Freiversuch
Ein Freiversuch liegt vor, wenn die komplette Modulprüfung (d. h. alle Prüfungsleistungen des Moduls) vor dem Semester laut dem Studienablaufplan des Studiengangs abgelegt wurde.
Wurde die Modulprüfung bestanden, können alle oder auch einzelne Prüfungsleistungen zum nächsten angebotenen Prüfungstermin auf Antrag zur Notenverbesserung wiederholt werden. Die bessere Note zählt. Nach Verstreichen des nächsten regulären Prüfungstermins ist eine Notenverbesserung nicht mehr möglich.
Eine im Freiversuch nicht bestandene Modulprüfung gilt als nicht durchgeführt.
Für den Antrag auf Freiversuch nutzen Sie bitte das Formular, das auf der Webseite Studiendokumente und Ordnungen hinterlegt ist.