FAQs
Inhaltsverzeichnis
Organisatorisches
1. Was bedeuten die Abkürzungen der Gebäude am Campus und was die Zahl der Doppelstunden?
Die Aufschlüsselung der Gebäudeabkürzungen sowie die Lage der einzelnen Gebäude entnehmen Sie dem Lageplan. Eine Umrechnungstabelle für die Unterrichtsstunden finden Sie im Zeitraster.
2. Was ist ein Bachelor und was ist ein Master?
Der Bachelor ist im Bologna-Studiensystem der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss. Anschließend kann der Master erworben werden. Dieser ist ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss, der nur verliehen werden kann, wenn bereits ein erster akademischer berufsqualifizierender Abschluss vorliegt.
3. Was sind Credits, Kreditpunkte (credit points - CP) bzw. Leistungspunkte (LP) und das ECTS?
Um die Leistung der Studierenden in Zahlen auszudrücken, werden je nach Lern- und Arbeitsaufwand Kreditpunkte für Lehrveranstaltungen vergeben. Ein Studienjahr entspricht im Sinne des ECTS im Vollzeitstudium 60, ein Semester 30 Kreditpunkten. Ein ECTS-Punkt steht für angenommene 25-30 Arbeitsstunden. Im Laufe des Bachelorstudiums erwerben Studierende insgesamt 180 Kreditpunkte. Im Laufe des Masterstudiums werden nochmals 120 Kreditpunkte erworben.
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Im Rahmen des Europäischen Hochschulraums sollen so Leistungen von Studenten vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar werden.
4. Was sind Module?
Verschiedene Lehrveranstaltungen werden thematisch zu Modulen zusammengefasst und schließen mit einer Prüfung oder mehreren Studienleistungen ab. Die Inhalte der Module finden sich in der jeweiligen Modulbeschreibung.
5. Was sind SWS?
Diese Abkürzung steht für Semesterwochenstunden. Eine Semesterwochenstunde ist eine Einheit von 45 Minuten Unterrichtszeit pro Woche im Semester.
6. Was ist eine Studien- und eine Prüfungsordnung?
Zu jedem Studiengang gibt es jeweils eine Studien- und eine Prüfungsordnung. Die Studienordnung gibt die Rahmenbedingungen, Abläufe und Inhalte eines Studiums vor. Die Prüfungsordnung setzt die prüfungsrechtlichen Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Hochschulgrades fest.
7. Was ist der Bologna Prozess?
Grundlage für die Umstellung aller Studiengänge der Fakultät SLK auf die Abschlüsse Bachelor und Master ist die Bologna-Erklärung aus dem Jahre 1999, bei der sich die europäischen Bildungsminister auf die Schaffung eines einheitlichen europaweiten Hochschulraumes einigten. Die Ziele sind:
- europaweit vergleichbare und anerkannte Abschlüsse
- europaweit gültige Leistungspunkte, sog. credit points
- mehr Mobilität für Studierende und Lehrende (Auslandsstudium)
- und schließlich: ein gemeinsamer europäischer Hochschulraum.
1. Was sind fachwissenschaftliche Bachelor- und Masterstudiengänge?
Fachwissenschaftliche Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge sind aufeinander aufbauende Studiengänge. Der Abschluss eines Bachelorstudiums mit dem Titel eines "Bachelor of Arts" ermöglicht den direkten Berufseinstieg. Der Bachelorabschluss ist die Voraussetzung für ein weiterführendes Masterstudium. Die Masterstudiengänge knüpfen dabei inhaltlich direkt an einen bestimmten Bachelorstudiengang an. Nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums wird der Titel "Master of Arts" verliehen.
2. Können auch Absolventen eines Bachelorstudiengangs, der nicht von der TU Dresden angeboten wurde, sich in einen Masterstudiengang der Fakultät SLK einschreiben?
Ja, wenn sie einen Abschluss in einem fachrelevanten Bachelorstudiengang nachweisen können und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stehen die Masterstudiengänge der Fakultät SLK auch Absolventen anderer Universitäten offen.
3. Können auch ausländische Studierende eine fachwissenschaftliches oder lehramtsbezogenes Studium an der TU Dresden aufnehmen?
Ja, wenn alle notwendigen Voraussetzungen (Sprachkenntnisse, Schulzeugnisse, usw.) vorliegen, können sich auch ausländische Studienbewerber für ein Teil- oder Vollstudium immatrikulieren. Für nähere Informationen kontaktieren Sie hierzu das Akademische Auslandsamt der Technischen Universität Dresden. Beachten Sie hierzu auch die Terminliste.
4. Muss ich für ein fachwissenschaftliches oder lehramtsbezogenes Studium an der TU Dresden Studiengebühren zahlen?
Studierende der TU Dresden müssen zu Beginn jedes Semesters einen Semesterbeitrag an die Hochschule abführen. Zusätzlich zum aktuellen Semesterbeitrag müssen von einigen Studierenden gemäß § 12 Sächsisches Hochschulfreiheitgesetz (SächsHSFG) Studiengebühren erhoben werden.
5. Welche Berufsperspektiven bietet der fachwissenschaftliche Bachelor- bzw. Masterabschluss?
Die Studienabschlüsse Bachelor und Master sind berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Tätigkeitsfelder für Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Studiengänge der Fakultät Sprach-, Literatur und Kulturwissenschaften liegen im Hochschulbereich, im Archiv- und Bibliothekswesen, in der Erwachsenenbildung, im Verlagswesen, in Kultureinrichtungen, in Museen, in den Medien wie Presse, Rundfunk und Fernsehen und auch im Auswärtigen Dienst. Oftmals ist jedoch für den konkreten Einsatz eine zusätzliche berufsbezogene Einarbeitung bzw. Ausbildung erforderlich.
Beispiele für die verschiedenen Karrieren von Absolvent·innen der Fakultät SLK bieten Ihnen unsere Alumniporträts.
6. Welche Vorteile haben die neuen B.A.- und M.A.-Abschlüsse?
Die Vorteile des Bachelor-Abschlusses:
- kurze Studiendauer mit 3 Jahren
- individuelleres und flexibleres Studium mit größerer Praxisorientierung
- einen freigestalteten AQua-Bereich mit individuellen Belegungsmöglichkeiten
- früherer Berufseintritt
- Anerkennung des Abschlusses in Europa und dadurch mehr Mobilität der Studierenden und AbsolventInnen
Die Vorteile des Master-Abschlusses:
- fachübergreifende und spezialisierte Studiengänge
- kleinere Vorlesungs- und Seminargruppen und dadurch bessere individuelle Betreuung der Studierenden
- internationale Anerkennung des Abschlusses
1. Wie sind die fachwissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät SLK aufgebaut?
Im fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengang werden zwei Fächer beliebig untereinander aus dem Angebot der Fakultät SLK kombiniert. Eines der beiden Fächer kann auch aus dem zugelassenen Angebot der Philosophischen Fakultät stammen. Das Studium ist in Module unterteilt. Im ersten Teilfach schreiben Sie im dritten Studienjahr ihre Bachelorarbeit. Zusätzlich erwerben Sie im Laufe Ihres Studiums Schlüsselqualifikationen für den Berufseinstieg (Bereich Allgemeine Qualifikation - AQua), die unabhängig von den Fächern genereller Bestandteil des Studiums sind. Das Bachelor-Studium dauert in der Regel drei Jahre. Weitere detaillierte Informationen zu Aufbau und Fachkombinationen gibt es auf den Seiten zum BA-Studiengang der Fakultät SLK.
