ESF Plus - Promotionsstipendien
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen. Gefördert werden Vorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen.
Alle Angaben erfolgen gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2021 bis 2027 (ESF Plus RL 2021-2027 Hochschule und Forschung) vom 1. September 2022 und EU-Rahmenrichtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen vom 9. Dezember 2021. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Folgende Promotionsformen sind förderfähig:
- Landesinnovationspromotionen, die Themen erforschen, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen.
- Industriepromotionen, die ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten (Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen o.Ä.) mit Sitz im Freistaat Sachsen und der Technischen Universität Dresden aufweisen.
(Es genügt, wenn die Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen eine Betriebs- bzw. Forschungsstätte in Sachsen unterhalten. Der Hauptsitz der Firma/Institution kann außerhalb des Programmgebietes verortet sein.) - Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, die der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit dienen. Familienbedingte Unterbrechungen im Sinne der Richtlinie sind Unterbrechungen von mind. sechs Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
- Kombination von Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, sofern entsprechende Nachweise zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen jeweils beider Promotionsformen vorliegen.
Die aufgeführten Promotionsformen können auch im Zusammenwirken der TU Dresden und einer Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften als kooperatives Promotionsverfahren gemäß § 40 Abs. 4 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetztes durchgeführt werden.
Art und Umfang
- Dauer der Förderung: Das Promotionsstipendium wird bis zur Einreichung der Dissertationsschrift bis zu einer Dauer von vier Jahren gewährt.
- Fördervolumen:
- Landesinnovationspromotionen: monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.700,00 € und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind
- Industriepromotionen: monatliches Grundstipendium in Höhe von 850,00 €, zzgl. der Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten (mind. 850,00 EUR pro Monat) und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind
- Promotionsvorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.700,00 € und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind
- Kombination von Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: monatliches Grundstipendium in Höhe von 850,00 € und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind
- Antragsfrist: 20. November 2022
- Frühster Förderbeginn: 01. Juni 2023
Spätester Förderbeginn: 01. September 2023
Bewerbung & Antragsunterlagen (Updates beachten!)
Derzeit noch nicht bekannt!
- Programmbeschreibung
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen - Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie die gutachterlichen Stellungnahmen und/oder die Absichtsbekundung als barrierefreie Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache oder mit vereidigter Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Englischsprachige Unterlagen können nach Vorgabe des Fördergebers nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: Die gutachterlichen Stellungnahmen sowie das letzte Hochschulzeugnis dürfen in Englisch verfasst sein.- SAB Antragsdeckblatt (Verlinkung wieder zur nächsten Antragsrunde)
- Bitte beachten Sie: Im Feld "Stichtag" XX.XX.20XX eintragen!
- Einreichung des SAB Antragsdeckblatt in digitaler Form mit allen weiteren Antragsunterlagen via E-Mail UND zusätzlich im Original (im Papierformat!) bei der Graduiertenakademie (Mommsenstr. 07 | 01069 Dresden)
- Hinweise zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung
(Skizze zum Forschungsvorhaben inkl. Arbeits- und Zeitplan) - Anlage 1: Begründung zur besonderen Förderwürdigkeit und Relevanz des Forschungsthemas
- zusätzlich: Hinweise zur Einordnung sekundäre ESF Plus Ziele
- Gutachterliche Stellungnahme einzureichen seitens des:der (potentiellen) betreuenden Hochschullehrers:in bzw. Young Investigator an der TU Dresden, mit dem:der die Betreuungsvereinbarung geschlossen wurde/wird
- Anlage 2 für Landesinnovationspromotionen & Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Stellungnahme seitens des:der (potentiell) betreuenden Hochschullehrers:in zum besonderen Interesse des Freistaat Sachsens am Forschungsthema und zu den zu erwartenden Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt
- Anlage 3 für Industriepromotionen: Absichtsbekundung der Mitfinanzierung der beteiligten Dritten (mindestens 850 EUR/Monat) samt Bestätigung über Kenntnisnahme der Anforderung einer etwaigen Kooperationsvereinbarung
- bitte entnehmen Sie die ggf. weiteren einzureichenden Antragsunterlagen der Programmbeschreibung
- SAB Antragsdeckblatt (Verlinkung wieder zur nächsten Antragsrunde)
Der vollständige Antrag ist ausschließlich fristgerecht als eine digitale PDF-Datei (Ausnahme: gutachterliche Stellungnahme) mit dem Betreff „ESF-Promotionsstipendium“ unter der E-Mail-Adresse einzureichen.
