FAQs
Allgemeine Informationen
SELMA: ist das führende Prüfungsverwaltungssystem für alle Studiengänge der Informatik. Eine Anmeldung und Zulassung über dieses Portal ist verpflichtend und Voraussetzung zur Teilnahme an jeder Prüfungsleistung (inkl. Prüfungsvorleistung)
WICHTIG: Modulanmeldung muss zwingend VOR Prüfungsanmeldung erfolgen. Die Prüfungsleistung ist ohne Modulanmeldung nicht sichtbar!
Modul- und Prüfungsanmeldung
- Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist die Immatrikulation in den jeweiligen Studiengang und dieser noch nicht endgültig nicht bestanden ist.
- Die Prüfungsanmeldung ist nur möglich, wenn eine Anmeldung zum Modul erfolgte. Eine Modulanmeldung muss zwingend VOR der Anmeldung der Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung erfolgen. Die Prüfungs(vor-)leistung ist ohne Modulanmeldung nicht sichtbar! Auch für die Anmeldung zu Prüfungsvorleistungen muss zuerst eine Anmeldung zum Modul erfolgt sein.
Für einig Module muss neben der Modulanmeldung auch eine Kursanmeldung erfolgen, da sonst eine Prüfungsanmeldung nicht möglich ist. - Eine Absolvierung der Prüfungsleistung OHNE bestandene PVL ist nicht möglich. Eine
Ablehnung wird systemseitig erfolgen sowie dem Studierenden UND Prüfer als
Systemnachricht mitgeteilt.
Der Studierende wird aus der Teilnehmerliste der Prüfungsleistung entfernt – dieser
Vorgang wird protokollarisch in selma / CN festgehalten.
Eine Anmeldung zur Prüfungs(VOR)leistung ist ebenfalls in selma zwingend erforderlich.
Liegt noch keine bestandene Prüfungsvorleistung (PVL) im System vor, ist eine
Anmeldung zur Prüfungsleistung nur „unter Vorbehalt“ möglich. - Prüfungsanmeldungen in SELMA (> unter Prüfungen > Anmelden | Abmelden - als
Erinnerung hier der Link für Selma https://selma.tu-dresden.de/) sind nur während der vorgegebenen Anmeldezeiträume (1-4) möglich.
Die Prüfungsanmeldezeiträume werden semesterweise auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter Prüfungsanmeldezeiträume veröffentlicht. - Prüfungsabmeldungen können Sie ohne Angabe von Gründen online über SELMA vornehmen. Die entsprechenden Abmeldefristen finden Sie ebenfalls auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite "Prüfungen" und unter Prüfungsabmeldung / Prüfungsrücktritt. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine systemseitige Abmeldung nicht mehr möglich. Die verbindliche Prüfungsanmeldung bleibt bestehen.
Wo findet man was?
Unter den Nutzungshinweisen zu SELMA finden Sie Klickhilfen zur Anwendung von SELMA (z. Bsp. Modul- und Prüfungsanmeldung).
Wann ist eine Wiederholungsprüfung möglich
Eine Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsleistung ist zum nächstmöglichen Angebot der Prüfung möglich – ein Modulstatus wird mit Bewertung sofort erzeugt.
| Voraussetzung für die Vergabe von Leistungs-punkten | Die Leistungspunkte werden erworben wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus einer Klausurarbeit im Umfang von 90 Minuten. |
Eine Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsleistung ist erst dann möglich, wenn die zweite Prüfungsleistung ebenfalls absolviert wurde UND der Modulstatus eine 5,0 (nicht bestanden) aufweist.
| Voraussetzung für die Vergabe von Leistungs-punkten | Die Leistungspunkte werden erworben wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus einer Klausurarbeit im Umfang von 90 Minuten und einer Klausur im Umfang von 120 Minuten. |
Anmeldeprobleme
Treten während der Online-Anmeldung technische Probleme auf oder ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich, wenden Sie sich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums mit einem ganzseitigen Screenshot des Bildschirms per Ticket über das Kontaktformular für Studierende an das Prüfungsamt Informatik.
Einsicht von Prüfungsergebnissen
- Wo kann ich meine Prüfungsergebnisse sehen - in selma -> unter Prüfungen -> Ergebnisse
- Was musss ich wissen?
- Du kannst im SELMA Deine Prüfungsergebnisse in 3 Arten einsehen, und zwar als:
„Prüfungsergebnisse“, “Semesterergebnisse“ und “Studienergebnisse
- In „Prüfungsergebnisse“ siehst Du die veröffentlichten Prüfungen, die Du im Rahmen Deines aktiven Studiums absolviert hast. Die Prüfungen sind chronologisch nach dem
Prüfungsdatum sortiert.
- In “Semesterergebnisse“ siehst Du die veröffentlichten Ergebnisse, die Du in einem
bestimmten Semester erbrachst oder anerkannt bekommen hast. In der Auswahlliste
„Semester“ wählst Du aus, für welches Semester Du die Ergebnisse einsehen
möchtest.
- In “Studienergebnisse“ siehst Du die Ergebnisse sämtlicher Studienleistungen, die Du im Studium erbracht hast.
Die Module werden dabei so angezeigt, wie es Deine Prüfungsordnung vorgibt. Du kannst die einzelnen Abschnitte und Wahlbereiche aufklappen. Du siehst hier auch, ob ein Abschnitt aus der Prüfungsordnung abgeschlossen ist.
In den Studienergebnissen werden Ergebnisse aus Modulangeboten und eigenständigen Veranstaltungen sowie Ergebnisse anerkannter Leistungen aus dem In- und Ausland angezeigt. Die Ergebnisse werden erst angezeigt, wenn mindestens ein Versuch veröffentlicht ist.
Erläuterung der Modulprüfung
Eine Modulprüfung kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Erst wenn die Modulprüfung abgelegt und die Modulnote schlechter als ausreichend (4,0) ist, steht fest, ob die Modulprüfung nicht bestanden und deshalb zu wiederholen ist. Bestehen und Wiederholung beziehen sich grundsätzlich auf die Modulprüfung und nicht auf die einzelnen Prüfungsleistungen.
Besteht das Modul aus nur einer Prüfungsleistung, entspricht die Note der Prüfungsleistung der Modulprüfungsnote.
Fristen der Wiederholung einer Modulprüfung
Eine nicht bestandene Modulprüfung muss innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
Besteht eine nicht bestandene Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, kann nur die Prüfungsleistung wiederholt werden, die mit nicht bestanden (5,0) bewertet wurde. Die bestandene Prüfungsleistung bleibt bestehen.
Müssen alle zur Modulprüfung gehörenden Prüfungsleistungen bestanden sein?
Nein. Die Modulprüfung ist grundsätzlich bestanden, wenn der (gegebenenfalls gewichtete) Durchschnitt der zugehörigen Prüfungsleistungen mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Hinweise zur Wichtung befinden sich in den Modulbeschreibungen.
