FAQs
Allgemeine Fragen zum LL.M. Programm:
- Erfolgreicher Abschluss der ersten Juristischen Prüfung, eines gleichwertigen ausländischen Studienabschlusses oder eines juristischen Bachelor-Studiengangs. Absolventen eines nichtjurisistischen Hochschulstudiums können bei Nachweis ausreichender Rechtskenntnisse zugelassen werden.
- Berufserfahrung von in der Regel einem Jahr (zur Anerkennung von Praktika, Nebentätigkeiten etc. sprechen Sie uns bitte an)
- Nachgewiesene Sprachkenntnisse über die Lehr- und Unterrichtssprachen an der TU-Dresden (Englisch: B2-Niveau) und der gegebenenfalls jeweiligen Partneruniversität.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie HIER!
Regelmäßig nehmen auch Studierende an dem Masterprogramm teil, die ihren ersten Abschluss in einer anderen Fachrichtung als Jura gemacht haben. Allerdings müssen juristische Grundkenntnisse nachgewiesen werden, damit eine Zulassung zu dem Masterprogramm möglich ist. Nach § 2(2) und § 5 der Eignungsfeststellungsordnung können Absolventinnen und Absolventen eines nichtjuristischen Hochschulstudiums zum Studium zugelassen werden, wenn sie ausreichend Rechtskenntnisse nach-
weisen. Diese liegen vor, wenn mindestens 5 ECTS aus dem Bereich des
Öffentlichen Rechts und/oder des Privatrechts nachgewiesen werden können. Alternativ kann die fachliche Eignung für das Masterprogramm auch durch Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechts des Geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts
nachgewiesen werden. Der Erwerb ausreichender Rechtskenntnisse ist in der Regel durch entsprechende Zeugnisse gemäß § 4 Abs. 2 nachzuweisen. Diese Kenntnisse können entweder im Studium oder durch entsprechende Weiterbildung erworben worden sein.
Juristische Kenntnisse können auf verschiedene Arten und Weisen erworben werden, z.B. durch Online-Kurse der WIPO oder einer anderen anerkannten Institution. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Kurs aus dem Bereich des Rechts handelt, der mit mindestens 5 ECTS bewertet ist oder eine Dauer von 150 Stunden (1 ECTS = 30 Stunden) aufweist. Auch ein Schreiben von den Dozenten, aus dem hervorgeht, dass Sie an einem Kurs teilgenommen haben, reicht in der Regel als Nachweis aus.
Nach unseren Erfahrungen ist es sehr empfehlenswert, dass Absolventinnen und Absolventinnen sich bemühen, vor Beginn des Studiums juristische Fortbildungsangebote wahrzunehmen, um den Einstieg in das Masterprogramm zu erleichtern. Hierbei geht es neben den fachlichen Inhalten darum, juristische Argumentationsstrukturen zu erlernen. Zudem ist es für die Teilnahme an dem LL.M. "International Studies in Intellectual Property Law" auch wichtig, einen Überblick über die Funktionsweise der Europäischen Union und Grundkenntnisse des Unionsrechts zu haben.
Der entsprechende Englisch-Test ist Zulassungsvoraussetzung für die Einschreibung an der TU Dresden und einigen ausländischen Partneruniversitäten. Ausnahmeregelungen werden in der FAQ-Frage: „In welchen Ausnahmefällen ist ein Englisch-Test nicht erforderlich?“ geklärt.
TU Dresden:
- TOEFL-IBT: Gesamtpunktzahl mindestens 90 mit Mindestpunktzahlen von 21 für Schreiben, 21 für Hören, 22 für Lesen und 23 für Sprechen.
- Cambridge Certificate in Advanced English: 176 insgesamt, nicht weniger als 169 in jedem Element.
- IELTS: Gesamtergebnis 6,5. Nicht weniger als 6,0 in jedem Abschnitt.
Partner Universitäten (Wintersemester):
- Exeter:
TOEFL-IBT: Gesamtpunktzahl mindestens 90 mit Mindestpunktzahlen von 21 für Schreiben, 21 für Hören, 22 für Lesen und 23 für Sprechen
Cambridge Certificate in Advanced English: 176 insgesamt, nicht weniger als 169 in jedem Abschnitt
IELTS: Gesamtergebnis mindestens 6,5. Nicht weniger als 6,0 in jedem Abschnitt - Krakow: Englischtest siehe Exeter; Polnisch-Kenntnisse sind nicht erforderlich. Da allerdings viele IP-Vorlesungen in polnischer Sprache stattfinden, empfehlen wir Bewerbern mit Polnisch-Kenntnissen ein Studium in Krakau.
- London:
TOEFL-IBT: Gesamtpunktzahl mindestens 100 (Schreiben 27)
IELTS: Gesamtpunktzahl mindestens 7.0 - Prag: Englischtest siehe Exeter.
- Seattle/Tokio:
TOEFL-IBT: Gesamtpunktzahl mindestens 92
Cambridge Certificate in Advanced English: 185 insgesamt, nicht weniger als 169 in jedem Abschnitt
IELTS: Gesamtergebnis mindestens 7.0 - Straßburg: sehr gute Französischkenntnisse
- Szeged: Englischtest siehe Exeter.
