Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua) des Bachelorstudiengangs SLK (auslaufend)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua) ist laut übergeordneter Studienordnung § 6, neben den beiden wählbaren Teilfächern, ein verpflichtender Bereich des Bachelorstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften.
Im Bereich AQua müssen Module im Umfang von 20 Leistungspunkten gewählt werden. Die möglichen Module sind in der Anlage 1: Modulbeschreibungen Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua) aufgeführt. Diese stehen zur freien Kombination unter Beachtung des § 6 der übergeordneten Studienordnung.
Aufbau/Module
Der Bereich AQua besteht aus fünf Modulen, die sie belegen und frei kombinieren können:
Der Bereich AQua bietet sechs Module, die mit Fremdsprachen überschrieben sind. Diese sind grundsätzlich analog strukturiert (4 SWS Sprachlernseminare, Modulprüfung: Kurzbeitrag und Sprachklausur, 5 Leistungspunkte). Sie unterscheiden sich lediglich in dem zu erreichenden Sprachniveau. Dieses orientiert sich an dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und fasst die Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1.1 und C1.2. Wenn Sie bereits grundlegende Spracherfahrungen haben, dann können Sie bspw. ab dem Niveau B2 eine Fremdsprache fortführen. Wenn Sie eine unbekannte Sprache erlernen wollen, ist das Modul A1 zu empfehlen. Wie viele Fremdsprachenmodule sie belegen müssen, hängt mit der übergeordneten Regelung Ihres Teilfaches zusammen.
Die Sprachlernseminare können Sie an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften oder bei TUDIAS belegen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie zwei Prüfungsleistungen (eine Sprachklausur und einen Kurzbeitrag) erbringen müssen, um das Fremdsprachenmodul abzuschließen. Sollte der Kurzbeitrag vom Prüfer nicht angeboten werden, dann wenden Sie sich bitte direkt an ihn und verweisen auf die Studiendokumente. Die Ausgestaltung des Kurzbeitrags kann je nach Lehrveranstaltung unterschiedlich ausgestalten werden (bspw.: ein kurzer mündlicher Beitrag, eine Gruppenübung, etc.). Es können Ihnen ebenso Sprachkurse aus einem vorangegangenen Studium angerechnet werden. Eine Anrechnung von Fremdsprachkenntnissen aus der schulischen Ausbildung ist jedoch nicht möglich.
Die Module des Bereichs Fremdsprachen können mehrfach angerechnet werden, sofern sich die ausgewählten Sprachen unterscheiden. D.h. wenn Sie sich zunächst für das Modul Fremdsprachen A1 entschieden und Italienisch A1 belegt haben, können Sie in einem weiteren Semester die Grundlagen des Polnischen ebenfalls in dem Modul Fremdsprachen A1 angerechnet bekommen. Zu beachten ist nur, dass keine der ausgewählten Sprachen Ihrer studierten Sprache entsprechen dürfen. In dem eben genannten Beispiel dürfen Ihre Teilfächer nicht Romanistik (Schwerpunkt Italienisch) und/oder Slavistik (Sprachpraxis – Polnisch) sein.
Hinweis: Sollten Sie bereits in einem Sprachlernseminar (= 2 SWS) alle nötigen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben, dann müssen Sie laut Modulbeschreibung ein weiteres Sprachlernseminar (= 2 SWS) besuchen, darin jedoch keine weitere Prüfungsleistung erbringen, um das Modul abzuschließen. Achten Sie darauf, dass sich beide Sprachlernseminare inhaltlich (Phonetik, Morphologie, etc.) unterscheiden - es sich jedoch um dieselbe Sprache handelt!
Achtung! Sprachlernseminare in Deutsch können aufgrund der Gesetzgebung nicht angerechnet werden, da es sich hierbei um die Studiensprache handelt.
Modulbeschreibungen in der übergeordneten Studienordnung (S.9-18)
Des Weiteren bietet der Bereich AQua die Möglichkeit, die Module Basiskompetenzen zu belegen. Diese unterteilen sich in das Modul Überblick und das Modul Vertiefung. Beide bieten die Möglichkeit aus dem Katalog AQUA, der jedes Semester auf der Homepage der Fakultät SLK bekanntgegeben wird, individuelle Lehrveranstaltungen auszuwählen. Grundsätzlich müssen nicht beide Module der Basiskompetenzen belegt werden. Es ist ebenso möglich nur das Modul Basiskompetenzen Vertiefung zu wählen. Das Modul Basiskompetenzen Überblick ist dafür keine Voraussetzung. Der Unterschied besteht in den Leistungspunkten, die nach erfolgreichem Abschluss der Modulprüfung vergeben werden. Im Modul Basiskompetenzen Überblick können Sie 5 Leistungspunkte erwerben, nachdem Sie mindestens 2 SWS und damit eine benotete Prüfungsleistung im Umfang von 5 Leistungspunkten absolviert haben. Das Modul Basiskompetenzen Vertiefung bietet die Möglichkeit 10 Leistungspunkte zu erreichen, nachdem Sie mindestens 4 SWS und mindestens eine benotete Prüfungsleistung absolviert haben. Sie können die Module Überblick und Vertiefung auch mehrfach belegen, wenn sich die Inhalte der Lehrveranstaltungen unterscheiden.
