BaföG
Jeder Studierende, der BAföG erhält, wird vier Semester lang ohne Leistungsüberprüfung gefördert. Ab dem 5. Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn der Studierende nachweist, dass er die vom Prüfungsausschuss festgelegten Leistungen (s. Schaukasten am Prüfungsamt) nach dem 3. FS oder 4. FS nachweist.
Der Nachweis hat über das Formblatt 5 nach § 48 BAföG zu erfolgen.
Die Bestätigung erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:
Verkehrsingenieurwesen (Diplom) /Bahnsystemingenieurwesen (Master): Herr Prof. Dr. Jochen Trinckauf
Verkehrswirtschaft (Bachelor/Master/Diplom): Herr Prof. Dr. Georg Hirte
Zuvor muss eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt erfolgen. Dort erhalten Sie die erforderliche aktuelle Leistungsübersicht, die beizulegen ist. Bitte kommen Sie mit dem Formblatt 5 zur Sprechzeit vorbei.
weitere Hinweise/Links:
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Studentenwerk Dresden
FAQ - BAföG
Bildungskredit
Begabtenförderung im Hochschulbereich
Darlehenstrückzahlung