D
- Dante
- De Laude Novae Militiae
- de Rotis, Pietro "de Bononia/de Boulogne" (Templer)
- Deutschland
- Donaten
- Droyßig
- Döblitz
- Du bon William Longespee
Dante
s. Alighieri, Dante
De Laude Novae Militiae
Bernard de Clairvaux und Hugues de Payens haben sich vermutlich mehrmals persönlich getroffen. Letzteren enge Beziehungen zum Grafen der Champagne waren hierbei nicht unbeteiligt. Bei diesen Gelegenheiten legte Hugues dem Abt von Clairvaux offenbar die theologischen und durchaus praktischen Probleme dar, mit denen sich seine junge Gemeinschaft gegenüber der traditionellen Kirchenlehre, die den Kampf als vollkommen unvereinbar mit dem geistlichen Stand betrachtete, auseinanderzusetzen hatte. Ergebnis dieser Gespräche ist die Schrift "De Laude Novae Militiae". Mit dieser kleinen Schrift gelang es Bernard de Clairvaux, das Kreuzzugsideal im allgemeinen und die Berufung der Templer im Besonderen in klarer und revolutionärer Weise zu vermitteln. Obwohl der Cistercienserabt den Lebensweg der Templer durchaus als 'minderwertiger' denn die rein monastische Berufung sieht, erkennt er doch den hohen Wert der neuen Gründung für Welt und Kirche.
Das theologische Problem, ob es denn erlaubt sei, zu töten, löst Bernard auf eine ganz eigene spitzfindige Weise. Es sei nämlich, führt er aus, kein Mord (homicidia), sondern eine Vernichtung des Bösen (malicidia), wenn gegen die Feinde Christi vorgegangen werde. Der Kämpfer, der somit eine 'Vernichtung des Bösen' bewerkstellige, beginge damit auch keine Sünde, solange beim Akt des Tötens sein Herz von Hass frei bliebe. Wenn der Grund des Kampfes (im Falle der Templer die Verteidigung der Heiligen Stätten und der dort befindlichen Christen) ein guter sei, so könne auch der Ausgang des Kampfes (also ein eventueller Mord) nicht von Übel sein. Mehr noch, im Tod des Heiden werde der Christ verherrlicht, der christliche Ritter aber, der vielleicht im Kampf umkomme, erhalte den himmlischen Lohn. Eine historisch-religionsgeschichtliche Ironie, das Bernard de Clairvaux beinahe die selben Metaphern benutzt, die die Muslime auf der anderen Seite ihren Kämpfern mitgaben.
Ausser dieser theologischen Auseinandersetzung bringt der Abt von Clairvaux noch einen spirituellen Pilgerweg zu den wichtigesten christlichen Stätten in seiner "De Laude", in dem jeder Platz im Kontext entsprechender Bibelstellen betrachtet wird.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Roth, H.J.: Bernhard von Clairvaux an die Tempelritter, Sinzig 1990. (Edition)
- Bulst-Thiele, M.L.: The influence of St. Bernard of Clairvaux on the formation of the order of the knights Templar, in: The second crusade and the Cistercians, 57-65.
- Carlson, D.: The practical theology of Bernard and the date of the "De laude novae militiae", in: Erudition in Gods service, 133-147.
- Cousin, P.: Les débuts de l'ordre des Templiers et St. Bernard, in: Mélanges Saint Bernard, XXIVe congrès de l'association bourguignonne des societés savantes, Dijon 1955, 41-52.
Pietro de Rotis “de Bononia/de Boulogne“ (Templer)
Historisches
Der Kaplan Petrus de Bononia war der Forschung und der Populärliteratur jahrhundertelang nur aus den Akten des Prozesses bekannt. Die ältere französische Forschung (z.B. Michelet) hielt ihn für gebürtig aus dem französischen Boulogne, die ältere italienische Forschung (Calvi, 1676) für einen Sohn Bergamos. Alidosi (1616) identifizierte den „Generalprokurator der Templer“ mit „Pietro Rota“, einem späteren Johanniter, dessen Grabplatte sich damals noch in der ehemaligen Templerkirche in Bologna befand. Erst neuere Forschungen von Bagni und Tommasi konnten anhand von Urkunden in Bologneser Archiven bestätigen, dass Petrus de Bononia und Pietro Rota/de Rotis dieselbe Person waren. Die Rotas/de Rotis waren eine nichtadlige, aber einflussreiche Bologneser Familie. Weitere Familienmitglieder sind als Notare oder Mitglieder des Stadtmagistrats nachweisbar. Auch Templer Pietro de Rotis wird in einer Urkunde von 1305 als Bürger von Bologna und großer Freund des Kommunalwesens bezeichnet.
Bei seiner ersten Aussage vor der dominikanischen Inquisition 1307 in Paris wird er als etwa vierzigjährig beschrieben. Er sei Priester und übe das Amt des Generalprokurators des Templerordens bei der Kurie aus. Er gibt an, vor circa 25 Jahren in Bologna in den Templerorden aufgenommen worden zu sein, und zwar durch den damaligen Provinzmeister der Lombardei, im Beisein eines Giacomo Bononia (ein Verwandter?), damals Komtur von der Niederlassung von Bologna (ed. Michelet II, S. 348f). Vermutlich hatte Pietro an der berühmten Universität in Bologna Jura studiert.