Können mit „ungenügend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen bereits vor Abschluss der Modulprüfung wiederholt werden?
Nein. Prüfungsleistungen werden nur im Rahmen ihrer Modulprüfungen abgelegt. Ein erneutes Ablegen der Prüfungsleistung ist nur im Rahmen der Wiederholung der Modulprüfung möglich. Es müssen immer erst alle Prüfungsleistungen eines Moduls abgelegt werden, bevor einzelne nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholt werden können.
Für Module, in denen sich die Prüfungsleistungen über mehrere Semester erstrecken, kann dies bedeuten, dass sich erst in einem späteren Semester entscheidet, ob eine Prüfungsleistung wiederholt werden kann oder nicht. Erst nach Bildung der Modulnote ist ersichtlich, ob das Modul als Ganzes nicht bestanden wurde.
Prüfungsanmeldung - wann, wo und wie
Die Prüfungsanmeldung ist ausschließlich innerhalb der jeweiligen Prüfungsanmeldezeiträume über SELMA möglich.
Es sind in SELMA nur die Prüfungsleistungen zur Anmeldung freigegeben, die den jeweiligen Anmeldezeiträumen zugeordnet sind (z. Bsp. vorgezogene Prüfungen).
Die Prüfungsanmeldezeiträume werden semesterweise auf den Webseiten des Prüfungsamtes Informatik unter Prüfungen veröffentlicht.
- Wichtige Hinweise:
- Eine Prüfungsanmeldung über SELMA kann nur vorgenommen werden, wenn Sie in den jeweiligen Studiengang immatrikuliert sind.
- Vor Prüfungsanmeldung muss zwingend die Modulanmeldung vorgenommen werden, da sonst eine Prüfungsanmeldung nicht möglich ist.
- Wurde die Prüfungsanmeldefrist verpasst, ist eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nicht zulässig sofern Gründe vorliegen, die die Studierenden zu vertreten haben.
- SELMA ist das einzige verbindliche Prüfungsanmeldeportal. Wurde eine Prüfungsanmeldung über SELMA nicht vorgenommen, besteht keine Prüfungszulassung. Die Prüfungsleistung darf nicht abgelegt werden.
Prüfungsabmeldung / Prüfungsrücktritt
Regulär kann man sich ohne Angabe von Gründen bis drei Werktage vor einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausurarbeit) und bis drei Werktage vor mündlichen Prüfungsleistungen ohne Angabe von Gründen abmelden.
Beispiel: Am Montag soll eine Klausurarbeit stattfinden, von der Sie sich abmelden wollen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Rücktritt von der Prüfungsleistung bis Mittwoch der vorherigen Woche, 23:59 Uhr, vornehmen. Die Abmeldung erfolgt online über SELMA.
Dabei sind für die einzelnen Prüfungsleistungen die Abmeldefristen zu beachten.
Eine Prüfungsabmeldung ist nach Ablauf der Abmeldefrist nicht mehr möglich. Die verbindliche Prüfungsanmeldung bleibt weiterhin bestehen.
Beachte: Ein systemseitiger Rücktritt von mündlichen Prüfungen ist nur möglich, wenn in SELMA die Prüfungstermine für die mündliche Prüfung und die entsprechenden Prüfenden hinterlegt sind.
Abmeldefristen für sonstige Prüfungsleistungen sind in den jeweiligen Prüfungsplänen bzw. auf den Webseiten des Prüfungsamtes veröffentlicht.
Krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung ist das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit und der Antrag krankheitsbedingter Rücktritt zu verwenden
Beachte:
- Die ärztlich bestätigte Krankheitsdauer muss mit der im Antrag des krankheitsbedingten Rücktritts angegebenen Krankheitsdauer identisch sein.
- Bei fehlenden Angaben z. Bsp. Unterschrift/Stempel des/der Arztes/Ärztin, genaue Angaben der Krankheitsdauer (von/bis mit Datumsangabe) ist eine Bearbeitung nicht möglich und der Antrag/Formular wird gegenstandslos zurückgewiesen
- Die Bescheinigungen sind im Original, bis spätestens 5 Werktage nach dem Prüfungstermin, einzureichen und können persönlich oder per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Per E-Mail eingereichte Unterlagen werden nicht bearbeitet.
Grundsätzlich ist ein krankheitsbedingter Rücktritt *vor* der Prüfung geltend zu machen. Rücktrittserklärungen, die ohne Teilnahme an der Prüfung erst nach dem Prüfungstermin bei dem Prüfungsausschuss eingehen und auf Gründen basieren, die bereits vor dem Prüfungstermin vorgelegen haben können daher in der Regel nicht anerkannt werden. Nehmen Sie an einer Prüfung teil, erklären Sie damit grundsätzlich, prüfungsfähig zu sein, ohne dass Sie sich nachträglich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen berufen können.
Wiederholungen von Prüfungsleistungen
Wichtig zu unterscheiden ist zunächst, ob es sich um eine Prüfungsleistung in einem Modul mit mehreren oder mit nur einer Prüfungsleistung handelt!
- Für ein Modul, welches mit einer Prüfungsleistung abschließt, wird bei Nichtbestehen der Prüfung dieser Versuch der Modulprüfung als "nicht bestanden" bewertet und muss wiederholt werden.
- Bei einem Modul mit mehreren Prüfungsleistungen (bspw. die Mathemodule INF-[B|D]-110 und INF-[B|D]-120) müssen zunächst alle im Modul erforderlichen Prüfungsleistungen absolviert werden. Daraufhin wird die Modulnote ermittelt. Ist diese Modulnote 4,1 oder schlechter, dann gilt dieser Versuch der Modulprüfung als nicht bestanden. Bei einer Wiederholung können nur die Prüfungsleistungen wiederholt werden, die im vorherigen Modulprüfungsversuch nicht bestanden wurden. Bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Achtung! Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig.
Das Nichtbestehen einer Modulprüfung wird entsprechend beschieden (d.h. es wird durch einen amtlichen Bescheid an Ihre in SELMA hinterlegte Adresse versandt). In diesem Bescheid wird u. a. auf die Wiederholungsfristen hingewiesen. Näheres regelt die jeweils gültige Studien- und Prüfungsordnung!
Was ist eine Verzichtserklärung?
- Mit einer Verzichtserklärung kann jeder Studierende gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich den Verzicht auf das Absolvieren einer Prüfungsleistung erklären.
- Die Verzichtserklärung ist für jeden Prüfungsversuch, also auch für den Wiederholungsversuch zulässig.
- Die Verzichtserklärung kann jederzeit und unabhängig von Prüfungsanmeldezeiträumen oder aktuellen Prüfungsangeboten eingereicht werden.
Als Prüfungsdatum gilt das Datum des Antrages!
