Abschlussarbeiten
Nach §26 der geltenden Prüfungsordnungen gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Bachelorarbeit. Es ist aber sehr ratsam, dem empfohlenen Studienablaufplan zu folgen und die Bachelor-Arbeit erst nach Abschluss der Grundlagenfächer zu beginnen. Für die Verteidigung der Bachelorarbeit (Kolloquium) muss jedoch die Bachelorarbeit mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein.
Im Masterstudiengang Informatik müssen vor Beginn der Masterarbeit die Modulprüfungen der gewählten Profilmodule abgeschlossen und mit mindestens "ausreichend" (4,0) benotet sein. Die Masterarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein.
Im Masterstudiengang Medieninformatik muss die Masterarbeit vor der Verteidigung mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. Für den Beginn der Masterarbeit in Medieninformatik gibt es keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
Im Diplomstudiengang Informatik (Immatrikulationsjahrgang ab 2010) setzt der Beginn der Diplomarbeit den Abschluss der Profilmodule voraus. Vor der Verteidigung der Diplomarbeit müssen 284 Leistungspunkte erbracht worden sein. D.h. zur Verteidigung, mit welcher ein Leistungspunkt erworben wird, darf zusätzlich noch bspw. das Vertiefungsmodul mit 15 Leistungspunkten fehlen. Natürlich muss vor der Verteidigung die Diplomarbeit mit min. "ausreichend" (4,0) bewertet worden ein. Die 29 Leistungspunkte für die Diplomarbeit werden bereits erworben, wenn die Arbeit min. mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurde und zählen somit in die geforderten 284 LP hinein.
Die Themen für Abschlussarbeiten werden von den Professuren selbst vergeben. In der Regel müssen Sie hierfür mit der jeweiligen Professur bzw. dem jeweiligen Betreuer Ihres gewünschten Themas direkt in Kontakt treten. Verlinkungen zu Beschreibungen von Themen für Abschlussarbeiten der unterschiedlichen Professuren können Sie hier finden.
Diplom Informatik
Vor Anmeldung der Diplomarbeit im Studiengang Diplom Informatik müssen Sie mittels des Formulars "Zulassung zur Diplomarbeit" die Zulassung prüfen lassen und beantragen. Mit diesem Antrag weisen Sie nach, dass Sie die Modulprüfungen des gewählten Paars der Profilmodule absolviert und mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bestanden haben.
Das Formular zur "Zulassung zur Diplomarbeit" finden Sie hier.
Master Informatik
Vor Anmeldung der Masterarbeit im Studiengang Master Informatik müssen Sie mittels des Formulars die "Zulassung zur Masterarbeit" die Zulassung prüfen lassen und beantragen. Mit diesem Antrag weisen Sie nach, dass Sie die Modulprüfungen des gewählten Paars der Profilmodule absolviert und mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bestanden haben.
Das Formular zur "Zulassung zur Masterarbeit" finden Sie hier.
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit muss vom Studierenden selbst erfolgen.
Die entsprechenden Anmeldeformulare je Studiengang finden Sie hier.
Für das Ausfüllen des Formulars sind folgende Dinge zu beachten:
Neben den Angaben zu Ihrer Person muss der Titel der Abschlussarbeit jeweils in Deutsch und in Englisch sowie das gewünschte Datum des Beginns angegeben werden. Auf dem Formular müssen zudem zwei prüfungsberechtigte Angehörige der Fakultät Informatik bestätigen, dass sie je ein Gutachten übernehmen.
Bitte stellen Sie sicher, dass entweder alle Unterschriften auf dem Formular handschriftlich erfolgen oder alle Unterzeichnenden digital signieren.
Wenn alle notwendigen Unterschriften digital eingeholt wurden, kann das Formular mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit per E-Mail an gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie eine gültige digitale Signatur des ZIH besitzen müssen, wenn Sie das Anmeldeformular elektronisch signieren wollen.
Wenn alle Unterschriften handschriftlich vorgenommen wurden, kann die Einreichung entweder postalisch oder zu den Sprechzeiten persönlich im Prüfungsamt erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Um den Bearbeitungsstart entsprechend des gemeinsam mit dem Prüfer gewählten Startdatums zu ermöglichen, muss eine Einreichung BIS 14 TAGE VOR Start der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt erfolgen!
Eine fristgerechte Ausgabe vom Prüfungsausschuss, über das Prüfungsamt, kann sonst nicht gewährleistet werden!
Nach Zulassung und Bestätigung von Seiten des Prüfungsausschusses wird Ihnen als Studierender ein Scan via datashare zur Verfügung gestellt.
Bei allen Arten von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master- und Diplomarbeit) gilt, dass die schriftliche Arbeit mindestens mit 4,0 bewertet worden sein muss, bevor Sie sie verteidigen bzw. in Form eines Kolloquiums präsentieren können.
