FAQs
Allgemeine Informationen
SELMA: ist das führende Prüfungsverwaltungssystem für alle Studiengänge der Informatik. Eine Anmeldung und Zulassung über dieses Portal ist verpflichtend und Voraussetzung zur Teilnahme an jeder Prüfungsleistung (inkl. Prüfungsvorleistung)
WICHTIG: Modulanmeldung muss zwingend VOR Prüfungsanmeldung erfolgen. Die Prüfungsleistung ist ohne Modulanmeldung nicht sichtbar!
Modul- und Prüfungsanmeldung
- Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist die Immatrikulation in den jeweiligen Studiengang und dieser noch nicht endgültig nicht bestanden ist.
- Die Prüfungsanmeldung ist nur möglich, wenn eine Anmeldung zum Modul erfolgte. Eine Modulanmeldung muss zwingend VOR der Anmeldung der Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung erfolgen. Die Prüfungs(vor-)leistung ist ohne Modulanmeldung nicht sichtbar! Auch für die Anmeldung zu Prüfungsvorleistungen muss zuerst eine Anmeldung zum Modul erfolgt sein.
Für einig Module muss neben der Modulanmeldung auch eine Kursanmeldung erfolgen, da sonst eine Prüfungsanmeldung nicht möglich ist. - Eine Absolvierung der Prüfungsleistung OHNE bestandene PVL ist nicht möglich. Eine
Ablehnung wird systemseitig erfolgen sowie dem Studierenden UND Prüfer als
Systemnachricht mitgeteilt.
Der Studierende wird aus der Teilnehmerliste der Prüfungsleistung entfernt – dieser
Vorgang wird protokollarisch in selma / CN festgehalten.
Eine Anmeldung zur Prüfungs(VOR)leistung ist ebenfalls in selma zwingend erforderlich.
Liegt noch keine bestandene Prüfungsvorleistung (PVL) im System vor, ist eine
Anmeldung zur Prüfungsleistung nur „unter Vorbehalt“ möglich. - Prüfungsanmeldungen in SELMA (> unter Prüfungen > Anmelden | Abmelden - als
Erinnerung hier der Link für Selma https://selma.tu-dresden.de/) sind nur während der vorgegebenen Anmeldezeiträume (1-4) möglich.
Die Prüfungsanmeldezeiträume werden semesterweise auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter Prüfungsanmeldezeiträume veröffentlicht. - Prüfungsabmeldungen können Sie ohne Angabe von Gründen online über SELMA vornehmen. Die entsprechenden Abmeldefristen finden Sie ebenfalls auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite "Prüfungen" und unter Prüfungsabmeldung / Prüfungsrücktritt. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine systemseitige Abmeldung nicht mehr möglich. Die verbindliche Prüfungsanmeldung bleibt bestehen.
Wo findet man was?
Unter den Nutzungshinweisen zu SELMA finden Sie Klickhilfen zur Anwendung von SELMA (z. Bsp. Modul- und Prüfungsanmeldung).
Wann ist eine Wiederholungsprüfung möglich
Eine Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsleistung ist zum nächstmöglichen Angebot der Prüfung möglich – ein Modulstatus wird mit Bewertung sofort erzeugt.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungs-punkten | Die Leistungspunkte werden erworben wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus einer Klausurarbeit im Umfang von 90 Minuten. |
Eine Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsleistung ist erst dann möglich, wenn die zweite Prüfungsleistung ebenfalls absolviert wurde UND der Modulstatus eine 5,0 (nicht bestanden) aufweist.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungs-punkten | Die Leistungspunkte werden erworben wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus einer Klausurarbeit im Umfang von 90 Minuten und einer Klausur im Umfang von 120 Minuten. |
Anmeldeprobleme
Treten während der Online-Anmeldung technische Probleme auf oder ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich, wenden Sie sich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums mit einem ganzseitigen Screenshot des Bildschirms per E-Mail an das Prüfungsamt Informatik ( pruefungsamt.inf@tu-dresden.de ).
Einsicht von Prüfungsergebnissen
- Wo kann ich meine Prüfungsergebnisse sehen - in selma -> unter Prüfungen -> Ergebnisse
- Was musss ich wissen?
