Fristen – Anmeldung, Abmeldung, Rücktritt, Wiederholung
Folien zum Vortrag zur Prüfungsan-/abmeldung und -fristen nach Studien- und Prüfungsordnung
Für die Ablegung von Studienleistungen sind verschiedene Fristen zu beachten.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zu allen Prüfungen (Ausnahme: Prüfungshürde 3. Semester) erfolgt durch die Studierenden über das Online-Portal HISQIS. Der Anmeldezeitraum wird vom Prüfungsamt fakultätsüblich bekannt gegeben. Er liegt für gewöhnlich im Januar/Februar für das Wintersemester und im Juni/Juli für das Sommersemester.
Die Anmeldung zu Prüfungen beinhaltet im aktuellen Semester abgeschlossene Praktika, Pflichtsprachmodule sowie Prüfungen, die die Studierenden bereits während der Vorlesungszeit abgelegt haben (z.B. Einführungsprojekt).
Bei nicht gelisteten Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Abmeldung und Rücktritt
Bis drei Werktage (Montag bis Samstag) vor der Prüfung ist eine Abmeldung von der Prüfung ohne Angabe von Gründen über HISQIS möglich. Abmeldungen müssen über HISQIS erfolgen; Abmeldungen in Papierform werden nicht bearbeitet.
Innerhalb der drei Werktage vor dem Prüfungstermin kann nur durch ein ärztliches Attest von der Prüfung zurück getreten werden (Rücktritt). Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich im Prüfungsamt angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Das Attest muss die Symptome der Erkrankung enthalten. Für das Attest können Sie dieses Formular nutzen. Formlose Atteste werden auch akzeptiert, sofern sie die notwendigen Informationen enthalten.
Zusammen mit dem Attest ist ein Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung zu stellen. Bitte nutzen Sie dieses Formular dafür.
Die Gültigkeit des Rücktritts basierend auf den Symptomen wird vom Prüfungsausschuss geprüft.
3-Werktage-Frist: Die 3-Werktage-Frist beinhaltet nur die Wochentage Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Der Tag der Prüfung wird bei der 3-Werktage-Frist mitgezählt. Das heißt, wenn die Prüfung an einem Donnerstag stattfindet, so hat man bis Dienstag 23:59 Uhr Zeit, sich ohne Angabe von Gründen abzumelden.
Bitte prüfen Sie vor Abmeldung von einer Prüfung, ob eine Wiederholungsfrist läuft. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie unbedingt das Prüfungsamt.
Krankheit/Arbeitsunfähigkeit während der Diplom-/Masterarbeit
Die Diplom-/Masterarbeit ist eine Prüfungsleistung. Im Falle von zu berücksichtigender Krankheit/Arbeitsunfähigkeit während der Bearbeitung der Diplom-/Masterarbeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Dafür können Sie dieses Formular nutzen. Das Attest muss die Symptome der Erkrankung enthalten. Über die Prüfungs-/Arbeitsfähigkeit basierend auf den Symptomen entscheidet der Prüfungsausschuss. Im Falle einer Anerkennung des Attestes verlängert sich die Bearbeitungszeit der Diplom-/Masterarbeit um die Anzahl der anerkannten Kalendertage (ohne weiteren Verlängerungsantrag).
Wiederholung
Sind Studierende durch eine Modulprüfung gefallen, so haben sie die Möglichkeit, die nicht bestandenen Prüfungsleistungen zu wiederholen. Es sind aber die Fristen für die Wiederholung zu beachten:
Das erste Mal durchgefallen:
1. Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres
Das zweite Mal durchgefallen:
2. Wiederholungsprüfung zum nächsten angebotenen Zeitpunkt (letzte Chance)
Werden diese Fristen überschritten, wird die Prüfung mit der Note 5 bzw. als "nicht bestanden" gewertet.
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden (Ausnahme: Freiversuch).