Gleichstellung an der Fakultät Erziehungswissenschaften
Herzlich willkommen auf der Informationsseite der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Erziehungswissenschaften.
Im Fokus von Gleichstellungsarbeit steht der Einsatz für ein gleichberechtigtes, faires und diversitätssensibles Miteinander aller Personen unabhängig ihres Geschlechts und ihrer Geschlechtsidentität. Geschlechtliche Diskriminierung kann dabei nicht unabhängig von strukturellen Machtverhältnissen, anderen Formen der Diskriminierung und Abhängigkeitsstrukturen im Wissenschaftsbetrieb betrachtet werden. Gleichstellung ist ein intersektionales Anliegen.
Die TU Dresden ist durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Hochschulrahmengesetz und das Sächsische Hochschulgesetz dazu verpflichtet, für Gleichstellung und Chancengleichheit im Wissenschaftsbetrieb zu sorgen.
Um dies zu gewährleisten, gibt es an der TU Dresden unter anderem zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sind neben den bereits genannten Gesetzen weiterhin das Sächsische Gleichstellungsgesetz und auf universitärer Ebene die Grundordnung, Wahlordnung und Berufungsordnung der TU Dresden sowie die Fakultäts- und Bereichsordnungen, außerdem das Gleichstellungskonzept der TU Dresden.