ESF Plus - Promotionsstipendien
Inhaltsverzeichnis
Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung des individuellen Bildungspotenzials von akademischen Fachkräften, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifizierung im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erhalten. Gefördert werden Vorhaben zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Forschungsarbeiten im Rahmen von Promotionen. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen zur Förderung1.
Folgende Promotionsformen2 sind förderfähig:
- Landesinnovationspromotionen, die Themen erforschen, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen.
- Industriepromotionen, die ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten (Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen o.Ä.) mit Sitz im Freistaat Sachsen und der Technischen Universität Dresden aufweisen (Es genügt, wenn die Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen eine Betriebs- bzw. Forschungsstätte in Sachsen unterhalten. Der Hauptsitz der Firma/Institution kann außerhalb des Programmgebietes verortet sein.).
- Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, die der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit dienen. Familienbedingte Unterbrechungen im Sinne der Richtlinie sind Unterbrechungen von mind. sechs Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
- Kombination von Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, sofern entsprechende Nachweise zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen jeweils beider Promotionsformen vorliegen.
Art und Umfang
Dauer der Förderung: | Das Promotionsstipendium wird bis zur Einreichung der Dissertationsschrift bis zu einer Dauer von vier Jahren gewährt. |
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Fördervolumen: |
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Antragsfrist: | 3. Juni 2024 |
Frühster Förderbeginn: | 01. Januar 2025. Ein späterer Beginn kann jeweils zum Monatsersten zugelassen werden (Frist Projektende 31. Dezember 2028 bleibt bestehen!). |
Spätestes Förderende: | 31. Dezember 2028 |
Bewerbung & Antragsunterlagen
derzeit nicht bekannt
Die folgenden Informationen sind für Ihre Bewerbung wichtig und erforderlich. Die Programmausschreibung (PDF) enthält detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsmodalitäten. Bitte lesen Sie auch unsere Hinweise zu den Antragsunterlagen (PDF).
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie die gutachterlichen Stellungnahmen und/oder die Absichtsbekundung als barrierefreie Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache oder mit vereidigter Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Englischsprachige Unterlagen können nach Vorgabe des Fördergebers nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: Die gutachterlichen Stellungnahmen sowie das letzte Hochschulzeugnis dürfen in Englisch verfasst sein. Folgende Antragsunterlagen sind erforderlich:
- Online Datenblatt
- SAB Antragsdeckblatt (PDF)
- in digitaler Form mit allen weiteren Antragsunterlagen via E-Mail
- zusätzlich im Original (in Papierform mit handschriftlicher Signatur!) bei der Graduiertenakademie (Mommsenstr. 07 | 01069 Dresden)
- Deckblatt für die Projektbeschreibung zum Promotionsvorhaben (PDF)
- Anlage (PDF) zur Begründung zur besonderen Förderwürdigkeit und Relevanz des Forschungsthemas (Hinweise zu den Antragsunterlagen (PDF) beachten!)
- Anlage (PDF) für Industriepromotionen: Absichtsbekundung der Mitfinanzierung der:des beteiligten Dritten inkl. Bestätigung über Kenntnisnahme der Anforderung einer etwaigen Kooperationsvereinbarung
- Gutachterliche Stellungnahme (PDF)
einzureichen seitens des:der (potentiellen) betreuenden Hochschullehrers:in bzw. Young Investigator an der TU Dresden, mit dem:der die Betreuungsvereinbarung geschlossen wurde/wird - bitte entnehmen Sie die ggf. weiteren einzureichenden Antragsunterlagen der Programmausschreibung (PDF)und den Hinweise zu den Antragsunterlagen (PDF)
Antragstellung
Der vollständige Antrag für ein ESF Plus – Promotionsstipendium ist einzureichen:
- ausschließlich in deutscher Sprache (Ausnahme: gutachterliche Stellungnahme)
- fristgerecht
- in der angegebenen Reihenfolge (gemäß Checkliste in: Programmausschreibung (PDF) und den Hinweise zu den Antragsunterlagen (PDF) )
- als eine PDF-Datei (Ausnahme: gutachterliche Stellungnahme & SAB Deckblatt)
- mit dem Betreff „ESF Plus - Promotionsstipendium 2024“ an die E-Mail-Adresse
FAQ
Fragen rund um den Bewerbungs- und Auswahlprozess
Antragsberechtigt sind:
- Promotionsinteressierte aller Fachbereiche der TU Dresden, sofern das Promotionsthema den genannten Kriterien entspricht
- Promovierende der TU Dresden, wenn die Förderung der Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens sechs Monate) dient
Nicht antragsberechtigt sind:
- Personen, die bereits mindestens drei Jahre als Nachwuchsforschende in einer mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus geförderten Nachwuchsforscher-, Nachwuchsforschungs- bzw. REACT-Forschungsgruppe vorbeschäftigt waren. Dies gilt nicht für SHK/WHK-Tätigkeiten in einer der o.g. Forschergruppen.
