ERASMUS-Studium in Europa
Ausschreibungen
3rd International Graduate Research Symposium, Istanbul Technical University
Join UIA's European Integration Summer School 2024
Restplatzvergabe ERASMUS
Sie können sich gern noch auf einen Restplatz für das Wintersemester und/ oder Sommersemester 2024/ 2025 bewerben. Bei der Restplatzvergabe gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Die Vergabe der ERASMUS-Plätze erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der Partnerhochschulen und solange die Anmeldung bei den Partnerhochschulen möglich ist. Je nach Abgabetermin Ihrer Bewerbung ist dann ggf. nur ein Austauschstudium im Sommersemester 2025 möglich.
Bitte schauen Sie in Mobility-Online nach den Partnerhochschulen der Fakultät.
Informationsveranstaltung zu ERASMUS-Studium, ERASMUS-Praktikum und Swiss-European Mobility am 5.12.23
Informationen ERASMUS-Studium allgemein
Informationen ERASMUS-Studium (inkl. Swiss-European Mobility) speziell für die Fakultät EuI
Ablaufplan ERASMUS-Studium
Informationen ERASMUS-Praktikum
Zweite Informationsveranstaltung am 1.3.24
Weitere wichtige FAQs!
- Bitte informieren Sie sich im Mobility-Online-Portal über die verfügbaren Austauschplätze unter Beachtung fachlicher und sprachlicher Voraussetzungen.
Hier finden Sie u. a. auch Details zu den Hochschulen sowie Erfahrungsberichte (auf der Mobility-Online-Startseite im Reiter Erfahrungsberichte).
Wählen Sie in dem Feld "Programm" > "ERASMUS+ Studium (Europa)" und in dem Feld "Fach" > "Elektrotechnik und Informationstechnik". - Unsere Partnerhochschule in der Schweiz finden Sie in dem Feld "Programm" > "Swiss European Mobility Programme". Dieses Programm ist etwas anders geregelt. Bitte sprechen Sie gern die ERASMUS-Koordinatorin darauf an.
- Beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Semesterzeiten im Ausland oftmals nicht mit denen in Deutschland übereinstimmen.
Die Mehrheit unserer Partnerhochschulen bietet englischsprachige Kurse bzw. Studiengänge an.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Partnerhochschulen finden Sie im Mobility-Online Portal oder in dieser Übersicht zum Studienangebot der Partnerhochschulen und deren englischsprachigem Angebot.
Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus.
Laden Sie dabei Ihre vom Prüfungsamt bestätigte Notenübersicht sowie Ihren Sprachnachweis (für Englisch gilt beispielsweise, sofern abgelegt, das EBW-Zertifikat bzw. auch wieder die Notenübersicht, in welcher der EBW-Kurs steht) hoch.
Lebenslauf und Motivationsschreiben werden nicht benötigt.
Ein Leitfaden für die Bewerbung hilft Ihnen bei den ersten Bewerbungsschritten.
Das Learning Agreement müssen Sie erst nach Platzvergabe erstellen.
Sie erhalten zusammen mit der Information über den Platz weitere Informationen dazu.
Anhand dieser Bewerbung wird unter Berücksichtigung der Studienleistungen, des Studienfortschritts sowie vorhandener Sprachkenntnisse ein Studienplatz an einer der von Ihnen gewünschten Partnerhochschulen zugewiesen. Somit ist der erste Schritt - die Bewerbung an der Fakultät - getan.
Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser Seite des International Office.
Bestandteil der Bewerbung an der Partnerhochschule ist das Learning Agreement, welches, neben anderen Dokumenten, zwingend notwendig ist, um das ERASMUS-Stipendium (Mobilitätsbeihilfe) zu erhalten.
Im Learning Agreement wird festgehalten, welche Lehrveranstaltungen Sie an der Partnerhochschule besuchen möchten. Sie sollten pro Semester 30 Credits erzielen, davon können max. ca. 6 Credits für einen oder mehrere Sprachkurse sein. Der Hauptanteil der Lehrveranstaltungen sollte aus dem eigenen Fachbereich sein.