Modulbeschreibungen in der übergeordneten Studienordnung (S.19-22)
Ein weiteres Modul des Bereichs AQua ist das Praktikum. Hierbei handelt es sich nicht um ein Pflichtpraktikum, sondern um ein Wahlmodul. Wenn Sie sich für dieses Modul entscheiden, können Sie sich ein mindestens vierwöchiges Praktikum anrechnen lassen. Die Modulprüfung besteht aus einem Bericht und wird bei erfolgreichem Abschließen mit 5 Leistungspunkten kreditiert.
Ein Leitfaden zur Erstellung des Berichts steht zum Download bereit.
Auf der Homepage der Fakultät unter Studium ist ein passwortgeschützter Bereich (Praktikums- und Stellenangebote) eingerichtet, der angebotsabhängig gefüllt wird. Das Passwort erfragen sie bitte beim Fachschaftsrat. Selbstverständlich können Sie sich Ihr mindestens vierwöchiges Praktikum auch selbstständig organisieren.
Modulbeschreibung in der übergeordneten Studienordnung (S.23)
Der Bereich AQua bietet zudem die Möglichkeit, sich einen Auslandsaufenthalt anrechnen zu lassen. Dafür wurden drei Module geschaffen, um verschiedene Varianten des Aufenthalts abzudecken.
- Das erste Modul Auslandsaufenthalt – 5 Wochen, ermöglicht Ihnen die Kreditierung (5 LP) von mindestens fünf Wochen Auslandsaufenthalt nach erfolgreicher Modulprüfung (Bericht).
- Wenn Sie mindestens 10 Wochen im Ausland verbringen, können Sie das Modul Auslandsaufenthalt – 10 Wochen belegen. Nach einem bestandenen Bericht (Modulprüfung) können Sie 10 Leistungspunkte angerechnet bekommen.
- Wenn Sie mehrere Auslandsaufenthalte absolvieren, könnten Sie sich für das Modul Auslandsaufenthalt – 2x5 Wochen entscheiden, welches beide Aufenthalte kreditiert. Die Modulprüfung entspricht zwei Berichten (zu jedem Aufenthalt einer) und wird mit 10 Leistungspunkten angerechnet. Dieses Modul ist zu wählen, wenn Sie zwei der Teilfächer Anglistik und Amerikanistik, Romanistik und/oder Slavistik gewählt haben.
Ein Leitfaden zur Erstellung des Berichts steht zum Download bereit.
Modulbeschreibungen in der übergeordneten Studienordnung (S.24-26)
Das Modul Freie Auswahl ist ein weiteres Modul im AQua-Bereich. Dieses Modul müssen Sie absolvieren, wenn Ihr 2. Teilfach aus der Philosophischen Fakultät (Evangelische Theologie, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, Kunstgeschichte/Musikwissenschaft oder Philosophie) gewählt wird. Wenn Sie das 2. Teilfach aus dem Angebot der Fakultät SLK wählen, brauchen Sie dieses Modul nicht zu belegen.
Wenn Sie das 2. Teilfach aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät wählen, wählen Sie mindestens 2 SWS (d.h. mindestens eine Lehrveranstaltung) aus dem Katalog AQUA. Die Prüfungsleistung der Lehrveranstaltung muss mit mindestens 6 Leistungspunkten angerechnet werden, um die Modulprüfung zu absolvieren. Sie können sich aber auch für mehrere Lehrveranstaltungen entscheiden, wobei die einzelnen Lehrveranstaltungen zusammen 6 Leistungspunkte ergeben. Mindestens eine der Prüfungsleistungen muss benotet werden, um die Note der Modulprüfung zu berechnen.
Modulbeschreibungen der übergeordneten Studienordnung (S. 27)
Welche dieser Module sie abhängig von der Wahl Ihrer Studienfächer verpflichtend belegen müssen und wie diese Belegung beispielhaft aussehen kann, erfahren Sie in den FAQs.
Lehrangebot
Hier finden Sie sowohl das aktuelle Lehrangebot im Bereich AQua als auch
das Lehrangebot des vergangenen Semsters.
Scheine
Der Nachweis über Leistungen in AQua erfolgt über den AQua-Sammelschein, den Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamtes GSW finden. Die einzelnen Prüfungsleistungen können Sie auch über den AQua-Teilleistungsschein nachweisen.
Den AQua-Sammelschein bzw. Ihre gesammelten Teilleistungsscheine lassen Sie sich bitte von der Studienberaterung Ihres 1. Hauptfaches bestätigen. Die Gesamtanerkennung des AQua-Sammelscheines mit der Unterschrift des Studienberaters erfolgt im Prüfungsamt. Um Verzögerungen bei der Ausfertigung der Bachelorurkunden zu vermeiden, rechnen Sie den AQua-Bereich bitte frühestmöglich im Prüfungsamt ab.
Achtung! Studierende, die sich vor dem 01.10.2013 immatrikuliert haben, müssen den alten Sammelschein verwenden.
Alle Scheine finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamtes GSW der Fakultät SLK und der Philosophischen Fakultät.
Auslaufende Studiengänge
Für Studierende der Bachelorstudiengänge bis zur Immatrikulation zum 30.09.2020 gelten andere Bedingungen, die Sie den entsprechenden Ordnungen entnehmen können.