An das Bachelorstudium kann sich ein konsekutives Masterstudium aus dem Angebot der Fakultät SLK anschließen. Zur Wahl stehen die Masterstudiengänge Europäische Sprachen (EuroS) und Literatur und Kultur im gesellschaftlichen Wandel (LiKWa), sowie der Doppel Master/ Doppia Laurea Dresden-Trento. Diese sind ebenfalls in Module unterteilt und dauern in der Regel zwei Jahre.
2. Kann ich im fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengang der Fakultät SLK Fächer und Veranstaltungen aus anderen Fakultäten der TU Dresden belegen?
Nur teilweise. Sie können im fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengang SLK ein Fach aus dem zugelassenen Angebot der Philosophischen Fakultät (Evangelische Theologie, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, Medienforschung, Philosophie) als zweites Teilfach wählen. Kombinationen mit Fächern aus anderen Fakultäten sind nicht möglich. Weitere Informationen zu Aufbau und Fächerkombinationen des BA-Studiengangs finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Fakultät. Es ist jedoch möglich aus dem semesterweise wechselnden AQua-Angebot der Fakultät einen Einblick in andere Studiengänge der TU Dresden zu bekommen.
3. Kann ich in den fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen der Fakultät SLK Fächer und Veranstaltungen aus anderen Fakultäten der TU Dresden belegen?
Nein, dies war nur im auslaufenden Master SLK möglich (Immatrikulation vor dem 1.10.2020).
4. Kann ich im Ausland im Rahmen eines Auslandssemesters oder Auslandsjahres studieren?
Ja. Der Bachelorstudiengang SLK in den Teilfächern Anglistik und Amerikanistik, Romanistik und Slavistik erfordert sogar, dass Sie sich im Laufe Ihres Studiums 2x6 Wochen oder 12 Wochen im entsprechenden Ausland aufhalten. Dieser Auslandsaufenthalt ist über den Bereich AQua im Modul Auslandsaufenthalt anrechenbar.
Sie können Ihr Bachelor- bzw. Masterstudium aber auch jederzeit unterbrechen, um sich für ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule einzuschreiben. Die dort erbrachten Studienleistungen können Sie unter Umständen an der TU Dresden anrechnen lassen. Für alle Fragen zur Organisation Ihres Auslandsstudiums ist das Akademische Auslandsamt zuständig.
5. Wo kann ich die relevanten Unterlagen der Studiengänge einsehen?
Sämtliche fachwissenschaftliche Ordnungen (Prüfungsordnung, Studienordnung, Modulbeschreibungen) der Fakultät SLK mit weiteren Erläuterungen zu Studienvoraussetzungen und Studieninhalten stehen zum Download bereit. Die Ordnungen der Lehramtsstudiengänge finden sich auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung.
6. Wen kann ich bei konkreten Fragen zum Bachelor-/Masterstudium an der TU Dresden persönlich kontaktieren?
Bei allen individuellen Fragen kontaktieren Sie den jeweils zuständigen Ansprechpartner.
7. Wo finde ich weiteres Informationsmaterial zum Bachelor- bzw. Masterstudium an der TU Dresden?
Zu allen fachwissenschaftlichen und lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Studiengängen der TU Dresden finden Sie ausführliche Informationen im Studieninformationssystem der TU Dresden.
1. Wie kann ich meinen Stundenplan erstellen?
Die Erstellung des Stundenplans erfolgt selbstständig. Richten Sie sich bei der Zusammenstellung Ihrer Lehrveranstaltungen nach ihrer fachrelevanten Studienordnung, den Modulbeschreibungen und nach dem gültigen kommentierten Vorlesungsverzeichnis.
Beachten Sie bei der Auswahl Ihrer Module, dass sich die Module in Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule unterteilen.
2. An wen muss ich mich wenden, wenn eine Doppelbelegung in meinem Stundenplan unvermeidbar ist?
Doppelbelegungen sind bei dem reichhaltigen Angebot an Lehrveranstaltungen nicht zu vermeiden. Treffen Sie deshalb selbstständig eine Auswahl über die Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen möchten. Legen Sie dabei die Priorität auf die Veranstaltungen, die Sie benötigen, um ein Modul vollständig abzuschließen. Beachten Sie dabei auch, dass bestimmte Veranstaltungen nur einmal im Studienjahr angeboten werden.
3. Wie gehe ich vor, wenn ich aus Kapazitätsgründen eine Lehrveranstaltung nicht besuchen kann?
Suchen Sie sich eine Alternativveranstaltung, die mit der gleichen Prüfungsleistung abschließt oder besuchen Sie eine identische oder inhaltsähnliche Veranstaltung im folgenden Semester bzw. Studienjahr. Beachten Sie hierbei, dass leider nicht alle Lehrveranstaltungen jedes Semester angeboten werden können.
4. Entsteht für mich ein Nachteil, wenn ich ein Modul nicht im vorgesehenen Studienjahr abschließe?
Nein, sämtliche Module sollen aber bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen sein.
5. Wie gehe ich vor, wenn ich eine Lehrveranstaltung besuchen möchte/muss, die jedoch nicht die notwendige Prüfungsnummer aufweist?
Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Kursleiter, ob eine Nachmeldung der gewünschten Prüfungsnummer möglich ist.
6. Bis zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel einer Lehrveranstaltung möglich?
Sollten Sie aus kapazitären, inhaltlichen oder prüfungsrechtlichen Gründen feststellen, dass Sie eine gewünschte Lehrveranstaltung nicht besuchen können/wollen, dann können Sie bis zu Ihrer Anmeldung der Prüfungsleistung im HISQIS die Lehrveranstaltung wechseln.
7. Welchen Umfang bzw. welche Arbeitsbelastung haben die einzelnen Prüfungsleistungen?
Die Arten der Prüfungsleistungen finden Sie in der jeweils gültigen Prüfungsordnung ab § 5 bis einschließlich § 9. Die konkrete Verwendung und den Umfang bzw. die Arbeitsbelastungen der einzelnen Prüfungsleistungen können Sie in der jeweiligen Modulbeschreibung einsehen.
Fragen zum Bachelorstudiengang SLK
Die Wahl des ersten und zweiten Hauptfaches wird bei der Bewerbung für den Studiengang angegeben und ist durch die Immatrikulation (auf Teilstudiengänge) verbindlich. Eine Umwahl durch Fachwechsel ist einmal möglich und erfolgt über das Immatrikulationsamt.
Kaum. Sie studieren im Ergänzungsbereich regulär gemäß der Ordnungen für den Bachelorstudiengang der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Allein die mündliche Prüfungsleistung (6 CP) im 3. Studienjahr entfällt.
1. Mit welchen Fächern kann ich das Teilfach Rechtswissenschaften kombinieren?
Das Teilfach Rechtswissenschaften gehört zur 2. Fächergruppe des Bachelorstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Sie können dieses mit einem Fach aus der 1. Fächergruppe kombinieren: Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik oder Slavistik.
Hier sehen Sie einen schematischen Überblick:
2. Wie viele Leistungspunkte umfasst mein Bereich Allgemeine Qualifikation, wenn ich das Teilfach Rechtswissenschaften studiere?
Da Sie im Teilfach Rechtswissenschaften 76 LP, in Ihrem ersten Teilfach ebenso 76 LP und die daran anschließende Bachelorarbeit mit 8 LP absolvieren, umfasst Ihr Bereich AQua 20 LP. Somit erreichen Sie am Ende Ihres Bachelorstudiums 180 LP. Beachten Sie bitte, dass Sie innerhalb Ihres Bereichs AQua ein verpflichtendes Praktikum absolvieren müssen.
3. Welche Module des Bereichs Aqua sind neben dem Praktikumsmodul noch verpflichtend?
In der übergeordneten Studienordnung des Bachelorstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften § 6, Absatz 2 finden Sie die Regeln für Ihren Bereich AQua. Wie schon erwähnt, müssen Sie ein mindestens vierwöchiges Praktikum absolvieren, welches Ihnen im Modul Praktikum (SLK-BA-AQUA-P) über einen Praktikumsbericht mit 5 LP angerechnet wird. (Hier gelangen Sie zu den Studiendokumenten und Modulbeschreibungen.)