- Das Formular für die Verzichtserklärung finden Sie unter Formulare Prüfungen auf den Webseiten des Prüfungsamtes. Die Verzichtserklärung ist grundsätzlich im Original (ausgedruckt und unterschrieben) postlisch oder persönlich im Prüfungsamt Informatik einzureichen. Die Einreichung per E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Prüfungsergebnisse
Ihre Prüfungsergebnisse werden personenbezogen im Studierendenportal selma veröffentlicht.
Bitte kontaktieren Sie die Prüferinnen bzw. Prüfer, falls Ihnen Ergebnisse aus vergangenen Semestern fehlen sollten oder sich Unstimmigkeiten ergeben.
Einsichtnahme
Sie können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens einen formlosen Antrag auf Einsicht in Ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten einschließlich der darauf bezogenen Gutachten als auch Prüfungsprotokolle bei der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer stellen.
Zur Einsichtnahme können Sie einen individuellen Termin mit der Prüferin bzw. dem Prüfer abstimmen. Einige Professuren/Institute bieten für Klausuren einen zentralen Termin im Semester an und nur in Ausnahmefällen einen individuellen Termin.
1. Nachteilsausgleich wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit:
- Macht die bzw. der Studierende glaubhaft, wegen einer Behinderung oder einer chroni-
schen Erkrankung nicht in der Lage zu sein, Prüfungsleistungen wie vorgesehen abzulegen, hat sie bzw. er bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet der Prüfungsausschuss.
Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden.
2. Nachteilsausgleich wegen Betreuung eigener Kinder oder Pflege naher Angehöriger
- Macht die bzw. der Studierende glaubhaft, wegen der Betreuung eigener Kinder bis zum
14. Lebensjahr oder der Pflege naher Angehöriger Prüfungsleistungen nicht wie vorgeschrieben erbringen zu können, kann der bzw. dem Studierenden auf Antrag ein angemessener Ausgleich gestattet werden (erweiterter Nachteilsausgleich).
Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet der Prüfungsausschuss.
Nachteilsausgleiche können ebenfalls für Prüfungsvorleistungen, die Abschlussarbeit und ggf. das Kolloquium beantragt werden.
Für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches für die Abschlussarbeit bzw. Kolloquium ist eine erneute Antragstellung vor Anmeldung der Abschlussarbeit notwendig.
Beabtragung:
1. Einen Antrag auf Nachteilsausgleich für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen stellen Sie formlos, schriftlich und begründet mit der Benennung eines vorgeschlagenen Nachteilsausgleichs, ausgedruckt und mit Originalunterschrift.
Sie reichen diesen mit den entsprechenden Nachweisen bzw. ärztlichen Gtachten (in Kopie) bis spätestens zur 3. Woche im Lehrveranstaltungszeitraum des jeweiligen Semesters im Prüfungsamt Informatik ein. Eine verspätete Einreichung kann ggf. dazu führen, dass für Sie notwendige Änderungen der Prüfungsbedingungen die bspw. durch eine längere Bearbeitungszeit entstehen (z.B. zusätzlicher Raumbedarf und Verlängerung der Prüfungsaufsicht) nicht zum geplanten Prüfungstermin eingerichtet werden können.
Die Abmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen ist auch mit gewährten Nachteilsausgleich innerhalb der bekannten Fristen weiterhin möglich. Bitte informieren Sie das Prüfungsamt und den:die Prüfer:in über Ihre Abmeldung um die für Sie getroffenen Maßnahmen des Nachteilsausgleich abzubestellen.
2. Einen Antrag auf Nachteilsausgleich wegen der Betreuung der eigenen Kinder oder naher Angehöriger stellen Sie formlos, schriftlich und begründet mit der Benennung des Ausgleichs, ausgedruckt und mit Originalunterschrift. Diesen reichen Sie mit den entsprechenden Nachweisen, vor Beginn der entsprechenden Prüfungsanmeldezeiträume bzw. vor Anmeldung der Abschlussarbeit im Prüfungsamt Informatik ein.
Bitte beachten Sie dabei, die durch den Prüfungsausschuss festgelegten Fristen zur Einreichung von Anträgen an den Prüfungsausschuss.
Umsetzung des Nachteilsausgleichs
Die Entscheidung zu ihrem beantragten Nachteilsausgleich und den gewährten Maßnahmen, trifft der jeweilige Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftlich und postalisch Bescheid. Ablehnungen werden entsprechend begründet.
Der Bescheid des Prüfungsausschusses ist die Grundlage zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Die Vorabsprachen treffen Sie umgehend mit den jeweiligen Prüfenden mit Erhalt des Bescheides.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier: Studieren mit Beeinträchtigung
Beantragung von BAföG
Die Beantragung von BAföG erfolgt über das Studentenwerk.
Formblatt 05
Alle Studierenden, die BAföG erhalten, werden vier Semester lang ohne Leistungsüberprüfung gefördert. Ab dem 5. Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn die Studierenden nachweisen, dass die vom Prüfungsausschuss festgelegten Leistungspunkte (abgeschlossene Module) nach dem 3. FS oder 4. FS erreicht wurden.
Die Nachweise gelten als zum Ende des vorhergehenden Semesters vorgelegt, wenn sie innerhalb der ersten vier Monate des folgenden Semesters vorgelegt werden und sich aus ihnen ergibt, dass die darin ausgewiesenen Leistungen bereits in dem vorhergehenden Semester erbracht worden sind.
Der Nachweis hat über das Formblatt 05 nach § 48 BAföG zu erfolgen.
Es muss eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt erfolgen, so dass das Formblatt 05 grundsätzlich im Original (persönlich oder postalisch) zur Prüfung / Bestätigung im Prüfungsamt Informatik einzureichen ist.
In Einzelfällen werden Studierende durch das Studentenwerk aufgefordert, mit dem Formblatt 05 erbrachte Leistungen für ein bestimmtes Semester nachzuweisen. In diesem Fall wird zur weiteren Bearbeitung der Aufforderungsbescheid des Studentenwerks benötigt. Dieser ist in Kopie zusammen mit dem Formblatt 05 einzureichen.