1298 weist ihn ein Schreiben Papst Bonifatius VIII. als Generalprokurator des Ordens an der Kurie aus (ed. Registres II, S. 31f). Urkunden im Staatsarchiv von Bologna zeigen, dass er Anfang des 14. Jahrhunderts weiterhin als Generalprokurator tätig war. Nachdem Besitzungen der Templer bei den Kämpfen Bolognas mit der Nachbarstadt Modena in Mitleidenschaft gezogen worden waren, wurde der Schadensersatz 1305 mit „fratre Petro de Rotis generale procuratore ordinis militie Templi“ ausgehandelt (ed. Tommasi, S. 292).
Zum Zeitpunkt der Verhaftung weilte Pietro de Rotis er im „Temple“ von Paris – vielleicht war er mit Meister Jacques de Molay von der Kurie in Poitiers aufgebrochen, um am Generalkapitel teilzunehmen. Jedenfalls wurde er mit den anderen Brüdern verhaftet und kurz nach Allerheiligen 1307 verhört. Laut Protokoll gestand er, nach seiner Einkleidung auf Befehl den Gekreuzigten verleugnet und dreimal auf das Kreuz gespuckt zu haben. Ebenfalls gab er die Erlaubnis zu homosexuellen Handlungen zu Protokoll. Er habe jedoch niemals geglaubt und glaube auch jetzt nicht, dass dies getan werden dürfe, da es eine furchtbare Sünde sei, die er auch nie begangen habe. Ein dreifache Kuss auf den Mund, den Nabel und den „unanständigen unteren Teil (vili parte inferiori)“ ist das letzte Element der Hauptanklagepunkte. Er selbst habe viele Brüder auf diese Weise aufgenommen. Die Formel, er habe nicht aus Angst vor Folter ausgesagt, sondern nur um der Wahrheit und des Seelenheils willen, beschließt sein Protokoll. Er bleibt für die nächsten Jahre in Haft in Frankreich.
1310 meldete sich Pietro de Rotis vor der Generalkommission als Verteidiger des Ordens. Gemeinsam mit drei anderen Brüdern (einem weiteren Priester und zwei Rittern) wurde er von den anderen Gefangenen in Paris zum Vertreter vor der Kommission ernannt. Pietro verliest eine Einrede, die zunächst klarstellt, dass sie ohne Zustimmung von Meister und Konvent nicht als rechtliche Prokuratoren auftreten dürften. Allerdings stellten sie sich als Verteidiger sowohl für ihre eigene Person als auch den Orden zur Verfügung: „[…] offerunt se omnes, personaliter, generaliter et singulariter ad defensionem religionis“. Sollten sie vorher etwas getan oder gesagt haben, dass zum Nachteil des Ordens verwendet werden könnte, so widersprechen sie diesem („nullo modo consenciunt“), sondern bitten, dass es als gegenstandslos („irritum et inane“) betrachtet werde.
Dann klagt er die bisherigen groben Missstände der Verfahren gegen den Orden an und bittet um Abhilfe:
- alles, was die Templer gegen sich selbst oder den Orden gesagt hätten oder in Zukunft noch sagen würden, solange sie inhaftiert sind, möge nicht als belastendes Material angesehen werden, da sie unter Druck und in Angst gesetzt, mit falschen Versprechungen getäuscht, sowie bestochen worden seien – worüber sie genau berichten würden, wenn sie erst in Sicherheit und ihre Rechte wiederhergestellt seien,
- alle Ordensmitglieder, die sich entgegen der Regel und der Vorschriften der Kirche verhalten haben, sollen der Kirche übergeben und ihr Fall untersucht werden, bis die Vorwürfe geklärt sind,
- bei diesen Untersuchungen sollen keine Laien zugegen sein oder irgendwelche Personen zweifelhaften Rufes („persona de qua possint merito dubitare“), damit nicht aus Schrecken und Angst gelogen werde. Denn alle Brüder seien derzeit so unter Psychoterror gesetzt, dass es kein Wunder sei, wenn sie lügen: „[…]omnes fratres generaliter sunt tanto timore et terrore percussi, quod non est mirandum quodam modo de hiis qui menciuntur“.
- Ein Wunder sei es geradezu, wenn sich unter diesen Bedingen Brüder fänden, die die Wahrheit aufrecht erhielten. Ihnen und dem Zeugnis derer, die unter der Folter starben als Märtyrer für die Wahrheit („tanquam Christi martires, in tormentis pro veritate sustinenda cum palma martirii decesserunt“) sollte ganz besonders Glauben geschenkt werden,
- Außerhalb Frankreichs hätte kein Templer diese Lügen gestanden, was klar zeige, dass sie nur hier, im Königreich Frankreich, durch Angst, Versprechungen und Bestechungen korrumpiert und zur Aussage gebracht wurden.