Weitere Module sind für Sie nur wahlobligatorisch. D.h. Sie müssen weitere Module im Gesamtumfang von 15 LP belegen, haben aber die Wahl welche sie belegen. Ihnen stehen die Fremdsprachenmodule, die Basiskompetenzen oder die Module des Auslandsaufenthaltes zur Verfügung. Für eine sinnvolle Belegung dieser Module ist es angeraten mit Ihrer Fachstudienberaterin bzw. Ihrem Fachstudienberater zu sprechen. Beachten Sie bitte, dass Ihr erstes Teilfach möglicherweise ebenfalls verpflichtende Module im Bereich Aqua fordert.
Für das Abfassen des Praktikumsberichtes an der Juristischen Fakultät gelten folgende Hinweise:
Erstellung von Seminararbeiten/Berichten
Beachten Sie außerdem die Hinweise auf der Webseite der Juristischen Fakultät.
4. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu den Lehrveranstaltungen in den Modulen des Teilfachs Rechtswissenschaften habe?
Sollten Sie inhaltliche Fragen zur Wahl Ihrer Lehrveranstaltungen haben, können Sie sich gerne an die Studienfachberaterin der Juristischen Fakultät wenden.
1. Was muss ich vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit tun?
Nach § 18, Abs. 3 der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften wird die Bachelorarbeit im 1. Teilfach absolviert. Das heißt Sie schreiben die Bachelorarbeit entweder im Teilfach Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik oder Slavistik. In einem selbstgewählten Schwerpunkt innerhalb Ihres 1. Teilfaches werden Sie thematisch Ihre Abschlussarbeit schreiben. Nach der Wahl für Ihre Fachrichtung sprechen Sie sich mit Ihrem jeweiligen Betreuer ab. Es empfiehlt sich mit diesem im Kontakt zu bleiben, um formale Vorgaben, wie Seitenumfang etc. und die fachlichen Kriterien abzusprechen.
2. Wann und wo kann ich meine Bachelorarbeit anmelden?
Nachdem Sie alle rechtlichen Voraussetzungen und Bestimmungen erfüllt und die inhaltlichen Absprachen mit Ihrem Betreuer getroffen haben, melden Sie sich im gemeinsamen Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften zu Ihrer Bachelorarbeit an. Wichtige Hinweise des Prüfungsamtes sowie das Formular finden Sie hier.
3. Wann muss ich mich spätestens zur Bachelorarbeit anmelden?
- Wenn Sie alle Module inklusive derer Ihres Bereichs AQua erfolgreich absolviert haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen beim Prüfungsamt anmelden.
- Sobald Sie mit Ihrem Betreuer das Thema abgesprochen haben und dieses feststeht, müssen Sie sich innerhalb von 10 Tagen zu Ihrer Bachelor-Arbeit anmelden. Damit wird gewährleistet, dass Sie die fristgerechte Bearbeitungszeit eingehalten haben.
- Die Anmeldung ist jedoch jeder Zeit auch eher möglich.
4. Wieviel Zeit habe ich für die Bearbeitung meiner Bachelorarbeit?
Wenn Sie sich beim Prüfungsamt für Ihre Abschlussarbeit anmelden, wird Ihnen sofort ein Abgabetermin mitgeteilt. Dieser beträgt laut § 26 der Prüfungsordnung acht Wochen.
Alle genannten und weitere rechtliche Bedingungen finden Sie in der Prüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften.
Fragen zum Bereich AQua im Bachelorstudiengang SLK
1. Was ist der Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua)?
Der Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua) ist laut übergeordneter Studienordnung § 6, neben den beiden wählbaren Teilfächern, ein verpflichtender Bereich des Bachelorstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften.
2. Wie setzen sich die unterschiedlichen Leistungspunkte zusammen?
Im Bereich AQua müssen Module im Umfang von 20 Leistungspunkten gewählt werden. Die möglichen Module sind in der Anlage 1: Modulbeschreibungen Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua) aufgeführt.
Im auslaufenden BA SLK müssen zum Teil 26 LP im Bereich AQua erbracht werden. Die zu absolvierende Leistungspunkteanzahl (20 oder 26 LP) ergibt sich aus der Wahl der Teilfächer.
1. Variante: beide Teilfächer gehören zur Fakultät SLK (Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik und/oder Slavistik).
Da beide Teilfächer in ihren Modulen 76 LP ergeben und die Bachelorarbeit mit 8 LP kreditiert wird, bleiben für den Bereich AQua 20 LP, um im Ergebnis 180 LP für den Studiengang zu erreichen!
2. Variante: das 1.Teilfach gehört zur Fakultät SLK (Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik oder Slavistik) und das 2. Teilfach gehört zur Philosophischen Fakultät (Evangelische Theologie, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, Kunstgeschichte/Musikwissenschaft oder Philosophie).
Das 1. Teilfach umfasst 76 LP und das 2. Teilfach aus der Philosophischen Fakultät 70 LP. Mit der Bachelorarbeit, die im 1. Teilfach geschrieben wird, erhält man 8 LP.
Da das 2. Teilfach aus der Philosophischen Fakultät mit 70 LP (anstelle der 76 LP aus dem 1. Teilfach) kreditiert wird, ergeben sich für den Bereich AQua in dieser Variante 26 LP.
Hierbei müssen Sie das Modul Freie Auswahl belegen, um die zusätzlichen 6 LP zu erreichen.
3. Variante: der Kernbereich liegt in der Philosophischen Fakultät (Evangelische Theologie, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, oder Philosophie) und der Ergänzungsbereich ist aus der Fakultät SLK (Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik und/oder Slavistik) gewählt. Diese Variante dient nur der Vollständigkeit. Sollten Sie sich für diese Variante entscheiden, dann sind Sie in der Philosophischen Fakultät immatrikuliert. Wenden Sie sich bei Fragen Ihr Kernfach betreffend bitte an die Ansprechpartner der Nachbarfakultät.
* Hierbei richtet sich der Bereich AQua nach den Vorgaben dern Philosophischen Fakultät und umfasst 20 LP.
1. Wie ist der Bereich AQua aufgebaut?
Nach der Anlage 1: Modulbeschreibungen Bereich Allgemeine Qualifikation (AQua) der übergeordneten Studienordnung des Bachelor-Studiengangs SLK besteht der Bereich AQua aus verschiedenen Modulen. Diese stehen zur freien Kombination unter Beachtung des § 6 der übergeordneten Studienordnung. Das heißt, dass bestimmte Teilfächer einige Module des Bereichs AQua als verpflichtende Module bestimmt haben.
2. Welche Teilbereiche (Module) bietet der Bereich AQua?
2.1 Fremdsprachen
Der Bereich AQua bietet sechs Module, die mit Fremdsprachen überschrieben sind. Diese sind grundsätzlich analog strukturiert (4 SWS Sprachlernseminare, Modulprüfung: 90-minütige Sprachprüfung , 5 Leistungspunkte). Sie unterscheiden sich lediglich in dem zu erreichenden Sprachniveau. Dieses orientiert sich an dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und fasst die Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1.1 und C1.2. Wenn Sie bereits grundlegende Spracherfahrungen haben, dann können Sie bspw. ab dem Niveau B2 eine Fremdsprache fortführen. Wenn Sie eine unbekannte Sprache erlernen wollen, ist das Modul A1 zu empfehlen. Wie viele Fremdsprachenmodule sie belegen müssen, hängt mit der übergeordneten Regelung Ihres Teilfaches zusammen.
