Studieninhalte und Studienablauf
Studieninhalte
Das Studium "Lehramt an berufsbildenden Schulen" gliedert sich in drei Bereiche:
- die Berufliche Fachrichtung,
- das allgemeinbildende Fach oder eine weitere Berufliche Fachrichtung,
- die Bildungswissenschaften.
Inhalte und Ablauf des Lehramtsstudienganges in der Beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik
Sofern keine einschlägige Berufsausbildung vorliegt, müssen studienbegleitend insgesamt 12 Monate Berufspraktikum abgeleistet werden.
Studienordnungen
Die aktuell gültige Fassung der Studienordnungen für die erste und zweite Berufliche Fachrichtung und/oder das allgemeinbildende Fach finden Sie:
- bis zum Jahrgang 2023/24 (Immatrikulation vor dem WISE 2023/24) hier
- ab dem Jahrgang 2023/24 (Immatrikulation ab dem WISE 2023/24) hier.
Prüfungsordnungen
Die aktuell gültige Fassung der Modulprüfungsordnung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen finden Sie:
- bis zum Jahrgang 2023/24 (Immatrikulation vor dem WISE 2023/24) hier
- ab dem Jahrgang 2023/24 (Immatrikulation ab dem WISE 2023/24) hier.
Die Prüfungsordnung für die Erste Staatsprüfung finden Sie hier.
Ziele und Inhalte
Die Schulpraktischen Übungen sind Teil der so genannten "Schulpraktischen Studien", zu welchen auch die Blockpraktika A und B gehören. Sie sollen eine Verknüpfung der ersten, im Studium gewonnenen theoretischen und didaktischen Kenntisse mit der Berufswirklichkeit von Lehrenden an berufsbildenden Schulen ermöglichen. Unterricht soll hier unter Anleitung geplant, durchgeführt und reflektiert werden. Innerhalb der SPÜ werden fachwissenschaftliche und berufsfelddidaktische Kenntnisse mit der Planung von Lehr-Lern-Prozessen verbunden.
Ergänzende Materialien
Alle organisatorischen und rechtlichen Grundlagen der SPÜ sind nachzulesen in der
- Handreichung der Beruflichen Fachrichtungen
- Ergänzung Handreichung SPÜ
- weitere Infos zur Anmedlung finden Sie auf der Seite des ZLSB.
Lehr- und Lernformen
Das Modul umfasst ein studienbegleitendes Praktikum, ein Tutorium (1 SWS) und das Selbststudium.
Ziele und Inhalte
Das Blockpraktikum B ist der letzte Abschnitt der so genannten "Schulpraktischen Studien" und wird von den Studierenden größtenteils in Eigenverantwortung durchgeführt. In Hospitationen soll Unterricht nach gezielt ausgewählten Kriterien analysiert und beurteilt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen dann zuammen mit den im Theoriestudium erworbenen Grundlagen den Ausgangspunkt für selbst geplante und durchgeführte Unterrichtseinheiten bilden.
Die Studierenden führen Unterricht durch und evaluieren diesen, erarbeiten die Ziele und Inhalte des Unterrichts, planen den Einsatz von Methoden, Medien sowie Sozial- und Aktionsformen, erfassen Kommunikations- und Interaktionsmuster und setzen sich zudem mit den Herausforderungen der Leistungsbewertung auseinander.
Lehr- und Lernformen
Das Modul umfasst das Schulpraktikum in einer berufsbildenden Schule (im
Block 4 Wochen) sowie das Selbststudium.
Wichtige Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf des Praktikums finden Sie auf den Seiten des ZLSB.
Für die Beantragung und Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Sachsen ist das Sächsiche Landesamt für Schule und Bildung zuständig.
Falls Sie den Vorbereitungsdienst nicht in Sachsen durchführen möchten, informieren Sie sich bitte auf der Website www.bildungsserver.de über die zuständigen Behörden und Kontaktmöglichkeiten in den anderen Bundesländern.
Häufig gestellte Fragen zur ersten Staatsprüfung
- Studien- und Modulprüfungsordnungen der einzelnen Beruflichen Fachrichtungen und Fächer,
- Lehramtsprüfungsordnung (LAPO) I
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Dresden
Referat 42/Prüfungen
Großenhainer Straße 92
01127 Dresden
Telefon: 0351 8439-470
Die Anmeldefristen finden Sie auf der Websiet des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.
Diese erhalten Sie beim Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung.
- allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 23 LAPO I),
- allgemeine Bestimmungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (§§ 100 - 103 LAPO I),
- Sozialpädagogik (§ 114 LAPO I).
- Wissenschaftliche Arbeit (§ 11 LAPO I),
- eine mündliche Prüfung nach § 12 LAPO I und nach Maßgabe der Teile 2 bis 6,
- eine schriftlichen Prüfung (§ 13 LAPO I).
Die Vorgehensweise bei der Berechnung der Gesamtnote ist ausführlich in § 16 LAPO I beschrieben. Dies kann hier nachgelesen werden.
Informationen zum Studiengang erhalten Sie auf den Seiten des Zentrum für Lehrerbildung (ZLSB). Mit Fragen rund um Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Zentralisiertes Lehrerprüfungsamt (ZLPA). Bei Fragen rund um das Bewerbungsverfahren, wenden Sie sich bitte direkt an die Studienberatung oder an das Immatrikulationsamt. Wenn Sie mehr zum Studiengang erfahren möchten besuchen Sie die Seiten des Studieninformationssystems (SINS)