Sächsisches Landesstipendium
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Der Freistaat Sachsen gewährt Landesstipendien zur Förderung von Promovierenden im Rahmen der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 23.10.2024. Die Gewährung der Stipendien erfolgt auf Empfehlung des Vorstands der Graduiertenakademie der TU Dresden.
Antragsberechtigt sind (angehende) Promovierende aller Fachbereiche der TU Dresden. Die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie ist keine Voraussetzung zur Antragsberechtigung.
- Förderdauer: Die Förderdauer beträgt längstens drei Jahre. In Ausnahmefällen (vgl. § 5 Abs. 2 SächsLStipVO) kann die Förderdauer um ein viertes Jahr verlängert werden. Die Förderung endet spätestens mit dem Monat, in dem die Dissertation eingereicht wird.
- Fördervolumen: Die Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.500,00 EUR sowie ggf. einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100,00 EUR pro Kind.
Bewerbung & Antragsunterlagen
derzeit nicht bekannt
Die Programmbeschreibung befindet sich derzeit in der Anpassung. Detaillierte Informationen zu dem Sächsischen Landesstipendium entnehmen Sie bitte in der Zwischenzeit der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 23.10.2024.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Kontakt
Koordinatorin Förderprogramme
NameFrau Ekaterina Schacht M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-mail!
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 - 11.30 Uhr