- Personen, die bereits eine anderweitige Promotionsförderung vor Antragstellung erhielten (Promotionsstipendien von Begabtenförderungswerken, Stiftungen, Landesförderprogramme, DAAD, usw.). Dies gilt nicht, wenn sie die Bedingungen für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erfüllen.
- bei Landesinnovationspromotionen: Personen, die bereits mit ihrem Promotionsvorhaben begonnen haben.
Bitte beachten Sie: Die Annahme als Doktorand:inn an der entsprechenden Fakultät gilt dabei als offizieller Start der Promotion. Bei Antragstellung darf demnach noch keine Annahme an der Fakultät erfolgt sein.
Besonders gewürdigt werden Promotionsvorhaben, die
- praxisorientierte oder interdisziplinäre Forschung betreiben,
- den Kompetenzerwerb im Bereich des europäischen Grünen Deals umfassen,
- den Kompetenzerwerb im Bereich der Digitalisierung umfassen,
- im MINT- oder KI-Bereich von Frauen realisiert werden oder
- im kulturellen Bereich angesiedelt sind.
Bitte beachten Sie dazu: Anlage zur Begründung zur besonderen Förderwürdigkeit und Relevanz des Forschungsthemas
Sofern das geplante Vorhaben mit besonderen Maßnahmen zur Umsetzung des ESF Plus-
Grundsatzes Nachhaltige Entwicklung beiträgt, wird dieses bei der Bewertung zusätzlich berücksichtigt.
Bitte beachten Sie dazu: Hinweise zu den Antragsunterlagen
Bereits mit dem Tag des Zuganges des formgebundenen Antrages bei der SAB darf förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden kann. Das Risiko einer Antragsablehnung trägt der:die Antragstellende. Wir empfehlen die Rückmeldung durch das EPC, ob Ihr Antrag an die SAB weitergeleitet wurde oder Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden konnte, abzuwarten.
Unter Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie (Punkt II. A. 4.) gibt es zunächst keinen Ausschluss von Promotionsvorhaben.
Jedoch ist laut SMWK eine Promotionsförderung während des grundständigen Medizinstudiums ausgeschlossen: Entsprechend II.A.6.a) der ESF-Richtlinie des SMWK haben die Promovierenden den Förderzeitraum hauptsächlich für die Forschungsarbeit im Rahmen der Promotion zu nutzen. Im Rahmen der ESF-geförderten Vorhaben sind Vollzeitstudium und Promotion gleichzeitig somit nicht vereinbar.
Die Förderfähigkeit eines Promotionsvorhabens zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erfordert einen „unmittelbaren Anschluss“ von der Elternzeit zur Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Arbeit. Zwischen dem tatsächlichen Ende der Elternzeit und dem tatsächlichen Beginn der Förderung ist es den potentiellen Promovend:innen förderunschädlich gestattet, bezahlten Tätigkeiten zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachzugehen. Eine weitere Bearbeitung des Promotionsthemas in der Übergangsphase (zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der ESF-Förderung) ist dabei allerdings nicht gestattet und förderschädlich. Durch den:die betreuende:n Professor:in ist entsprechend zu bestätigen, dass nach Abschluss der Elternzeit keine weiterführenden Tätigkeiten an der Promotion erfolgten.
Die Auswahl der Geförderten für ein ESF-Promotionsstipendium erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren. Die Priorisierung der eingereichten Förderanträge wird im Auftrag der Universitätsleitung durch den Vorstand der Graduiertenakademie vorgenommen. Nach erfolgreicher Priorisierung werden die Anträge durch das European Project Center (EPC) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Nach erfolgter Evaluierung durch die SAB und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) betreut das EPC geförderte Promotionen nachfolgend administrativ.
Die ESF-Promotionsstipendien sind leistungsbasierte Förderungen und werden in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben. Zu den Auswahlkriterien zählen:
- Qualifikation des:der Antragstellenden (akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen)
- Qualität der gutachterlichen Stellungnahme
- geschlechterparitätische Beteiligung
- Vollständigkeit und fristgerechtes Einreichen der Antragsunterlagen
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines ESF-Promotionsstipendiums besteht nicht.