Per Ticket eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Erforderliche Leistungen:
Haben Sie in Ihrem Fachsemester mindestens 80% der nach regulärem Studienablaufplan möglichen zu erwerbenden Leistungspunkte erworben (LPmax), so wird Ihnen bestätigt, dass sie die "üblichen" Leistungen erbracht haben (siehe untenstehende Tabelle). Dies soll die Tatsache berücksichtigen, dass besonders im Falle von Modulen, die sich über mehrere Semester erstrecken, die Leistungspunkte erst mit Bestehen der entsprechenden Modulprüfung am Ende des jeweiligen Moduls erworben werden.
| Studiengang | 3. Semester | 4. Semester | 5. Semester | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| LPmax | 80% | LPmax | 80% | LPmax | 80% | |
| Bachelor Informatik 2009 | 81 | 65 | 120 | 96 | 150 | 120 |
| Bachelor Medieninformatik 2009 | 84 | 67 | 117 | 94 | 150 | 120 |
| Diplom Informatik 2010 | 87 | 70 | 121 | 97 | 129 | 103 |
| Master Informatik 2010 | 90 | 72 | - | - | - | - |
| Master Medieninformatik 2010 | 90 | 72 | - | - | - | - |
| Studiengang | 3. Semester | 4. Semester | 5. Semester | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| LPmax | 80% | LPmax | 80% | LPmax | 80% | |
| Bachelor Informatik 2025 | 90 | 72 | 120 | 96 | 149 | 119 |
| Bachelor Angewandte Informatik 2025 | 90 | 72 | 121 | 96 | 149 | 119 |
| Diplom Informatik 2025 | 90 | 72 | 120 | 96 | 149 | 119 |
| Master Computer Science 2025 | 91 | 72 | - | - | - | - |
| Master Computational Modeling and Simulation 2025 | 90 | 72 | - | - | - | - |
| Master Computational Modeling and Simulation 2026 | 91 | 72 | - | - | - | - |
Die Bestätigung des Formblatts 05 erfolgt mit Unterschrift durch die Vorsitzenden der jeweiligen Prüfungsausschüsse.
Sie werden per Ticket informiert sobald das Formblatt 05 abholbereit im Prüfungsamt Informatik vorliegt.
Modul Berufspraktikum
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Modul INF-D-930 Berufspraktikum <== hier finden Sie nähere Informationen zum Ablauf, Inhalt und weiteres Verfahren Anmeldung: Die Modul- und Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über SELMA |
Modul Berufspraxis
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Modul INF-25-Ma-BPr Berufspraxis <== hier finden Sie nähere Informationen zum Ablauf, Inhalt und weiteres Verfahren Dieses Modul ist Bestandteil des Studiengangs Diplom Informatik PO-Version 2025. Ansprechpartnerin / Prüferin: Dr. Elke Franz Anmeldung: Die Modul- und Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über SELMA |
Für die Beantragung
- einer Notenübersicht/Leistungsübersicht in Deutsch und/oder Englisch
Auf Anfrage können Notenübersichten/Leistungsübersichten in SELMA ohne Beglaubigung (Unterschrift bzw. digitale Signatur) hinterlegt werden. Allerdings können diese nur für den eigenen Bedarf genutz werden und sind nicht rechtsverbindlich.
Werden beglaubigte Notenübersichten benötigt, können diese über das Ticketsystem des Prüfungsamtes Informatik formlos beantragt werden. Diese werden, i.d.R. digital signiert per Ticket zugestellt.
Sollte eine Originalunterschrift sowie Stempel des Prüfungsamtes Informatik nötig sein, kann die Notenübersicht/Leistungsübersicht innerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamtes Informatik ausgehändigt werden.
- einer Leistungsstandsbescheinigung (80%-Bescheinigung)
Angeforderte Leistungsstandsbezeichnungen (80%-Bescheinigung) werden i.d.R. digital signiert per Ticket versendet. Sollte eine Originalunterschrift sowie Stempel des Prüfungsamtes Informatik nötig sein, kann die Leistungsstandsbescheinigung innerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamtes Informatik abgeholt werden.
Da die Leistungsstandsbescheinigung systemseitig durch das Prüfungsamt erstellt wird, können per Ticket mitgesendete Formulare anderer Hochschulen/Universitäten nicht berücksichtigt werden.
- einer Studienabschlussbescheinigung
Eine Studienabschlussbescheinigung (vorläufiges Zeugnis) wird durch das Prüfungsamt Informatik unaufgefordert nach erfolgreichem Studienabschluss mit einer finalen Notenübersicht in Deutsch und Englisch digital signiert per Ticket zugesendet.
Sollte es sich bei der letzten offenen Prüfungsleistung um eine im laufenden Semester erbrachte Prüfungsleistung (z.Bsp Klausurarbeit) handeln, wäre eine gesonderte Anfrage nach der Studienabschlussbescheinigung per Ticket empfehlenswert.
Benötigen Sie z. Bsp. die Studienabschlussbescheinigung in Englisch bietet die TU Dresden durch das Lehrzentrum Sprachen und Kulturen ihren Studierenden den derzeit kostenlosen Service der Übersetzung von TU-Dokumenten an.
Information dazu finden Sie hier!
- einer Unbedenklichkeitserklärung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (oft auch als Bescheinigung über den Prüfungsstatus bezeichnet) erhalten Sie direkt beim Prüfungsamt Informatik.
Die Bescheinigung bestätigt in der Regel, dass Sie noch keinen endgültigen Fehlversuch in einer prüfungsrelevanten Leistung haben und weiterhin studienberechtigt sind (oft benötigt bei einem Studiengang- oder Hochschulwechsel).
Zur Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung senden Sie bitte ein Ticket unter Verwendung des Kontaktformulars für Studierende mit Angabe Ihres Namen, Ihres Studiengangs und Ihrer Matr.-Nr. (zwingend erforderlich!) an das Prüfungsamt Informatik.
Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung inklusive einer aktuellen Notenübersicht, in der Regel digital signiert, per Ticket.
Beachte: Eine Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung innerhalb der Sprechzeit des Prüfungsamtes Informatik wird nicht vorgenommen. Sollte eine beglaubigte (Orignalunterschrift und Stempel des Prüfungsamtes) Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt werden, bedarf dies der vorherigen Beantragung per Ticket.
Sie werden nach abschließender Bearbeitung per Ticket informiert, wann die Abholung des Dokuments möglich ist.
Zudem besteht die Möglichkeit der postalischen Zusendung unter vorheriger Angabe der aktuellen Anschrift. In diesem Fall erfolgt KEINE Benachrichtigung per Ticket.
Ihre Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) müssen Sie, wie jede Prüfungsleistung, anmelden. Eine SELMA-Anmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit Formular.
Entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen können Sie erst dann zur Abschlussarbeit zugelassen werden, wenn Sie festgelegte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bearbeitungszeit und Zulassungsvoraussetzung Abschlussarbeit
| Bachelor Informatik (BPO 2025) / Bachelor Angewandte Informatik (BPO 2025): Gemäß § 34 (1) BPO kann die Bachelorarbeit studienbegleitend mit einer Bearbeitungszeit von 11 Wochen und nicht studienbegleitend mit einer Bearbeitungszeit von 8 Wochen absolviert werden. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag der bzw. des Studierenden ausnahmsweise um höchstens die Hälfte der Bearbeitungszeit verlängern, die Anzahl der Leistungspunkte bleibt hiervon unberührt Mit Beschluss des jeweiligen Prüfungsausschusses vom 07.10.2026, wurden nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen für den Beginn der Abschlussarbeit festgelegt: Ausgabe Thema studienbegleitende Bearbeitungszeit (11 Wochen): - 120 erreichte Leistungspunkte und Module noch offen |
|
Master Computer Science (MPO 2025): Zulassungsvoraussetzung: Vor der Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit müssen mindestens 72 Leistungspunkte erworben worden sein. |
|
Master Medieninformatik (MPO 2010): Zulassungsvoraussetzung: Keine |
|
Diplom Informatik (DPO 2025): Zulassungsvoraussetzung: Vor der Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit müssen mindestens 210 Leistungspunkte erworben worden sein. |
|
Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation (CMS) (MPO 2026): Zulassungsvoraussetzung: Vor der Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit müssen mindestens 72 Leistungspunkte erworben worden sein. |
Thema der Abschlussarbeit
Die Themenauswahl erfolgt in Absprache mit den potientiellen Betreuenden/Prüfenden Ihrer Abschlussarbeit. In der Regel müssen Sie hierfür mit der jeweiligen Professur bzw. dem jeweiligen Betreuenden/Prüfenden Ihres gewünschten Themas direkt in Kontakt treten.