Die Sprachlernseminare können Sie an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften oder bei TUDIAS belegen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie eine Prüfungsleistung in Form einer 90-minütigen Sprachprüfung erbringen müssen, um das Fremdsprachenmodul abzuschließen. Es können Ihnen ebenso Sprachkurse aus einem vorangegangenen Studium angerechnet werden. Eine Anrechnung von Fremdsprachkenntnissen aus der schulischen Ausbildung ist jedoch nicht möglich.
Die Module des Bereichs Fremdsprachen können mehrfach angerechnet werden, sofern sich die ausgewählten Sprachen unterscheiden. D.h. wenn Sie sich zunächst für das Modul Fremdsprachen A1 entschieden und Italienisch A1 belegt haben, können Sie in einem weiteren Semester die Grundlagen des Polnischen ebenfalls in dem Modul Fremdsprachen A1 angerechnet bekommen. Zu beachten ist nur, dass keine der ausgewählten Sprachen Ihrer studierten Sprache entsprechen dürfen. In dem eben genannten Beispiel dürfen Ihre Teilfächer nicht Romanistik (Schwerpunkt Italienisch) und/oder Slavistik (Sprachpraxis – Polnisch) sein.
Hinweis: Dieses Modul ist zu wählen, wenn Sie das Teilfach Germanistik und/oder eines der zweiten Hauptfächer Evangelische Theologie, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte oder Philosophie gewählt wird. Wird das erste oder zweite Hauptfach Slavistik gewählt, ist mindestens ein Modul Fremdsprachen mit einer slavischen Sprache zu wählen, die nicht der im Hauptfach studierten Sprache entspricht. Wird das erste oder zweite Hauptfach Klassische Philologie gewählt, ist das Modul Fremdsprachen - Griechisch III zu wählen. Wird das zweite Hauptfach Geschichte gewählt, sind mindestens zwei Module Fremdsprachen in der Sprache Latein zu wählen.
Achtung! Sprachlernseminare in Deutsch können aufgrund der Gesetzgebung nicht angerechnet werden, da es sich hierbei um die Studiensprache handelt.
Modulbeschreibungen in der übergeordneten Studienordnung (S.111-122)
2.2 Basiskompetenzen
Des Weiteren bietet der Bereich AQua die Möglichkeit, die Module Basiskompetenzen zu belegen. Diese unterteilen sich in das Modul Überblick und das Modul Vertiefung. Beide bieten die Möglichkeit aus dem Katalog AQUA, der jedes Semester auf der Homepage der Fakultät SLK bekanntgegeben wird, individuelle Lehrveranstaltungen auszuwählen. Grundsätzlich müssen nicht beide Module der Basiskompetenzen belegt werden. Es ist ebenso möglich nur das Modul Basiskompetenzen Vertiefung zu wählen. Das Modul Basiskompetenzen Überblick ist dafür keine Voraussetzung. Der Unterschied besteht in den Leistungspunkten, die nach erfolgreichem Abschluss der Modulprüfung vergeben werden. Im Modul Basiskompetenzen Überblick können Sie 5 Leistungspunkte erwerben, nachdem Sie mindestens 2 SWS und damit eine benotete Prüfungsleistung im Umfang von 5 Leistungspunkten absolviert haben. Das Modul Basiskompetenzen Vertiefung bietet die Möglichkeit 10 Leistungspunkte zu erreichen, nachdem Sie mindestens 4 SWS und mindestens eine benotete Prüfungsleistung absolviert haben. Sie können die Module Überblick und Vertiefung auch mehrfach belegen, wenn sich die Inhalte der Lehrveranstaltungen unterscheiden. Es muss jedoch mindestens eine benotete Prüfungsleistung im Modul Basiskompetenzen erbracht werden.
Modulbeschreibungen in der übergeordneten Studienordnung (S.123-126)
2.3 Berufspraxis
Ein weiteres Modul des Bereichs AQua ist die Berufspraxis. Hierbei handelt es sich nicht um ein Pflichtpraktikum, sondern um ein Wahlmodul. Wenn Sie sich für dieses Modul entscheiden, können Sie sich ein mindestens vierwöchiges Praktikum anrechnen lassen. Die Modulprüfung besteht aus einem Bericht (lektürebezogene Aufgabe) und wird bei erfolgreichem Abschließen mit 5 Leistungspunkten kreditiert. Dieses Modul ist zu wählen, wenn Sie als zweites Hauptfach Evangelische Theologie bzw. Philosophie gewählt haben.
Ein Leitfaden zur Erstellung des Berichts steht zum Download bereit.
Auf der Homepage der Fakultät unter Studium ist ein passwortgeschützter Bereich (Praktikums- und Stellenangebote) eingerichtet, der angebotsabhängig gefüllt wird. Das Passwort erfragen sie bitte beim Fachschaftsrat. Selbstverständlich können Sie sich Ihr mindestens vierwöchiges Praktikum auch selbstständig organisieren.
Modulbeschreibung in der übergeordneten Studienordnung (S.127)
2.4 Auslandsaufenthalt
Der Bereich AQua bietet zudem die Möglichkeit, sich einen Auslandsaufenthalt anrechnen zu lassen. Dafür wurden drei Module geschaffen, um verschiedene Varianten des Aufenthalts abzudecken.
- Wenn Sie mindestens 12 Wochen im Ausland verbringen, können Sie das Modul Auslandsphase I – 12 Wochen belegen. Nach einem bestandenen Bericht/lektürebezogener Aufgabe (Modulprüfung) können Sie 10 Leistungspunkte angerechnet bekommen. Dieses Modul ist zu wählen, wenn Sie eins der Teilfächer Anglistik und Amerikanistik, Romanistik und/oder Slavistik gewählt haben.
- Wenn Sie mehrere Auslandsaufenthalte absolvieren, könnten Sie sich für das Modul Auslandsphase II – 2x6 Wochen entscheiden, welches beide Aufenthalte kreditiert. Die Modulprüfung besteht aus einem Portfolio und wird mit 10 Leistungspunkten angerechnet. Dieses Modul ist zu wählen, wenn Sie zwei der Teilfächer Anglistik und Amerikanistik, Romanistik und/oder Slavistik gewählt haben.
- Das Modul Auslandsphase III – 6 Wochen, ermöglicht Ihnen die Kreditierung (5 LP) von mindestens sechs Wochen Auslandsaufenthalt nach erfolgreicher Modulprüfung (lektürebezogene Aufgabe).
Ein Leitfaden zur Erstellung des Berichts steht zum Download bereit.
Modulbeschreibungen in der übergeordneten Studienordnung (S.128-130)
Informationen zum AQua-Bereich des auslaufenden BA SLK finden Sie hier.
1. Welche Module des Bereichs AQua sind verpflichtend zu belegen?
Die verpflichtenden Module des Bereichs AQua sind in der übergeordneten Studienordnung § 6 geregelt und richten sich nach der Wahl Ihrer Teilfächer.
- Wenn Sie sich für das Teilfach Germanistik und/oder eines der Teilfächer Evangelische Theologie, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, oder Philosophie entschieden haben, müssen Sie ein Modul aus dem Bereich Fremdsprache (A1, A2, B1, B2, C1.1 ODER C1.2) wählen.
- Wenn Sie sich für das Teilfach Slavistik entschieden haben, müssen Sie ebenfalls ein Modul aus dem Bereich Fremdsprachen wählen und eine weitere (nicht der studierten Sprache entsprechende) slavische Sprache belegen. D.h. Haben Sie sich für Slavistik entschieden und belegen in der Sprachpraxis Russisch, dann müssen Sie eine weitere slavische Sprache wählen. Diese können Sie dann je nach Ihrem Sprachniveau aus den Modulen des Bereichs AQua und dem Angebot der Fakultät SLK und/oder TUDIAS auswählen.