- Du kannst im SELMA Deine Prüfungsergebnisse in 3 Arten einsehen, und zwar als:
„Prüfungsergebnisse“, “Semesterergebnisse“ und “Studienergebnisse
- In „Prüfungsergebnisse“ siehst Du die veröffentlichten Prüfungen, die Du im Rahmen Deines aktiven Studiums absolviert hast. Die Prüfungen sind chronologisch nach dem
Prüfungsdatum sortiert.
- In “Semesterergebnisse“ siehst Du die veröffentlichten Ergebnisse, die Du in einem
bestimmten Semester erbrachst oder anerkannt bekommen hast. In der Auswahlliste
„Semester“ wählst Du aus, für welches Semester Du die Ergebnisse einsehen
möchtest.
- In “Studienergebnisse“ siehst Du die Ergebnisse sämtlicher Studienleistungen, die Du im Studium erbracht hast.
Die Module werden dabei so angezeigt, wie es Deine Prüfungsordnung vorgibt. Du kannst die einzelnen Abschnitte und Wahlbereiche aufklappen. Du siehst hier auch, ob ein Abschnitt aus der Prüfungsordnung abgeschlossen ist.
In den Studienergebnissen werden Ergebnisse aus Modulangeboten und eigenständigen Veranstaltungen sowie Ergebnisse anerkannter Leistungen aus dem In- und Ausland angezeigt. Die Ergebnisse werden erst angezeigt, wenn mindestens ein Versuch veröffentlicht ist.
Erläuterung der Modulprüfung
Eine Modulprüfung besteht in der Regel aus mehreren Prüfungsleistungen. Erst wenn die Modulprüfung abgelegt und die Modulnote schlechter als ausreichend (4,0) ist, steht fest, ob die Modulprüfung nicht bestanden und deshalb zu wiederholen ist. Bestehen und
Wiederholung beziehen sich grundsätzlich auf die Modulprüfung und nicht auf die einzelnen Prüfungsleistungen.
Fristen der Wiederholung einer Modulprüfung
Eine nicht bestandene Modulprüfung muss innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. Ausnahme: „Freiversuchregelung“, siehe jeweilige Prüfungsordnung
Besteht eine nicht bestandene Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, kann nur die Prüfungsleistung wiederholt werden, die mit nicht bestanden (5,0) bewertet wurde. Die bestandene Prüfungsleistung bleibt bestehen.
Müssen alle zur Modulprüfung gehörenden Prüfungsleistungen bestanden sein?
Nein. Die Modulprüfung ist grundsätzlich bestanden, wenn der (gegebenenfalls gewichtete) Durchschnitt der zugehörigen Prüfungsleistungen mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Hinweise zur Wichtung befinden sich in den Modulbeschreibungen.
Können mit „ungenügend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen bereits vor Abschluss der Modulprüfung wiederholt werden?
Nein. Prüfungsleistungen werden nur im Rahmen ihrer Modulprüfungen abgelegt. Ein erneutes Ablegen der Prüfungsleistung ist nur im Rahmen der Wiederholung der Modulprüfung möglich. Es müssen immer erst alle Prüfungsleistungen eines Moduls abgelegt werden, bevor einzelne nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholt werden können.
Für Module, in denen sich die Prüfungsleistungen über mehrere Semester erstrecken, kann dies bedeuten, dass sich erst in einem späteren Semester entscheidet, ob eine Prüfungsleistung wiederholt werden kann oder nicht. Erst nach Bildung der Modulnote ist ersichtlich, ob das Modul als Ganzes nicht bestanden wurde.
Was ist ein Freiversuch?
Wenn eine Modulprüfung vor dem im Studienablaufplan festgelegten Semester abgelegt wird, gilt sie als Freiversuch. Eine im Freiversuch nichtbestandene Modulprüfung gilt als nicht durchgeführt. Eine im Freiversuch bestandene Modulprüfung kann zur Verbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Es zählt dann die bessere Note.
Achtung! Wenn Sie den nächsten regulären Prüfungstermin verstreichen lassen, ist eine Notenverbesserung nicht mehr möglich.
Prüfungsanmeldung - wann, wo und wie
Die Prüfungsanmeldung ist ausschließlich innerhalb der jeweiligen Prüfungsanmeldezeiträume über SELMA möglich. Innerhalb dieser Prüfungsanmeldezeiträume sind in SELMA nur die Prüfungsleistungen zur Anmeldung freigegeben, die den jeweiligen Anmeldezeiträumen aufgrund ihrer Prüfungsform zugeordnet sind (z. Bsp. mündliche Prüfungen = Anmeldezeitraum 3).
