Vertrauenspersonen
Die Vertrauenspersonen sind Ansprechpartner:innen für Angelegenheiten des wissenschaftlichen Nachwuchses (insbesondere für Doktorand:innen) zur Vermittlung in problematischen Situationen auf der Ebene der Fakultät Erziehungswissenschaften.
Vertrauenspersonen
Spezifische Fragen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens wie Plagiatsvorwürfe fallen in die Zuständigkeit von:
Die Ombudsperson ist Ansprechpartner/in, Ratgeber/in und Vermittler/in bei allen Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie wird bei Bedarf durch die Prüfstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten unterstützt.
Ihre Anzeige wird vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz des Whistleblowers sowie der Person, gegen die sich ein Verdacht richtet.
Die Ombudsperson steht im regelmäßigen Austausch mit den Vertrauenspersonen der Fakultäten, der Prüfstelle für wissenschaftliches Fehlverhalten sowie den übrigen Beratungsstellen der TU Dresden. Konfliktfälle, die nicht mit wissenschaftlichem Fehlverhalten zu tun haben, können mit dem Einverständnis der informierenden Person den zuständigen Stellen der TU Dresden (z.B. Personalrat, Konfliktmediator/in der Graduiertenakademie, Psychosoziale Beratung etc.) vertraulich zugeleitet werden.
Liegt aus der Sicht der Ombudsperson ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wird dieser durch die Untersuchungskommission oder in Verdachtsfällen, in denen das Fehlverhalten akademische Prüfungen (z.B. Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen, Habilitationen) betrifft, durch das in der jeweiligen Prüfungs- und Graduierungsordnung vorgesehene reguläre Prüfungsgremium begutachtet.
Frau Prof. Dr. Christel Baier Ombudsperson
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Frau Prof. Dr. Christina Dornack Stellvertretende Ombudsperson
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Der Ombudsman für die Wissenschaft (eingesetzt von der DFG) steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung von Personen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten zur Kenntnis gebracht haben („Whistleblower“) und dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/ombudsman/index.html