SBZ
Parlaments-Konzeptionen nach dem Zweiten Weltkrieg. Die sächsischen Landtage 1946 bis 1952
Bearbeiterin: Edith Schriefl
Im Oktober 1946 wurde in Sachsen nach einem 12-jährigen parlamentarischen Bruch durch den Nationalsozialismus der erste Nachkriegs-Landtag gewählt. Die erste Wahlperiode endete vier Jahre später im Sommer 1950. Die zweite Legislaturperiode, die im Herbst 1950 begann, endete frühzeitig mit der Auflösung des Landes Sachsen im Juli 1952.
Die sächsischen Nachkriegs-Landtage übernahmen einen großen Teil der parlamentarischen Handlungsstrukturen und Handlungsabfolgen von ihren Vorgänger-Institutionen in der Weimarer Republik. Gleichzeitig herrschte unter den Parlamentariern der Anspruch, einen innovativen Parlamentarismus einzuführen.
Das Dissertationsprojekt widmet sich diesen, ihrem Anspruch nach innovativen Parlaments-Konzeptionen: Was konnte und sollte nach der faschistischen Erfahrung „Parlamentarismus“ sein? Wie entwarf sich der sächsische Landtag selbst? Welche Vorstellungen von einem guten Parlament äußerten die Parlamentarier? Ferner widmet sich das Projekt der Frage, wie sich die Parlaments-Konzeptionen auf die parlamentarische Praxis auswirkten. Dabei gilt das besondere Interesse dem zum Teil widersprüchlichen Zusammenspiel von institutioneller Traditionsstiftung und konzeptioneller Neuordnung.
Während der ersten Legislaturperiode verringerten sich die parlamentarischen Handlungsmöglichkeiten. Zunehmend galt über die Fraktionsgrenzen hinweg die Norm, geschlossen und einheitlich zu agieren. Diese Entwicklung lässt allerdings nicht zwingend den Schluss zu, dass eine einzelne Partei, bspw. die SED, ihre Ideal-Vorstellung von einem Parlament erfolgreich durchgesetzt hatte. Vielmehr wurde der Landtag in kommunikativen Prozessen geformt, die sich nicht von den Konstruktionsabsichten einer einzelnen Partei steuern ließen. Die Studie widmet sich diesen Prozessen der kommunikativen und vor allem der sprachlichen Her- und Darstellung des Parlaments.