Das International Office informiert auch hierzu umfangreich bezüglich der Erstellung. Lesen Sie hier unter Punkt "0.3.".
Wenn Sie Ihr ursprüngliches Learning Agreement während des ERASMUS-Aufenthalts ändern müssen/wollen, lesen Sie bitte hier unter "Nach Ankunft im Ausland".
Hierbei ist zu beachten: vorläufige Anerkennung - ja oder nein?
Wenn die Anerkennung vorläufig nicht vereinbart werden soll, bleibt die Tabelle B frei und Sie klicken im Portal "Wenn Du keine (Vorab-)Anrechnung wünschst bzw. die Anrechnung aufgrund der Besonderheiten in Deiner Fakultät/Ihrem Institut anders gehandhabt wird." an. Als Grund könnten Sie schreiben: "I will apply for recognition after my mobility according to the internal rules of the TU Dresden." Dann unterzeichnet die ERASMUS-Koordinatorin das Learning Agreement. Dementsprechend bleibt auch Tabelle D (während der Mobilität) frei.
Natürlich haben Sie nach dem Auslandsaufenthalt noch die Möglichkeit, die Anerkennung zu beantragen.
Wenn die Anerkennung im Vorfeld detailliert geprüft werden soll, füllen Sie bitte Tabelle B aus. Dann unterzeichnet der Prüfungsauschuss nach Prüfung.
Lesen Sie auch hier zur Anerkennung.
Informationen zur Anerkennung der während des Gast-Auslandsaufenthaltes erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.
Den ERASMUS-Studierenden wird empfohlen, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts beurlauben zu lassen. Das Urlaubssemester wird zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt; somit geht keine Studienzeit „verloren“. Bitte lassen Sie sich hierzu vom Immatrikulationsamt beraten.
Es besteht die Möglichkeit der nachträglichen Umwandlung eines Urlaubssemesters in ein Fachsemester je nach erbrachten Leistungspunkten (Credits). Bitte lesen Sie hier.
Sie können sich zur kostenfreien Übersetzung des Sprachzertifikats an das Lehrzentrum Sprachen und Kulturen, LSK, der TU Dresden wenden. Bitte rechnen Sie für die Bearbeitung Zeit ein. TUDIAS stellt gegen eine Gebühr die Zertifikate in Englisch aus. Bitte fragen Sie ggf. dort nach.
Eine englischsprachige Notenübersicht erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Bitte schauen Sie auf folgende Seiten:
Informationen des International Office zum Auslandsaufenthalt allgemein
Informationen des International Office speziell zu ERASMUS
FAQ des International Office
ERASMUS-Checkliste
Erfahrungsberichte früherer ERASMUS-Studierender
DAAD - Länderinformationen
Regionalbotschafter der TU Dresden
Direkt von unserer Fakultät stehen mehr als 50 Absolventen in der ganzen Welt für Ihre Fragen bereit. Hierfür gehen Sie bitte unter tu-dresden.de/regionalbotschafter/weltkarte auf „Suchen“ und geben unsere Fakultät ein.
Zuständige BAföG-Ämter für Auslandsförderung
Auslandsbafoeg.de
Erasmus Student Network (ESN)
Kulturbüro des International Office - Sprachtandems
Vernetzungsmöglichkeiten: Opal-Ländergruppen
ERASMUS-Koordination an der Fakultät EuI
NameTherese Preische
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Barkhausen-Bau, Raum 163 Helmholtzstr. 18
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Sie können jederzeit vorbeikommen. Sollte ich nicht im Büro sein, versuchen Sie es noch einmal oder kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail.
ERASMUS-Beauftragter der Fakultät EuI
NameProf. Dr.-Ing. Dirk Plettemeier
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).