Förderprogramme der Graduiertenakademie und der TUD
zur Zeit keine Ausschreibung
- Sächsisches Landesstipendium
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Promotionsstipendien vom Freistaat Sachsen mit einer Förderdauer von bis zu drei Jahren vergeben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.500 EUR pro Monat sowie ggf. ein monatlicher Familienzuschlag von 100 EUR je unterhaltsberechtigtem Kind.
Antragsberechtigt: (angehende) Promovierende
Antragsfrist: derzeit nicht bekannt -
Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät)
Im Rahmen der Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät) werden Promotionsstipendien für maximal drei Jahre vergeben. Die monatliche Stipendienhöhe beträgt 1.500 EUR zzgl. eines monatlichen Familienzuschlags von 400 EUR für das erste Kind und je 100 EUR für jedes weitere Kind.
Antragsberechtigt: (angehende) Promovendinnen
Antragsfrist: derzeit nicht bekannt
- Stipendien während der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion
Dieses Förderprogramm unterstützt Promovierende bis zu drei Monate mit einem Stipendium in der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion. Die Stipendienhöhe beträgt für Promovierende 1.500 EUR und für Postdocs 1.750 EUR pro Monat zzgl. eines Sachkostenzuschusses und eines Familienzuschlags, sofern letzterer beantragt.
Antragsberechtigt: Promovierende in der Abschlussphase der Promotion
Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen von Promovierenden und Postdocs zu fördern. Hierzu vergibt die Graduiertenakademie der TUD Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Deutsch oder Englisch) von fremdsprachigen Veröffentlichungen der TUD.
Antragsberechtigt: Promovierende & Postdocs
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden unter Proofreading Service.
Die Maria Reiche Postdoctoral Fellowships unterstützen exzellente Postdoktorandinnen bei ihrem Vorhaben, selbstständig ein Drittmittelprojekt einzuwerben, um sich an der TUD für eine wissenschaftliche Laufbahn mit dem Ziel Professur zu qualifizieren.
Antragsberechtigt:
promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen, deren Promotion nicht länger als sechs Jahre zurückliegt
Antragsfrist: derzeit nicht bekannt
Dieses Förderprogramm hat das Ziel, hervorragende, promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bei der Entwicklung und Schärfung Ihres wissenschaftlichen Profils zu unterstützen und diese für weiterführende wissenschaftliche Karrierewege zu qualifizieren.
Antragsberechtigt: Postdocs
Detaillierte Informationen sowie alle Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: Postdoc Starter Kit
Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen von Promovierenden und Postdocs zu fördern. Hierzu vergibt die Graduiertenakademie der TU Dresden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Deutsch oder Englisch) von fremdsprachigen Veröffentlichungen der TUD.
Antragsberechtigt: Promovierende & Postdocs
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: Proofreading Service
Dieses Förderprogramm unterstützt Promovierende, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen mit Reisekostenzuschüssen von bis zu 1.500 EUR für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops im In- und Ausland.
Antragsberechtigt: Promovierende, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Travel Awards für Tagungen, Konferenzen, Symposien und Workshops
Eine finanzielle Unterstützung mit bis zu 4.500 EUR ermöglicht Promovierenden, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen Forschungsaufenthalte sowie die Teilnahme an Sommer- und Winterschulen im In- und Ausland mit einer finanziellen Unterstützung mit bis zu 1.000 EUR.
Antragsberechtigt: Promovierende, Postdocs, TUD Young Investigators und Juniorprofessor:innen
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte und Sommer-/Winterschulen im Ausland
Mit dem Programm Lab2Lab wird der Austausch und die gemeinsame Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern:innen auf Basis internationaler Kooperationen zwischen Arbeitsgruppen (AGs) gefördert.
Antragsberechtigt: Hochschullehrer:innen / Young Investigators der TUD gemeinsam mit einem:einer ausländischen Hochschullehrer:in der Partner-AG sowie einem:einer Nachwuchswissenschaftler:in (Promovierende:r oder Postdoc) als Hauptkontakt der AG an der TUD.
Detaillierte Informationen und alle Bewrbungsunterlagen finden Sie hier: Lab2Lab
OFFENE ONLINE-SPRECHSTUNDE für die GA Förderprogramme
Sie haben Fragen zum Bewerbungsprozess, den Antragsunterlagen und /oder den Fördermodalitäten der GA Förderprogramme?
Dann stellen Sie uns Ihre Fragen (in deutscher oder in englischer Sprache) in unserer offenen Online-Sprechstunde jeden Mittwoch zwischen 14:00 - 15:00 Uhr!