- Beachte: Das Thema der Abschlussarbeit ist verbindlich und darf sich zwischen der Anmeldung und der eingereichten Arbeit nicht unterscheiden. Ebenso ist die angemeldete Sprache, in der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll, verbindlich. Auch die Prüfer:innen dürfen sich nicht ändern.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung und die Ausgabe des Themas und bestellt die Prüfer:innen. Das Thema wird Ihnen vom Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt aktenkundig ausgegeben. Mit der Themenausgabe startet der Fristenlauf der Bearbeitungszeit.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit muss vom Studierenden mit Einreichung des Anmeldeformulars selbst erfolgen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite Formulare.
Für das Ausfüllen des Formulars sind folgende Dinge zu beachten:
- Angaben zu Ihrer Person
- Titel der Abschlussarbeit in Deutsch und in Englisch (nur zwingend notwendig, wenn die Abschlussarbeit auf Deutsch geschrieben wird)
- Wird die Abschlussarbeit in Englisch geschrieben muss das mit Anmeldung der
Abschlussarbeit beantragt und eindeutig auf dem Formular gekennzeichnet sein
- Bestätigung mit Unterschrift auf dem Formular von zwei Prüfungsberechtigten (davon muss 1 Prüfungsberechtigter ein/eine Hochschullehrer/Hochschullehrerin der Fakultät Informatik) zur Begutachtung und Bewertung der Abschlussarbeit sein.
Beachte: Handelt es sich bei dem/der Zweitprüfer:in um einen externen Prüfenden (außerhalb der TU Dresden) muss dem Anmeldeformular zwingend ein Lebenslauf dieser Person beigefügt werden.
Einreichung des Antrags zur Anmeldung der Abschlussarbeit
Das Anmeldeformular ist ausschließlich im Original (ausgedruckt und unterschrieben) im Prüfungsamt Informatik postalisch oder persönlich einzureichen.
- Beachte: Die Bearbeitungszeit ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Anmeldeformulars, Themenausgabe durch den Prüfungsausschuss (Unterschrift Prüfungsausschussvorsitzende/r), Bearbeitung in SELMA und Mitteilung der Bekanntgabe der Bearbeitungszeit per E-Mail, kann bis zu 14 Werktagen betragen.
Nach Abschluss des Bearbeitungsprozesses werden Sie und Ihre Betreuenden/Prüfenden per Ticket entsprechend informiert.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann auf Antrag verlängert werden.
Bestehen ausschließlich fachliche Gründe, die die Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig machen, entscheidet der Prüfungsausschuss nach Vorlage des Verlängerungsantrages über die Anerkennung der Gründe und damit über die Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Den Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite Formulare.
- Hinweis: Den Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit reichen Sie bis spätestens 3 Wochen vor Abgabedatum ausschließlich im Original (ausgedruckt und unterschrieben) postalisch oder persönlich im Prüfungsamt Informatik ein.
Kurzfristig eingereichte Verlängerungsanträge können nicht berücksichtigt werden. In dem Fall verbleibt es beim ursprünglichen Abgabedatum (Beschluss Prüfungsausschüsse).
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Verlängerungsanträge seitens des Prüfungsausschusses abgelehnt werden. Auch hier gilt das ursprüngliche Abgabedatum.
Zur Anerkennung von Kranktagen reichen Sie bitte unverzüglich das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit und den Antrag zur krankheitsbedingten Verlängerung des Bearbeitungszeitraums der Abschlussarbeit ein.
- Hinweis: Beide Formulare (Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähhigkeit und Antrag krankheitsbedingte Verlängerung) müssen zusammen im Original (ausgedruckt und unterschrieben) im Prüfungsamt Informatik eingereicht werden.
Per Ticket eingereichte Unterlagen werden nicht bearbeitet. - Beachte: Auch hier gilt die unverzügliche Einreichung der Unterlagen (max. innerhalb von 5 Werktagen ab Beginn der Krankheitsdauer).
Nach Abschluss des Bearbeitungsprozesses werden Sie und Ihre Betreuenden/Prüfenden per Ticket über das neue Abgabedatum informiert.
Abgabe der Abschlussarbeit
Gemäß der jeweils geltenden Prüfungsordnungen, ist die Abschlussarbeit in digitaler Textform im Format PDF/A oder barrierefrei im Format PDF/UA zu erbringen.
Unter nachfolgendem Link https://www.slub-dresden.de/veroeffentlichen/langzeitarchivierung-mit-pdfa/slub-pdfa-validator können Sie feststellen, ob Ihre PDF-Dokumente den Anforderungen der Jeweiligen Prüfungsordnung entsprechen.
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt durch elektronische Übermittlung.
Nachfolgend die einzelnen Schritte für die digitale Einreichung der Abschlussarbeit:
− Für jede Abschlussarbeit hinterlegt das Prüfungsamt einen Ordner in Datashare
− Der Studierende bekommt eine befristete Berechtigung, in diesem Ordner Dateien hochzuladen (nur schreiben, nicht editieren, teilen, löschen oder herunterladen).
− Bei Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes wird diese Berechtigung verlängert
− Der Studierende kann Daten hochladen, aber nicht überschreiben
− Somit ist sichergestellt, dass eingereichte Dateien (unabhängig von der Frist) nicht mehr überschrieben werden können
| Wichtig: Der jeweils erste Upload ist rechtswirksam und wird an die Prüfer weitergeleitet. Alle weiteren Uploads werden vom Prüfungsamt von Amts wegen entfernt! |
| Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass ein Upload nicht in ihrem eigenen Datashare erfolgt. Es ist empfehlenswert, vor dem Upload zu prüfen, ob Sie in Ihrem eigenen Datashare angemeldet sind. Erst abmelden bevor man dem vom Prüfungsamt zugewiesenen Link für die digitale Abgabe der Abschlussarbeit folgt. |
− Datashare informiert das Prüfungsamt über den Upload mit einer E-Mail an das Ticket-System
− Die Studierenden müssen zusätzlich das Prüfungsamt über das Ticketsystem unter der Queues "Theses" über Ihre digitale Abgabe der Abschlussarbeit informieren, damit eine zeitnahe Fristenprüfung und Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden/Betreuenden sichergestellt werden kann.