Bitte beachten Sie: Das SAB-Antragsdeckblatt ist zusätzlich im Original (in Papierform!) mit allen Unterschriften und Stempeln bei der Graduiertenakademie (Mommsenstr. 07 | 01069 Dresden) einzureichen.
FAQ
Fragen rund um den Bewerbungs- und Auswahlprozess:
Antragsberechtigt sind:
- Promotionsinteressierte aller Fachbereiche der TU Dresden, sofern das Promotionsthema den genannten Kriterien entspricht
- Promovierende der TU Dresden, wenn die Förderung der Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens sechs Monate) dient
Nicht antragsberechtigt sind:
- Personen, die bereits mindestens drei Jahre als Nachwuchsforschende in einer mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus geförderten Nachwuchsforscher-, Nachwuchsforschungs- bzw. REACT-Forschungsgruppe vorbeschäftigt waren. Dies gilt nicht für SHK/WHK-Tätigkeiten in einer der o.g. Forschergruppen.
- Personen, die bereits eine anderweitige Promotionsförderung vor Antragstellung erhielten (Promotionsstipendien von Begabtenförderungswerken, Stiftungen, Landesförderprogramme, DAAD, usw.). Dies gilt nicht, wenn sie die Bedingungen für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erfüllen.
- bei Landesinnovationspromotionen: Personen, die bereits mit ihrem Promotionsvorhaben begonnen haben. (Bitte beachten Sie: Die Annahme als Doktorand:inn an der entsprechenden Fakultät gilt dabei als offizieller Start der Promotion. Bei Antragstellung darf demnach noch keine Annahme an der Fakultät erfolgt sein).
Besonders gewürdigt werden Promotionsvorhaben, die
- praxisorientierte oder interdisziplinäre Forschung betreiben,
- den Kompetenzerwerb im Bereich des europäischen Grünen Deals umfassen,
- den Kompetenzerwerb im Bereich der Digitalisierung umfassen,
- im MINT- oder KI-Bereich von Frauen realisiert werden oder
- im kulturellen Bereich angesiedelt sind.
Sofern die geplanten Vorhaben mit besonderen Maßnahmen zur Umsetzung des ESF Plus-Grundsatzes Nachhaltige Entwicklung beitragen, werden diese bei der Bewertung zusätzlich berücksichtigt. (weitere Informationen siehe Hinweise zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung
Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache oder mit vereidigter Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen (Ausnahmen: Die gutachterliche Stellungnahme sowie das letzte Hochschulzeugnis).
