FAQ
Wichtige Informationen des Prüfungsamts der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" zu immer wieder kehrenden Fragen. Für weitere Fragen und Antworten wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt während Sprechzeiten bzw. per E-Mail.
Um eine Leistungsübersicht oder/und
- einen Nachweises über 80 % Ihrer erfolgreich erbrachten Studienleistungen oder/und
- eine Studienabschlussbescheinigung
zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihres Namen, Ihres Studiengangs und Ihrer Matr.-Nr. (zwingend erforderlich!) an
Die gewünschten Ausdrucke können i.d.R. zur nächsten Sprechzeit im Prüfungsamt unaufgefordert abgeholt werden.
Wenn Ihr Studiengang in selma verwaltet wird, kann das Prüfungsamt Ihnen auf Anfrage eine Leistungsübersicht in selma zum Download bereitstellen. Bei Bedarf können Sie sich im Prüfungsamt eine bestätigte Leistungsübersicht ausstellen lassen.
Studierende, die mit ihrer Diplom-, Bachelor- oder Master-Arbeit beginnen möchten, müssen sich immer zuerst im Prüfungsamt die Zulassungsunterlagen holen.
Bereich Verkehrsingenieurwesen (Studiengänge Verkehrsingenieurwesen, Bahnsystemingenieurwesen, Luftverkehr und Logistik, Elektrische Verkehrssysteme): Im Prüfungsamt erfolgt im Rahmen der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eine sog. Kontenklärung, bei der die Wahlpflichtfächer festgelegt werden, die in die Endnote eingehen. Danach erhalten Sie die Zulassungsunterlagen. Anmeldung, Zulassung, Themenausgabe; Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt alles im Prüfungsamt.
Bereich Verkehrswirtschaft: Studierende des Bachelor- bzw. Master-Studiengangs bringen den Antrag auf "Zuordnung von Fächer/Modulen auf dem Zeugnis" mit, siehe Formulare. Nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgt die Themenabstimmung mit dem Betreuer. Innerhalb einer Woche nach Abstimmungsdatum und Unterschrift des Hochschulschullehrers auf den Zulassungsunterlagen ist die Abschlussarbeit im Prüfungsamt anzumelden.
Die Abgabe der Bachelor-/Master-Arbeit erfolgt in zweifacher Ausfertigung + CD für alle ab 1. Juni 2017 ausgegebenen Themen immer im Prüfungsamt. Nachweise für eine Fristverlängerung z.B. bei Krankheit (Ärztliche Bescheinigung) oder Anträge auf Verlängerung im Sonderfall sind im Prüfungsamt einzureichen. Stand: 23.05.2017
Disputation bzw. Kolloquium: Die Verteidigung der Diplom- bzw. Master-Arbeit ist i.d.R. die letzte Prüfung, auch für diese Prüfung müssen Sie nach Prüfungsordnung immatrikuliert sein. Seit dem 01.01.2009 kann die Verteidigung auch im Urlaubssemester ablegt werden.
Hinweise auch auf Website zu den Abschlussarbeiten.
Die Studierenden erhalten bei dem/der Sachbearbeiter/in (POT 155, Frau Woditschka) das Themenblatt, die Aufgabenstellung und die Richtlinie für die Anfertigung der Studien-arbeit. Der Zeitpunkt der Ausgabe und Abgabe werden mit Unterschrift aktenkundig gemacht.
Die Wahlpflichtfächer im Hauptstudium entnehmen Sie dem jeweiligen Katalog, s. Studienplanführer. Es können weitere Wahlpflichtfächer aus dem Angebot anderer Studiengänge belegt werden. Dies muss mittels Formular vor dem Ablegen der Prüfung beim Prüfungsausschuss zur Genehmigung beantragt werden. Dazu ist das Formular mit einer Modulbeschreibung im Anmeldezeitraum zu den Prüfungen im Prüfungsamt abzugeben.