- Sie müssen das Modul Auslandsaufenthalt 12 Wochen wählen, wenn Sie eines der Teilfächer Anglistik und Amerikanistik, Romanistik oder Slavistik studieren.
- Sie müssen das Modul Auslandsaufenthalt 2x6 Wochen wählen, wenn Sie zwei der folgenden Teilfächer miteinander kombinieren: Anglistik und Amerikanistik, Slavistik oder Romanistik.
- Das Modul Berufspraxis ist zu wählen, wenn Sie als zweites Hauptfach Evangelische Theologie bzw. Philosophie gewählt haben.
1.1 Kann das Modul Berufspraxis als Pflichtpraktikum ausgewiesen werden?
Nein, da es ein Wahlmodul innerhalb des Bereichs Allgemeine Qualifikation ist und in den meisten der Teilfachordnungen nicht als verpflichtend beschrieben ist (Ausnahme: 2. Teilfach Evangelische Theologie oder Philosophie). Sie haben die Möglichkeit, ein Praktikum innerhalb des Bereichs AQua zu absolvieren und anrechnen zu lassen. Eine schriftliche Bestätigung darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, kann aus eben diesen Gründen nicht ausgestellt werden. Studierende mit dem 2. Teilfach Evangelische Theologie oder Philosophie wenden sich bitte an die Fachberater:innen ihrer Intstitute an der Philosophischen Fakultät.
2. Möglichkeiten der Belegung des Bereichs AQua
2.1 Bei der Wahl beider Teilfächer und bei der Wahl des 1. Teilfachs aus der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Die mit x gekennzeichneten Felder sind verpflichtende Teilbereiche.
- Für das Teilfach Germanistik ist das Modul Fremdsprachen verpflichtend. Sie können allerdings zwischen unterschiedlichen Sprachen und Niveaus wählen.
- Wird das erste oder zweite Hauptfach Slavistik gewählt, ist mindestens ein Modul Fremdsprachen mit einer slavischen Sprache zu wählen, die nicht der im Hauptfach studierten Sprache entspricht.
- Wird das erste oder zweite Hauptfach Klassische Philologie gewählt, ist das Modul Fremdsprachen - Griechisch III zu wählen.
- Das Modul Auslandsaufenthalt 12 Wochen ist zu wählen, wenn Sie eins der Teilfächer Anglistik und Amerikanistik, Romanistik und/oder Slavistik gewählt haben.
- Das Modul Auslandsaufenthalt 2x6 Wochen ist zu wählen, wenn Sie zwei der Teilfächer Anglistik und Amerikanistik, Romanistik und/oder Slavistik gewählt haben.
2.2 Bei der Wahl des 2. Teilfachs aus der Philosophischen Fakultät
Die mit x gekennzeichneten Felder sind verpflichtende Teilbereiche.
- Für die Teilfächer der Philosophischen Fakultät ist das Modul Fremdsprachen verpflichtend; Sie können allerdings zwischen unterschiedlichen Sprachen und Niveaus wählen.
- Wird das zweite Hauptfach Geschichte gewählt, sind mindestens zwei Module Fremdsprachen in der Sprache Latein zu wählen.
- Das Modul Berufspraxis ist zu wählen, wenn Sie als zweites Hauptfach Evangelische Theologie bzw. Philosophie gewählt haben.
Sollten Sie weitere Fragen zum AQua-Bereich haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberater:innen.
1. Sie haben sich für das 1. Teilfach Anglistik und Amerikanistik und bei dem 2. Teilfach für Romanistik entschieden.
- Vorgaben: Ihr Bereich AQua sieht nur vor, dass Sie mindestens zwei der Teilbereiche Fremdsprachen, Basiskompetenzen, Berufspraxis und Auslandsaufenthalt zu wählen haben. Zudem müssen Sie in jedem Teilfach einen Auslandsaufenthalt im jeweiligen Zielsprachenland absolvieren. Insgesamt benötigen Sie 20 Leistungspunkte, um den Bereich AQua abzuschließen.
- Möglichkeit: Sie können sich nur für das Modul Auslandsaufenthalt 2x6 Wochen entscheiden und einmal 6 Wochen im anglistisch oder amerikanistischen Ausland verbringen und einmal 6 Wochen im romanistischen Ausland (richtet sich nach Wahl Ihrer Schwerpunktsprache). Nachdem ein Portfolio verfasst und dieses bestanden haben, erhalten Sie 10 LP. Nun benötigen Sie weitere 10 LP um ihren Bereich AQua abzuschließen. Sie können sich nun entscheiden, ob Sie eine weitere Fremdsprache (Achtung! Darf nicht den studierten Sprachen entsprechen) erlernen, ein Praktikum absolvieren oder sich aus dem Katalog AQua (Basiskompetenzen) verschiedene Lehrveranstaltungen auswählen.
2. Sie haben sich für das 1. Teilfach Germanistik und bei dem 2. Teilfach für Geschichte entschieden.
- Vorgaben: Ihr Bereich AQua sieht nur vor, dass Sie mindestens zwei der Teilbereiche Fremdsprachen, Basiskompetenzen, Berufspraxis und Auslandsaufenthalt zu wählen haben. Zudem müssen Sie mindestens zwei der Module Fremdsprachen in der Sprache Latein absolvieren. Insgesamt benötigen Sie 20 Leistungspunkte, um den Bereich AQua abzuschließen.
- Möglichkeit: Sie entscheiden sich, Ihre Französischkenntnisse weiter auszubauen. Da Sie Französisch bereits auf dem Niveau B1 beherrschen, wählen Sie sich das Modul Fremdsprachen – B2 und besuchen 4 SWS Sprachlernseminare in Französisch. Nach erfolgreicher Modulprüfung haben sie bereits 5 LP erzielt. Da Sie im 2. Teilfach Geschichte belegen, müssen Sie aber auch mindestens zwei der Module Fremdsprachen in der Sprache Latein belegen. Nach erfolgreicher Prüfung haben Sie bereits 15 LP, es fehlen Ihnen noch 5LP. Sie könnten z.B. ein vierwöchiges Praktikum absolvieren (5 LP), 6 Wochen im Ausland studieren (5 LP), oder das Modul Basiskompetenzen - Überblick (5 LP) belegen.
3. Sie haben sich für das 1. Teilfach Slavistik (Sprachpraxis Russisch) und bei dem 2. Teilfach für Klassische Philologie entschieden.
- Vorgaben: Ihr Bereich AQua sieht nur vor, dass Sie mindestens zwei der Teilbereiche Fremdsprachen, Basiskompetenzen, Berufspraxis und Auslandsaufenthalt zu wählen haben. Zudem müssen Sie eines der Module Fremdsprachen (weitere slavische Sprache, außer Russisch), das Modul Fremdsprachen - Griechisch III und eines der Module Auslandsaufenthalt absolvieren. Insgesamt benötigen Sie 20 Leistungspunkte, um den Bereich AQua abzuschließen.
- Möglichkeiten: Sie entschließen sich, eine weitere slavische Sprache zu erlernen. Da Sie keine Sprachkenntnisse in Polnisch haben, dies aber gern erlernen möchten, belegen Sie das Modul Fremdsprachen – A1 und besuchen 4 SWS Sprachlernseminare in Polnisch. Nach erfolgreicher Modulprüfung haben Sie bereits 5 LP erzielt. In einem Semester fahren Sie für zehn Wochen nach Russland, um dort Ihren Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Dieser kann im Modul Auslandsaufenthalt – 10 Wochen verbucht werden und wird Ihnen mit 10 LP kreditiert. Sie haben nun schon 15 LP Ihres Bereichs AQua erzielt. Sie benötigen noch weitere 5 LP, um den Bereich abzuschließen. Dazu belegen Die das Modul Fremdsprachen - Grieschich III.
