Habilitieren
Die Habilitation dient der Feststellung der besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation wird gleichzeitig die Lehrbefugnis zuerkannt.
Nach erfolgreicher Habilitation wird der habilitierten Person der akademische Grad eines habilitierten Doktors bzw. einer habilitierten Doktorandin der Fakultät Maschinenwesen verliehen und der Doktorgrad wird um den Zusatz „habil.“ ergänzt.
- Gemeinsame Habilitationsordnung der TUD vom 14.02.1996
- Gemeinsame Habilitationsordnung der TUD vom 14.02.1996 - englische Übersetzung
- Richtlinie zur Gestaltung von Habilitationen
- Muster Titelblatt/Deckblatt
Die Beantragung der Bezeichnung "Privatdozent:in" ist mit einem erfolgreich abgeschlossenen Habilitationsverfahren möglich.
- Ordnung zur Verleihung der Bezeichnung "Privatdozent"vom 23.11.2014
Ablauf des Habilitationsverfahrens
Bevor Sie Ihr Habilitationsgesuch einreichen, müssen Sie sich Fakultätsrat vorstellen. Die Vorstellung ist ein 5-minütiger Vortrag und einer 5-minütigen Fragerunde. In dem Vortrag soll folgendes enthalten sein:
- Vorstellung Ihrer Person mit wissenschaftlichem Werdegang
- Lehrerfahrungen
- Forschungsgebiet
- Veröffentlichungen (peer-reviewed)
- Thema der Habilitation
- Angestrebtes Lehrgebiet
- Art der Habilitation (Monografie oder kumulative Habilitation)
- Geplante Abgabe
Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation / Habilitationsgesuch ist formlos an den Dekan der Fakultät zu richten. Enthalten müssen sein:
- 5 Exemplare der Habilitationsschrift
- Amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde des Doktorgrades + Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache falls benötigt
- Ausführlicher Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang
- Veröffentlichungsverzeichnis (Paper, Patente, Konferenzen, …)
- Aufstellung der durchgeführten Lehrveranstaltungen (Lehrerfahrung)
- Selbstständigkeitserklärung (keine Vorlage vorhanden)
- Nachweis über die Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden, welches an das Promotionsamt gesendet wird (bei Einreichung darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein)
-
3 Gutachter:innenvorschläge (mind. ein TU-extern; auf Unbefangenheit achten)
- Angestrebtes Fachgebiet für die Habilitation
- 3 Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag
- 3 Themenvorschläge für die Probevorlesung
- 1 Exemplar der Dissertation (wird am Ende des Verfahrens wieder an Sie ausgehändigt)
- Besondere Veröffentlichungen können mit abgegeben werden und werden am Ende des Verfahrens wieder ausgehändigt
- 3 positive Gutachten liegen vor
- Auslage (2 Wochen) ist vorüber
- Festlegung des Termins und Auswahl des jeweiligen Themas für wissenschaftlichen Vortrag mit Kolloquium und Probevorlesung durch die Habilitationskommission
- Formaler Abschluss des Verfahrens im Fakultätsrat
- Veröffentlichung der 6 Pflichtexemplare in der SLUB
Sie haben Fragen zum Thema Habilitation, bitte wenden Sie sich an das Promotionsamt.