Eine vorherige Registrierung ist notwendig: Registrierungslink für die OFFENE SPRECHSTUNDE
Weitere Förderangebote der TUD
Im Mittelpunkt des Dresden Fellowship Programms steht die Einladung internationaler Wissenschaftler:innen zu gemeinsamer Forschung und Lehre an der TU Dresden.
Für bis zu sechs Monate können als Dresden Junior Fellows Nachwuchswissenschaftler:innen und als Dresden Senior Fellows etablierte Forscher:innen an der TU Dresden gefördert werden. Mit beiden Programmlinien möchte die TU Dresden wissenschaftliche Talente auf Senior- und Early-Career-Niveau gewinnen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Dresden Fellowship Programm
Das Eleonore-Trefftz-Programm ermöglicht wechselnde Gastaufenthalte von Wissenschaftlerinnen an der TU Dresden, die ihr Fach selbstständig in Lehre und Forschung an der betreffenden Fakultät vertreten. Gastprofessorinnen können für drei bis 12 Monate an der TU Dresden forschen und lehren. Sowohl Wissenschaftlerinnen, die eine Professur innehaben, als auch Junior-Professorinnen und Wissenschaftlerinnen, die sich mindestens in einem fortgeschrittenen Stadium der Postdoc-Phase befinden, können eine Gastprofessur besetzen.
Antragsberechtigt:
jede Fakultät bzw. jede Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung (ZWE) mit Berufungsrecht
Antragsfrist: 15. April / 15. Oktober
Sonderfrist für Aufenthalte in 2021/2022: 15. Juli 2021
Detaillierte Informationen finden Sie hier:Eleonore-Trefftz-Programm
ERASMUS Lehraufenthalte und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland unterstützen die Internationalisierung der Hochschulen auf allen Ebenen und tragen zur persönlichen Entwicklung der Hochschulmitarbeiterinnern und -mitarbeiter bei. Mobile Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärken mit einem Lehraufenthalt den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit in den Fachbereichen, vermitteln spezielles Fachwissen an Studierende und lernen andererseits die Partnerhochschulen in Europa und weltweit näher kennen. Auch mit einem Weiterbildungsaufenthalt gewinnen sie auf der Basis eines abgestimmten Programms neue Perspektiven. Dabei stehen fachlicher Austausch und die Stärkung der eigenen Kompetenz sowie Ausbau und Vertiefung von Netzwerken im Vordergrund.
Antragsberechtigt: Promovierende und Postdocs
Antragsfrist: mind. 30 Tage vor anvisierten Lehraufenthalt
Detaillierte Informationen und alle Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: Erasmus+ Dozenten- und Personalmobilität
Das Förderprogramm Ostpartnerschaften unterstützt Forschungs- und Kooperationsprojekte mit 8 ausgewählten Hochschulen Mittel- und Osteuropas. Dem International Office stehen in begrenztem Umfang DAAD-Mittel zur Anbahnung und Förderung von Forschungs- und Kooperationsprojekten mit folgenden Hochschulen zur Verfügung:
Tschechische Technische Hochschule Prag
Karls-Universität Prag
Technische Universität Wroclaw
Universität Wroclaw
Staatliche Universität St. Petersburg (ausgesetzt seit März 2020)
Nationale Technische Universität der Ukraine – KPI
North-Caucasus Federal University (ausgesetzt seit März 2020)
Staatliche Technische Universität für Luftfahrt Ufa - USATU (ausgesetzt seit März 2020)
Taras Shevchenko National University of Kyiv (neu beantragt ab 2024)
Die Mittel sollen insbesondere als Anschubfinanzierung für anschließend größere Projekte durch EU, DFG, DAAD o.ä. dienen. Gefördert werden können Reisekosten der TUD-Hochschulangehörigen an die genannten Hochschulen und Aufenthaltskosten von Angehörigen dieser Hochschulen an der TUD.
Der Förderverein unterstützt Nachwuchswissenschaftler:innen der TU Dresden mit Stipendien bis zu sechs Monaten sowie mit Mobilitätszuschüssen für Konferenzreisen und Kurzforschungsaufenthalte im Ausland. Ebenso kann eine Förderung für Gastwissenschaftler:innen aus dem Ausland beantragt werden.
Antragsberechtigt: Nachwuchswissenschaftler:innen
Antragsfrist: jederzeit
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Gesellschaft von Freunden und Förderern der TU Dresden e.V.