Lab2Lab
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Mit dem Programm Lab2Lab wird der Austausch und die gemeinsame Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftler:innen auf Basis internationaler Kooperationen zwischen Arbeitsgruppen (AGs) gefördert.
Ziel ist es, den Erwerb interkultureller Kompetenzen und den Gewinn internationaler Erfahrungen mit wissenschaftlicher Kompetenzerweiterung, Know-how-Transfer, der Gelegenheit zu internationaler Netzwerkbildung und Karriereplanung gezielt zu kombinieren.
Gefördert wird die Zusammenarbeit von Nachwuchsforscher:innen (Promovierende und/oder Postdocs) aus mindestens zwei (eine TU Dresden und eine internationale) oder mehr Arbeitsgruppen.
- Fördervolumen pro Projektantrag: bis max. 10.000,00 EUR
- Antragsfristen: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Dabei muss mindestens ein:eine Nachwuchswissenschaftler:in (Promovend:in oder Postdoc) der TU Dresden an dem Projektvorhaben beteiligt sein und reisen. Pro Antrag können mehrere Vorhaben gefördert werden, die nach einem Baukastenprinzip individuell geplant, flexibel gestaltet und zusammengesetzt werden können.
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer:innen / Young Investigator der TU Dresden gemeinsam mit einem:einer ausländischen Hochschullehrer:in der Partner-AG sowie einem:einer Nachwuchswissenschaftler:in der AG an der TU Dresden.
Die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie der TU Dresden ist für alle TUD-internen und reisenden Projektbeteiligten (Promovierende, Postdocs sowie dem:der antragsstellenden Hochschullehrer:in / Young Investigator der TU Dresden Voraussetzung.
Sollten Sie noch kein Mitglied der Graduiertenakademie sein, beachten Sie bitte, dass uns Ihr Mitgliedschaftsantrag einschließlich aller dafür notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen vor Antragstellung vorliegen muss.
Informationen zur Bewerbung | Antragsunterlagen
Anträge können jederzeit eingereicht werden!
Programmbeschreibung Lab2Lab
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie die Kostenberechnungsvorlagen als barrierefreie Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
- Antragsformular Lab2Lab
- Reisekostenordnung (RKO)
auf der Grundlage des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG)
Der Antrag ist
- vollständig sowie
- ausschließlich in elektronischer Form als eine digitale PDF-Datei
mit dem Betreff „Lab2Lab“ unter der E-Mail-Adresse graduiertenakademie@tu-dresden.de einzureichen.
Die auswahlrelevanten Antragsunterlagen (Pflichtanlagen), die mit Antragstellung eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung. Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen vom Auswahlverfahren für Förderprogramme der GA ausgeschlossen.
FAQ
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer:innen / Young Investigator der TU Dresden gemeinsam mit jeweils einem:einer Hochschullehrer:in der Partner-AG im Ausland sowie einem:einer Nachwuchswissenschaftler:in der AG an der TU Dresden. Die Vollmitgliedschaft in der Graduiertenakademie der TU Dresden ist für alle TUD-internen Projektbeteiligten (Nachwuchswissenschaftler:innen sowie der:die antragstellende Hochschullehrer:in / Young Investigator) verpflichtend. Falls Sie noch kein Mitglied in der GA sein sollten, beachten Sie bitte, dass uns Ihr Mitgliedschaftsantrag einschließlich aller dafür notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen vor der entsprechenden Antragstellung vorliegen muss. Bitte beachten Sie, dass assoziierte Mitglieder der Graduiertenakademie nicht berechtigt sind, sich um Fördermittel der Graduiertenakademie zu bewerben. Alle anderen Serviceleistungen der Graduiertenakademie stehen assoziierten Mitgliedern vollumfänglich zur Verfügung. |
- Es ist gemeinsamer Antrag aller Projektpartner.
- Es besteht bereits eine Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern der AGs (zu belegen z.B. erste Kontaktanbahnungen, durch gemeinsame Publikationen, Kooperationsverträge etc.)