Die Prüfungsanmeldezeiträume werden semesterweise auf den Webseiten des Prüfungsamtes Informatik unter Prüfungen veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
- Eine Prüfungsanmeldung über SELMA kann nur vorgenommen werden, wenn Sie in den jeweiligen Studiengang immatrikuliert sind.
- Vor Prüfungsanmeldung muss zwingend die Modulanmeldung vorgenommen werden, da sonst eine Prüfungsanmeldung nicht möglich ist.
- Wurde die Prüfungsanmeldefrist verpasst, ist eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nicht zulässig sofern Gründe vorliegen, die die Studierenden zu vertreten haben.
- SELMA ist das einzige verbindliche Prüfungsanmeldeportal. Wurde eine Prüfungsanmeldung über SELMA nicht vorgenommen, besteht keine Prüfungszulassung. Die Prüfung darf nicht abgelegt werden.
Prüfungsabmeldung / Prüfungsrücktritt
Regulär kann man sich ohne Angabe von Gründen bis drei Werktage vor einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausurarbeit) und bis zwei Wochen vor mündlichen und sonstigen Prüfungsleistungen ohne Angabe von Gründen abmelden.
Beispiel: Am Montag soll eine Klausurarbeit stattfinden, von der Sie sich abmelden wollen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Rücktritt von der Prüfung bis Mittwoch der vorherigen Woche, 23:59 Uhr, vornehmen. Die Abmeldung erfolgt online über SELMA.
Dabei sind für die einzelnen Prüfungsleistungen die Abmeldefristen zu beachten.
Eine Prüfungsabmeldung ist nach Ablauf der Abmeldefrist nicht mehr möglich. Die verbindliche Prüfungsanmeldung bleibt weiterhin bestehen.
Krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung ist der Antrag auf krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungsleistungen und das Formular Ärztliche Bescheinigung zu verwenden. Diese Bescheinigungen sind im Original, bis spätestens 5 Werktage nach dem Prüfungstermin, einzureichen und können per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist ein krankheitsbedingter Rücktritt *vor* der Prüfung geltend zu machen. Rücktrittserklärungen, die ohne Teilnahme an der Prüfung erst nach dem Prüfungstermin bei dem Prüfungsausschuss eingehen und auf Gründen basieren, die bereits vor dem Prüfungstermin vorgelegen haben können daher in der Regel nicht anerkannt werden. Nehmen Sie an einer Prüfung teil, erklären Sie damit grundsätzlich, prüfungsfähig zu sein, ohne dass Sie sich nachträglich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen berufen können.
Wiederholungen von Prüfungsleistungen
Wichtig zu unterscheiden ist zunächst, ob es sich um eine Prüfungsleistung in einem Modul mit mehreren oder mit nur einer Prüfungsleistung handelt!
- Für ein Modul, welches mit einer Prüfungsleistung abschließt, wird bei Nichtbestehen der Prüfung dieser Versuch der Modulprüfung als "nicht bestanden" bewertet und muss wiederholt werden.
- Bei einem Modul mit mehreren Prüfungsleistungen (bspw. die Mathemodule INF-[B|D]-110 und INF-[B|D]-120) müssen zunächst alle im Modul erforderlichen Prüfungsleistungen absolviert werden. Daraufhin wird die Modulnote ermittelt. Ist diese Modulnote 4,1 oder schlechter, dann gilt dieser Versuch der Modulprüfung als nicht bestanden. Bei einer Wiederholung können nur die Prüfungsleistungen wiederholt werden, die im vorherigen Modulprüfungsversuch nicht bestanden wurden. Bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Achtung! Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig.
Das Nichtbestehen einer Modulprüfung wird entsprechend beschieden (d.h. es wird durch einen amtlichen Bescheid an Ihre in SELMA hinterlegte Adresse versandt). In diesem Bescheid wird u. a. auf die Wiederholungsfristen hingewiesen. Näheres regelt die jeweils gültige Studien- und Prüfungsordnung!
Was ist eine Verzichtserklärung?
- Mit einer Verzichtserklärung kann jeder Studierende gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich den Verzicht auf das Absolvieren einer Prüfungsleistung erklären.
- Die Verzichtserklärung ist für jeden Prüfungsversuch, also auch für den Wiederholungsversuch zulässig.
