Aufbau und Ablauf
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen wurden vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für die Verwendung auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben liegt beim LaSuB (externe Institution). Bitte richten Sie eventuelle Anfragen direkt an das LaSuB.
Der Vorbereitungsdienst beginnt zweimal jährlich – in der Regel am 1. März bzw. am 1. September eines Jahres – und umfasst drei Unterrichtshalbjahre bzw. drei Ausbildungsabschnitte, wobei sowohl eine Verkürzung als auch eine Verlängerung (unter bestimmten Voraussetzungen) möglich ist.
Die Ausbildung erfolgt zum einen an einer Ausbildungsschule, an der die bzw. der Studienreferendar:in unter mentoraler Betreuung zunehmend selbstständig unterrichtet, und zum anderen an einem festen Tag in der Woche an einer Lehrerausbildungsstätte.
Während des ersten Ausbildungsabschnitts sind i. d. R. wöchentlich 16 Unterrichtsstunden zu absolvieren, von denen ca. acht bis zehn Stunden begleiteter Unterricht sind. Ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt wechselt das Verhältnis von Hospitationen und selbständigem Unterricht: Die bzw. der Studienreferendar:in besucht in ihren bzw. seinen Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen mindestens drei Unterrichtsstunden wöchentlich und unterrichtet selbständig im Rahmen eines Lehrauftrages i. d. R. zwölf Unterrichtsstunden. Zu diesem Zeitpunkt hospitieren die Mentor:innen je Unterrichtsfach oder beruflicher Fachrichtung ca. zwei Stunden monatlich. (Im Lehramt an Grundschulen begleiten die Mentor:innen den Unterricht je Gebiet der Grundschuldidaktik und im Fach eine Stunde monatlich.) Zudem erfolgt durch die bzw. den Schulleiter:in die Ausbildung in Angelegenheiten der Schulorganisation.
An der Lehrerausbildungsstätte werden bildungswissenschaftliche, didaktische und schulrechtliche Kenntnisse und Kompetenzen in seminaristischer Form vertieft und erweitert. Inhaltliche Schwerpunkte sind u. a. Unterrichtsplanung und -reflexion, lernwirksamer und differenzierter Unterricht, Klassenführung, Leistungsbewertung, Medien- und Demokratiebildung. Geleitet werden die Veranstaltungen von Lehrbeauftragten, die erfahrene Lehrerinnen und Lehrer sind.
Lehrerausbildungsstätten befinden sich in:
- Leipzig (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Sonderpädagogik),
- Dresden (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen),
- Chemnitz (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Sonderpädagogik),
- Annaberg-Buchholz (Grundschule) sowie
- Löbau (Grundschule).
(Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst an einem bestimmten Ort.)
Die Fachdidaktik bzw. die Didaktik der beruflichen Fachrichtung oder des Förderschwerpunktes erfolgt in sog. Fachgruppen. Bildungswissenschaftliche Auseinandersetzungen leisten die Stammgruppenseminare, die fachlich heterogen zusammengesetzt sind.
Die abschließende Staatsprüfung umfasst Lehrproben sowie mündliche Prüfungen in den Bildungswissenschaften und Didaktiken der Fächer, Förderschwerpunkte bzw. beruflichen Fachrichtungen sowie Schulrecht. Die bzw. der Schulleiter:in erteilen ebenfalls eine Beurteilung in Form einer Note.
Status und Gehalt
Während des staatlichen Vorbereitungsdienstes befinden sich die Teilnehmer:innen in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und werden (bei Erfüllung der Bedingungen) als Studienreferendarin bzw. Studienreferendar ernannt. Damit stehen ihnen Anwärterbezüge zu, deren Zusammensetzung das Landesamt für Steuern und Finanzen auf Basis des sächsischen Besoldungsgesetzes verantwortet und veröffentlicht.
Studienreferendar:innen, die ihren Vorbereitungsdienst an einer Ausbildungsschule in einer Bedarfsregion absolvieren, kann ein Anwärtersonderzuschlag (70% der Bezüge) gewährt werden (Verwaltungsvorschrift des SMK zum Anwärtersonderzuschlag). Damit geht eine Mindesttätigkeitszeit von fünf Jahren an einer Schule in einer Bedarfsregion einher. Nebentätigkeiten sind im Umfang von bis zu 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit möglich, aber anzeigepflichtig.
Den Studienreferendar:innen stehen 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zu, die grundsätzlich in den Ferien zu nehmen sind.