Checkliste für einen vollständigen Antrag (siehe auch Programmbeschreibung):
- SAB Antragsdeckblatt*
Einreichung des SAB Antragsdeckblatt in digitaler Form mit allen weiteren Antragsunterlagen via E-Mail UND zusätzlich im Original (im Papierformat!) bei der Graduiertenakademie - Tabellarischer Lebenslauf inkl. Publikationsliste, bisheriger Lehrtätigkeiten und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
- Kopie des letzten Hochschulzeugnisses sowie ggf. ein aktueller Notenspiegel (ggf. Kopie einer beglaubigen englischen Übersetzung eines fremdsprachigen Zeugnisses beifügen)
- Skizze zum Forschungsvorhaben inkl. Arbeits- und Zeitplan
- Anlage 1*: Begründung zur besonderen Förderwürdigkeit und Relevanz des Forschungsthemas
- Gutachterliche Stellungnahme* einzureichen seitens des:der (potentiellen) betreuenden Hochschullehrers:in bzw. Young Investigator an der TU Dresden, mit dem:der die Betreuungsvereinbarung geschlossen wurde/wird
- Anlage 2 * bei Landesinnovationspromotionen & Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Stellungnahme seitens des:der (potentiell) betreuenden Hochschullehrers:in zum besonderen Interesse des Freistaat Sachsens am Forschungsthema und zu den zu erwartenden Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt
- Anlage 3 * bei Industriepromotionen: Absichtsbekundung der Mitfinanzierung der beteiligten Dritten (mindestens 850 EUR/Monat) samt Bestätigung über Kenntnisnahme der Anforderung einer etwaigen Kooperationsvereinbarung
- Für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Nachweise der familienbedingten Unterbrechung (Geburtsurkunde, Elterngeldbescheid)
- ggf. Aussagen zur familiären Situation:
- Kopie der Geburtsurkunde vorhandener Kinder
- Kopie des Kindergeldbescheides (bei Anspruch auf Kindergeld) oder Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, dass Kind(er) mit Antragsteller:in in häuslicher Gemeinschaft lebt/leben (wenn kein Anspruch auf Kindergeld aufgrund der Staatsbürgerschaft besteht)
- Nachweis über besondere Mehrbelastung (z.B. durch zu pflegende Familienmitglieder)
Alle mit * gekennzeichneten Unterlagen finden Sie auf dieser Seite zum Download.
Alle einzureichenden Antragsunterlagen sowie Informationen zur Einreichung finden sich einzeln in der Programmausschreibung aufgelistet. Bitte lesen Sie die Programmbeschreibung sorgfältig durch.
Beim Ausfüllen des SAB-Antragsdeckblattes gibt es einige Besonderheiten, auf die wir hiermit hinweisen möchten, mit der Bitte um Berücksichtigung und entsprechende Übertragung:
- Die „Art der Promotion“ ist zwingend zu wählen (Landesinnovationspromotion, Kooperative Promotion, Industriepromotion oder Vereinbarkeit Familie und wiss. Karriere).
- Das Thema der Promotion muss auf Deutsch formuliert werden, auch wenn Sie auf Englisch promovieren. Generell gilt, dass der gesamte Antrag für ein ESF-Stipendium auf Deutsch eingereicht werden muss. Es gibt zwei Ausnahmen: das Gutachten sowie das letzte Hochschulzeugnis dürfen auf Englisch sein.
- Der einzutragende „Stichtag“ ist nicht die Antragsfrist, zu der Ihr Antrag bei der Graduiertenakademie eingereicht werden muss, sondern der Tag, an dem die Anträge der SAB vorgelegt werden. Bitte entnehmen Sie den entsprechenden Stichtag der aktuellen ESF-Ausschreibung auf dieser Webseite.
- Dauer des Vorhabens: damit ist der Förderzeitraum, den Sie beantragen, gemeint. Hier gilt der frühestmögliche Förderbeginn gemäß Ausschreibung zu beachten (zumeist der 1. Juli des Folgejahres). Maximal können vier Jahre beantragt werden (48 Monate) – der Zeit- und Arbeitsplan ist entsprechend dieses Förderzeitraumes in der Skizze anzulegen. Die Förderung endet mit Abgabe der Dissertation, nicht mit der Verteidigung. Generell gilt, dass die Förderung immer zum Monatsersten beginnt und entsprechend zum Monatsende ausläuft. Beispiel bei einer 48-monatigen Förderung: 01.07.2023 – 30.06.2027.
- Beantragter Zuschuss: Bitte tragen Sie hier die Gesamtsumme ein, die sich aus der monatlichen Fördersumme (1.700 € oder 850 € bei Industriepromotionen) mal der beantragten Förderdauer ergibt. Bsp.: 48 Monate x 1.700 € = 81.600 €.
- Anderweitige Promotionsförderung: Sollten Sie vor Antragstellung eine andere Finanzierung Ihrer Promotion erhalten haben (z.B. Stipendium oder Arbeitsverträge, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt während Promotionszeiten bestritten), sind Sie im ESF-Programm nicht mehr antragsberechtigt! Eine Ausnahme ist hier einzig allein die Promotionsform „Vereinbarkeit Familie und wiss. Karriere“, im Rahmen derer vor der familienbedingten Unterbrechung bereits mit der Promotion begonnen werden durfte. Bei allen anderen Formen ist ein vorheriger Promotionsbeginn im ESF-Programm nicht zulässig bzw. förderschädlich!
