Wahlpflichtbereich: Details
Inhaltsverzeichnis
Modulangebot
Das Gesamtangebot an Wahlpflichtmodulen ist hier (Anlage 1 zur Prüfungsordnung) aufgeführt. Eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Inhalte und Qualifikationsziele, Lehrformen, und Prüfungsleistungen finden Sie im Modulhandbuch (Anlage 4a zur Studienordnung).
Schwerpunktangebot
In den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik und Ergänzung gibt es jeweils Schwerpunkte. Das sind
Welche Module zu welchen Schwerpunkten gehören, steht in dieser Tabelle (Anlage 2 zur Studienordnung). Prinzipiell kann ein Modul gleichzeitig mehreren Schwerpunkten, auch in verschiedenen Bereichen, zugeordnet sein. Je nach inhaltlicher Übereinstimmung ist diese Zuordnung primär oder nachrangig.
Videos und Infomaterial zu den Schwerpunkten finden Sie unter diesem Link.
Schwerpunktwahl
Sie sind nicht verpflichtet, irgendeinen der genannten Schwerpunkte zu wählen! Vielmehr entscheiden Sie selbst, welche einzelnen Module Sie belegen und welchem Schwerpunkt diese auf dem Bachelorzeugnis zugeordnet werden sollen. Dabei müssen Sie natürlich die Punktegrenzen für die Bereiche Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre beachten. Module zählen dabei jeweils für den Bereich, aus dem der letztlich gewählte Schwerpunkt stammt. Bitte beachten Sie auch, dass im Bereich Wirtschaftspädagogik immer mindestens 10 Leistungspunkte aus primär zugeordneten Modulen stammen müssen, um die Punktegrenze zu erfüllen!
Wenn Sie hinreichend viele Module, die zu einem Schwerpunkt gehören, absolviert haben, können Sie sich diesen Schwerpunkt als Major bzw. Minor auf dem Zeugnis ausweisen lassen.
- Ein Major erfordert Module des Schwerpunkts im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten, davon mindestens 20 aus primär zugeordneten Modulen
- Für einen Minor reichen Module des Schwerpunkts im Umfang von mindestens 20 Leistungspunkten, davon mindestens 15 aus primär zugeordneten Modulen.
Je nach Wahl können also mehrere Major und/oder Minor (oder auch gar keine) auf Ihrem Zeugnis erscheinen!