- Beachte: Die Selbstständigkeitserklärung muss in die Abschlussarbeit eingebunden und unterschrieben sein (ausdrucken, Original unterschreiben und als Scan in Abschlussarbeit einfügen).
Digital signierte Selbstständigkeitserklärungen (trotz zertifizierter Signatur) oder PAD-Unterschriften sind nicht rechtswirksam.
- Beachte: Auch bei der elektronischen Abgabe ist die Abgabefrist bindend.
Für die fristgemäße Einreichung der Abschlussarbeit muss am Abgabetag das Hochladen der Abschlussarbeit in Datashare bis 23:59 Uhr erfolgt sein. Ist das Hochladen der Abschlussarbeit um 00:00 Uhr oder 00:01 Uhr erst abgeschlossen, gilt die Abschlussarbeit als nicht fristgerecht eingereicht und damit als nicht bestanden (5,0). - Beachte: Sollten während des Hochladens Ihrer Abschlussarbeit in Datashare technische Probleme auftreten und somit eine Fristwahrung gefährdet sein, informieren Sie bitte umgehend das Prüfungsamt Informatik.
Kolloquium / Verteidigung
In den meisten Studiengängen ist ein Kolloquium oder eine Verteidigung als eigenständiger Prüfungsbestandteil der Abschlussarbeit vorgesehen (siehe Regelungen in der jeweiligen Prüfungsordnung). Die fachliche Zulassungsvoraussetzung ist die Bewertung der Abschlussarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0). Sie müssen dann zum Kolloquium / zur Verteidigung keine Anmeldung mehr vornehmen.
- Beachte: Fällt der Kolloquiumstermin in das neue Semester, ist eine Rückmeldung zwingend notwendig. Bei dem Kolloqium handelt es sich um eine eigenständige Prüfungsleistung, für die Sie immatrkuliert sein müssen.
Wiederholung von Abschlussarbeiten
Die Fristen zur Wiederholung von Abschlussarbeiten sind in den jeweils geltenden Prüfungsordnungen geregelt. In der Regel können Abschlussarbeiten bei einer Note schlechter als „ausreichend“ 4,0) innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Ihre Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) müssen Sie, wie jede Prüfungsleistung, anmelden. Eine SELMA-Anmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldung erolgt ausschließlich mit Formular.
In verschiedenen Studiengängen können Sie erst dann zur Abschlussarbeit zugelassen werden, wenn Sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Dies ist beispielsweise das Erreichen einer bestimmten Anzahl an Leistungspunkten.
Zulassungsvoraussetzungen für den Beginn der Abschlussarbeit
- Bachelorstudiengänge (BPO 2009):
Nach § 26 der geltenden Prüfungsordnungen gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Bachelorarbeit. Entsprechend Studienablaufplan ist es aber ratsam, die Bachelorarbeit erst nach Abschluss der Grundlagenfächer zu beginnen.
Die Bachelorarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. - Master Informatik (MPO 2010):
Vor Beginn der Masterarbeit müssen die Modulprüfungen der gewählten Profilmodule abgeschlossen und mit mindestens "ausreichend" (4,0) bestanden sein.
Die Masterarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. - Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation (CMS) (MPO 2025):
Für den Beginn der Masterarbeit gibt es keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
Die Masterarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. - Masterstudiengang Distributed Systems Engineering (DSE): Zulassungsvoraussetzung gemäß § 26 (2) MPO "Das Thema der Masterarbeit darf ausgegeben werden, wenn die bzw. der Studierende 80 Leistungspunkte erreicht hat. Der Beginn der Masterarbeit setzt zudem den Abschluss des Moduls aus dem Bereich der allgemeinen Qualifikation voraus".
- Diplom Informatik (DPO 2010):
Zulassungsvoraussetzung für den Beginn der Diplomarbeit ist der Abschluss der Profilmodule.
Vor der Verteidigung der Diplomarbeit müssen 284 Leistungspunkte erbracht worden sein. D.h. zur Verteidigung, mit welcher ein Leistungspunkt erworben wird, darf zusätzlich noch bspw. das Vertiefungsmodul mit 15 Leistungspunkten fehlen.
Vor der Verteidigung muss die Diplomarbeit mit min. "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein.
Die 29 Leistungspunkte für die Diplomarbeit werden bereits erworben, wenn die Arbeit min. mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurde und zählen somit in die geforderten 284 LP hinein.
Thema der Abschlussarbeit
Die Themen für Abschlussarbeiten werden von den Professuren selbst vergeben. In der Regel müssen Sie hierfür mit der jeweiligen Professur bzw. dem jeweiligen Betreuenden Ihres gewünschten Themas direkt in Kontakt treten.
- Beachte: Das Thema / der Titel der Abschlussarbeit ist verbindlich und darf sich zwischen der Anmeldung und der eingereichten Arbeit nicht unterscheiden. Ebenso ist die angemeldete Sprache, in der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll, verbindlich. Auch die Prüfer:innen dürfen sich nicht ändern.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung und die Ausgabe des Themas/ Titels und bestellt die Prüfer:innen.
Das Thema/Titel wird Ihnen vom Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt offiziell ausgegeben. Mit der Themen-/Titelausgabe startet der Fristenlauf der Bearbeitungszeit.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit muss vom Studierenden mit Einreichung des Anmeldeformulars selbst erfolgen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite Formulare / Formulare Prüfungen.
Für das Ausfüllen des Formulars sind folgende Dinge zu beachten:
- Angaben zu Ihrer Person
- Titel der Abschlussarbeit in Deutsch und in Englisch
Beachte: Wird die Abschlussarbeit in Englisch geschrieben muss das mit Anmeldung der
Abschlussarbeit beantragt und eindeutig auf dem Formular gekennzeichnet sein
- Bestätigung mit Unterschrift auf dem Formular von zwei Prüfungsberechtigten (davon muss 1 Prüfungsberechtigter ein/eine Hochschullehrer/Hochschullehrerin) der Fakultät Informatik zur Begutachtung der Abschlussarbeit sein.
Einreichung des Antrags zur Anmeldung der Abschlussarbeit
Das Anmeldeformular ist ausschließlich im Original (ausgedruckt und unterschrieben) im Prüfungsamt Informatik postalisch oder persönlich einzureichen.
- Beachte: Die Bearbeitungszeit ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Anmeldeformulars, Themen-/Titelausgabe durch den Prüfungsausschuss (Unterschrift Prüfungsausschussvorsitzende/r), Bearbeitung in SELMA und Mitteilung der Bekanntgabe der Bearbeitungszeit per E-Mail, kann bis zu 14 Werktagen betragen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann auf Antrag verlängert werden.
