Compliance Management System
Inhaltsverzeichnis
Um das Vertrauen in Lehre, Forschung, Transfer und Administration sicherzustellen und für Betroffene verlässliche und vertrauensvolle Anlaufpunkte anzubieten, etablieren wir mit unserem Compliance Management System (CMS) TUD-spezifische Maßnahmen, Strukturen und Prozesse zur
- Förderung von regeltreuem und integrem Handeln
- Vermeidung, Aufklärung sowie, bei Bestätigung eines Vorwurfs, Ahndung von Fehlverhalten bzw. Verstößen.
Aufbau
Das Compliance Management System wird von einer Compliance Kultur geleitet, deren Grundlage die TUD-spezifischen, handlungsleitenden Werte Redlichkeit, Wertschätzung, Transparenz, Perspektivenvielfalt, Exzellenz und Innovation bilden. Es setzt sich aus den vier Säulen zusammen: Compliance in Wissenschaft und Forschung; Compliance in Studium und Lehre; Compliance in Administration; Compliance im Miteinander.
Folgende Handlungsfelder wurden für die vier Bereiche der Compliance identifiziert.
- Compliance in Wissenschaft und Forschung umfasst die Handlungsfelder: Gute wissenschaftliche Praxis; Forschungsdatenmanagement; Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft; Exportkontrolle (interner Bereich); Versuche an und mit Menschen; Versuche an und mit Tieren; Kommission für Verantwortung in der Wissenschaft.
- Compliance in Studium und Lehre bildet folgende Handlungsfelder ab: Lehren und Lernen (interner Bereich); Prüfen (interner Bereich).
- Compliance in Administration fokussiert Finanzwesen; Personalwesen; Verträge; Umweltschutz (interner Bereich); Informationssicherheit und Datenschutz; Antikorruption.
- Compliance im Miteinander umfasst die Handlungsfelder Antidiskriminierung, Diversity, Führungskultur sowie Konfliktmanagement.
Für alle Handlungsfelder gibt es Präventionsangebote sowie Möglichkeiten, Hinweise zu Regelverstößen abzugeben. Compliance in diesen Handlungsfeldern basiert auf rechtlichen Grundlagen und TUD-internen Regelungen. Das Compliance Management System wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.
Rollen und Akteur:innen
Es ist Aufgabe des Erweiterten Rektorats der TUD, Maßnahmen zu etablieren, die das regelkonforme, integre Handeln der Mitglieder und Angehörigen der TUD unterstützen bzw. sicherstellen. Die Gesamtverantwortung für das Compliance Management System der TUD liegt somit beim Erweiterten Rektorat, das durch die Rektorin vertreten wird.
Für die vier grundlegenden Säulen sind die jeweiligen Rektoratsmitglieder zuständig. Sie werden organisatorisch von weisungsungebundenen Beauftragten und Verantwortlichen unterstützt. Darüber hinaus wird von allen Führungskräften der TUD die Unterstützung und Einhaltung von Compliance erwartet.
Jedes Mitglied, jede:r Angehörige:r der TUD hat die Möglichkeit, sich aktiv in die Weiterentwicklung einzubringen.
Rechtliche Grundlagen und TUD-interne Regelungen
Alle geltenden rechtlichen Grundlagen und TUD-internen Regelungen prägen die Entscheidungen und Handlungen unserer Mitglieder und Angehörigen in ihrem Arbeitsalltag sowie im Umgang miteinander. Zu den TUD-internen Regelungen zählen:
- Leitbild der TU Dresden
- Rundschreiben und Mitteilungen (interner Bereich)
- zentrale Ordnungen (interner Bereich)
Prävention
Die TUD steht für eine Kultur des wertschätzenden Miteinanders, in welcher der Präventionsgedanke eine wichtige Rolle spielt. Präventive Maßnahmen zur Sensibilisierung unserer Mitglieder und Angehörigen sind deshalb ein wichtiges Element des Compliance Management Systems an der TUD.
Dazu zählen neben der Bereitstellung von Informationen u. a. auch Beratungs- und Schulungsangebote, die spezifisch auf jedes Handlungsfeld zugeschnitten sind. Für die einzelnen Angebote und Maßnahmen informieren Sie sich bitte auf den Seiten der jeweiligen Handlungsfelder.
Hinweise auf Fehlverhalten
Wer Fehlverhalten bzw. Regelverstöße wahrnimmt, ist aufgefordert, diesen entgegenzuwirken. Sollten kooperative Problemlösungsprozesse nicht möglich sein und/oder nicht wirksam werden, sind wir für ernsthafte Hinweise von allen Mitgliedern und Angehörigen der TUD sowie ggf. von externen Personen dankbar.
Evaluation und Weiterentwicklung
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die TU Dresden neben gesetzlichen und mittelgeberspezifischen Auflagen auch regelmäßigen externen Kontrollen. So werden wir unter anderem durch den Landesrechnungshof, das Finanzamt, Drittmittelgeber, von Wirtschaftsprüfer:innen oder unserem Hochschulrat auf unsere Regelkonformität hin überprüft.
Neben den externen Überprüfungen wird auch intern durch die Innenrevision anlass- oder themenbezogen geprüft. Die Prüfinhalte und daraus resultierende Ergebnisse werden einem zentralen Berichtswesen zugeführt und ausgewertet. Vorsätzliches Fehlverhalten bzw. Verstöße werden an der TUD nicht toleriert und konsequent geahndet.
Die etablierten Maßnahmen, Strukturen und Prozesse werden systematisch auf Schwachstellen überprüft und es werden entsprechende Anpassungen vorgenommen, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance Management Systems zu gewährleisten.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen zum Compliance Management an der TU Dresden kontaktieren Sie bitte: .