14.06.2024
#FactFriday: Frauenwahlrecht
Historie
Die Geburtsstunde des deutschen Frauenwahlrechts lag in chaotischen Zeiten; der erste Weltkrieg war vorbei und in Berlin bildete sich eine Übergangsregierung. In dieser politischen Unsicherheit verkündete der Rat der Volksbeauftragten am 12.11.1918 in seinem Aufruf „An das deutsche Volk“ eine neue demokratische Ordnung – mit neuem Wahlrecht. Wahlen sollen von nun an frei, geheim, direkt und allgemein sein und „alle mindesten 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen“ dürfen an der Wahl teilnehmen.
Am 30.11.1918 tritt dieses Wahlgesetz in Kraft.
Direkt im neuen Jahr, am 19.01.1919 finden die Wahlen zu verfassungsgebende Nationalversammlung statt – und erstmals nehmen Frauen teil. Bei dieser Gelegenheit kandidieren 300 Frauen und 37 erhalten ein Mandat von insgesamt 423 Abgeordneten. Außerdem wählten mehr als 80% der Frauen.
Pionierinnen
Obwohl das Frauenwahlrecht in Deutschland scheinbar ohne Widerstand eingeführt wurde, ist das vor allem einem jahrelangen Kampf der Frauen zu verdanken. Einige der Pionierinnen sind hier vorgestellt.
Schon in der französischen Revolution wurden die Privilegien des Adels verurteilt und in der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ ein Wahlrecht gefordert – natürlich nur für Männer. Dies rief die Kritik der einiger Frauen hervor. Eine der ersten bekannten Kritikerinnen und Frauenrechtlerinnen war Olympe de Gouges. Sie verfasste 1791 die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“, woraufhin sie zwei Jahre später hingerichtet wurde.
Die erste deutsche Pionierin war Louise Otto-Peters, die sich vor allem als sie älter wurde mit Frauenrechte beschäftigte. Sie verfasste schon in der Revolution 1848 sozialkritische Texte und Schriften, die oftmals zensiert wurden und auf viel Kritik stießen.
Eine weitere bekannte Frauenrechtlerin ist Hedwig Dohm, die zwar eine gute soziale Stellung und gesellschaftliche Privilegien genoss, aber sich trotzdem für die Rechte der Frauen einsetzte und Veränderungen wollte. Sie publizierte Texte und Schriften, die sich mit Frauenrechten befassten, wobei sie besonders durch ihre satirischen Werke Bekanntheit erlangte. Auch sie setze sich stark für das Frauenwahlrecht ein.
Besonders Ende des neunzehnten und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts wurden immer mehr Stimmen laut, die ein Frauenwahlrecht forderten. Das löste viel Kritik aus und auch antifeministische Gruppen, die die Emanzipation der Frauen fürchteten, wurden gegründet. Doch die Frauen ließen sich nicht einschüchtern. Der erste Frauenwahlrechtsverein wurde 1902 von Anita Augspurg gegründet.
International
Die Einführung des Frauenwahlrechts fand in den meisten Ländern im Verlauf des neunzehnten Jahrhunderts statt. Eine Auswahl für einen Überblick wurde hier getroffen.
- Neuseeland: 1893
- Finnland: 1906
- Norwegen: 1913
- Russland: 1917
- Österreich: 1918
- Polen: 1918
- Vereinigte Staaten: 1920
- Groß Britannien: 1928
- Spanien: 1931
- Thailand: 1932
- Türkei: 1934
- Frankreich: 1944
- Ungarn: 1945
- Italien: 1946
- China: 1949
- Iran: 1963
- Schweiz: 1971
- Portugal: 1974
- Liechtenstein: 1984
- Südafrika: 1994
Länder ohne Frauenwahlrecht
Auch 2024 gibt es noch immer Länder, in denen Frauen nicht wählen dürfen.
- Brunei (hier sei aber hinzuzufügen, dass auch Männer kein Wahlrecht haben)
- Vatikanstadt (hier dürfen nur Kardinäle den Papst wählen)
Weiterhin gibt es in vielen Ländern wie z.B. Saudi-Arabien oder Bhutan zwar ein Wahlrecht für Frauen, jedoch ist das teilweise sehr stark eingeschränkt und es gelten nicht die gleichen Rechte wie für Männer.
Quellen
[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw47-frauenwahlrecht-669048
[2] https://www.bundestag.de/besuche/ausstellungen/pol_parl/frauenwahlrecht/einfuehrung-246998
[3] https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/544647/frauenwahlrecht-in-deutschland/
[4] [https://www.bundestag.de/besuche/ausstellungen/pol_parl/frauenwahlrecht/einfuehrung-246998
[5] https://allthatsinteresting.com
[6] BArch, BildY 1-4C5-1742-65 / Haeckel, Otto