Im klassischen Fall ist dies eine Krankheit wofür nachweislich ein ärztliches Attest / ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Dafür reichen Sie bitte unverzüglich das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit und den Antrag zur krankheitsbedingten Verlängerung des Bearbeitungszeitraums der Abschlussarbeit ein.
- Hinweis: Beide Formulare (Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähhigkeit und Antrag krankheitsbedingte Verlängerung) müssen zusammen im Original (ausgedruckt und unterschrieben) im Prüfungsamt Informatik eingereicht werden.
Per Ticket eingereichte Unterlagen werden nicht bearbeitet. - Beachte: Auch hier gilt die unverzügliche Einreichung der Unterlagen (max. innerhalb von 5 Werktagen ab Beginn der Krankheitsdauer).
Es könnten aber auch fachliche Gründe bestehen, die die Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig machen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung der Gründe und damit die Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Den Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite Formulare / Formulare Prüfungen.
- Hinweis: Den Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit reichen Sie bis spätestens 3 Wochen vor Abgabedatum ausschließlich im Original (ausgedruckt und unterschrieben) postalisch oder persönlich im Prüfungsamt Informatik ein.
Kurzfristig eingereichte Anträge zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit können nicht berücksichtigt werden. In dem Fall verbleibt es beim ursprünglichen Abgabedatum (Prüfungsausschussbeschluss).
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Verlängerungsanträge seitens des Prüfungsausschusses abgelehnt werden. Auch hier gilt das ursprüngliche Abgabedatum.
Abgabe der Abschlussarbeit
Entsprechend der jeweils geltenden Prüfungsordnung sind zwei maschinegeschriebene und gebundene Exemplare (Print-Version) sowie in digitaler Textform auf einem geeigneten Datenträger (CD oder Stick) einzureichen.
Allerdings werden seitens der Fakultät Informatik zwei Möglichkeiten (je nach Studiengang) zur Einreichung der Abschlussarbeit angeboten. Bitte entscheiden Sie in Absprache mit Ihren Betreuenden, ob Sie die Abschlussarbeit entsprechend der 1. Vorgabe oder der 2. Vorgabe einreichen werden. Für die fristgemäße Abgabe ist nur eine Variante zu wählen (je nach Studiengang).
Abgabe der Abschlussarbeit für die Studiengänge:
Bachelor Informatik/Medieninformatik (BPO 2009), Master Informatik/Medieninformatik (MPO 2010), Diplom Informatik (DPO 2010), Master DSE
1. Einreichung gebundener Exemplare (Print):
- Die Abschlussarbeit wird fristgemäß in zweifacher Ausfertigung im Prüfungsamt Informatik eingereicht. Zu empfehlen ist, dass bei persönlicher Abgabe vorher ein Abgabetermin zu vereinbaren ist.
Beachte: Die Selbstständigkeitserklärung muss in die Abschlussarbeit eingebunden und original unterschrieben sein!
- Ist das Prüfungsamt nicht besetzt sowie an Sonn- und Feiertagen, kann zur Fristwahrung die Abschlussarbeit über den Fristenbriefkasten (weißer Briefkasten im Durchgang zwischen Tillichbau und Hülsse-Bau, Helmholtzstraße 10) genutzt werden.
Beachte: Weitere Informationen zum Fristenbriekasten finden Sie auf der Webseite der Zentralen Poststelle. - Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Abschlussarbeit postalisch zu versenden. Dabei ist zu beachten, dass zur Fristwahrung ausschließlich der Posteingangsstempel der zentralen Poststelle der TU Dresden gilt.
Beide Exemplare der Abschlussarbeit werden ausschließlich durch das Prüfungsamt und nur an die Erstbetreuenden weitergeleitet.
2. Einreichung in digitaler Form:
Ab 01.04.2025 ist die Einreichung der Abschlussarbeit per E-Mail/Ticket nicht mehr zulässig.
Nachfolgend die einzelnen Schritte für die digitale Einreichung der Abschlussarbeit:
− Für jede Abschlussarbeit hinterlegt das Prüfungsamt einen Ordner in Datashare
− Der Studierende bekommt eine befristete Berechtigung in diesem Ordner Dateien hochzuladen (nur schreiben, nicht editieren, teilen, löschen oder herunterladen).
− Bei Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes wird diese Berechtigung verlängert
− Der Studierende kann Daten hochladen, aber nicht überschreiben
− Somit ist sichergestellt, dass eingereichte Dateien (unabhängig von der Frist) nicht mehr überschrieben werden können
| Wichtig: Der jeweils erste Upload ist rechtswirksam und wird an die Prüfer weitergeleitet. Alle weiteren Uploads werden vom Prüfungsamt von Amts wegen entfernt! |
| Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass ein Upload nicht in ihrem eigenen Datashare erfolgt. Es ist empfehlenswert, vor dem Upload zu prüfen, ob Sie in Ihrem eigenen Datashare angemeldet sind. Erst abmelden bevor man dem vom Prüfungsamt zugewiesenen Link für die digitale Abgabe der Abschlussarbeit folgt. |
− Datashare informiert das Prüfungsamt über den Upload mit einer E-Mail an das Ticket-System
− Studierende muss das Prüfungsamt via Ticket von der fristgerechten Abgabe zusätzlich informieren
- Beachte: Die Selbstständigkeitserklärung muss in die Abschlussarbeit eingebunden und unterschrieben sein (ausdrucken, Original unterschreiben und als Scan in Abschlussarbeit einfügen).
Digital signierte Selbstständigkeitserklärungen (trotz zertifizierter Signatur) sind nicht rechtswirksam.
- Beachte: Auch bei der elektronischen Abgabe ist die Abgabefrist bindend.
Für die fristgemäße Einreichung der Abschlussarbeit muss am Abgabetag das Hochladen der Abschlussarbeit in Datashare bis 23:59 Uhr erfolgt sein. Ist das Hochladen der Abschlussarbeit um 00:00 Uhr oder 00:01 Uhr erst abgeschlossen, gilt die Abschlussarbeit als nicht fristgerecht eingereicht und damit als nicht bestanden (5,0). - Bitte informieren Sie das Prüfungsamt Informatik über das Ticketsystem unter der Queues "Theses" über Ihre digitale Abgabe der Abschlussarbeit damit eine zeitnahe Fristenprüfung und Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden/Betreuenden sichergestellt werden kann.
- Beachte: Sollten während des Hochladens Ihrer Abschlussarbeit in Datashare technische Probleme auftreten und somit eine Fristwahrung gefährdet sein, informieren Sie bitte umgehend das Prüfungsamt Informatik.
Abgabe der Abschlussarbeit Masterstudiengang CMS:
- Entsprechend der geltenden Studien- und Prüfungsordnung und gemäß Fakultätsratsbeschluss vom 18.03.2025 gilt für den Masterstudiengang CMS ausschließlich die Abgabe der Abschlussarbeit in Print-Version.
