Anrechnung von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen.
Die Abgabe der Anträge hat nach erfolgter Immatrikulation immer zu Semesterbeginn im Prüfungsamt zu erfolgen! Pro anzurechnender Leistung ist ab 1. Juli 2019 ein Formular zuverwenden, die entsprechenden Nachweise (s.u.) sind beizulegen. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts unter Formulare.
Ausnahme: Falls Sie den Studiengang innerhalb der Fakultät Verkehrswissenschaften wechseln, bitte dann und nur in diesem Fall das bisherige mehrzeilige Formular verwenden. Stand: 27.6.19
Anrechnung von Leistungen, die an einer anderen Universität erbracht worden
Der Nachweis der erbrachten Leistungen ist im Original und mit einer Kopie einzureichen. Eine Modulbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung ist beizufügen.
Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen, z.B. im Rahmen des ERASMUS-Studiums
Als Nachweis ist neben der Leistungsübersicht und ggf. einer Umrechnungstabelle außerdem möglichst eine Kursbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung beizufügen. Es wird empfohlen, sich vorab zu erkundigen, ob die gewählten Fächer anerkannt werden können. Nach der Sächsischen Hochschulpersonendatenverordnung vom 14.11.2017 müssen ab sofort studienbezogene Auslandsaufenthalte und daraus resultierende angerechnete Leistungspunkte erfasst werden. Bitte daher zusätzlich zum Anrechnungsformular das Formular Erfassung studienbezogener Auslandsaufenthalte im Prüfungsamt einreichen. Stand: 24.07.18
Anrechnung von Sprachleistungen
Die Vorprüfung der Anrechnung von im Ausland erbrachten Sprachprüfungsleistungen hinsichtlich der Fremdsprache erfolgt generell über TUDIAS (Fachsprachezentrum).
Die von TUDIAS ausgestellte Bescheinigung ist dem Antrag auf Anrechnung beizufügen.
Anrechnung von Leistungen, die an der TUD in einem vorhergehenden Studium bzw. in einem anderen Studiengang erbracht wurden
Der Leistungsübersicht (Original und Kopie) ist eine Modulbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung beizufügen.
Anrechnung von Fachsemestern bei Studiengangswechsel
Studiengangs- oder Fachwechsler, die die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragen, müssen beim Immatrikulationsamt zum Antrag auf Zulassung eine vom Prüfungsausschusses ausgestellte Bescheinigung über die angerechneten Fachsemester vorlegen. Bitte die Anrechnungsbescheinigung ausdrucken, ausfüllen und mit einer Notenübersicht des bisherigen Studiengangs rechtzeitig vor Studienbeginn im Prüfungsamt einreichen. Nach Begutachtung durch den Prüfungsausschuss ist die Anrechnungsbescheinigung wieder abzuholen und im Immatrikulationsamt einzureichen.