Für Diplomstudenten gilt zusätzlich, dass mittels des Formulars Antrag auf Verteidigung der Diplomarbeit im Diplomstudiengang Informatik nachgewiesen werden muss, dass mindestens 284 Leistungspunkte im Studium erworben worden sind.
Prinzipiell ist es möglich, die Abschlussarbeit extern zu schreiben. Beachten Sie jedoch, dass diese Möglichkeit nicht von jedem Hochschullehrer unterstützt wird! Suchen Sie daher, möglichst bevor Ihre Pläne diesbezüglich ausgereift sind, zwei Prüfer:innen an der Fakultät, deren Fachgebiet einen Bezug zu dem angestrebten Thema der Abschlussarbeit hat und die einem solchen Vorgehen positiv gegenüberstehen. Zudem benötigen Sie einen Betreuer an der Institution, an welcher Sie die Abschlussarbeit bearbeiten werden. Dieser muss in der Lage sein, die Leistungen der Arbeit fachlich und aus dem Blickwinkel wissenschaftlichen Anforderungen zu beurteilen.
Die Prüfungsordnung besagt zu dieser Frage "zwei maschinegeschriebene und gebundene Exemplare sowie in digitaler Textform auf einem geeigneten Datenträger".
Einreichung gebundener Exemplare
Oben Genanntes bedeutet, dass die Arbeit in zweifacher Ausfertigung jeweils ...
- ... gebunden (die Form der Bindung erfagen Sie bitte bei der betreuenden Professur) sowie
- ... digital (ab sofort erfolgt die digitale Abgabe ausschließlich per E-Mail entsprechend der untenstehenden Beschreibung zur Einreichung in elektronischer Form; CD-ROMs, DVD-ROMs, USB-Sticks o.ä. werden nicht akzeptiert)
im Prüfungsamt zur Frist eingereicht wird. Das Prüfungsamt dokumentiert die Abgabe in ihren Akten und stempelt das Abgabedatum in die Arbeiten.
Einreichung in elektronischer Form
Alternativ kann die Abgabe der Abschlussarbeit auch ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen:
- Studierende:r sendet folgende Dokumente fristgerecht und ausschließlich per E-Mail an die Funktionsadresse ;
- PDF der Abschlussarbeit inklusive der Selbstständigkeitserklärung; letztere muss entweder mit digitaler Signatur oder mit einem Unterschriftszug versehen sein.
- [nur Diplom-Informatik-Studierende:] vollständig ausgefüllter Antrag auf Verteidigung (unterschrieben mittels digitaler Signatur oder mit einem Unterschriftszug);
- die Abgabe-E-Mail muss folgende Angaben beinhalten:
- Betreff: „Abgabe [Bachelor|Master|Diplom]arbeit [Informatik|Medieninformatik|CSE|DSE|EMCL|MCL|CMS]“
- Mailinhalt:
- Vollständiger Name (Nachname, Vorname)
- Matrikelnummer
- Studiengang und Art der Abschlussarbeit (Bachelor, Master, Diplom)
- Titel der Arbeit
- Prüfer:innen, Betreuer:in (Name, Vorname, E-Mail-Adresse)
- Falls abzugebende Anhänge zur Abschlussarbeit größer als 20 MB sind, müssen diese im TUD-CloudStore gesichert und ein Link zu der/den hochgeladenen Datei/en auf dem CloudStore in der Abgabe-E-Mail angegeben werden.
- Sobald die Abgabe-E-Mail im Postfach eingegangen ist, erhält die/der Studierende eine Bestätigungs-E-Mail.
- Das Prüfungsamt
- schickt das Verteidigungs-/Kolloquiumsprotokoll an die/den betreuende:n Hochschullehrer:in, sobald das Postfach bearbeitet wird;
- schickt eine Bestätigung des Aktenvermerks an Studierende:n und an Betreuer:in.
Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Abgabedatum in FAQs (siehe unten)!
Wenn Sie die Abschlussarbeit ausschließlich elektronisch einreichen, dann ist die Abgabefrist, die in der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit vermerkt ist, bzw. die Frist, die im Rahmen eines Verlängerungsantrages vom Prüfungsausschuss genehmigt wurde, bindend.
Für die Abgabe gebundener Exemplare kann mit dem Prüfungsamt ein Termin außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden, falls das Abgabedatum ein normaler Werktag ist. Fällt der Abgabetermin auf einen Tag am Wochenende oder einen Feiertag oder bspw. zwischen Weihnachten und Neujahr (Schließzeit der TU Dresden), dann erfolgt die Abgabe der gedruckten Exemplare am dem Abgabetermin nächstfolgenden Tag, an welchem das Prüfungsamt Sprechzeit hat.
Das Thema / der Titel der Abschlussarbeit ist verbindlich und darf sich zwischen der Anmeldung und der eingereichten Arbeit nicht unterscheiden. Ebenso ist die angemeldete Sprache, in der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll, verbindlich. Auch die Prüfer:innen dürfen sich nicht ändern.