Fragen und Antworten (FAQ)
Das Frühstudium gibt interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, bereits vor dem Abitur zu studieren.
Das ist kein Vollzeitstudium wie bei Studierenden, sondern Sie besuchen ein Semester lang neben der Schule eine Lehrveranstaltung oder zwei Lehrveranstaltungen pro Woche.
In dieser Zeit sind Sie als Frühstudierende:r in einem Studiengang immatrikuliert und können an Prüfungen teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben. Diese können Sie sich in einem späteren Studium an der TU Dresden anerkennen lassen.
Die Teilnahme am Frühstudium erfolgt für mindestens ein Semester. Entweder studieren Sie im Wintersemester von Oktober bis März oder im Sommersemester von April bis September. Die Vorlesungszeit beträgt jeweils circa 15 Wochen. Wenn Sie länger als ein Semester studieren möchten, ist eine erneute Bewerbung nötig.
Das Frühstudium richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 9. bis 13. Klasse sowie Schülerinnen und Schüler, die eine Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in) absolvieren.
Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die bereits in der Schule selbständig und zielorientiert arbeiten, möchte das Frühstudium zusätzlich fördern. Außerdem sind die individuelle Motivation, das Interesse am Fach und die Fähigkeit, sich seine Zeit für die Vor- und Nachbereitung der universitären Veranstaltung/-en und das Nachholen des verpassten Schulstoffs selbst einzuteilen, maßgebend.
Mit Inkrafttreten des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vom 10. Dezember 2008 zum 1. Januar 2009 sind Teilnehmer:innen des Frühstudiums als Frühstudierende immatrikuliert. Als Frühstudierende:r sind Sie bei der Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Die Ordnung der Schüleruniversität regelt die Durchführung des Frühstudiums an der TU Dresden.
Während im Wintersemester durchschnittlich 40 bis 50 Frühstudierende eingeschrieben sind, nehmen im Sommersemester circa 25 bis 35 Schülerinnen und Schüler teil. Sie belegen verschiedene Studiengänge und Lehrveranstaltungen. In besonders beliebten Lehrveranstaltungen studieren mehrere Schülerinnen und Schüler gemeinsam.
Die häufigsten Lehrveranstaltungsformen sind Vorlesung, Seminar, Praktikum, Tutorium und Übung. Diese können einzeln stattfinden oder in Kombination. So kann zum Beispiel eine Lehrveranstaltung zwei Doppelstunden Vorlesung und zusätzlich eine Doppelstunde Übung pro Woche umfassen.
Bei einer Vorlesung trägt die Dozentin/der Dozent den Stoff größtenteils mit Unterstützung verschiedener Medien vor. Für Fragen zum Thema ist häufig lediglich im Anschluss an die Veranstaltung oder in ihrer/seiner Sprechstunde Zeit.
Praktika, Tutorien und Übungen finden begleitend zur Vorlesung vorwiegend im kleineren Rahmen statt. Sie dienen der Vertiefung und Anwendung des in der Vorlesung gehörten Stoffs. Sie werden in der Regel von Studierenden aus höheren Semestern durchgeführt und die aktive Mitarbeit der Teilnehmer:innen ist gefragt. Während eine Vorlesung nur zu einer Zeit angeboten wird, finden Praktika, Übungen und Tutorien an mehreren Terminen statt. Die Frühstudierenden können sich für eine geeignete Zeit einschreiben. Die genauen Zeiten werden meist zu Beginn des Semesters in der dazugehörigen Vorlesung bzw. im Internet veröffentlicht.
Für Schülerinnen und Schüler finden keine Sonderveranstaltungen statt. Sie nehmen wie Studierende an regulären Lehrveranstaltungen der Uni teil. Dafür öffnen die Fachbereiche einzelne geeignete Lehrveranstaltungen, die dann im Lehrveranstaltungsangebot des Frühstudiums veröffentlicht werden.
Fast alle Lehrveranstaltungen werden an der Universität als Doppelstunden, die insgesamt 90 Minuten dauern, nach folgendem Zeitraster gehalten:
1. Doppelstunde 07.30 bis 09.00 Uhr
2. Doppelstunde 09.20 bis 10.50 Uhr
3. Doppelstunde 11.10 bis 12.40 Uhr
4. Doppelstunde 13.00 bis 14.30 Uhr
5. Doppelstunde 14.50 bis 16.20 Uhr
6. Doppelstunde 16.40 bis 18.10 Uhr
7. Doppelstunde 18.30 bis 20.00 Uhr
Manche Lehrveranstaltungen finden aller zwei Wochen statt. Diese sind gekennzeichnet mit dem Zusatz „gerade Woche“ oder „ungerade Woche" (bezogen auf die Kalenderwochen).