Außerdem werden eine Reihe alternativer Sprachabschlüsse anerkannt. Diese sind hier aufgelistet.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines mehrheitlich englischsprachigen Landes sind, ist kein Englisch-Test erforderlich. Wenn Sie einen Abschluss aus einem mehrheitlich englischsprachigen Land (einschließlich Kanada) besitzen, können Sie diesen Abschluss zur Erfüllung der englischen Sprachvoraussetzungen für die Zulassung verwenden, sofern der Abschluss nicht mehr als 5 Jahre vor Beginn des LL.M. Programms erlangt wurde.
Sie müssen Ihre Englischkenntnisse nicht nachweisen, wenn Sie eine Qualifikation abgeschlossen haben, die einem britischen Abschluss entspricht:
- Antigua and Barbuda
- Australia
- the Bahamas
- Barbados
- Belize
- Dominica
- Grenada
- Guyana
- Ireland
- Jamaica
- New Zealand
- St Kitts and Nevis
- St Lucia
- St Vincent and the Grenadines
- Trinidad and Tobago
- UK
- USA
Sie müssen auch Ihre Englischkenntnisse nicht nachweisen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie sind Staatsangehöriger aus Kanada oder einem der Länder in der obigen Liste.
- Sie haben bereits in Großbritannien als Tier 4 (Child) Student studiert.
Ja, auch in diesem Fall müssten Sie Ihre Sprachkenntnisse durch einen entsprechenden Test nachweisen.
Ein bestimmtes Sprachniveau in deutscher Sprache wird nicht vorausgesetzt. Wir haben jedoch den verpflichtenden Besuch eines Sprachkurses vorgesehen, da dies erfahrungsgemäß dabei hilft, sich im Alltag zurechtzufinden und die Kultur des Landes besser kennenzulernen.
Gebühren ab Beginn Wintersemester 2023/2024:
HERBST/ WINTER SEMESTER - TUD |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD |
GEBÜHREN GESAMT | ||
Tuition fee |
Administration fee |
Tuition fee |
Administration fee |
|
2.500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR |
ca. 5.600 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
HERBST/ WINTER SEMESTER UNIVERSITY OF EXETER |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT |
||||
Gebühren Exeter* |
Gebühren TUD |
Semester-betrag TUD |
Gebühren TUD |
Semster-beitrag TUD | ||
ca. 6000 GBP |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR |
ca. 6000 GBP + |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT | ||||
Tuition Krakow* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
500 EUR |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR | ca. 4.100 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD |
GEBÜHREN GESAMT |
||||
Tuition London* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
ca. 6.320 GBP |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR |
6.320 GBP + ca. 3.600 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT | ||||
Tuition Prague* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
500 EUR |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR | ca. 4.100 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT | ||||
Tuition Strasbourg* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
No fees |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR | ca. 3.600 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
ACHTUNG: Für das Studium in Straßburg sind gute Französischkenntnisse zwingend erforderlich.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SUMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT | ||||
Tuition Szeged* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
600 EUR |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR | ca. 4.200 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): (voraussichtlich) 750 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT | ||||
Tuition Tallinn* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
keine Gebühren |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR | ca. 3.600 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SOMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT | ||||
Tuition Tokyo* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
keine Gebühren |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR | ca. 3.600 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
HERBST/ WINTER SEMESTER |
FRÜHLING/ SUMMER SEMESTER - TUD | GEBÜHREN GESAMT | ||||
Tuition Seattle* |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD |
Tuition fee TUD |
Adm. fee TUD | ||
1.500 USD |
500 EUR |
ca. 300 EUR |
2.500 EUR |
ca. 300 EUR |
1.500 USD + ca. 3.600 EUR |
Jedes weitere Semester (TU Dresden): 500 EUR + Semesterbeitrag. |
* Die Gebühren werden jährlich von den Partneruniversitäten neu festgesetzt; bitte beachten Sie, dass die Studiengebühren Änderungen unterliegen können. Die Gebühren der Partneruniversitäten werden von den Partneruniversitäten selbst in Rechnung gestellt.
** $ 1.500,00 (+ ca. $ 600 Visagebühr, 2 x $ 55 Einschreibegebühr, $ 132 pro Monat für Studentenkrankenversicherung und $ 150 für öffentliche Verkehrsmittel pro Quartal [optional, empfohlen]), direkte Information der UW finden Sie here.
* Da die Studienaufenthalte in Straßburg, Talinn und teilweise in Prag im Rahmen des Erasmusprogramms organisiert werden, ist eine Förderung des Studienaufenthaltes für Prag oder Straßburg mit ca. 320 - 420 € monatlich möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Förderung, die Erasmus-Plätze sind begrenzt und ein Stipendium kann unsererseits nicht garantiert werden.
Die Zahlung der Gebühren für die TU Dresden wird über das Immatrikulationsamt abgewickelt. Die Zahlung erfolgt Semester für Semester. Für das Wintersemester sind die Gebühren bis ca. Mitte September, für das Sommersemester bis ca. Mitte März zu entrichten.
Beim Studium im Wintersemester im Ausland werden die Gebühren direkt von den Partneruniversitäten angefordert. Dies erfolgt erfahrungsgemäß in den Monaten August/September.
Eine Ratenzahlung ist leider grundsätzlich nicht möglich.
Das Studium an den Partneruniversitäten beginnt unterschiedlich. Informationen zum genauen Start erhalten Sie direkt von den Partneruniversitäten. Wir empfehlen unseren Studierenden, Mitte September anzureisen, da einige Partneruniversitäten Einführungsveranstaltungen anbieten (z.B. London, Exeter, Prag). In der Regel starten die meisten Universitäten mit Ihren Veranstaltungen um den 20. September.