1. Bachelor-Studiengang Verkehrswirtschaft
Spätestens sobald alle Module bestanden und die Bachelor-Arbeit abgeben wurde, reichen Sie bitte umgehend folgendes Formular im Prüfungsamt für den Zeugnisdruck ein: Antrag auf Zuordnung von Modulen auf dem BA-Zeugnis ; s. auch Hompage des Prüfungsamts unter Formulare. Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig.
2. Master-Studiengang Verkehrswirtschaft
Zuordnung der Module für den Zeugnisdruck: Bitte das Formular (s. Hompage des Prüfungsamts unter Formulare) ausfüllen und im Prüfungsamt abgeben. Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig.
3. Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen (DPO 2010 und 2013)
- Vordiplom: Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig. Die Zeugnisse werden automatisch gedruckt und liegen ab dem Folgesemester im Prüfungsamt zur Abholung bereit.
- Diplomzeugnis: Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig. Der Zeugnisdruck erfolgt automatisch nach Eingang der Diplom-Protokollunterlagen.
4. Masterstudiengänge Bahnsystemingenieurwesen, Luftverkehr und Logistik, Elektrische Verkehrssysteme
Ein gesonderter Antrag auf Zeugnisausstellung ist nicht notwendig. Der Zeugnisdruck erfolgt automatisch nach Eingang der Protokollunterlagen der Masterarbeit.
Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für Studenten kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorher HIER über die notwendigen Unterlagen, Öffnungszeiten usw.
Ein Urlaubssemester wird grundsätzlich beim Immatrikulationsamt der TU beantragt.
Hinweise dazu und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Hinweise zum Datenschutz unter
https://tu-dresden.de/bu/studium/data-protection-declaration
Bitte beachten Sie die Informationen auf den Internetseiten und / oder Schaukästen der Lehrstühle.
Die Exmatrikulation erfolgt durch das Immatrikulationsamt von Amts wegen immer erst zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.).
Wer nicht auf die Exmatrikulation warten kann/möchte, kann jederzeit selbst einen ANTRAG stellen.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Der Briefkasten am Prüfungsamt Verkehrswissenschaften im Hülsse-Bau, Nordflügel, Zimmer 109, ist kein Fristenbriefkasten. Er kann genutzt werden für die Einreichung von
- Anträgen auf Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall. Hier zwingend erforderlich: Formular auf Rücktritt und Nachweis des Arztes. Ärztliche Bescheinigungen ohne Formulare können nicht bearbeitet werden! Bitte geben Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse für Rückfragen an.
- Anträgen auf Studienrichtungs-/Schwerpunktwahl im Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen im 4. FS
Für Briefpost (z. B. Widersprüche) mit Fristeinhaltung / Fristsetzung kann folgender Briefkasten genutzt werden:
- Helmholtzstraße 10, im Durchgang zwischen Tillichbau und Hülsse-Bau
Dieser Briefkasten wird von der Poststelle der TU Dresden täglich geleert und die Post mit einem Eingangsstempel versehen.
Erläuterungen zur Prüfungsmodalitäten
Präsentation/ Informationsvideos von Herrn Höhne (SG 8.4) zu Prüfungsangelegenheiten
Erläuterung der Modulprüfung
Eine Modulprüfung besteht in der Regel aus mehreren Prüfungsleistungen. Erst wenn die Modulprüfung abgelegt und die Modulnote schlechter als ausreichend (4,0) ist, steht fest, ob die Modulprüfung nicht bestanden und deshalb zu wiederholen ist. Bestehen und
Wiederholung beziehen sich grundsätzlich auf die Modulprüfung und nicht auf die einzelnen Prüfungsleistungen.
Fristen der Wiederholung einer Modulprüfung
Eine nicht bestandene Modulprüfung muss innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. Ausnahme: „Freischussregelung“, siehe jeweilige Prüfungsordnung
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, umfasst nur die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen.