- Unterschriften:
- Antragstellende müssen zweimal auf dem Deckblatt unterschreiben (1. Seite bei Promovend:in und auf der 2. Seiten die Datenschutzerklärung). Das Deckblatt muss neben der Unterschrift des:der betreuenden Professors:in noch abgestempelt werden (z.B. Institutsstempel).
- Auf Seite 2 müssen bei Kooperativen Promotionen und Industriepromotionen auch noch die Unterschriften und Stempel der weiteren betreuenden Personen bzw. Unternehmen eingeholt werden.
- Bei Vorhaben zur Vereinbarkeit Familie und wiss. Karriere müssen auf Seite 2 die Angaben zur familienbedingten Unterbrechung entsprechend vollständig eingetragen werden.
- Erwähnung der Anlagen auf Seite 2: Bitte beachten Sie, dass die zusätzlich einzureichenden Unterlagen, welche in der Programmausschreibung aufgeführt sind, dem Antrag zwingend beizufügen sind. Hintergrund ist das zweistufige Auswahlverfahren (siehe Programmausschreibung).
Wichtig: Das SAB-Antragsdeckblatt ist zusätzlich zur elektronischen Einreichung zwingend auch im Original bei der Graduiertenakademie fristgerecht einzureichen, d.h. mit allen originalen, handschriftlichen Unterschriften und dem Stempel des:der Betreuenden.
Bereits mit dem Tag des Zuganges des formgebundenen Antrages bei der SAB darf förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden kann. Das Risiko einer Antragsablehnung trägt der:die Antragstellende. Wir empfehlen die Rückmeldung durch das EPC, ob Ihr Antrag an die SAB weitergeleitet wurde oder Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden konnte, abzuwarten.
Die Förderfähigkeit eines Promotionsvorhabens zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erfordert einen „unmittelbaren Anschluss“ von der Elternzeit zur Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Arbeit. Zwischen dem tatsächlichen Ende der Elternzeit und dem tatsächlichen Beginn der Förderung ist es den potentiellen Promovend:innen förderunschädlich gestattet, bezahlten Tätigkeiten zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachzugehen. Eine weitere Bearbeitung des Promotionsthemas in der Übergangsphase (zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der ESF-Förderung) ist dabei allerdings nicht gestattet und förderschädlich. Durch den:die betreuende:n Professor:in ist entsprechend zu bestätigen, dass nach Abschluss der Elternzeit keine weiterführenden Tätigkeiten an der Promotion erfolgten.
Unter Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie (Punkt II. A. 4.) gibt es zunächst keinen Ausschluss von Promotionsvorhaben.
Jedoch ist laut SMWK eine Promotionsförderung während des grundständigen Medizinstudiums ausgeschlossen: Entsprechend II.A.6.a) der ESF-Richtlinie des SMWK haben die Promovierenden den Förderzeitraum hauptsächlich für die Forschungsarbeit im Rahmen der Promotion zu nutzen. Im Rahmen der ESF-geförderten Vorhaben sind Vollzeitstudium und Promotion gleichzeitig somit nicht vereinbar.
Die Auswahl der Geförderten für ein ESF-Promotionsstipendium erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren. Die Priorisierung der eingereichten Förderanträge wird im Auftrag der Universitätsleitung durch den Vorstand der Graduiertenakademie vorgenommen. Nach erfolgreicher Priorisierung werden die Anträge durch das European Project Center (EPC) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Nach erfolgter Evaluierung durch die SAB und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) betreut das EPC geförderte Promotionen nachfolgend administrativ.
Die ESF-Promotionsstipendien sind leistungsbasierte Förderungen und werden in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben. Zu den Auswahlkriterien zählen:
- Qualifikation des:der Antragstellenden (akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen)
- Qualität der gutachterlichen Stellungnahme
- geschlechterparitätische Beteiligung
- Vollständigkeit und fristgerechtes Einreichen der Antragsunterlagen
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines ESF-Promotionsstipendiums besteht nicht.