Das Sommersemester beginnt am 1. April. Die Lehrveranstaltungen beginnen in der Regel in der ersten oder zweiten Aprilwoche.
TU Dresden: Die einzelnen Module (5 ECTS) werden jeweils mit Modulprüfungen abgeschlossen. Im ersten Fachsemester legen Sie die ersten 6 Modulprüfungen ab, im zweiten Fachsemester noch 3 und die Masterarbeit. Im Wintersemester werden die folgenden Prüfungsleistungen angeboten:
- Modul Patent Law and Allied Rights: 90 minütige Klausur, Mitte Dez./ Anfang Januar
- Modul EU Copyright Law: 90 minütige Klausur, Mitte Dez./ Anfang Januar
- Modul Copyright and Patent Law in Practice: Portfolio, Mitte Januar
- Seminarmodule: jeweils Presentation und Seminararbeit, Anfang Januar, Ende Februar
- Moot Court: Schriftsätze und Verhandlungsbeitrag (Presentation), während des Semsters, Mitte Januar
- Praktikum: Bestätigung des Praktikumgebers, Portfolio, März (Pflichtmodul, empfohlen im 1. Fachsemester)
- Modul Fundamentals of Research: Presentation, unbenotet (Pflichtmodul, empfohlen im 2. Fachsemester
Im Sommersemester werden die folgenden Prüfungsleistungen angeboten:
- Modul Trademark and Design Law and Allied Rights: 90 minütige Klausur, Mitte Juni/ Anfang Juli
- Modul Data Law: 90 minütige Klausur, Mitte Juni/ Anfang Juli
- Modul Trademark, Design and Data Law in Practice: Portfolio, Mitte Juli
- Seminarmodule: jeweils Presentation und Seminararbeit, Anfang Juli, Ende August
- Modul German IP Law: 120 minütige Klausur, Mitte Juni/ Anfang Juli
- Praktikum: Bestätigung des Praktikumgebers, Portfolio, September (Pflichtmodul, empfohlen im 1. Fachsemester)
- Modul Fundamentals of Research: Presentation, unbenotet (Pflichtmodul, empfohlen im 2. Fachsemester)
University of Exeter: An der University of Exeter haben Sie die Wahl zwischen Postgraduate und Undergraduate Classes. Zwingend belegen müssen Sie den Postgraduate Course „Copyright“ (50% der Note für die Partneruniversität). Daneben besteht die Möglichkeit einen weiteren Postgraduate Course (50%) oder zwei Undergraduate Classes (jeweils 25%) zu belegen. Sollten Sie mehr Prüfungen ablegen, als verlangt wird, wird für die masternote das beste Ergebnis angerechnet.
Queen Mary University of London: Die Studierenden besuchen verpflichtende Kurse mit insgesamt 45 Credits aus einem Angebot von etwa 8-10 Kursen in allen IP Bereichen. Dazu zählt ein Grundlagenkurs zum britischen Intellectual Property Law. Daneben können sie einen weiteren Kurs wählen, beispielsweise einen internationalen und rechtsvergleichenden Kurs zum Marken- und Patentrecht oder zum Urheberrecht; auch das IT-Recht spielt in London eine wichtige Rolle. In beiden Kursen ist am Ende des Semesters eine Prüfung abzulegen, die üblicherweise aus einer 90-minütigen Abschlussklausur oder einem Essay besteht. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren Vorlesungen als "Gasthörer".
Université Robert Schuman Strasbourg/CEIPI: Am Ende des Aufenthalts in Straßburg legen die Studierenden in der Regel zwei Prüfungen ab.
University of Washington/Law School/Seattle: Sie werden am Ende Ihres Studiums eine These zu einem – in Absprache mit Ihrem Mentor - frei gewählten Thema auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums verfassen.
University of Szeged: Die Studenten in Szeged können an den Kursen des Postgraduierten-Programms des Szeged-Instituts (IP in Practice, Development of Copyright Law, Copyright Law Policy, IP and Open Innovation, EU Competition Law) und fakultativ an den Einführungskursen in das ungarische Rechtssystem des International Office der Universität Szeged teilnehmen. Die Studenten in Szeged müssen drei Prüfungen ablegen und einen Research Paper schreiben.
Universität Krakau: Unsere Studierenden legen zwei Prüfungen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Europarechts oder des Wirtschaftsrechts ab. Am Ende des Semesters schreiben sie einen Aufsatz von ca. 20 Seiten. Dieser kann auf Polnisch oder Englisch verfasst sein.
Karlsuniversität Prag: Sie werden im Fach IP Law und einem weiteren Wahlfach auf Masterniveau geprüft. Zum erfolgreichen Abschluss des ersten Studiensemesters in Prag gehört zudem die Anfertigung einer umfassenden Abschlussarbeit (in englischer oder in Ausnahmen auch deutscher Sprache) zu einem Spezialthema auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Die Gesamtnote des Semesters in Prag setzt sich aus den Ergebnissen der Prüfungen der beiden Pflichtveranstaltungen sowie der Abschlussarbeit zusammen.
Keio University, Tokio: Studierende müssen 3 Prüfungen aus dem Bereich Gewwerblicher Rechtsschutz und/oder Urheberrecht bestehen.