Müssen alle zur Modulprüfung gehörenden Prüfungsleistungen bestanden sein?
Nein. Die Modulprüfung ist grundsätzlich bestanden, wenn der (gegebenenfalls gewichtete) Durchschnitt der zugehörigen Prüfungsleistungen mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Hinweise zur Wichtung befinden sich in den Modulbeschreibungen.
Können mit „ungenügend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen bereits vor Abschluss der Modulprüfung wiederholt werden?
Nein. Prüfungsleistungen werden nur im Rahmen ihrer Modulprüfungen abgelegt. Ein erneutes Ablegen der Prüfungsleistung Ist nur im Rahmen der Wiederholung der Modulprüfung möglich, die jedoch nur stattfindet, wenn das Modul als Ganzes nicht bestanden wurde. Es müssen immer erst alle Prüfungsleistungen eines Moduls abgelegt werden, bevor einzelne nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholt werden können.
Für Module, in denen sich die Prüfungsleistungen über mehrere Semester erstrecken, kann dies bedeuten, dass sich erst in einem späteren Semester entscheidet, ob eine Prüfungsleistung wiederholt werden kann oder nicht. Erst nach Bildung der Modulnote ist ersichtlich, ob das Modul als Ganzes nicht bestanden wurde.
Ist eine nicht bestandene Modulprüfung zu wiederholen, müssen nur die mit „ungenügend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewerteten Prüfungsleistungen wiederholt werden. Fristen der Wiederholung s.o. sowie § 16 PrüfO Verkehrswirtschaft bzw. § 15 PrüfO Verkehrsingenieurwesen.
Bitte beachten Sie in jeden Fall die Besonderheiten der Prüfungsordnung Ihres eigenen Studiengangs. Für weiterführende Fragen kommen Sie bitte in die Sprechstunde des Prüfungsamts.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen.
Zitat Prüfungsordnung: " Macht die bzw. der Studierende glaubhaft, wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit nicht in der Lage zu sein, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird ihr bzw. ihm von der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden auf Antrag gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in gleichwertiger Weise zu erbringen (Nachteilsausgleich). "
- Bitte den Antrag auf Nachteilsausgleich mit den Nachweisen rechtzeitig über das Prüfungsamt einreichen, möglichst zu Beginn des Semesters.
- Bitte informieren Sie die Prüfer Ihrer angemeldeten Prüfungen unmittelbar nach Einschreibende über Ihre ggf. genehmigte Schreibzeitverlängerung etc., damit Ihre Sonderregelung organisiert werden kann.
- Unterstützung finden Sie zentral an der TU Dresden Studieren mit Beeinträchtigung
Studierende, die vom Bachelor- in den Masterstudiengang wechseln wollen und bis zum Semesterbeginn noch nicht alle Leistungen im Bachelor erbracht haben, wird eine parallele Immatrikulation in beiden Studiengängen empfohlen. Diese muss allerdings beim Imma-Amt/Auslandsamt (Immatrikulationsamt) mittels Antrag auf Parallelstudium beantragt werden. Erfolgt die Beantragung nicht, wird nur im Masterstudiengang immatrikuliert. Das bedeutet, dass ggf. keine Anmeldungen zu Prüfungsleistungen im Bachelorstudiengang durch den/die Studierende:n in selma oder hisqis mehr vorgenommen werden können. D.h. auch, ohne Antrag haben Sie im Wintersemester keinen Studienverlauf im Bachelorstudiengang und können nicht an den Prüfungen teilnehmen.
Das Ende der Einschreibung ist unbedingt zu beachten!
Nach Ende der Einschreibfrist werden Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldungen nach den Beschlüssen der Prüfungsausschüsse vom 5.11.18 (BA + MA VWI) und 12.11.18 (Dipl. VIW, MA BSI, MA Lulo) sowie 03.05.2021 (MA EVS) NICHT mehr entgegen genommen. Es sei denn, es liegen Gründe vor, aus denen der Studierende das Fristversäumnis nicht zu vertreten hat. Die Gründe sind dem Prüfungsamt mitzuteilen. In diesem Fall ist dieses Formular mitzubringen!
