29.07.2021
Versicherungspflicht für Elementarschäden?
Die Flutkatastrophe hat zu gravierenden Schäden in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie zum Teil auch in Bayern und Sachsen geführt. Sollte es jetzt eine Versicherungspflicht für Elementarschäden geben? Nach dem Elbehochwasser 2002 diese Frage schon einmal diskutiert; zur Einführung kam es damals jedoch nicht. Aktuell sind ca. 46 prozent aller Gebäude freiwillig versichert, wobei regional große Unterschiede bestehen.
In einem Gastbeitrag im Handelsblatt setzen sich Prof. Dr. Marcel Thum, Professor für VWL, insb. Finanzwirtschaft und Leiter der ifo Niederlassung Dresden, und Prof. Dr. Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts, mit der Frage auseinander, wie eine Versicherungspflicht ausgestaltet sein müsste, damit sie hilfreich wäre.
Zusammengefasst könnte sie dies aus Sicht der Autoren dann sein, wenn die Versicherungspflicht mit Prämien verbunden ist, die sich am individuellen Überflutungsrisiko orientieren und damit je nach Standort eines Gebäudes unterschiedlich hoch ausfallen. Dem steht gegenüber, dass in der Politik häufig Einheitsprämien präferiert werden. Die Anreize, besonders gefährdete Gebiete zu meiden, werde so geschwächt und die Resilienz gegenüber den Folgen von extremen Wetterereignissen würde sogar sinken, vermuten die Autoren.
Zum Beitrag "Hilft eine Versicherungspflicht für Elementarschäden?" im Handelsblatt vom 28.07.2021