Lecture/exam |
Proportion of the total score at the partner university |
IP (related) &/or Data Law class I |
25% |
IP (related) &/or Data Law class II |
25 % |
IP (related) &/or Data Law class III |
25% |
IP (related) &/or Data Law class IV or other class on business law, international tax law or international |
25% |
Possible further elective courses |
For your overall LLM grade only the two best grades will be included. All other results will be included in the transcript of records, but will not be considered in the overall grade. |
Die Masterarbeit wird in der Regel in der zweiten Studienhälfte angefertigt.
- Ziel der Masterarbeit: Nachweis der Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Forschung.
- Thema: frei wählbar, in Absprache mit den Institutsmitgliedern
- Bearbeitungszeit: 13 Wochen
- Zeitpunkt: 2. Semester, spätestens 1 Jahr nach Studienbeginn
- Kolloquium: Während der Bearbeitungszeit, Möglichkeit zur Diskussion offener Fragen
Wir werden Ihnen zu Beginn Ihres Studiums im Wintersemester einige Informationen zur Verfügung stellen. In der Regel müssen die Studierenden selbst einen Praktikumsplatz finden. Grundsätzlich können Sie das Praktikum auf der ganzen Welt absolvieren. Ihre Aufgabenbereiche müssen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes liegen und Ihr Betreuer sollte ein ausgebildeter Jurist, wie bspw. Ein Rechtsanwalt, Richter, etc., sein.
Mehr informationen zum Thema Praktikum können Sie hier finden.
Bei dem LL.M. Programm handelt es sich um ein Vollzeitstudium. Grundsätzlich können sich die Lehrveranstaltungen über die gesamte Woche verteilen. Auch die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen nimmt einige Zeit in Anspruch. Dies ist zu bedenken, wenn eine Nebentätigkeit ausgeübt werden soll. Daher ist ggf. ein Teilzeitstudium zu erwägen (s. § 6(1) Studienordnung); in diesem Fall verlängert sich die Studiendauer auf 4 Semester.
Die Gebühr beinhaltet keine Bücher- und Materialkosten. Sie erhalten Zugang zu Datenbanken (u.a. Beck-Online, Hein-Online) und können die Bibliothek (SLUB) nutzen. Ihnen werden außerdem einschlägige Gesetztestexte zur Verfügung gestellt.
Das ECTS-Notensystem ist eine europaweite Notenskala, die die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Studienleistungen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Benotungspraktiken und Kulturen erleichtert. Die ECTS-Note ist eine relative Note, keine absolute Note, und wird durch den Vergleich der individuellen Note eines Absolventen mit den Noten einer Referenzgruppe berechnet.
Die Referenzgruppe wird pro Studiengang festgelegt. Normalerweise wird die Notenskala eines Absolventen herangezogen, aber bei kleinen Studiengängen kann auch die Notenverteilung der letzten Jahre als Referenz für die Berechnung der ECTS-Noten verwendet werden. In unserem Fall sind das die letzten beiden Studienjahre.
Aus der Kohorte
die besten 10% erhalten ein A
die nächsten 25% erhalten ein B bis zu 35
die nächsten 30% erhalten ein C bis zu 65
die nächsten 25% erhalten eine D bis zu 90
die letzten 10% erhalten ein E bis zu 100
Nähere Informationen finden Sie in den jeweiligen Regelungen zur Ermittlung der ECTS-Note auf unserer Website. Die Endnote muss daher um eine Bewertung nach der ECTS-Bewertungsskala ergänzt und auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
Fragen zu den Partneruniversitäten:
Studierende, die nach Straßburg, Tallinn oder Prag gehen, können einen ERASMUS-Zuschuss in Höhe von ca. 330-450 Euro/Monat für die Zeit, die sie im Ausland verbringen, beantragen. Die erforderlichen Informationen zur Bewerbung erhalten Sie von uns rechtzeitig nach erfolgter Studienplatzannahme. Die von Erasmus geförderten Plätze sind begrenzt. Das Erasmus-Stipendium wird vorbehaltlich der Zuweisung der Mittel durch die EU gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf den Erhalt eines Erasmus-Stipendiums haben. Nur bei Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sowie erfolgter fristgerechter Onlinebewerbung kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden. Sollte es mehr Bewerber für Erasmusplätze als Plätze geben, wird von der TU eine Auswahl getroffen.
Wenn Sie von uns einen Studienplatz in Prag, Tallinn oder Straßburg erhalten haben, senden wir Ihnen ausführliche Informationen zum Bewerbungsvorgang für das Erasmus-Stipendium zu. Es erfolgt eine Online-Bewerbung über unser Erasmusbüro, von wo aus das weitere Procedere, wie bspw. das Ausfüllen des Learning Agreements, koordiniert wird. Um das Stipendium zu erhalten, müssen Sie an der TU Dresden immatrikuliert sein. In Prag können nur 7 Erasmusplätze vergeben werden. Bei mehr Bewerben als Plätzen wird es eine Auswahlentscheidung geben.
Leider haben wir keine Möglichkeit, unsere Studierenden bei der Wohnungssuche im Ausland zu unterstützen. Bei einigen Partneruniversitäten haben wir Tipps ehemaliger Studierender gesammelt, die wir gern weiterleiten. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Wohnungssuche auf den Seiten der Partneruniversitäten.