Bitte beachten Sie: Im Auswahlverfahren werden die in der Ausschreibung genannten Vorhaben besonders gewürdigt (siehe auch FAQ - Frage 2). Ferner sollte das Forschungsvorhaben ausreichend begründet und verständlich dargelegt, die Projektskizze strukturiert aufgebaut und die Arbeitsschritte zur Zielerreichung nachvollziehbar dargestellt werden.
Bitte beachten Sie die Checkliste in der Programmausschreibung und die Hinweise zu den Antragsunterlagen.
Beim Ausfüllen des SAB Antragsdeckblatt gibt es einige Besonderheiten, auf die wir hiermit hinweisen möchten, mit der Bitte um Berücksichtigung und entsprechende Übertragung:
- Die „Art der Promotion“ ist zwingend zu wählen (Landesinnovationspromotion, Kooperative Promotion, Industriepromotion oder Vereinbarkeit Familie und wiss. Karriere).
- Das Thema der Promotion muss auf Deutsch formuliert werden, auch wenn Sie auf Englisch promovieren. Generell gilt, dass der gesamte Antrag für ein ESF-Stipendium auf Deutsch eingereicht werden muss. Es gibt zwei Ausnahmen: das Gutachten sowie das letzte Hochschulzeugnis dürfen auf Englisch sein.
- Der einzutragende „Stichtag“ ist nicht die Antragsfrist, zu der Ihr Antrag bei der Graduiertenakademie eingereicht werden muss, sondern der Tag, an dem die Anträge der SAB vorgelegt werden. Bitte entnehmen Sie den entsprechenden Stichtag der aktuellen ESF-Ausschreibung auf dieser Webseite.
- Dauer des Vorhabens: damit ist der Förderzeitraum, den Sie beantragen, gemeint. Hier gilt es den frühestmöglichen Förderbeginn gemäß Ausschreibung zu beachten. Maximal können vier Jahre beantragt werden (48 Monate) – der Zeit- und Arbeitsplan ist entsprechend dieses Förderzeitraumes in der Skizze anzulegen. Die Förderung endet mit Abgabe der Dissertation, nicht mit der Verteidigung. Generell gilt, dass die Förderung immer zum Monatsersten beginnt und entsprechend zum Monatsende ausläuft. Beispiel bei einer 48-monatigen Förderung: 01.01.2025 – 31.12.2028.
- Beantragter Zuschuss: Bitte tragen Sie hier die Gesamtsumme ein, die sich aus der monatlichen Fördersumme (1.700 € oder 850 € bei Industriepromotionen) mal der beantragten Förderdauer ergibt. Bsp.: 48 Monate x 1.700 € = 81.600 €.
- Anderweitige Promotionsförderung: Sollten Sie vor Antragstellung eine andere Finanzierung Ihrer Promotion erhalten haben (z.B. Stipendium oder Arbeitsverträge, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt während Promotionszeiten bestritten), sind Sie im ESF-Programm nicht mehr antragsberechtigt! Eine Ausnahme ist hier einzig allein die Promotionsform „Vereinbarkeit Familie und wiss. Karriere“, im Rahmen derer vor der familienbedingten Unterbrechung bereits mit der Promotion begonnen werden durfte. Bei allen anderen Formen ist ein vorheriger Promotionsbeginn im ESF-Programm nicht zulässig bzw. förderschädlich!
- Unterschriften:
- Antragstellende müssen zweimal auf dem Deckblatt unterschreiben: auf Seite 1 im Feld "Promovend:in" und auf der 2. Seiten die Datenschutzerklärung.
- Das Deckblatt muss neben der Unterschrift des:der betreuenden Professors:in noch abgestempelt werden (z.B. Institutsstempel).
- Auf Seite 2 müssen bei Kooperativen Promotionen und Industriepromotionen auch noch die Unterschriften und Stempel der weiteren betreuenden Personen bzw. Unternehmen eingeholt werden.
- Bei Vorhaben zur Vereinbarkeit Familie und wiss. Karriere müssen auf Seite 2 die Angaben zur familienbedingten Unterbrechung entsprechend vollständig eingetragen werden.
- Erwähnung der Anlagen auf Seite 2: Bitte beachten Sie, dass die zusätzlich einzureichenden Unterlagen, welche in der Programmausschreibung aufgeführt sind, dem Antrag zwingend beizufügen sind.
Wichtig!
