Anrechnung von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen. Die Antragstellung sollte möglichst zu zu Semesterbeginn im Prüfungsamt zu erfolgen! Pro anzurechnender Leistung ist ein Antragsformular zu verwenden.
Dem Antrag sind die Inhalts-/Modulbeschreibungen der zur Anrechnung eingereichten Leistungen sowie eine beglaubigte Kopie der Notenübersicht/des Zeugnisses beizufügen. Der Antrag ist postalisch oder persönlich und elektronisch einzureichen bei:
TU Dresden, Studienbüro Bau und Umwelt, Prüfungsamt Verkehrswissenschaften, 01062 Dresden
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Wichtig: Der elektronische Antrag darf beim Abspeichern nicht für die weitere Bearbeitung gesperrt werden!!
Ausnahme: Falls Sie den Studiengang innerhalb der Fakultät Verkehrswissenschaften wechseln, bitte dann und nur in diesem Fall das bisherige mehrzeilige Formular verwenden.
Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen, z.B. im Rahmen des ERASMUS-Studiums
Neben dem Antrag auf Anrechnung müssen nach der Sächsischen Hochschulpersonendatenverordnung vom 14.11.2017 die studienbezogenen Auslandsaufenthalte und daraus resultierende angerechnete Leistungspunkte erfasst werden. Bitte daher zusätzlich zum Anrechnungsformular das Formular Erfassung studienbezogener Auslandsaufenthalte im Prüfungsamt einreichen.
Anrechnung von Fachsemestern bei Studiengangswechsel
Studiengangs- oder Fachwechsler, die die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragen, müssen beim Immatrikulationsamt zum Antrag auf Zulassung eine vom Prüfungsausschusses ausgestellte Bescheinigung über die angerechneten Fachsemester vorlegen. Bitte die Anrechnungsbescheinigung ausdrucken, ausfüllen und mit einer Notenübersicht des bisherigen Studiengangs rechtzeitig vor Studienbeginn im Prüfungsamt einreichen. Nach Begutachtung durch den Prüfungsausschuss ist die Anrechnungsbescheinigung wieder abzuholen und im Immatrikulationsamt einzureichen.