Termine - für die vorgezogenen Prüfungen: Beginn der 2. Vorlesungswoche bis Ende des Monats Oktober bzw. April.
- für die regulären Prüfungen: 1.12. – 15.1. des Folgejahres bzw. 25.5. - 30.6.
- verlängerte Fristen wie in den veröffentlichten Terminlisten angegeben
Die Prüfungsergebnisse werden personenbezogen im Servicebereich der Prüfungsverwaltung (HISPOS) https://qis.dez.tu-dresden.de veröffentlicht bzw. über Selma.
Es besteht die Möglichkeit des Ausdrucks einer Leistungsübersicht der bisher erbrachten Prüfungsleistungen. Für Bewerbungen etc. können Sie sich außerdem im Prüfungsamt eine bestätigte Leistungsübersicht ausstellen lassen.
Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen: Der Antrag auf Studienrichtung / Studienschwerpunkt ist zum Ende der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters (spät. bis zum 15.8. d. J.) im Prüfungsamt einzureichen. Formular s. Homepage des Prüfungsamts unter "Formulare".
Bachelor-Studiengang Verkehrswirtschaft, PO 2014: Wahl der Schwerpunkte in der Modulgruppe Verkehrswirtschaft: Nach § 6 Abs. 2 BPO stehen fünf Schwerpunkte zur Wahl. Aus drei gewählten Schwerpunkten sind jeweils das Grundlagen- und das Vertiefungsmodul zuwählen sowie aus einem der drei dann das Modul Spezifische Aspekte (Seminarmodul). Hinweise zum Seminarmodul werden fakultätsüblich über Opal zu Beginn des 5. Fachsemesters bekanntgegeben.
Die TU Dresden bietet durch das Lehrzentrum Sprachen und Kulturen
ihren Studenten den derzeit kostenlosen Service der Übersetzung von TU-Dokumenten an. Information dazu finden Sie hier!
Bitte beachten Sie die speziellen Hinweise in Ihrer Prüfungsordnung zur Um- und Abwahl. Im Falle des endgültigen Nichtbestehens eines Modul des Wahlpflichtbereichs wird das endgültige Nichtbestehen der Bachelor-, Master- bzw. Diplomprüfung erst dann beschieden, wenn die bzw. der Studierende nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Modulprüfung umwählt oder eine Umwahl nach Studienordnung nicht mehr möglich ist.
Generell gilt: „Ein nicht bestandenes Modul, welches nicht weiter belegt werden soll, muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ab- bzw. umgewählt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an das Prüfungsamt zu stellen, in dem das abzuwählende und das neu gewählte Modul zu benennen ist.“
Aufgrund der Beschlüsse der Prüfungsausschüsse vom 26.10.2016 (Verkehrswirtschaft) bzw. 07.11.2016 (Verkehrsingenieurwesen / Bahnsystemingenieurwesen / Luftverkehr und Logistik / Elektrische Verkehrssysteme) erhält der Absolvent unmittelbar beim Vorliegen der Protokolle der Verteidigung der Abschlussarbeit bzw. bei Noteneingang der letzten Prüfungsleistung per Post vom Prüfungsamt eine Studienabschlussbescheinigung mit Notenübersicht sowie einem Informationsblatt zur Übergabe der Zeugnisdokumente. Es ist jeweils eine zentrale feierliche Zeugnisübergabe für alle im November jeden Jahres vorgesehen. Bitte achten Sie daher auf eine aktuelle Anschrift im HIS bzw. teilen Änderungen dem Prüfungsamt mit. Für eine Zusendung vorab muss ein ausreichend frankierter A4-Rückumschlag mit aktueller Anschrift im Prüfungsamt eingereicht werden.