- Aus jeder AG muss mindestens ein:eine Nachwuchsforscher:in im Projekt integriert sein, die Art und Weise der Beteiligung kann individuell unterschiedlich sein.
- Mindestens ein:eine Nachwuchswissenschaftler:in der TU Dresden muss reisen und als antragstellende:r Hauptansprechpartner:in bei der Projektbeantragung agieren.
Pro Antrag können mehrere Vorhaben gefördert werden, die nach einem Baukastenprinzip individuell geplant, flexibel gestaltet und zusammengesetzt werden können. Verpflichtend für alle Anträge ist:
- der Forschungsaufenthalt eines:einer Nachwuchswissenschaftler:in (Promovend:in oder Postdoc) der TU Dresden in der Partner-AG (outgoing; mind. zwei Wochen bis max. drei Monate)
Zusätzlich können die Anträge um folgende, flexible Bausteine ergänzt werden:
- Forschungsaufenthalte weiterer Promovierender und/oder Postdocs der Partner-AGs (incoming und outgoing; bis max. drei Monate)
- NEU: Forschungsaufenthalte von Hochschullehrer:innen und TUD Young Investigator der AGs (incoming und outgoing; bis maximal drei Monate)
- Gemeinsame, von den Nachwuchswissenschaftler:innen und NEU Hochschullehrer:innen / TUD Young Investigator (mit)organisierte Meetings der AGs an der TU Dresden oder beim Partner (maximal fünf Tage). Bei den Meetings kann es sich beispielsweise handeln um: Workshops der AG-Partner, Strategietreffen zur Detailplanung einzelner Bausteine, Koordinationstreffen zur Planung gemeinsamer Publikationen/Drittmittelanträge.
Die maximale Fördersumme pro Projektantrag beträgt 10.000,00 EUR.
Die Kostenerstattung aller Reisender/Angehörige der TU Dresden erfolgt gemäß dem Sächsischen Reisekostengesetz (SächsRKG) über einen (Dienst-)Reiseantrag und eine entsprechende Abrechnung im Nachgang an die erfolgte Reise. Das SächsRKG ist ein Erstattungsrecht, d.h. der Reisende tritt für sämtliche Kosten in Vorleistung. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Informationen für Geförderte.
Die Kostenerstattung aller Reisender der Partner-AG an die TU Dresden erfolgt über den Abrechnungsweg der Gastvereinbarung. Im Förderfalle, erhalten Sie nähere Informationen hierzu seitens der Graduiertenakademie.
Die einzureichenden Antragsunterlagen finden sich einzeln in der Programmausschreibung aufgelistet. Bitte lesen Sie die Programmausschreibung sorgfältig durch.
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie der TU Dresden. Zu den Auswahlkriterien zählen:
Inhaltliche Kriterien
- Die Qualität der bisherigen Kooperation der Antragsteller:innen.
- Die Qualität der zu fördernden Nachwuchswissenschaftler:innen (akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen, soziale Kriterien).
- Das Vorliegen eines überzeugenden Konzeptes,
- wie die Nachwuchsforscher:innen konkret in das Projekt eingebunden und betreut werden, um von der wissenschaftlichen Expertise auf beiden/allen involvierten Seiten optimal profitieren zu können,
- welche konkreten Ergebnisse (z.B. gemeinsame Publikation/Antrag) und
- Perspektiven (z.B. Auf- und Ausbau eines nachhaltigen Austausches, Einbeziehung weiterer Gruppen) geplant sind.
Formale Kriterien
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen
- Einreichen als ein PDF-Dokument in digitaler Form
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Über die eingehenden Anträge wird innerhalb von sechs Wochen nach Antragseingang bei der Graduiertenakademie entschieden.
Kontakt
Referentin Förderprogramme
NameFrau Vivien Lippmann M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie unsere offene Online-Sprechstunde jeden Mittwoch (14 - 15 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-Mail