglich. Hierüber sind geeignete Nachweise zu erbringen. Die Unterbrechung muss von der Geförderten über die Graduiertenakademie bei der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzendem der Auswahlkommission beantragt werden.
Die Unterbrechung kann bis zu einem Jahr beantragt werden. Die Förderung wird während der Unterbrechung ausgesetzt und verlängert sich mit der Wiederaufnahme der Arbeit am Förderzweck um die Zeitdauer der Restförderzeit.
Bei Schwangerschaft wird die Förderung während der Schutzfristen nach dem
Mutterschutzgesetz fortgezahlt. Die Unterbrechung aufgrund von Mutterschutz wird nicht auf die Dauer der Förderung angerechnet.
Während der Elternzeit ist es nicht möglich, ein Stipendium (Kurz- oder Langzeitförderung) oder eine Mobilitätsbeihilfe (Kurzforschungsaufenthalt) der Graduiertenakademie/TU Dresden zu erhalten. Während der Elternzeit ruht die Zahlung des Stipendiums und wird nur während der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen weitergezahlt bzw. nach Ende der Elternzeit fortgeführt.
KONTAKT
Hier bleiben keine Fragen offen!
Vereinbaren Sie gern einen individuellen Beratungstermin. Ich freue mich über Ihre Anfrage!
Referentin Förderprogramme
NameFrau Vivien Lippmann M.A.
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Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie unsere offene Online-Sprechstunde jeden Mittwoch (14 - 15 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-Mail