Bitte beachten Sie: Im Auswahlverfahren werden die in der Ausschreibung genannten Vorhaben besonders gewürdigt (siehe auch FAQ - Frage 2). Ferner sollte das Forschungsvorhaben ausreichend begründet und verständlich dargelegt, die Projektskizze strukturiert aufgebaut und die Arbeitsschritte zur Zielerreichung nachvollziehbar dargestellt werden.
Fragen rund um die Fördermodalitäten:
ESF-Promotionsgeförderte sind verpflichtet, eine Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie zu beantragen, sofern sie zu Beginn der Promotionsförderung noch kein Mitglied sein sollten.
Ferner müssen ESF-Promotionsgeförderte i.d.R. alle sechs Monate ab Förderbeginn einen Zwischenbericht beim EPC einreichen. Bei Beteiligungen durch Kooperationspartner:innen ist dieser durch die Partner:innen mitzuzeichnen. Nähere Informationen entnehmen Geförderte bitte dem entsprechenden Förderbescheid.
Der Fördergeber ist berechtigt, die Förderung in Höhe einer Monatspauschale zu kürzen, wenn die von dem:der Geförderten zu erbringenden Qualifizierungsleistungen nicht erbracht werden.
Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums ist dem Fördergeber ein Verwendungsnachweis einzureichen. Der Fördergeber ist berechtigt, die letzte Förderrate (Schlussrate) einzubehalten und diese erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises auszuzahlen.
Ja, während der Förderdauer sind zusätzliche Qualifizierungsleistungen zu erbringen. Die Promovierenden sind angehalten neben der Arbeit an der Promotion ihre individuellen Potentiale sowie ihre Kenntnisse zum Gleichstellungswissen auszubauen. Eine Teilnahme am Qualifizierungsbereich Gleichstellung ist daher verpflichtend. Darüber hinaus ist in einem der Qualifizierungsbereiche Lehre, soziale Kompetenzen und Projektmanagement eine Leistung zu erbringen. Im Qualifizierungsbereich Lehre soll der Umfang für Lehrtätigkeitsstunden zwei Semesterwochenstunden nicht überschreiten.
Weitere Informationen werden im Falle einer Förderung mitgeteilt.
Ja, Nebentätigkeiten sind im Förderzeitraum bis maximal zehn Stunden pro Woche zulässig, wenn die Erwerbstätigkeit den Fortschritt des Promotionsvorhabens nicht beeinträchtigt.
Nein, die ESF-Promotionsstipendien sind nicht sozialversicherungspflichtig, da diese gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Die Förderung begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt somit kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Folglich unterliegt die Förderung nicht der Sozialversicherungspflicht. Für alle erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ist der:die Geförderte persönlich verantwortlich. Beihilfen in Krankheitsfällen, Beiträge zur Sozialversicherung usw. können nicht gewährt werden. Hinweise, wie sich die Zeiten auf die Rente bzw. die Pension auswirken, in denen man ein Stipendium erhalten hat, finden Sie hier.
Im Rahmen von Industriepromotionen wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.
Nein, da die Stipendien kein Arbeitsverhältnis begründen, sind ESF-Promotionsgeförderte über die TU Dresden auch nicht krankenversichert. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. Geförderte müssen sich selber krankenversichern und die Versicherungskosten hierfür tragen. Promotionsstipendiat:innen zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs, sodass für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich zu dem günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Wir empfehlen Promotionsstipendiat:innen daher, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen, da die Beiträge stark variieren können.
Auch beinhalten die Stipendien keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Im Rahmen von Industriepromotionen wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.
Sofern der Fördergeber nach individueller Rücksprache zustimmt und den entsprechenden GA-Programmantragsmodalitäten entsprochen wird, dürfen Sie sich auf die von der Graduiertenakademie angebotenen Förderprogramme bewerben.
Kontakt

Koordinatorin Förderprogramme
NameFrau Vivien Lippmann M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie, Raum 15 Mommsenstraße 7
01069 Dresden