Das Formblatt zum Bereich AQua sieht alle Möglichkeiten der Belegung vor und kann entsprechend ausgefüllt werden. Das Formular kann auf der Homepage des Prüfungsamtes heruntergeladen werden.
Der Nachweis der im Bereich AQua absolvierten Prüfungsleistungen erfolgt über den AQua-Sammelschein, den Sie auch auf den Seiten des gemeinsamen Prüfungsamtes finden. Die einzelnen Leistungen können Sie auch auf dem Teilleistungschein nachweisen, bevor Sie diese im Sammelschein zusammenttragen.
Fragen zum Masterstudiengang Europäische Sprachen (EuroS)
FAQs des Masterstudiengangs Europäische Sprachen finden Sie hier.
Fragen zum Masterstudiengang Literatur und Kultur im gesellschaftlichen Wandel (LiKWa)
Studierende des Master LiKWa können sich im Verlauf ihres Studiums inhaltlich auf einen der fünf Fachbereiche der Fakultät SLK spezialisieren. Es stehen Germanistik und Medienkulturen, Anglistik/Amerikanistik, Slavistik, Romanistik und klassische Philologie zur Auswahl.
Die Schwerpunktausweisung erfolgt zum Ende des Studiums. Studierende können sich auf ihrem Abschlusszeugnis einen Schwerpunkt im selbstgewählten Fachbereich ausweisen lassen, insofern sie im Verlauf ihres Studiums 60 Leistungspunkte in diesem erhalten haben. Zusätzlich muss die Masterarbeit im jeweiligen Fachbereich abgelegt worden sein. Im Bereich Anglistik und Amerikanistik müssen Sie zusätzlich Englischkenntnisse auf dem Niveau C2.1 vorweisen. Für die Ausweisung des Schwerpunkts Romanistik ist der Nachweis von Französisch- oder Italienischkenntnissen auf Niveau C1, in der Slavistik der Nachweis von Russisch-, Tschechisch-, Polnisch- oder Sorbischkenntnissen auf Niveau C1 notwendig. Alle Sprachniveaustufen richten sich dabei nach dem europäischen Referenzrahmen. Im Fachbereich klassische Philologie wird der Nachweis des Latinums und des Graecums benötigt. (Studierende der TU Dresden haben ein Freikontingent an SWS, um an Sprachkursen teilnehmen zu können.)
Credits/Leistungspunkte für die Schwerpunktsetzung können Sie in jedem Modul erlangen, außer in den Sprachkursen bei einer sprachpraktischen Profilierung. (Auch wenn die sprachpraktische Profilierung gewählt wurde, bleiben ausreichend Module übrig, um einen Schwerpunkt zu setzen.)
Nein. Studierende können auch breit aufgestellt studieren und Seminare nach Interesse belegen, ohne auf die notwenigen Credits und deren Zugehörigkeit zu achten.
Sprachpraktische Profilierung bedeutet, dass Sie im ersten und zweiten Semester Sprachkurse mit jeweils 4 Semesterwochenstunden belegen können. Dazu können Sie auf das Sprachangebot der Fakultät oder von TUDIAS zurückgreifen. Für beide Varianten finden Sie Informationen unter Punkt 1 (Fremdsprachen) unter diesem Link.
Insofern Sie sich für eine sprachpraktische Profilierung entscheiden, melden Sie sich bitte bei der Studiengangskoordination des MA LiKWa.
Fachwissenschaftliche Profilierung bedeutet, dass Sie statt der Sprachkurse die Module „Theorien und Konzepte“ und „Methodendiskussion und Anwendung“ belegen. Veranstaltungen mit denen Sie diese beiden Module erfüllen können, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
Ja, Sie können eine Sprache wählen und vertiefen oder zwei verschiedene Sprachen lernen. Das Sprachkursangebot ist dabei vom Angebot des jeweiligen Instituts (Z.B. das Institut Slavistik kann aus kapazitären Gründen die A1 und A2 – Kurse nicht jedes Semester anbieten) oder TUDIAS abhängig.
Melden Sie sich bitte bei den aufgeführten Verantwortlichen (aufgeführt unter 1.Fremdsprachen).
Ja. Der Auslandsaufenthalt wird individuell auf die Interessen der jeweiligen Studierenden abgestimmt. Dazu ist eine Beratung durch die Studiengangskoordination von Nöten. Gemeinsam wird versucht eine Partneruniversität im jeweiligen gewünschten Fachbereich zu finden. Gern können Sie auch selbst Universitäten oder Angebote ausfindig machen, die Sie dann der Koordination vorschlagen. Einzige Prämisse ist, dass es sich dabei, um einen Forschungsaufenthalt handeln muss.
Eine Liste der Hochschulkooperationen im jeweiligen Fachbereich und Informationen zu Erasmus+ finden Sie hier.
Nein, Praktika, die Anrechnung von bereits absolvierten Praktika oder ein regulärer Studienaufenthalt (Bachelorkurse) zählen nicht. Es muss ein Forschungsaufenthalt, mindestens aber Master-/Graduatekurse sein.
Für die Finanzierung sind die Studierenden selbst verantwortlich. Es gibt aber die Möglichkeit eine Förderung über Erasmus+ zu erhalten. Informieren Sie sich unter diesem Link oder melden sich beim Akademischen Auslandsamt. Natürlich können Sie auch auf andere Stipendien zurückgreifen.
Die Anmeldung erfolgt mittels Formular über das Prüfungsamt. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 17 Wochen, es werden 20 Leistungspunkte erworben.
Bei der Anmeldung wird Ihnen der Abgabetermin genannt. Sollten Sie noch offene Prüfungsleistungen haben, wird man Ihnen diese ebenfalls mitteilen. Sie können die Masterarbeit jederzeit anmelden, auch wenn noch Prüfungsleistungen fehlen.
Fragen zum Masterstudiengang SLK (auslaufend)
Die Masterarbeit wird im 1. Teilfach absolviert. Das heißt Sie schreiben die Masterarbeit entweder im Teilfach Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik oder Slavistik.
Beachten Sie auch die Zulassungsvoraussetzungen unter § 4 und die Fachspezifischen Bestimmungen unter § 24 der Prüfungsordnung des Masterstudienganges SLK.
Nach individueller Entscheidung belegen Sie im zweiten Studienjahr ein Modul:
- Anglistik und Amerikanistik: Wissenschaftliche Präsentation– SLK-MA-AA-2-WiPrä oder
- Germanistik: Wissenschaftliches Präsentieren – SLK-MA-G-2-WP-LIT/SPR oder
- Klassische Philologie: Wissenschaftliche Präsentation – SLK-MA-KP-2-SLW/SGW oder
- Romanistik: Interkulturelle Kompetenz und Wissenschaftliche Präsentation – SLK-MA-R-2-IKWPF/IKWPI oder
- Slavistik: Wissenschaftliche Präsentation Alte Slavine – SLK-MA-S-2-PWSP/RWSP/TWSP,
indem Sie als Prüfungsleistung ein Kolloquium ablegen. Dies dient zur Überprüfung Ihrer bisherigen Studienkenntnisse und als Vorbereitung auf die Masterarbeit.
In einem selbstgewählten Schwerpunkt werden Sie thematisch Ihre Abschlussarbeit schreiben. Nach der Wahl für Ihre Fachrichtung sprechen Sie sich mit Ihrem jeweiligen Betreuer ab. Es empfiehlt sich mit diesem im Kontakt zu bleiben, um formale Vorgaben, wie Seitenumfang etc. und die fachlichen Kriterien abzusprechen.