Einreichung des SAB Deckblatt:
- in digitaler Form mit allen weiteren Antragsunterlagen via E-Mail
- zusätzlich im Original (in Papierform mit handschriftlichen Signaturen!) bei der Graduiertenakademie (Mommsenstr. 07 | 01069 Dresden)
Lesen Sie aufmerksam die Hinweise zur Erstellung der Projektbeschreibung (ab Seite 3) in den Hinweise zu den Antragsunterlagen.
WICHTIG
Bitte verwenden Sie auf jeden Fall das digital beschreibbare Deckblatt für die Projektbeschreibung zum Promotionsvorhaben!
Fragen rund um die Fördermodalitäten
ESF-Promotionsgeförderte sind verpflichtet, eine Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie zu beantragen, sofern sie zu Beginn der Promotionsförderung noch kein Mitglied sein sollten.
Ferner müssen ESF-Promotionsgeförderte i.d.R. alle sechs Monate ab Förderbeginn einen Zwischenbericht beim EPC einreichen. Bei Beteiligungen durch Kooperationspartner:innen ist dieser durch die Partner:innen mitzuzeichnen. Nähere Informationen entnehmen Geförderte bitte dem entsprechenden Förderbescheid.
Der Fördergeber ist berechtigt, die Förderung in Höhe einer Monatspauschale zu kürzen, wenn die von dem:der Geförderten zu erbringenden Qualifizierungsleistungen nicht erbracht werden.
Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums ist dem Fördergeber ein Verwendungsnachweis einzureichen. Der Fördergeber ist berechtigt, die letzte Förderrate (Schlussrate) einzubehalten und diese erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises auszuzahlen.
Ja, während der Förderdauer sind zusätzliche Qualifizierungsleistungen zu erbringen. Die Promovierenden sind angehalten neben der Arbeit an der Promotion ihre individuellen Potentiale sowie ihre Kenntnisse zum Gleichstellungswissen auszubauen. Eine Teilnahme am Qualifizierungsbereich Gleichstellung ist daher verpflichtend. Darüber hinaus ist in einem der Qualifizierungsbereiche Lehre, soziale Kompetenzen und Projektmanagement eine Leistung zu erbringen. Im Qualifizierungsbereich Lehre soll der Umfang für Lehrtätigkeitsstunden zwei Semesterwochenstunden nicht überschreiten.
Weitere Informationen werden im Falle einer Förderung mitgeteilt.
Ja, Nebentätigkeiten sind im Förderzeitraum bis maximal zehn Stunden pro Woche zulässig, wenn die Erwerbstätigkeit den Fortschritt des Promotionsvorhabens nicht beeinträchtigt.
Nein, die ESF-Promotionsstipendien sind nicht sozialversicherungspflichtig, da diese gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Die Förderung begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt somit kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Folglich unterliegt die Förderung nicht der Sozialversicherungspflicht. Für alle erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ist der:die Geförderte persönlich verantwortlich. Beihilfen in Krankheitsfällen, Beiträge zur Sozialversicherung usw. können nicht gewährt werden. Hinweise, wie sich die Zeiten auf die Rente bzw. die Pension auswirken, in denen man ein Stipendium erhalten hat, finden Sie hier.
Im Rahmen von Industriepromotionen wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.
Nein, da die Stipendien kein Arbeitsverhältnis begründen, sind ESF-Promotionsgeförderte über die TU Dresden auch nicht krankenversichert. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. Geförderte müssen sich selber krankenversichern und die Versicherungskosten hierfür tragen. Promotionsstipendiat:innen zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs, sodass für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich zu dem günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Wir empfehlen Promotionsstipendiat:innen daher, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen, da die Beiträge stark variieren können.
Auch beinhalten die Stipendien keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Im Rahmen von Industriepromotionen wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.
Sofern der Fördergeber nach individueller Rücksprache zustimmt und den entsprechenden GA-Programmantragsmodalitäten entsprochen wird, dürfen Sie sich auf die von der Graduiertenakademie angebotenen Förderprogramme bewerben.
Kontakt
Koordinatorin Förderprogramme
NameFrau Ekaterina Schacht M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-mail!
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 - 11.30 Uhr
Fußnoten
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Alle Angaben erfolgen gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2021 bis 2027 (ESF Plus RL 2021-2027 Hochschule und Forschung) vom 1. September 2022 und EU-Rahmenrichtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen vom 9. Dezember 2021. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
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Die aufgeführten Promotionsformen können auch im Zusammenwirken der TU Dresden und einer Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften als kooperatives Promotionsverfahren gemäß § 40 Abs. 4 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetztes durchgeführt werden.