Anrechnung von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, einen Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen. Der Antrag auf Anerkennung ist vor der erstmaligen Teilnahme an derjenigen Prüfung einzureichen, die durch die Anerkennung der bereits erbrachten Prüfungsleistung ersetzt werden soll.
Die Abgabe der Anträge hat nach erfolgter Immatrkultation immer im Prüfungsamt zu erfolgen! Das Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts unter Formulare.
Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Universität erbracht worden
Der Nachweis der erbrachten Leistungen ist im Original und mit einer Kopie einzureichen. Eine Modulbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung ist beizufügen.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen, z.B. im Rahmen des ERASMUS-Studiums
Als Nachweis ist neben der Leistungsübersicht und ggf. einer Umrechnungstabelle außerdem möglichst eine Kursbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung beizufügen. Es wird empfohlen, sich vorab zu erkundigen, ob die gewählten Fächer anerkannt werden können.
Anerkennung von Sprachleistungen
Die Vorprüfung der Anerkennung von im Ausland erbrachten Sprachprüfungsleistungen hinsichtlich der Fremdsprache erfolgt generell über TUDIAS (Fachsprachezentrum).
Die von TUDIAS ausgestellte Bescheinigung ist dem Antrag auf Anerkennung beizufügen.
Anerkennung von Leistungen, die an der TUD in einem vorhergehenden Studium bzw. in einem anderen Studiengang erbracht wurden
Der Leistungsübersicht (Original und Kopie) ist eine Modulbeschreibung bzw. Veranstaltungsgliederung beizufügen.
Anrechnung von Fachsemestern bei Studiengangswechsel
Studiengangs- oder Fachwechsler, die die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragen, müssen beim Immatrikulationsamt zum Antrag auf Zulassung eine vom Prüfungsausschusses ausgestellte Bescheinigung über die angerechneten Fachsemester vorlegen. Bitte die Anrechnungsbescheinigung ausdrucken, ausfüllen und mit einer Notenübersicht des bisherigen Studiengangs rechtzeitig vor Studienbeginn im Prüfungsamt einreichen. Nach Begutachtung durch den Prüfungsausschuss ist die Anrechnungsbescheinigung wieder abzuholen und im Immatrikulationsamt einzureichen.