Ein Studienjahr besteht aus Winter- und Sommersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April bis 30. September. Die Vorlesungszeit, in welcher die Lehrveranstaltungen stattfinden, beginnt in der zweiten Oktoberwoche bzw. in der ersten Aprilwoche und umfasst circa 15 Wochen. Daran schließt sich die vorlesungsfreie Zeit an, in welcher zu Beginn die Prüfungen stattfinden.
Je nach persönlichem Zeitrahmen können Sie eine Lehrveranstaltung oder zwei Lehrveranstaltungen belegen. Dabei kann es sich auch um Lehrveranstaltungen in verschiedenen Studiengängen handeln.
Sie sollten jedoch den Umfang jeder Lehrveranstaltung beachten. Dieser kann zwischen einer Doppelstunde Vorlesung pro Woche und zwei oder drei Doppelstunden Vorlesung sowie beispielsweise einer Übung variieren.
Neben der Anwesenheitszeit in der Lehrveranstaltung können zusätzlich Nachbereitungszeit, Hausaufgaben und die Vorbereitung für die Prüfung hinzukommen. Wenn die Lehrveranstaltung nicht nachmittags, sondern während der Unterrichtszeit stattfindet, verpassen Sie auch Schulstoff, den Sie eigenständig nachholen müssen.
Aus organisatorischen Gründen kann die Auswahl an Studiengängen von Semester zu Semester variieren. Wenn Sie Interesse an einem bei dem Frühstudium nicht angebotenen Studiengang oder Studienfach der TU Dresden bzw. einer bestimmten Lehrveranstaltung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Das gilt auch, wenn Sie thematisch oder zeitlich keine passende Lehrveranstaltung in Ihrem Wunschstudiengang finden.
In Absprache mit dem Fachbereich ist es im Einzelfall möglich, andere Lehrveranstaltungen zu wählen. Dies gilt jedoch nicht für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. Aufgrund der begrenzten Studienplätze können Sie nicht in das Angebot des Frühstudiums aufgenommen werden.
Die Bewerbungszeiten im Winter- und Sommersemester variieren aufgrund der Orientierung an den sächsischen Schulferien. Die aktuellen Termine sind auf der Startseite des Frühstudiums zu finden.
Bis zum letzten Tag des Bewerbungszeitraums (es gilt der Poststempel der Zentralen Poststelle der TU Dresden, vorzugsweise bitte online bewerben) müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig bei uns (Schulkontaktstelle) eingegangen sein.
Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Bewerbungsunterlagen werden dann an die jeweiligen Fachbereiche weitergeleitet. Jede Prüfung der Unterlagen ist eine Einzelfallprüfung. Ende März bzw. Ende September bekommen alle Bewerberinnen und Bewerber per Mail Bescheid, ob sie zum Frühstudium zugelassen sind.
In den Bewerbungsunterlagen bringen Sie Ihre persönliche Eignung und Motivation zum Frühstudium zum Ausdruck. Zur Bewerbung gehört das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular inklusive einer Bestätigung der Schule. D. h. die Schulleitung muss Ihre Teilnahme am Frühstudium genehmigen.
Des Weiteren benötigen Sie ein Empfehlungsschreiben Ihrer Lehrerin/Ihres Lehrers – z. B. von ihrer Physiklehrerin, wenn Sie sich im Studiengang Elektrotechnik bewerben. Außerdem ist ein Motivationsschreiben einzureichen.
Frühstudierende, die sich für ein weiteres Semester im selben Studiengang bewerben, reichen nur das Bewerbungsformular inklusive Bestätigung der Schulleitung ein.
Das Motivationsschreiben sollte darlegen, warum Sie am Frühstudium teilnehmen möchten. Außerdem ist es wichtig, Gründe für die Wahl Ihres Studienganges zu nennen. Weitere Aspekte könnten Ihr Berufswunsch, Ihre Erwartungen an das Frühstudium, Ihre Vorstellungen zur Bewältigung der Anforderungen oder auch Fragen, die Sie hinsichtlich der Fachrichtung beschäftigen, sein. Bewerben Sie sich für mehrere Fachrichtungen, sollten Sie sich auch in Ihrem Motivationsschreiben auf jedes dieser Fächer beziehen.