- Die Verzichtserklärung kann jederzeit und unabhängig von Prüfungsanmeldezeiträumen oder aktuellen Prüfungsangeboten eingereicht werden. Als Prüfungsdatum gilt das Datum des Antrages!
- Das Formular für die Verzichtserklärung finden Sie unter Formulare Prüfungen auf den Webseiten des Prüfungsamtes. Die Verzichtserklärung ist grundsätzlich im Original (ausgedruckt und unterschrieben) postlisch oder persönlich im Prüfungsamt Informatik einzureichen. Die Einreichung per E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Prüfungsergebnisse
Ihre Prüfungsergebnisse werden personenbezogen im Studierendenportal selma veröffentlicht.
Bitte kontaktieren Sie die Prüferinnen bzw. Prüfer, falls Ihnen Ergebnisse aus vergangenen Semestern fehlen sollten oder sich Unstimmigkeiten ergeben.
Einsichtnahme
Sie können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens einen formlosen Antrag auf Einsicht in Ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten einschließlich der darauf bezogenen Gutachten als auch Prüfungsprotokolle bei der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer stellen.
Zur Einsichtnahme können Sie einen individuellen Termin mit der Prüferin bzw. dem Prüfer abstimmen. Einige Professuren/Institute bieten für Klausuren einen zentralen Termin im Semester an und nur in Ausnahmefällen einen individuellen Termin.
Sie haben die Möglichkeit, bei Prüfungsleistungen einen Nachteilsausgleich wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit zu beantragen.
Auch für die Betreuung Ihrer eigenen Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder die Pflege Ihrer nahen Angehörigen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie formlos schriftlich und begründet mit der Benennung eines vorgeschlagenen Nachteilsausgleichs und reichen diesen mit geeigneten Nachweisen rechtzeitig im Prüfungsamt ein. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Geeignete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen können beispielsweise verlängerte Bearbeitungszeiten, Bearbeitungspausen oder die Nutzung anderer Medien sein.
Weitere Informationen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier: Studieren mit Beeinträchtigung
Für die Beantragung einer
- Notenübersicht/Leistungsübersicht in Deutsch und/oder Englisch
- einer Leistungsstandsbescheinigung (80%-Bescheinigung)
- eine Studienabschlussbescheinigung
- einer Unbedenklichkeitserklärung
senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihres Namen, Ihres Studiengangs und Ihrer Matr.-Nr. (zwingend erforderlich!) an pruefungsamt.inf@tu-dresden.de
Die gewünschten Ausdrucke können i.d.R. zur nächsten Sprechzeit im Prüfungsamt unaufgefordert abgeholt werden.
Auf Anfrage kann das Prüfungsamt Ihnen eine Leistungsübersicht in selma zum Download bereitstellen. Bei Bedarf können Sie sich im Prüfungsamt eine bestätigte Leistungsübersicht ausstellen lassen.
Benötigen Sie z. Bsp. die Studienabschlussbescheinigung in Englisch bietet die TU Dresden durch das Lehrzentrum Sprachen und Kulturen ihren Studierenden den derzeit kostenlosen Service der Übersetzung von TU-Dokumenten an.
Information dazu finden Sie hier!
Beantragung von Zusatzmodulen
Für die Beantragung von Zusatzmodulen senden Sie bitte eine E-Mail an pruefungsamt.inf@tu-dresden.de mit dem Betreff "Beantragung Zusatzmodul".
Die entsprechende Modulbeschreibung fügen Sie Ihrer E-Mail als PDF-Anhang bei.
Zudem muss die E-Mail folgende Angaben enthalten:
- aktueller Studiengang, Matrikelnummer (zwingend notwendig), Name der Prüfenden, Name des Kurses (bei Katalogmodulen, wie z. Bsp. INF-B-510)
Die Einrichtung des Zusatsmoduls in SELMA wird durch das Prüfungsamt vorgenommen. Eine selbstständige Modulanmeldung für Zusatzmodule ist in SELMA nicht möglich.
Nach erfolgter Anlegung des Zusatzmoduls durch das Prüfungsamt, sollte eine selbständige Prüfungsanmeldung in SELMA möglich sein.
Bei diesbezüglichen Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsamt.
Ihre Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) müssen Sie, wie jede Prüfungsleistung, anmelden. In verschiedenen Studiengängen können Sie erst dann zur Abschlussarbeit zugelassen werden, wenn Sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Dies ist beispielsweise das Erreichen einer bestimmten Anzahl an Leistungspunkten.