Für die Beantragung des Visums im Ausland sind die Studierenden selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich rechtzeitig bei der entsprechenden Botschaft in Ihrem Heimatland oder dem zuständigen Konsulat über die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen zu informieren, da es für jedes Land eigene Bestimmungen geben und die Bearbeitung längere Zeit (bis zu 3 Monate) in Anspruch nehmen kann. Auch empfehlen wir die Hinweise auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamts der ausländischen Partneruniversitäten.
Fragen zur Bewerbung:
- Letter of Motivation in englischer Sprache
- Tabellarischer Lebenslauf/ curriculum vitae mit Foto in englischer Sprache (vorzugsweise CV Europass)
- Kopien der Sprachnachweise (siehe Zulassungsvoraussetzungen)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Heimathochschule (sowie Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule)
- Kopie des Zeugnisses Sekundarstufe II
- sonstige Qualifikationen (siehe Application Form)
- Europäische und internationales Studierende: Kopie des Passes
- Bewerber aus China, Indien, Mongolei und Vietnam: APS Zertifikat
Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie HIER!
Einzelne Unterlagen können in Ausnahmefällen nachgereicht werden. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihr derzeitiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, müssen 80 Prozent der Prüfungsleistungen bereits erfolgt sein.
Nur bei Vorliegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist eine vorbehaltslose Eignungsfeststellung unsererseits möglich. Die endgültige Zulassung zum Studium erfolgt durch das Immatrikulationsamt, wenn die Voraussetzungen für die Immatrikulation an der TU Dresden erfüllt sind.
Es ist nicht möglich, sich vorab per Email zu bewerben.
WIE REICHE ICH MEINE BEWERBUNG EIN?
- Bildungsinläner: Sie haben einen Studienabschluss in Deutschland erlangt?
Über Ihre Bewerbung freuen wir uns über dieses ONLINE-BEWERBERPORTAL. Benötigen Sie Hilfe bei der Bewerbung? Hier geht es zum Bewerberportal-Leittfaden. - Internationale Studierende: Sie haben Ihren Studienabschluss außerhalb Deutschlands erlangt?
Über Ihre Bewerbung freuen wir uns über Uni Assist.
Achtung, bitte das entsprechende Bewerbungssemester auswählen!
Ausführliche Informationen finden Sie hier!
Nach Eingang Ihrer Bewerbung bei Mobility Online oder den Erhalt Ihrer Bewerbungsuntererlagen durch Uni-Assist, führen wir zeitnah die Eignungsfeststellung durch, so dass Sie spätestens nach 4 Wochen eine Rückmeldung von uns erhalten.
Nein, einen Anspruch auf Teilnahme am Studium haben Sie erst, wenn Sie sich erfolgreich an der TU Dresden eingeschrieben haben.
Die APS ist eine Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Die APS prüft die Authentizität von Bildungsbiografien und den dazugehörigen Zeugnissen und stellt bei positivem Ergebnis ein Zertifikat aus. Das Zertifikat ist für diese Länder für eine Studienbewerbung in Deutschland unbedingt erforderlich, wenn Ihr erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss in diesen Ländern erlangt wurde, selbst wenn Sie später noch weitere Abschlüsse in anderen Ländern vorweisen können.
Fragen zur Einschreibung und Studium an der TU Dresden:
Nach erfolgter positiver Eignungsfeststellung, bieten wir Ihnen einen Studienplatz an. Sobald Sie uns die Annahme des Studienplatzes bestätigt haben, übersenden wir Ihnen ausführliche Informationen zur Online-Einschreibung an der TU Dresden über das SElMA-Portal. Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester an der TU Dresden immatrikuliert sein müssen, auch wenn Sie im Wintersemester im Ausland studieren.
Auch wenn Sie im Wintersemester an einer ausländischen Partneruniversität studieren, ist eine Einschreibung an der TU Dresden sowie die Zahlung der Semestergebühren zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ohne Einschreibung an der TU Dresden eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist.
Studierende, die im Sommersemester mit unserem Programm begonnen haben und bereits eingeschrieben sind, können sich für das Wintersemester beurlauben lassen, wenn Sie im Ausland studieren, und so einen reduzierten Semesterbeitrag zahlen.
Die Zahlung der Gebühren für die TU Dresden wird über das Immatrikulationsamt abgewickelt. Die Zahlung erfolgt Semester für Semester. Für das Wintersemester sind die Gebühren bis ca. Mitte September, für das Sommersemester bis ca. Mitte März zu entrichten.
Beim Studium im Wintersemester im Ausland werden die Gebühren direkt von den Partneruniversitäten angefordert. Dies erfolgt erfahrungsgemäß in den Monaten August/September.
Eine Ratenzahlung ist leider grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie die Online-Einschreibung abgeschlossen haben, bestätigt das Immatrikulationsamt Ihre Zulassung zum Studium. Im Anschluss erhalten Sie die Aufforderung, die Semestergebühren der TU Dresden zu überweisen sowie einen Nachweis über die Mitgliedschaft einer Krankenkasse einzureichen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Immatrikulationsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie in der Regel ein Visum. Ausgenommen sind Bürger der EU sowie aus bestimmten Nicht-EU Staaten. Eine Übersicht der Staaten mit Befreiung der Visumspflicht finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Bürger dieser Staaten benötigen lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Bürger aller anderen Staaten müssen bei der deutschen Auslandsvertretung – der Botschaft oder einem Konsulat – ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.
Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein. Die Umwandlung in ein Visum zum Zweck des Studiums oder des Erwerbs der deutschen Sprache ist nach der Einreise nicht möglich!
