BAFöG
Jeder Studierende, der BAföG erhält, wird vier Semester lang ohne Leistungsüberprüfung gefördert. Ab dem 5. Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn der Studierende nachweist, dass er die vom Prüfungsausschuss festgelegten Leistungen (s. Schaukasten am Prüfungsamt) nach dem 3. FS oder 4. FS nachweist.
Der Nachweis hat über das Formblatt 5 nach § 48 BAföG zu erfolgen. Erforderliche Leistungen:
Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen, DPO 2010+2013
- nach dem 3. Fachsemester
- nach dem 4. Fachsemester
Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen, DPO 2022
- nach dem 3. Fachsemester
- nach dem 4. Fachsemester
Bachelorstudiengang Verkehrswirtschaft
- nach dem 3. bzw. 4. Fachsemester
Die Bestätigung erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:
Verkehrsingenieurwesen (Diplom) /Bahnsystemingenieurwesen (Master): Herr Prof. Dr. Tibor Petzoldt
Verkehrswirtschaft (Bachelor/Master/Diplom): Herr Prof. Dr. Ostap Okhrin
Zuvor muss eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt erfolgen. Dort erhalten Sie die erforderliche aktuelle Leistungsübersicht, die beizulegen ist. Bitte kommen Sie mit dem Formblatt 5 zur Sprechzeit vorbei.