Zulassungsvoraussetzungen für den Beginn der Abschlussarbeit
- Bachelorstudiengänge: Nach §26 der geltenden Prüfungsordnungen gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Bachelorarbeit. Entsprechend Studienablaufplan ist es aber ratsam, die Bachelorarbeit erst nach Abschluss der Grundlagenfächer zu beginnen.
Die Bachelorarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. - Master Informatik: Vor Beginn der Masterarbeit müssen die Modulprüfungen der gewählten Profilmodule abgeschlossen und mit mindestens "ausreichend" (4,0) bestanden sein.
Die Masterarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. - Master Medieninformatik: Für den Beginn der Masterarbeit gibt es keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
Die Masterarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. - Masterstudiengang Computational Modeling and Simulation: Für den Beginn der Masterarbeit gibt es keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
Die Masterarbeit muss vor der Verteidigung mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. - Masterstudiengang Distributed Systems Engineering: Zulassungsvoraussetzung gemäß § 26 (2) MPO "Das Thema der Masterarbeit darf ausgegeben werden, wenn die bzw. der Studierende 80 Leistungspunkte erreicht hat. Der Beginn der Masterarbeit setzt zudem den Abschluss des Moduls aus dem Bereich der allgemeinen Qualifikation voraus".
- Diplom Informatik: (Immatrikulationsjahrgang ab 2010) Zulassungsvoraussetzung für den Beginn der Diplomarbeit ist der Abschluss der Profilmodule.
Vor der Verteidigung der Diplomarbeit müssen 284 Leistungspunkte erbracht worden sein. D.h. zur Verteidigung, mit welcher ein Leistungspunkt erworben wird, darf zusätzlich noch bspw. das Vertiefungsmodul mit 15 Leistungspunkten fehlen.
Vor der Verteidigung muss die Diplomarbeit mit min. "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. Die 29 Leistungspunkte für die Diplomarbeit werden bereits erworben, wenn die Arbeit min. mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurde und zählen somit in die geforderten 284 LP hinein.
Thema der Abschlussarbeit
- Die Themen für Abschlussarbeiten werden von den Professuren selbst vergeben. In der Regel müssen Sie hierfür mit der jeweiligen Professur bzw. dem jeweiligen Betreuenden Ihres gewünschten Themas direkt in Kontakt treten. Verlinkungen zu Beschreibungen von Themen für Abschlussarbeiten der unterschiedlichen Professuren können Sie hier finden.
- Prinzipiell ist es möglich, die Abschlussarbeit extern zu schreiben. Dafür suchen Sie zwei Prüfer:innen an der Fakultät, deren Fachgebiet einen Bezug zu dem angestrebten Thema der Abschlussarbeit hat und die einem solchen Vorgehen positiv gegenüberstehen. Zudem benötigen Sie einen Betreuer an der Institution, an welcher Sie die Abschlussarbeit bearbeiten werden. Dieser muss in der Lage sein, die Leistungen der Arbeit fachlich und aus dem Blickwinkel wissenschaftlicher Anforderungen zu beurteilen.
Beachte: Das Thema / der Titel der Abschlussarbeit ist verbindlich und darf sich zwischen der Anmeldung und der eingereichten Arbeit nicht unterscheiden. Ebenso ist die angemeldete Sprache, in der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll, verbindlich. Auch die Prüfer:innen dürfen sich nicht ändern.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung und die Ausgabe des Themas und bestellt die Prüfer:innen.
In der Regel wird Ihnen vom Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt das Thema offiziell ausgegeben. Bitte schauen Sie zu möglichen Abweichungen von diesem Verfahren auf die Seiten des Prüfungsamtes.
Mit der Themenausgabe startet der Fristenlauf der Bearbeitungszeit.
Themenausgabe von Amts wegen
Sie haben alle für Ihren Abschluss erforderlichen Modulprüfungen bestanden, alle weiteren möglicherweise notwendigen Bestehensvoraussetzungen für den Abschluss erfüllt und Ihnen fehlt nur noch die Abschlussarbeit (evtl. mit Kolloquium/Verteidigung)?Dann wird Ihnen nach einer in Ihrer Prüfungsordnung festgelegten Frist ein Thema „von Amts wegen“ vom Prüfungsausschuss ausgegeben. In neueren Prüfungsordnungen ist festgelegt, dass der Prüfungsausschuss das Thema in dem Semester ausgibt / ausgeben muss, das auf das Semester folgt, in dem die letzte für den Abschluss erforderliche Modulprüfung bestanden wurde.