Voraussetzung für ein Visum: Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder dem zuständigen Konsulat der Bundesrepublik Deutschland über die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen zu informieren, da es für jedes Land eigene Bestimmungen geben und die Bearbeitung längere Zeit (bis zu 3 Monate) in Anspruch nehmen kann.
In der Regel müssen Sie für ein Visum die folgenden Bedingungen erfüllen: Sie müssen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland genügend finanzielle Mittel haben, um neben den Kosten des Sprachkurses/Studiums auch Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies muss evtl. bei der Botschaft oder dem Konsulat nachgewiesen werden. Alle erforderlichen Antragsunterlagen müssen vollständig sein. Bitte informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen bei der jeweils zuständigen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat.
STUDENTENVISUM: Wenn Sie bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden erhalten haben, beantragen Sie damit bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland das Visum zu Studienzwecken.
Bewerber aus Ländern, die für die Einreise nach Deutschland nicht visumspflichtig sind (siehe oben), benötigen lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Eine Übersicht zu den Visabestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Wir bitten Sie höflich, von Nachfragen zu Visa-Formalitäten abzusehen, da wir auf diese Vorgänge keinerlei Einfluss haben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die zuständigen Behörden.
Für die Beantragung eines Studentenvisums müssen Sie an der TU Dresden immatrikuliert sein. Wenn Sie die Zulassung zum Programmstudium erhalten haben, stellen Sie den Visumantrag so schnell wie möglich, denn das Verfahren braucht Zeit (mindestens 3 Monate). Schneller kann es nur bei Studierenden gehen, die ein Stipendium aus deutschen Mitteln erhalten (zum Beispiel DAAD-Stipendium).
Für die Suche nach einer Unterkunft ist jeder Studierende selbst verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierbei nicht helfen können.
Die beste Möglichkeit mit Kommilitonen zusammenzuwohnen, kurze Wege zur Uni sowie kalkulierbare Kosten bieten die Wohnheime des Studentenwerks Dresden. Hier finden Sie sowohl Angebote für Individualisten als auch für Fans von Wohngemeinschaften.
Es gibt in Dresden ein umfangreiches Angebot von Wohnungen und auch von Zimmern in so genannten Wohngemeinschaften (WG). Zimmer in Wohngemeinschaften von Studenten werden oft auch möbliert und für einen kürzeren Zeitraum als "Zwischenmiete" vermietet. Diese Wohnform kann eine günstige Alternative sein, um schnell in Kontakt mit anderen Studierenden zu kommen und in das studentische Leben in Dresden integriert zu werden.
Im Internet lassen sich die Angebote auf dem Wohnungsmarkt gut recherchieren:
http://www.dresden.de - Stichwort Leben in Dresden
http://www.sz-immo.de - Sächsische Zeitung-Immo
Die Campus-Zeitung CAZ offeriert in ihrer Print- und Onlineausgabe im Kleinanzeigenteil oder auf der Pinnwand Mitwohnmöglichkeiten in WGs und Nachmietergesuche.
Alle Informationen zu den Wohnheimen sowie deren Ausstattung und Lage, zur Beantragung eines Wohnheimplatzes und zu den entsprechenden Ansprechpartnern finden Sie im Wohnheimkatalog .
Unterkunft bei der Anreise: Falls Sie bei Ihrer Anreise noch keine Unterkunft haben und eine preiswerte Übernachtung für die ersten Tage suchen, empfehlen wir Ihnen folgende Plattform: http://www.hostelscentral.com/de/hostels/germany/dresden
Umzugsbeihilfe der Landeshauptstadt Dresden: Die Stadt Dresden zahlt eine Umzugsbeihilfe an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz erstmals von einer anderen deutschen Stadt nach Dresden verlegen. Der Einzug in die Hauptwohnung muss in der Zeit Januar bis Dezember eines Jahres erfolgt sein. Die Beihilfe muss beim Studentenwerk Dresden beantragt werden.
Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Zweitwohnungssteuer auf der Homepage des Studentenwerkes Dresden.
Alle Informationen zu Wohnheimen und zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks.
Zur Immatrikulation an einer deutschen Universität ist eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nachzuweisen, eine Übersicht über deutsche Krankenversicherungsträger finden Sie hier.
Für das Wintersemester, wenn Sie an der ausländischen Partneruniversität studieren, wird für Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V eine Ausnahme dieser Regelung gemacht. Studierende sind jedoch dafür verantwortlich zu prüfen, welche Krankenversicherungsregelungen für die Partnerhochschule gelten.
Bitte beachten Sie, dass Reisekrankenversicherungen nicht akzeptiert werden!
Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.
Um Überweisungen zu tätigen, wie auch um alltägliche Kosten wie bspw. die Miete begleichen zu können, sollten Sie darüber nachdenken, sich ein deutsches Konto einzurichten. Bei Bareinzahlung oder Überweisungen von einem ausländischen Konto können teilweise hohe Gebühren auftreten.
Zur Eröffnung eines Kontos benötigen Sie:
- Pass oder Personalausweis
- Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung
Mensa:
Studierende essen in den Mensen des Studentenwerks zu einem reduzierten Preis. Dazu kann eine MensaCard für bargeldloses Bezahlen hilfreich sein. Sie erhalten bei Vorlage der Emeal-Bescheinigung und des Studentenausweises Ihre MensaCard "Emeal" beim ersten Mensabesuch an den Infopunkten und ausgewählten Kassen. Für die MensaCard "Emeal" wird eine Kaution in Höhe von 5 EURO fällig. Alternativ kann auch unter Vorzeigen des Studierendenausweises mit Bargeld gezahlt werden.