Mit dem Bescheid über die Zulassung zum Frühstudium bekommen Sie auch eine Einladung zu einer Einführungsveranstaltung. Diese findet meist eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen statt. In der Einführungsveranstaltung lernen Sie die anderen Frühstudierenden des Semesters sowie Ihre Ansprechpartner:innen kennen. Zudem bekommen Sie Informationen zur Organisation Ihres Frühstudiums und können an einem Campusrundgang teilnehmen.
In unserem A bis Z (Glossar) haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen den Einstieg ins Studentenleben erleichtern sollen.
Für einige Veranstaltungen bewerben sich mehrere Schüler:innen. Sie werden diese auch gemeinsam besuchen. Damit wir Ihnen den Austausch untereinander ermöglichen können, lohnt es sich, unsere Einführungsveranstaltung zu besuchen und somit in Kontakt mit den anderen Frühstudierenden zu kommen.
Eine gute Übersicht bieten die Lagepläne des Campus. Zur gezielten Suche der Räume in den Gebäuden dient der Campus-Navigator. Beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen nicht zwingend in den Gebäuden stattfinden, in denen der Fachbereich seinen Sitz hat. Beim Campusrundgang im Rahmen der Einführungsveranstaltung werden Ihnen die Lehrgebäude gezeigt.
Die wichtigsten Ansprechpartner:innen bei Fragen zum Inhalt der Lehrveranstaltung sind die Dozentin oder der Dozent selbst sowie Ihre Mitstudierenden. Frühstudierende aus älteren Semestern empfehlen, dass Sie Studierende ansprechen, wenn Sie Fragen oder Probleme während des Semesters haben. Dadurch ergibt sich bei Bedarf auch die Möglichkeit, sich einer Lerngruppe anzuschließen. Sie können sich auch an
Studierende des Fachschaftsrats wenden.
Darüber hinaus ist auch immer der/die Verantwortliche des Fachbereiches für das Frühstudium Ihre Ansprechperson für fachliche und organisatorische Belange in Ihrem Studiengang. Die Verantwortlichen finden Sie in der Übersicht der Lehrveranstaltungen. Das Schülermentoring steht ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung.
Für den Besuch der Lehrveranstaltungen sind Sie durch die Bestätigung der Schule vom Unterricht freigestellt und daher verpflichtet, regelmäßig an ihnen teilzunehmen. Gegenüber der Universität müssen Sie die Teilnahme nicht nachweisen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Schule ab, ob und in welcher Form Sie Ihre Anwesenheit nachweisen müssen. Sie können dafür z. B. diesen Anwesenheitsnachweis nutzen und ihn vor oder nach der Lehrveranstaltung von der Dozentin bzw. dem Dozenten unterschreiben lassen.
Falls Sie z. B. durch Krankheit, Leistungskontrollen oder Schulferien nicht an der Lehrveranstaltung teilnehmen können, müssen Sie sich an der Universität nicht entschuldigen. Bei Krankheit melden Sie sich wie gewohnt in Ihrer Schule. Falls Sie vor Ende der Vorlesungszeit Ihr Frühstudium beenden (müssen), teilen Sie dies per E-Mail dem Team des Frühstudiums mit. Außerdem benachrichtigen Sie bitte die Schulleitung sowie Ihre Lehrerin bzw. Ihren Lehrer.
Dafür wenden Sie sich am besten an die Dozentin bzw. an den Dozenten oder an Mitstudierende Ihrer Lehrveranstaltung. Von ihnen können Sie sich Hinweise zum Skript, Mitschriften oder auch Literaturtipps holen.
Schülerinnen und Schüler, die bereits über mehrere Semester ein Frühstudium absolvieren, geben Frühstudierenden im ersten Semester folgende Tipps:
Setzen Sie sich im Hörsaal am besten in eine der vorderen Reihen. Da bekommen Sie von Anfang an mehr mit. Wenn Skripte zur Vorlesung online gestellt werden (davon erfahren Sie zu Semesterbeginn), ist es hilfreich, sich das Skript vor jeder Vorlesung auszudrucken und mitzunehmen oder auf dem Laptop/Tablet vor sich zu haben. Damit können Sie die Vorlesung gut verfolgen und gezielt mitschreiben.