- Empfehlung: Klären Sie frühzeitig entsprechend Ihren Interessen ein Thema mit möglichen Betreuer:innen bzw. Prüfer:innen ab und melden Sie Ihre Abschlussarbeit rechtzeitig an.
Themenrückgabe
Sie können nach Ausgabe des Themas für Ihre Abschlussarbeit das Thema innerhalb einer durch die Prüfungsordnung festgelegten Frist wieder zurückgeben.
Eine Rückgabe ist insgesamt nur einmal möglich. Wenn Sie bspw. die Möglichkeit der Rückgabe im ersten Versuch der Abschlussarbeit ausgeschöpft haben, können Sie bei einer Wiederholung der Abschlussarbeit das dann ausgegebene Thema nicht mehr zurückgeben.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit muss vom Studierenden mit Einreichung des Anmeldeformulars selbst erfolgen. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite Formulare und Formulare Prüfungen
Für das Ausfüllen des Formulars sind folgende Dinge zu beachten:
- Angaben zu Ihrer Person
- Titel der Abschlussarbeit in Deutsch und in Englisch
- Bestätigung mit Unterschrift auf dem Formular von zwei prüfungsberechtigten Angehörigen der Fakultät Informatik zur Begutachtung der Abschlussarbeit
Einreichung des Anmeldeformulars
- digitale Unterschriften - Versendung des Formulars zur Anmeldung der Abschlussarbeit per E-Mail an . Dabei ist zu beachten, dass Sie eine gültige digitale Signatur des ZIH besitzen müssen, wenn Sie das Anmeldeformular elektronisch signieren wollen.
- handschriftliche Uterschriften - Einreichung des Formualrs zur Anmeldung der Abschlussarbeit postalisch oder persönlich zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes Informatik
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann auf Antrag verlängert werden. Dazu muss es Gründe geben, die Sie nicht selbst zu vertreten haben. Im klassischen Fall ist dies eine Krankheit (ärztliches Attest / ärztliche Bescheinigung notwendig). Es könnte aber beispielsweise auch der Ausfall eines für die Abschlussarbeit unbedingt notwendigen Gerätes oder der Verlust von Daten sein. Letztlich entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung der Gründe und damit die Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Den Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter der Seite Formulare und Formulare Prüfungen.
Abgabe der Abschlussarbeit
Entsprechend der jeweils geltenden Prüfungsordnung sind zwei maschinegeschriebene und gebundene Exemplare sowie in digitaler Textform auf einem geeigneten Datenträger (CD oder Stick) einzureichen.
Einreichung gebundener Exemplare:
- Die Abschlussarbeit wird fristgemäß in zweifacher Ausfertigung im Prüfungsamt eingereicht.
- Ist das Prüfungsamt nicht besetzt sowie an Sonn- und Feiertagen, kann zur Fristwahrung die Abschlussarbeit über den Fristenbriefkasten (weißer Briefkasten im Durchgang zwischen Tillichbau und Hülsse-Bau, Helmholtzstraße 10) genutzt werden. Der Fristenbriefkasten wird von der zentralen Poststelle der TU Dresden täglich geleert und die Post mit einem Eingangsstempel versehen.
- Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Abschlussarbeit postalisch zu versenden. Dabei ist zu beachten, dass zur Fristwahrung ausschließlich der Posteingangsstempel der zentralen Poststelle der TU Dresden gilt.
Die Weiterleitung der Abschlussarbeit an die Betreuenden erfolgt durch das Prüfungsamt.
Einreichung in digitaler Form:
fristgerechte Versendung der Abschlussarbeit inklusive der
Selbstständigkeitserklärung (digital signiert oder mit Unterschriftszug versehen) ausschließlich per E-Mail an die Funktionsadresse
- [nur Diplom-Informatik-Studierende:] vollständig ausgefüllter Antrag auf Verteidigung (unterschrieben mittels digitaler Signatur oder mit einem Unterschriftszug)
- die Abgabe-E-Mail muss folgende Angaben beinhalten:
- Betreff: „Abgabe [Bachelor|Master|Diplom]arbeit [Informatik|Medieninformatik|CSE|DSE|EMCL|MCL|CMS]“
- Mailinhalt: Vollständiger Name (Nachname, Vorname), Matrikelnummer, Studiengang und Art der Abschlussarbeit (Bachelor, Master, Diplom), Titel der Arbeit, Prüfer:innen, Betreuer:in (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) - Falls abzugebende Anhänge zur Abschlussarbeit größer als 20 MB sind, müssen diese im TUD-CloudStore gesichert und ein Link zu der/den hochgeladenen Datei/en auf dem CloudStore in der Abgabe-E-Mail angegeben werden
Nach Eingang der E-Mail im Postfach erhält die/der Studierende eine Bestätigungs-E-Mail.