SLUB (Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek):
Die Benutzungskarte wird Ihnen an allen Standorten der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) persönlich ausgestellt. Ein Anmeldungsantrag kann im Internet eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Nutzung der SLUB finden sich auf der Homepage. Regelmäßig finden, insbesondere zu Semesterbeginn, Veranstaltungen zum Kennenlernen der Zentralbibliothek und Recherchieren in der SLUB statt.
Sport:
Das Dresdner Hochschulsportzentrum bietet über 600 Kurse in mehr als 100 Sportarten an.
Sprachkurse:
Die Einschreibung erfolgt online. Für jeden Sprachkurs gibt es bestimmte Einschreibetage. Informationen zur Einschreibung in die Sprachkurse unter LSKonline.
Career Service:
Als Studierende der TU Dresden können Sie an Veranstaltungen des Career Service teilnehmen, welche dazu dienen können Ihre Schlüsselkompetenzen während Ihres Studiums zu schulen. Das Veranstaltungsprogramm wird meistens zu Beginn eines Semesters angekündigt und die Plätze sind schnell ausgebucht.
Kulturelle Aktivitäten:
Dresden wird von seinen vielfältigen kulturellen Einrichtungen geprägt. Als Studierende können Sie einige Kostenvorteile in Theatern und Oper, Museen und anderen Veranstaltungen nutzen.
Semesterticket:
Ihr Studierendenausweis gilt gleichzeitig als Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr in Dresden. Darüber hinaus auch als Fahrticket für eine Reihe Verkehrsunternehmen in Sachsen. Wie weit Sie mit ihrem Studierendenausweis kommen und wann das Fahrrad mitgenommen werden darf, steht auf der Internetseite des StuRa.
Informationen zur Kinderbetreuung an der TU Dresden finden Sie hier!
Nach dem Studium/ Karriereoptionen:
Unsere Absolventen erhalten zusammen mit ihrer Urkunde/Zeugnis jeweils eine amtlich beglaubigte Kopie. Sollten weitere amtlich beglaubigten Kopien erwünscht sein, müssten der/die Absolventin sich mit der entsprechenden Stelle der TU Dresden in Verbindung setzen:
Die TU Dresden stellt keine Apostillen aus. In Sachsen ist die Landesdirektion Dresden die richtige Anlaufstelle für die Ausstellung von Apostillen. Bitte nutzen Sie eine Übersetzungshilfe, da die Seite nur in deutscher Sprache erscheint.
Als In-House-Jurist benötigt man in Deutschland keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Weitere Einsatzmöglichkeiten für Juristen ohne Rechtsanwaltszulassungen finden sich in der Industrie, auf Sachbearbeiterebenen in einigen Anwaltskanzleien oder in Behörden. Um jedoch vor Gericht aufzutreten, um Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu werden oder um Rechtsanwalt in einer Anwaltssozietät zu werden, müssen Sie in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen sein.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird mit der Aushändigung einer Bescheinigung der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Rechtsanwalt seinen Wohnsitz hat, wirksam. Die Urkunde darf nur ausgehändigt werden, wenn der Antragsteller
- vereidigt worden ist und
- den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.
Mit der Zulassung wird der Rechtsanwalt Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Wenn Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU), in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz als Rechtsanwalt zugelassen waren und praktizieren, können Sie in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftslandes tätig werden, wenn die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer Sie zulässt.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz.
- Berufszugehörigkeit im Herkunftsland: Dies bedeutet, dass Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes als europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein müssen.
- Berufshaftpflichtversicherung
Weitere Informationen zu den genauen Voraussetzungen finden Sie in den §§ 3-8 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
1. Rechtsanwälte aus Mitgliedsstaaten nach § 206 BRAO
Rechtsanwälte aus einem Mitgliedsstaat der Welthandelsorganisation sowie aus Serbien, die einen Beruf ausüben, der nach Ausbildung und Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts im Sinne dieses Gesetzes entspricht, haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, nach §§ 206 f. BRAO bei der für ihren Niederlassungsort in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen zu werden. Nach erfolgreicher Zulassung sind sie berechtigt, sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates niederzulassen, jedoch nur zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des internationalen Rechts. Die Staaten, die hiervon erfasst werden, finden sich in der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Anwälte aus diesen Staaten können auch Mitglied in den Anwaltskammern der Länder werden.
2. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus anderen Staaten als den Mitgliedsstaaten nach § 206 BRAO
Rechtsanwälte aus anderen Staaten können leider nicht Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammern werden. Sie können jedoch als Rechtskundige in einem ausländischen Recht für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet dieses Rechts zugelassen werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RDG). Zuständige Behörden für die Erteilung einer solchen Erlaubnis sind in der Regel speziell benannte Amtsgerichte in den einzelnen Bundesländern. Hilfreich kann es sein, sich an den Ausländischen Anwaltverein Deutschland (AAV) zu wenden.
Als Patentanwältin oder Patentanwalt sind Sie beratend tätig und haben sich auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Um den Beruf eines Patentanwalts ausüben zu können, müssen Sie einen Hochschulabschluss in Naturwissenschaften oder Technik haben und über eine einjährige (Arbeits-)Erfahrung in diesem Bereich verfügen.