Nachdem Sie alle rechtlichen Voraussetzungen und Bestimmungen erfüllt und die inhaltlichen Absprachen mit Ihrem Betreuer getroffen haben, melden Sie sich im gemeinsamen Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften zu Ihrer Masterarbeit an. Wichtige Hinweise sowie das Formular finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Eine detaillierte Übersicht zu den Anmeldebedingungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes. Die Anmeldung ist jedoch jeder Zeit auch eher möglich.
Wenn Sie sich beim Prüfungsamt für Ihre Abschlussarbeit anmelden, wird Ihnen sofort ein Abgabetermin mitgeteilt. Dieser beträgt laut § 26 der Prüfungsordnung 17 Wochen.
Eben genannte und weitere rechtliche Bedingungen finden Sie in der Prüfungsordnung des Master-Studienganges Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften.
Fragen zum Ergänzungsbereich im Masterstudiengang SLK (auslaufend)
Der Ergänzungsbereich ist, neben dem wählbaren Teilfach (Anglistik und Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik oder Slavistik), laut übergeordneter Studienordnung § 6 ein verpflichtender Bereich des Masterstudiengangs Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Der Ergänzungsbereich gliedert sich in zwei wählbare Teilbereiche (Fremdsprachen und Fachausbildung) und umfasst 30 Leistungspunkte (LP).
Der Ergänzungsbereich besteht aus zwei wählbaren Teilbereichen: zum einen aus dem Teilbereich Fremdsprachen und zum anderen aus dem Teilbereich Fachausbildung. Die möglichen Module entnehmen Sie bitte der Anlage 1: Modulbeschreibungen des Ergänzungsbereichs.
Teilbereich Fremdsprachen
Der Bereich bietet sechs Module, die mit Fremdsprachen überschrieben sind. Diese sind grundsätzlich analog strukturiert (4 SWS Sprachlernseminare, Modulprüfung: Kurzpräsentation und Sprachklausur, 5 Leistungspunkte). Sie unterscheiden sich lediglich in dem zu erreichenden Sprachniveau. Dieses orientiert sich an dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und umfasst die Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1.1 und C1.2. Wenn Sie bereits grundlegende Spracherfahrungen haben, können Sie bspw. ab dem Niveau B2 eine Fremdsprache fortführen. Wenn Sie eine unbekannte Sprache erlernen wollen, ist das Modul A1 zu empfehlen.
Die Sprachlernseminare können Sie an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften oder bei TUDIAS belegen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie zwei Prüfungsleistungen (eine Sprachklausur und eine Kurzpräsentation) erbringen müssen, um das Fremdsprachenmodul abzuschließen. Sollte die Kurzpräsentation vom Prüfer nicht angeboten werden, dann wenden Sie sich bitte direkt an ihn und verweisen auf die Studiendokumente. Die Ausgestaltung der Kurzpräsentation kann je nach Lehrveranstaltung unterschiedlich ausgestalten werden (bspw.: ein kurzer mündlicher Beitrag, eine Gruppenübung, etc.). Zu beachten ist, dass im Teilbereich Fremdsprachen maximal drei Module (= max. 15 LP) gewählt werden dürfen.
Die Module des Bereichs Fremdsprachen können mehrfach angerechnet werden, sofern sich die ausgewählten Sprachen unterscheiden. D.h. wenn Sie sich zunächst für das Modul Fremdsprachen A1 entschieden und Italienisch belegt haben, können Sie in einem weiteren Semester die Grundlagen des Polnischen ebenfalls in dem Modul Fremdsprachen A1 angerechnet bekommen. Zu beachten ist nur, dass keine der ausgewählten Sprachen Ihrer studierten Sprache entsprechen dürfen. In dem eben genannten Beispiel dürfen Ihre Teilfächer nicht Romanistik (Schwerpunkt Italienisch) oder Slavistik (Sprachpraxis Alte Slavine oder Neuen Slavine – Polnisch) sein.
Hinweis: Sollten Sie bereits in einem Sprachlernseminar (= 2 SWS) alle nötigen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben, dann müssen Sie laut Modulbeschreibung ein weiteres Sprachlernseminar (= 2 SWS) besuchen, darin jedoch keine weitere Prüfungsleistung erbringen, um das Modul abzuschließen. Achten Sie darauf, dass sich beide Sprachlernseminare inhaltlich (Phonetik, Morphologie, etc.) unterscheiden - es sich jedoch um dieselbe Sprache handelt!
Achtung! Sprachlernseminare in Deutsch können aufgrund der Gesetzgebung nicht angerechnet werden, da es sich hierbei um die Studiensprache handelt.
Teilbereich Fachausbildung
Der Teilbereich Fachausbildung gliedert sich in das Modul Fachausbildung – Freies Modul und das Modul Fachausbildung – Erweitertes Freies Modul.
Zu beachten ist, dass der Teilbereich Fachausbildung im Umfang von mind. 15 LP absolviert werden muss. Es ist ebenfalls möglich den gesamten Ergänzungsbereich aus dem Teilbereich Fachausbildung zusammenzusetzen.
Beide Module des Teilbereichs Fachausbildung bieten die Möglichkeit aus dem Handbuch des Ergänzungsbereichs, das jedes Semester auf der Homepage der Fakultät SLK veröffentlicht wird, individuelle Lehrveranstaltungen auszuwählen. Diese setzen sich aus dem Angebot der Fakultät SLK, der Philosophischen Fakultät, weiterer Fakultäten und Einrichtungen der TU Dresden zusammen.
Grundsätzlich müssen nicht beide Module der Fachausbildung belegt werden. Es ist ebenso möglich, nur das Modul Fachausbildung – Erweitertes Freies Modul zu wählen. Das Modul Fachausbildung – Freies Modul ist dafür keine Voraussetzung. Der Unterschied besteht in den Leistungspunkten, die nach erfolgreichem Abschluss der Modulprüfung vergeben werden. Im Modul Fachausbildung – Freies Modul können Sie 10 Leistungspunkte erwerben, nachdem Sie mindestens 4 SWS und damit mindestens zwei benotete Prüfungsleistungen im Umfang von 10 Leistungspunkten absolviert haben. Das Modul Fachausbildung – Erweitertes Freies Modul bietet die Möglichkeit, 15 Leistungspunkte zu erreichen, nachdem Sie mindestens 6 SWS und mindestens drei benotete Prüfungsleistungen absolviert haben. Sie können die Module auch mehrfach belegen, wenn sich die Inhalte der Lehrveranstaltungen unterscheiden.
Die Module des Teilbereichs Fachausbildung sind als Wahlpflichtmodule konstruiert. Sie müssen entweder das Modul Fachausbildung – Freies Modul und/oder das Modul Fachausbildung – Erweitertes Freies Modul auswählen. Die Module des Teilbereichs Fremdsprachen sind fakultativ. Achtung! Wenn Sie sich für den Teilbereich Fremdsprachen entscheiden, dürfen Sie maximal drei Module auswählen.
Möglichkeiten der Belegung des Ergänzungsbereichs
Daraus ergeben sich nun folgende Varianten der Belegung:
1. Zweimal das Erweiterte Freie Modul aus dem Teilbereich Fachausbildung
- Sie entschließen sich dazu, kein Modul aus dem Teilbereich Fremdsprachen zu belegen.
- Dann nutzen Sie zweimal das Erweiterte Freie Modul (je 15 LP), um den Ergänzungsbereich mit 30 LP zu absolvieren. Sie können sich nun semesterweise aus dem Handbuch des Ergänzungsbereichs individuelle Lehrveranstaltungen auswählen, um das Modul zweimal zu füllen.