Die Weiterleitung an die Betreuenden erfolgt durch das Prüfungsamt.
Beachte: Auch bei der elektronischen Abgabe ist die Abgabefrist bindend. Die Einrechung per E-Mail (einschließlich das Hochladen von Dateien) muss am Abgabetag bis 23:39 Uhr erfolgt sein. Geht die E-Mail erst um 00:00 Uhr oder 00:01 Uhr im E-Mailpostfach des Prüfungsamtes ein, gilt die Abschlussarbeit als nicht fristgerecht eingereicht und damit als nicht bestanden (5,0).
Kolloquium / Verteidigung
n den meisten Studiengängen ist ein Kolloquium oder eine Verteidigung als eigenständiger Prüfungsbestandteil der Abschlussarbeit vorgesehen (s. Regelungen in der jeweiligen Prüfungsordnung). Die fachliche Zulassungsvoraussetzung ist die Bewertung der Abschlussarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0). Sie müssen dann zum Kolloquium / zur Verteidigung keine Anmeldung mehr vornehmen.
Wiederholung von Abschlussarbeiten
Die Fristen zur Wiederholung von Abschlussarbeiten sind in den jeweils geltenden Prüfungsordnungen geregelt. In der Regel können Abschlussarbeiten bei einer Note schlechter als „ausreichend“(4,0) innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.
Beantragung von BAföG
Die Beantragung von BAföG erfolgt über das Studentenwerk.
Formblatt 05
Alle Studierenden, die BAföG erhalten, werden vier Semester lang ohne Leistungsüberprüfung gefördert. Ab dem 5. Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn die Studierenden nachweisen, dass die vom Prüfungsausschuss festgelegten Leistungspunkte (abgeschlossene Module) nach dem 3. FS oder 4. FS erreicht wurden.
Die Nachweise gelten als zum Ende des vorhergehenden Semesters vorgelegt, wenn sie innerhalb der ersten vier Monate des folgenden Semesters vorgelegt werden und sich aus ihnen ergibt, dass die darin ausgewiesenen Leistungen bereits in dem vorhergehenden Semester erbracht worden sind.
Der Nachweis hat über das Formblatt 5 nach § 48 BAföG zu erfolgen.
Erforderliche Leistungen:
Haben Sie in Ihrem Fachsemester mindestens 80% der nach regulärem Studienablaufplan möglichen zu erwerbenden Leistungspunkte erworben (LPmax), so wird Ihnen bestätigt, dass sie die "üblichen" Leistungen erbracht haben (siehe untenstehende Tabelle). Dies soll die Tatsache berücksichtigen, dass besonders im Falle von Modulen, die sich über mehrere Semester erstrecken, die Leistungspunkte erst mit Bestehen der entsprechenden Modulprüfung am Ende des jeweiligen Moduls erworben werden.
Studiengang | 3. Semester | 4. Semester | 5. Semester | |||
---|---|---|---|---|---|---|
LPmax | 80% | LPmax | 80% | LPmax | 80% | |
Bachelor Informatik | 81 | 65 | 120 | 96 | 150 | 120 |
Bachelor Medieninformatik | 84 | 67 | 117 | 94 | 150 | 120 |
Diplom Informatik | 87 | 70 | 121 | 97 | 129 | 103 |
Master Informatik | 90 | 72 | - | - | - | - |
Master Medieninformatik | 90 | 72 | - | - | - | - |
Die Bestätigung des Formblatt 05 erfolgt mit Unterschrift durch die Vorsitzenden der jeweiligen Prüfungsausschüsse.
Zuvor muss eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt erfolgen.
Somit ist das Formblatt 05 vorausgefüllt und im Original im Prüfungsamt einzureichen.