1. In Deutschland
An diese Ausbildungszeit schließt sich eine dreijährige Ausbildung bei einem Patentanwalt, beim DPMA und beim Bundespatentgericht sowie die Patentanwaltsprüfung an.
Vor Beginn Ihrer Patentanwaltsausbildung müssen Sie vom DPMA zur Ausbildung zugelassen werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Außerdem müssen Sie einen Ausbildungsplatz bei einem Patentanwalt gefunden haben. Auf der Internetseite der Bundespatentanwaltskammer finden Sie ein elektronisches Patentanwaltsverzeichnis, in dem Sie nach Ausbildungsplätzen suchen können.
Zuständig für Patentanwaltsangelegenheiten ist die Bundespatentanwaltskammer. Dies betrifft die Zulassung zur Patentanwaltschaft einschließlich der Vereidigung und Eintragung in das elektronische Patentanwaltsverzeichnis, den Widerruf der Zulassung, die Bestellung eines Liquidators, die Bestellung eines Stellvertreters sowie die Befreiung von der Kanzleipflicht.
2. Als Europäischer Patentanwalt
Um Anmelder vor dem EPA vertreten zu können, müssen Sie den Titel des „Europäischen Patentanwalts“ führen. Die Europäische Eignungsprüfung (EQE) prüft die Kenntnisse und die Eignung der Kandidaten, Anmelder in EPA-Verfahren zu vertreten. Sie wurde 1979 eingeführt und gilt weithin als eine der anspruchsvollsten Berufsprüfungen, die bereits von mehr als 10 000 Kandidaten bestanden wurde.
Die Kandidaten für die europäische Eignungsprüfung müssen über eine wissenschaftliche oder technische Qualifikation verfügen, z. B. in Biologie, Biochemie, Chemie, Elektronik, Pharmakologie oder Physik. Die Entscheidung über die Qualifikation stützt sich auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung über die europäische Eignungsprüfung (REE) und die Regeln 11 bis 14 der Durchführungsbestimmungen zur REE.
Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen die Kandidaten eine dreijährige Ausbildung (zwei Jahre für die Vorprüfung) unter der Aufsicht eines zugelassenen Vertreters oder eines mit Patentangelegenheiten befassten Angestellten in einem Industrieunternehmen mit Sitz in einem der Vertragsstaaten absolviert haben. Die obligatorische praktische Ausbildung ist sehr wichtig, da ein großer Teil der Kenntnisse, die ein europäischer Patentanwalt benötigt, in dieser Zeit erworben wird. Während dieser Zeit müssen die Kandidaten an einer Vielzahl von Tätigkeiten teilnehmen, die mit Patentanmeldungen oder Patenten zu tun haben. Die Prüfung erfolgt dann am EPO.
Weitere Informationen zu Kursen und Anforderungen finden Sie z.B. auf https://www.epo.org/learning/eqe/faq.html
Der Career Service unterstützt dich im Studium, bei der Berufsorientierung, bei der Suche nach Praktika und beim Berufseinstieg. Durch Workshops und andere Veranstaltungen machen sie dich fit für deine neue Karriere.
Leider gibt es so etwas wie ein PhD-Programm noch nicht. Dennoch erhalten sehr wenige Studenten die Möglichkeit, nach Abschluss des LL.M.-Studiums zu promovieren. Dies hängt jedoch sehr stark von den während des LL.M.-Studiums erzielten Ergebnissen und dem gewählten Thema ab und muss individuell mit den Professoren besprochen werden.
Auf den Seiten unserer Graduiertenakademie finden Sie hilfreiche Tipps.
Mit erfolgreichem Abschluss ihres Studiums können die Absolventen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche auf dem Gebiet ihres Studienfachs beantragen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG). Diese kann von Gesetzes wegen grundsätzlich für bis zu 18 Monate erteilt werden.
Auf der Internetseite der Ausländerbehörde in Dresden heißt es aber, dass eine solche Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr beantragt werden kann. Daher gehen wir davon aus, dass dies die ständige Verwaltungspraxis in Dresden ist.
Siehe Informationen:
https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/aufenthaltserlaubnis_d115.php
Während der Suche nach einem Job, welcher der Qualifizierung der Absolventen entspricht, dürfen die Absolventen jede Art von Beschäftigungen ausüben. Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche selbst kann aber nicht verlängert werden.
Wichtig ist, dass Sie bei Antragstellung die Sicherung Ihres Lebensunterhalts durch Ersparnisse oder andere Einkünfte (Arbeitsverträge) erneut nachweisen müssen.
Sobald die Absolventen einen Job gefunden haben, der ihrer Qualifizierung entspricht, müssen sie dann erneut eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen.
Hilfreiche Informationen finden Sie auch hier:
https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/studieren-in-deutschland/perspektiven-danach
In Deutschland müssen Sie, je nach Bundesland, mindestens 3 Jahre Jura studieren. Außerdem müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und nachweisen, dass Sie Prüfungen im öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht abgelegt haben. Der einfache LL.M.-Abschluss wird dies nicht ersetzen, er ist eher eine Spezialisierung als eine juristische Grundausbildung.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde im November 2023 reformiert und die Bindung des Hochschulabschlusses an den auszuübenden Beruf wurde aufgehoben.
Die folgenden Informationen finden Sie hier:
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (make-it-in-germany.com)?