2. Drei Module aus dem Bereich Fremdsprachen und das Modul – Erweitertes Freies Modul:
- Sie entscheiden sich für drei Module des Teilbereichs Fremdsprache (entsprechen zusammen 15 LP). Das jeweilige Modul ergibt sich aus Ihren bisher erworbenen Sprachkenntnissen. Wenn Sie eine Ihnen unbekannte Fremdsprache erlernen, beginnen Sie beim Niveau A1 und belegen zwei weitere Module (A2 und B1). Wenn Sie eine bereits erlernte Fremdsprache ausbauen wollen und diese bereits auf dem Niveau B1 beherrschen, können Sie mit dem Modul B2 beginnen und belegen zwei weitere Module (C1.2 und C1.2). Sie können selbstverständlich ebenso drei unterschiedliche Sprachen (Achtung! Diese dürfen nicht Ihrer studierten Sprache entsprechen!) auswählen. Damit könnten sie das Modul A1 dreimal belegen, wenn sich die ausgewählten Fremdsprachen unterscheiden.
- Nun haben Sie bereits 15 LP aus dem Teilbereich Fremdsprache erworben. Dies ist die maximale Anzahl an Leistungspunkten, die Sie in diesem Teilbereich erwerben dürfen.
- Sie müssen nun weitere 15 LP aus dem Teilbereich Fachausbildung belegen. Dafür dient das Modul – Erweitertes Freies Modul. Sie können sich nun semesterweise aus dem Handbuch des Ergänzungsbereichs individuelle Lehrveranstaltungen auswählen, um das Modul zu füllen.
3. Zwei Module aus dem Teilbereich Fremdsprachen und zwei Mal das Freie Modul:
- Sie entscheiden sich für zwei Module des Teilbereichs Fremdsprache (entsprechen zusammen 10 LP). Das jeweilige Modul ergibt sich aus Ihren bisher erworbenen Sprachkenntnissen. Wenn Sie eine Ihnen unbekannte Fremdsprache erlernen, beginnen Sie beim Niveau A1 und belegen ein weiteres Module (A2). Wenn Sie eine bereits erlernte Fremdsprache ausbauen wollen und diese bereits auf dem Niveau B1 beherrschen, können Sie mit dem Modul B2 beginnen und belegen ein weiteres Modul (C1.2). Sie können selbstverständlich ebenso zwei unterschiedliche Sprachen (Achtung! Diese dürfen nicht Ihrer studierten Sprache entsprechen!) auswählen. Damit könnten sie das Modul A1 zweimal belegen, wenn sich die ausgewählten Fremdsprachen unterscheiden.
- Nun haben Sie bereit 10 LP aus dem Teilbereich Fremdsprache erworben. Sie müssen nun weitere 20 LP aus dem Teilbereich Fachausbildung belegen. Dafür dient das Modul – Freies Modul, was sie entsprechend zweimal belegen müssen, um die übrigen LP zu erreichen. Sie können sich nun semesterweise aus dem Handbuch des Ergänzungsbereichs individuelle Lehrveranstaltungen auswählen, um das Modul zweimal zu füllen.
4. Ein Modul aus dem Teilbereich Fremdsprache, einmal das Freie Modul und einmal das Erweiterte Freie Modul:
- Sie entscheiden sich für ein Modul des Teilbereichs Fremdsprache (entspricht 5 LP). Das jeweilige Modul ergibt sich aus Ihren bisher erworbenen Sprachkenntnissen. Wenn Sie eine Ihnen unbekannte Fremdsprache erlernen, belegen Sie das Niveau A1. Wenn Sie eine bereits erlernte Fremdsprache ausbauen wollen und diese bereits auf dem Niveau B1 beherrschen, belegen Sie das Modul B2. (Achtung! Die ausgewählte Fremdsprache darf nicht Ihrer studierten Sprache entsprechen!)
- Sie müssen nun weitere 25 LP aus dem Teilbereich Fachausbildung belegen. Dazu nutzen sie beide Module des Teilbereichs (Freies Modul mit 10 LP und das Erweiterte Freie Modul mit 15 LP). Sie können sich nun semesterweise aus dem Handbuch des Ergänzungsbereichs individuelle Lehrveranstaltungen auswählen, um die Module jeweils einmal zu füllen.
Das Nachweisblatt zum Ergänzungsbereich sieht alle Möglichkeiten der Belegung vor und muss vor Erbringung der Leistung ausgefüllt und beim Prüfer eingereicht werden. Das Formular kann auf der Homepage des Prüfungsamtes heruntergeladen werden.
Jedes Semester werden ausgewählte Lehrveranstaltungen auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. Schauen Sie für eine schnelle Suche unter Aktuelles nach. In dem Handbuch des Ergänzungsbereichs finden Sie Veranstaltungen unter anderem aus den Instituten der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften; der Philosophischen Fakultät und weiterer Fakultäten und Einrichtungen der TU.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie alle angebotenen Lehrveranstaltungen der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften für die Belegung Ihres Ergänzungsbereichs nutzen können. Sollten Sie sich für eine Veranstaltung interessieren, die nicht im Handbuch aufgeführt ist, dann setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Veranstalter in Verbindung. Sprechen Sie mit ihm oder ihr ab, ob Sie die Veranstaltung belegen können und ob eine passende Prüfungsleistung angeboten wird. Eine kurze Absprache mit Ihrem Studienfachberater wäre ebenfalls zu empfehlen.
Angebote des Career Service
Sie können grundsätzliche alle Angebote des Career Service nutzen. Diese finden Sie unter folgender Seite.
Bitte beachten Sie! Die Workshops des Career Service werden grundsätzlich nicht benotet und kreditiert.
Um sich einen Workshop anrechnen zu lassen, nutzen Sie bitte die Module des Teilbereichs Fachausbildung (Freies Modul und/oder Erweitertes Freies Modul) des Ergänzungsbereichs. Beachten Sie, dass die anderen Lehrveranstaltungen, die in den entsprechenden Modulen eingetragen werden, benotet sein müssen. Da der gesamte Ergänzungsbereich benotet wird, ist es nicht zulässig ein Modul unbenotet zu lassen. Es ist jedoch möglich innerhalb eines Moduls Prüfungsleistungen unbenotet zu lassen und sich diese als zusätzliche Qualifikation anrechnen zu lassen. Das bedeutet, wenn Sie sich für einen Workshop des Career Service entscheiden, dann brauchen Sie im Freien Modul noch mindestens zwei weitere benotete Prüfungsleistungen, um das Modul abzuschließen. Gleiches gilt für das Erweiterte Freie Modul. Dort müssen Sie mindestens noch drei weitere benotete Prüfungsleistungen erbringen.
Der Nachweis erbrachter Prüfungsleistungen im Ergänzungsbereich erfolgt über das entsprechende Nachweisformular, das Sie auch auf den Seiten des gemeinsamen Prüfungsamtes finden.
Dieses Formular muss für jede Prüfungsleistung neu ausgefüllt und vor Erbringung der Prüfungsleistung bei der entsprechenden Lehrkraft abgegeben werden. Die Lehrkraft muss das Formular anschließend an das Prüfungsamt weiterleiten.
Informationen zu Praktika
Rundschreiben "Auswirkungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf Praktika"
Stipendien für Praktika
Praktika sind schon während des Studiums eine ideale Möglichkeit, einen Einblick in die Berufspraxis zu erlangen. Das Programm TUD – Santander Stipendien für Praktika unterstützt Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften dabei mit einem Stipendium in Höhe von 500 Euro/Monat für ein dreimonatiges Praktikum in einem sächsischen Unternehmen. Koordiniert wird das Programm vom LEONARDO-BÜRO SACHSEN.
Mehr Informationen auf den Seiten den LEONARDO-BÜRO SACHSEN
Weitere Fragen
Sollten Sie Fragen zu Lehramtsbezogenen Studiengängen haben, wenden Sie sich bitte an das ZLSB.
Für Fachfragen in Bezug auf Ihr gewähltes Studienfach wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachstudienberater·innen.