In Einzelfällen werden Studierende durch das Studentenwerk aufgefordert, mit dem Formblatt 05 erbrachte Leistungen für ein bestimmtes Semester nachzuweisen. In diesem Fall wird zur weiteren Bearbeitung der Aufforderungsbescheid des Studentenwerks benötigt. Dieser ist mit dem Formblatt 05 in Kopie einzureichen
Per E-Mail eingereichte Unterlagen sind nicht zulässig.
Weitere Links/Hinweise:
Ein Urlaubssemester wird grundsätzlich beim Immatrikulationsamt der TU beantragt.
Hinweise dazu und das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Studierende, die vom Bachelor- in den Masterstudiengang wechseln wollen und bis zum Semesterbeginn noch nicht alle Prüfungsleistungen im Bachelor erbracht bzw. Module abgeschlossen haben, wird eine parallele Immatrikulation in beiden Studiengängen empfohlen. Diese muss allerdings beim Imma-Amt/Auslandsamt (Immatrikulationsamt) mittels Antrag auf Parallelstudium beantragt werden. Erfolgt die Beantragung nicht, wird nur im Masterstudiengang immatrikuliert. Das bedeutet, dass ggf. keine Anmeldungen zu Prüfungsleistungen im Bachelorstudiengang durch den/die Studierende:n in selma mehr vorgenommen werden können. D.h. auch, ohne Antrag haben Sie im Wintersemester keinen Studienverlauf im Bachelorstudiengang und können nicht an den Prüfungen teilnehmen.
Beantragung und Ausstellung der Zeugnisdokumente (Abschlussdokumente)
Abschlussdokumente umfassen die Urkunde, das Zeugnis mit Beilage sowie ein Diploma Supplement zu Ihrem Abschluss. Dazu kommt in einigen Studiengängen ein Beiblatt entsprechend den Festlegungen in der Prüfungsordnung.
Das Zeugnis über Ihre Abschlussprüfung und die Urkunde über die Verleihung Ihres wissenschaftlichen Grades erhalten Sie nicht automatisch.
Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Antrag zur Ausstellung der Zeugnisdokumente. Damit müssen Sie zudem erklären, ob Sie die Fachstudiendauer ausgewiesen haben möchten und ob evtl. absolvierte Zusatzmodule mit Bewertung ausgewiesen werden sollen. Das entsprechende Formular finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter Formulare.
Den Antrag zur Ausstellung der Zeugnisdokumente können Sie postalisch, persönlich oder per E-Mail im Prüfungsamt einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular alle notwendigen Angaben wie z. Bsp. persönliche E-Mailadresse und Datum sowie Ihre Unterschrift enthält.
Die Gesamtbearbeitung für die Ausstellung der Zeugnisdokumente beträgt aktuell 6 - 8 Wochen. Es ist ratsamt, mit Beantragung der Zeugnisdokumente eine Abschlussbescheinigung sowie eine abschließende Notenübersicht zu beantragen, die als Nachweise für den Studienabschluss oder für Bewerbungszwecke genutzt werden können.
Erhalt der Zeugnisdokumente
Persönliche Abholung:
Liegen Ihre Zeugnisdokumente unterschrieben im Prüfungsamt vor, erhalten Sie eine Informationsmail, wann und wo Sie Ihre Zeugnisdokumente abholen können.
Abholung mit Vollmacht:
Können Sie Ihre Zeugnisdokumente nicht persönlich abholen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht beauftragen.
Dazu ist Folgendes zu beachten:
- Die Vollmacht ist ein formloses Schreiben, was nur rechtsgültig ist, wenn dieses Name, Vorname und Geburtsdatum der auszustellenden Person enthält und von dieser unterschrieben wurde. Der Vollmacht ist eine Personalausweiskopie der auszustellenden Person beizulegen.
- Die Vollmacht muss Angaben zu Name, Vorname und Geburtsdatum der bevollmächtigten Person enthalten. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung der Zeugnisdokumente ausweisen können.
Achtung: Bei Handynachrichten oder ausgedruckten E-Mails handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Vollmacht!
Postalische Zusendung:
Möchten Sie Ihre Zeugnisdokumente postalisch zugesendet bekommen, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer aktuellen Anschrift oder einer ggf. alternativen Adresse (z. Bsp. Adresse der Eltern) per E-Mail mit.
Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für Studierende kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorher HIER über die notwendigen Unterlagen, Öffnungszeiten usw.
Die Exmatrikulation erfolgt durch das Immatrikulationsamt von Amts wegen immer erst zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.).
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.