Promotion
Die Promotion dient dem Nachweis sowohl der besonderen Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit als auch dem Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehenden wissenschaftlichen Bildung auf dem Gebiet der Verkehrswissenschaften.
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" promovieren wollen. Auf unseren Webseiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
Inhaltsverzeichnis
Um an unserer Fakultät promovieren zu können, muss der/die Interessent/in zunächst eine/n Professor/in finden, der/die an dessen Forschungsthema interessiert ist und sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung der Promotion zu übernehmen.
Neben der bzw. dem Hauptbetreuer:in ist mindestens ein:e weitere:r erfahrene:r Wissenschaftler:in als Teil eines Betreuungsteams vorzusehen. Alle Betreuer:innen im Betreuungsteam sollen Hochschullehrer:innen sein. Eine:r davon kann auch ein:e habilitationsäquivalent qualifizierte:r Wissenschaftler:in sein, beispielsweise ein:e außerplanmäßige:r Professor:in oder ein:e Honorarprofessor:in mit mitgliedschaftlichen Rechten, ein:e Privatdozent:in oder ein:e TUD Young Investigator. Darüber hinaus können weitere Expert:inn:en beratend in die Betreuung eingebunden werden.
1. Zulassungsvoraussetzungen
Die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen sind in der Promotionsordnung vom 14.09.2023 der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" unter § 6 geregelt.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
Als nächstes ist der Antrag auf Annahme als Doktorand/in entsprechend § 8 der Promotionsordnung vom 14.09.2023 der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" zu stellen.
Ein Antrag auf Annahme als Doktorand/in ist eine Äußerung der Absicht des Bewerbers bzw. der Bewerberin gegenüber der Fakultät, innerhalb der nächsten vier Jahre an der Fakultät promovieren zu wollen.
Während der Promotionsphase ist der/die Doktorand/in verpflichtet, auf mindestens zwei wissenschaftlichen Graduiertenveranstaltungen der Technischen Universität Dresden bzw. äquivalenten wissenschaftlichen Veranstaltungen (wenigstens eine der Veranstaltungen soll Wissenschaftlern außerhalb der TU Dresden zugänglich sein) über seinen/ihre Arbeiten zu berichten (der Nachweis bzw. die Erklärung darüber ist bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens mit einzureichen). siehe: Annahme
3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand/in benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien und ggf. amtlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie amtlich beglaubigte Fächerübersichten mit Noten.
Hinweise zu Beglaubigungen finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in von der Fakultät Verkehrswissenschaften zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Bewerber können nur dann als Promotionsstudierende immatrikuliert werden, wenn sie als Doktorand:innnen durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie hier und auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
5. Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und den Promovierenden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand/in mitgeteilt. Näheres siehe unter: Zusatzleistungen
6. Eröffnung Promotionsverfahren
Nach Fertigstellung der Dissertationsschrift wird das Promotionsverfahren entsprechend § 9 der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" eröffnet. siehe: Eröffnung
Mit der Dissertation (§ 10 der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List") wird der Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung im betreffenden Wissenschaftsgebiet erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und in den angewandten Methoden und der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche zu erfüllen. Mit der wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sind Ergebnisse vorzulegen, die die Entwicklung des speziellen Wissenschaftsgebietes fördern.
Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden, die in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen ist. Abweichend davon kann die Disserattionsschrift auch durch eine kumulative Dissertation erbracht werden (§ 10 Abs. 3 siehe ).
7. Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand/in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei der zuständigen Meldebehörde beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand/in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden.
Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z. B. beim Meldeamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Adresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
8. Promotionsverfahren
Ein Promotionsverfahren besteht aus:
- Dissertationschrift (§ 10 der Promotionsordnung) siehe Dissertation
- Verteidigung (§ 11 der Promotionsordnung) siehe Verteidigung
- Veröffentlichung der Dissertation (§ 13 der Promotionsordnung) siehe Veröffentlichung
Bewertung des Promotionsverfahrens (§ 11 Abs. 5 der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List")
Wurden die Dissertation und die Verteidigung bestanden, legt die Promotionskommission die Gesamtnote für das Promotionsverfahren fest. Dabei sind die Prädikate zu verwenden:
„magna cum laude“ = sehr gut (eine besonders anzuerkennende Leistung) „cum laude“ = gut (eine den Durchschnitt überragende Leistung)
„rite“ = genügend (eine Leistung, die durchschnittlichen
Anforderungen entspricht.
Bei der Ermittlung der Gesamtnote, die sich aus den Prüfungsteilen Dissertation und Verteidigung zusammensetzt, soll das Ergebnis der Dissertation den Vorrang haben.
Die Promotionskommission entscheidet außerdem über Auflagen für die Anfertigung der Pflichtexemplare.
Abschluss des Promotionsverfahrens (§ 15 der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List")
Nach Einreichung der Pflichtexemplare und dem Vorliegen der entsprechenden Bestätigung durch die SLUB (per E-Mail) erhält der/die Doktorand/in die Promotionsurkunde.
Damit ist das Promotionsverfahren abgeschlossen. Der Abschluss des Verfahrens ist der Fakultätsöffentlichkeit bekannt zu geben.
Mit Abschluss des Promotionsverfahrens ist der/die Doktorand/in berechtigt, den mit der Urkunde verliehenen akademischen Grad zu führen.
Alle Doktoranden des jeweils vergangenen Jahres werden zum jährlich stattfindenden "Tag der Fakultät" im November eingeladen, um in diesem feierlichen Rahmen zu ihren erfolgreichen Abschlüssen beglückwünscht zu werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen . Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.