- Verfahren siehe: Einreichung gebundener Exemplare
- Eine zusätzliche digitale Abgabe der Abschlussarbeit zu der Print-Version ist jederzeit möglich (Verfahren siehe: Einreichung digitaler Form)
- Beachte: Die Abgabe der Abschlussarbeit als Print-Version und digital muss am Fristtag erfolgen. Eine spätere Abgabe in digitaler Form ist nicht möglich!
Kolloquium / Verteidigung
In den meisten Studiengängen ist ein Kolloquium oder eine Verteidigung als eigenständiger Prüfungsbestandteil der Abschlussarbeit vorgesehen (siehe Regelungen in der jeweiligen Prüfungsordnung). Die fachliche Zulassungsvoraussetzung ist die Bewertung der Abschlussarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0). Sie müssen dann zum Kolloquium / zur Verteidigung keine Anmeldung mehr vornehmen.
Wiederholung von Abschlussarbeiten
Die Fristen zur Wiederholung von Abschlussarbeiten sind in den jeweils geltenden Prüfungsordnungen geregelt. In der Regel können Abschlussarbeiten bei einer Note schlechter als „ausreichend“(4,0) innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.
Ein Urlaubssemester wird grundsätzlich beim Immatrikulationsamt der TU beantragt.
Hinweise dazu und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Studierende, die vom Bachelor- in den Masterstudiengang wechseln wollen und bis zum Semesterbeginn noch nicht alle Prüfungsleistungen im Bachelor erbracht bzw. Module abgeschlossen haben, wird eine parallele Immatrikulation in beiden Studiengängen empfohlen. Diese muss allerdings beim Imma-Amt (Immatrikulationsamt) bzw. International Office mittels Antrag auf Parallelstudium beantragt werden.
Erfolgt die Beantragung nicht, wird nur im Masterstudiengang immatrikuliert. Das bedeutet, dass ggf. keine Anmeldungen zu Prüfungsleistungen im Bachelorstudiengang durch den/die Studierende:n in selma mehr vorgenommen werden können. D.h. auch, ohne Antrag haben Sie im Wintersemester keinen Studienverlauf im Bachelorstudiengang und können nicht an den Prüfungen teilnehmen.
Beantragung der Abschlussdokumente
Die Abschlussdokumente umfassen je nach Studien- und Prüfungsordnung die Urkunde, das Zeugnis, die Beilage sowie ein Diploma Supplement zu Ihrem Abschluss.
- Das Zeugnis über Ihre Abschlussprüfung und die Urkunde über die Verleihung Ihres wissenschaftlichen Grades erhalten Sie nicht automatisch.
- Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Antrag zur Ausstellung der Zeugnisdokumente. Damit müssen Sie zudem erklären, ob Sie die Fachstudiendauer ausgewiesen haben möchten und ob evtl. absolvierte Zusatzmodule mit Bewertung ausgewiesen werden sollen. Das entsprechende Formular finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter Formulare.
Beachte: Erfolgt nach Studienabschluss keine zeitnahe Einreichung des Antrags zur Ausstellung der Zeugnisdokumente, werden die Abschlussdokumente von Amts wegen ausgestellt, da entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung die Ausstellung der Abschlussdokumente innerhalb von 4 Wochen erfolgen muss.
Die Beantragung von Zusatzmodulen oder Ausweisung der Fachstudiendauer ist nach Ausstellung der Abschlussdokumente von Amts wegen gegenstandslos. Es besteht kein Anspruch zur Korrektur der Abschlussdokumente.
- Den Antrag zur Ausstellung der Zeugnisdokumente können Sie postalisch, persönlich oder per Ticket im Prüfungsamt einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular alle notwendigen Angaben wie z. Bsp. persönliche E-Mailadresse und Datum sowie Ihre Unterschrift enthält.
Bitte beachten Sie, das signierte Anträge oder Padunterschriften nicht zulässig sind.
Die Gesamtbearbeitung für die Ausstellung der Zeugnisdokumente beträgt aktuell 6 - 8 Wochen. Es ist ratsamt, mit Beantragung der Zeugnisdokumente eine Abschlussbescheinigung sowie eine abschließende Notenübersicht zu beantragen, die als Nachweise für den Studienabschluss oder für Bewerbungszwecke genutzt werden können.
Erhalt der Abschlussdokumente
Persönliche Abholung:
Liegen Ihre Zeugnisdokumente unterschrieben im Prüfungsamt vor, erhalten Sie eine Informationsmail, wann und wo Sie Ihre Zeugnisdokumente abholen können.
Abholung mit Vollmacht:
Können Sie Ihre Zeugnisdokumente nicht persönlich abholen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht beauftragen.
Dazu ist Folgendes zu beachten:
- Die Vollmacht ist ein formloses Schreiben, was nur rechtsgültig ist, wenn diese Name, Vorname und Geburtsdatum der auszustellenden Person enthält und von dieser unterschrieben wurde. Der Vollmacht ist eine Personalausweiskopie der auszustellenden Person beizulegen.
- Die Vollmacht muss Angaben zu Name, Vorname und Geburtsdatum der bevollmächtigten Person enthalten. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung der Zeugnisdokumente ausweisen können.
Achtung: Bei Handynachrichten oder ausgedruckten E-Mails handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Vollmacht!
Postalische Zusendung:
Möchten Sie Ihre Zeugnisdokumente postalisch zugesendet bekommen, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer aktuellen Anschrift oder einer ggf. alternativen Adresse (z. Bsp. Adresse der Eltern) per E-Mail mit.
Korrektur von Zeugnisdokumenten:
Ist die Korrektur eines Zeugnisses notwendig, bspw. weil Fehler im Arbeitstitel aufgetreten sind, bentragen Sie die Korrektur unter Benennung des Fehlers per Ticket über das Ticketsystem des Prüfungsamtes Informatik.
Bitte prüfen Sie vorab, ob alle Angaben vollständig sind bzw. ob ggf. noch weitere Fehler bestehen, um eine erneute Korrektur zu vermeiden.
Sie werden per Ticket informiert, wann die Abholung der Zeugniskorrektur möglich ist.
Beachte: Ihnen werden die korrigierten Zeugnisunterlagen nur im Austausch der fehlerhaften Zeugnisdokumente und unter Vorlage des Personalausweises ausgehändigt.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Zeugniskorrektur persönlich im Prüfungsamt abzuholen, gelten die Bedingungen für die postalische Zustellung bzw. die Übergabe per Vollmacht. Auch in diesem Fall müssen vorab die fehlerhaft ausgestellten Originaldokumente im Prüfungsamt Informatik vorliegen.
Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für Studierende kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorher HIER über die notwendigen Unterlagen, Öffnungszeiten usw.
Die Exmatrikulation erfolgt durch das Immatrikulationsamt von Amts wegen immer erst zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.).
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.