Auch wenn zu Beginn alles schwierig und unverständlich erscheint, verzweifeln Sie nicht, sondern bleiben Sie dabei. Sollte es an die Prüfungsvorbereitung gehen, raten erfahrene Frühstudierende, zeitig mit Lernen anzufangen und sich mit früheren Prüfungsaufgaben vergangener Semester zu beschäftigen. Diese bekommen Sie beispielsweise beim jeweiligen Fachschaftsrat.
Die Mensen und Cafeterien auf dem Campus können Sie gern nutzen. Am Service-Tresen im Foyer der Alten Mensa erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Immatrikulationsbescheinigung und einer Kaution von 5 Euro die MensaCard Emeal, welche Sie berechtigt, Getränke und Speisen zum günstigeren Studentenpreis zu erwerben. Sonst bezahlen Sie den teureren Gästepreis.
Derzeit ist es der TU Dresden nicht möglich, anfallende Fahrtkosten zu erstatten.
Zu Beginn des Semesters werden alle Frühstudierenden den zuständigen Prüfungsämtern gemeldet. Die Prüfungsämter regeln die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen. Für die Klausurteilnahme oder ggf. auch bei einer mündlichen Prüfung melden Sie sich je nach Fachbereich bei Ihrem Prüfungsamt oder bei der Dozentin bzw. dem Dozenten Ihrer Lehrveranstaltung an.
Sie können als Frühstudierende:r freiwillig Teilprüfungen oder Prüfungen absolvieren. Diese finden je nach Art schon während des Semesters und/oder nach Ende der Vorlesungszeit statt. Prüfungsvorleistungen, Teilleistungen oder Prüfungsleistungen sind z. B. eine Klausur, Hausaufgaben, ein Beleg, ein Referat, eine Hausarbeit oder auch eine mündliche Prüfung. Bei Bestehen bekommen Sie am Ende des Semesters einen Leistungsnachweis über die erbrachte Prüfungsleistung oder Teilleistung vom Prüfungsamt der Fachrichtung ausgestellt.
Die Prüfungsämter geben in der Regel Auskunft über die Ergebnisse von Klausuren. Den Nachweis über Ihre erbrachte Prüfungs(teil-)leistung erhalten Sie entweder im Prüfungsamt oder von der Dozentin bzw. vom Dozenten Ihrer Lehrveranstaltung. In einigen Fachbereichen kümmern sich auch die Verantwortlichen der Fachbereiche für das Frühstudium um die Aushändigung der Leistungsnachweise.
Nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) vom 10. Dezember 2008 können Studien- und Prüfungsleistungen in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt werden, wenn sie dortigen Erfordernissen gleichwertig sind.
Wenn Sie also ein Studium an der TU Dresden oder einer anderen sächsischen Hochschule aufnehmen, können Sie nach erfolgter Immatrikulation die Leistungsnachweise beim zuständigen Prüfungsausschuss einreichen.
Sind die erbrachten Leistungen aus dem Frühstudium mit denen im Studiengang vergleichbar, werden sie angerechnet und Sie müssen sie nicht noch einmal erbringen. Dadurch können Sie Ihr Studium zu Beginn beschleunigen.
Bei einem Studium an einer Hochschule in einem anderen Bundesland müssen Sie sich über die jeweiligen Regelungen im Hochschulgesetz und an der Hochschule informieren. Der Nachweis über ein erfolgreiches Frühstudium kann Ihnen auch bei der Bewerbung in Studiengängen mit Auswahlverfahren oder bei Stipendien zugutekommen.
Zum Ende des Semesters erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese wird an Ihre persönliche Adresse geschickt. Außerdem bekommen Sie per E-Mail einen Fragebogen zugeschickt, in dem wir Sie für unsere Evaluation um Angaben zu Ihrem Frühstudium bitten. Wenn Sie weiterhin am Frühstudium teilnehmen möchten, können Sie sich für das darauffolgende Semester erneut zum Frühstudium bewerben.
Zur Vorbereitung auf eine überlegte Studienentscheidung können Sie auch folgende Angebote nutzen:
Bitte zögern Sie nicht, sich an das Team des Frühstudiums zu wenden.