Es folgte eine kurze leidenschaftliche Verteidigung der Ordensideale und Zurückweisung der Anklageartikel:
- Ihr Orden sei in der christlichen Nächstenliebe und Brüderlichkeit gegründet worden, zur Ehre der glorreichen Jungfrau und Gottesmutter, zur Ehre und Verteidigung der heiligen Kirche und des christlichen Glaubens, um die Feinde des Kreuzes – Sarazenen und andere Heiden – überall, aber besonders im Heiligen Land zu unterwerfen,
- Der Heilige Stuhl habe den Orden approbiert und mit zahlreichen Privilegien ausgestattet.
- Bei der Ordensaufnahme werden vier Dinge gelobt: Gehorsam, Keuschheit, Armut und sich ganz in den Dienst des Heiligen Landes zu stellen,
- Das Habit mit dem Kreuz auf der Brust zeige die Verehrung für den Gekreuzigten und sein Leiden,
- Alle Brüder des Ordens werden nach dieser Form aufgenommen, von der Gründung des Ordens bis zum heutigen Tag. Wer anderes sagt oder anderes glaubt, hat sich komplett vom Pfad der Wahrheit entfernt und begeht eine Todsünde,
- Die in den Anklageartikeln vermerkten Vorwürfe sind abscheulich und verabscheuungswürdig, falsch und gelogen. Diejenigen, die sie dem Papst und dem König unterbreitet haben, sind falsche Christen oder gar Häretiker: „[…] articuli illi sunt mendaces et falsi, et quod illi qui suggesserunt illa mendacia […] sunt falsi Christiani, vel omnino heretici […]“. Sie seien durch Habgier und Neid zu ihren Verleumdungen veranlasst worden, Papst und König getäuscht worden.
Aus diesen genannten Gründen, schließt das Schreiben, könne von Amts wegen („ex officio“) von der Kirche nicht gegen den Templerorden vorgegangen werden, da der Orden vor der Verhaftung nicht infamiert gewesen sei und kein öffentlich bekannter übler Leumund („fama publica“) existiert habe.
Mehrfach ist Pietro dann als Organisator der Verteidigung zwischen den Haftorten der Templer unterwegs. Am 17. Oktober – drei Tage nach der Hinrichtung von 54 Templern in Sens - 1310 vermerkt das Protokoll der Generalkommission, dass Pietro sich von der Verteidigung zurück gezogen und sein voriges Geständnis wiederholt habe. Daraufhin sei er geflohen („fregisse carcerem et fugisse“). Lange wurde angenommen, dass der mutige Verteidigungsführer zum Schweigen gebracht, sogar ermordet worden sei.
Offenbar gelang ihm jedoch die Rückkehr nach Bologna. Dort trat er wohl nach Aufhebung des Templerordens dem Johanniterorden bei. Eine Urkunde aus dem Jahr 1329 nennt ihn „olim ordinis templi et ad presente hospitalis sancte Johannis Yerosolimitani“ (ed. Bagni, 2024). Auf der Grabplatte ist er allerdings nicht mit einem Johanniterabzeichen dargestellt, sondern im Messgewand mit Kelch. Auch die Inschrift ist unspezifisch. Dort heißt es zwar, er habe auf dem Gewand wie auf der Seele das Kreuz aufgeprägt getragen („veste ferens menteque crucem“), was sich sowohl auf das Gewand der Johanniter als auch der Templer beziehen kann. Die Grabplatte weist das Jahr 1329 als sein Todesjahr aus.
Nachleben/Populärkultur
Das Klerikats der Tempelherren berief sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf die Weitergabe von „Templergeheimnissen“ durch Petrus de Bononia. Laut dieser Tradition sei Pietro aus Paris nach Mainz geflohen, und von dort später nach Schottland aufgebrochen, wo er mit anderen Flüchtlingen den Templerorden unter dem Deckmantel der Freimaurerei neu organisiert habe. In Old Aberdeen sei er schließlich über-hundertjährig verstorben.
Anke Napp
Quellen
- N. P. Alidosi, Li caualieri bolognesi di tutte le religioni, et ordini; con l'origine, principio, dignità, honori, memorie, e morte d'alcuni di loro, per fino all'anno 1616, S. 9f u S. 18: URL.
- D. Calvi, Effemeride sagroprofana di quanto di memorabile sia successo in Bergamo, sua diocese, et territorio da suoi principii fin'al corrente anno […], 3 Bde., Mailand 1676-78, hier Bd. 1, S. 22.
- G. Digard / M. Faucon u.a. (Hgg.), Les registres de Boniface VIII: recueil des bulles de ce pape publiées ou analysées d'après les manuscrits originaux des archives du Vatican, Bd. 2, fasc 3-8, Paris 1886, Nr. 2429, S. 31f.
- J. Michelet, Le procès des Templiers, 2 Bde., Paris 1841, hier Bd. 2, S. 348f (Verhör 1307): URL; Bd. 1, S. 164-169 (Verteidigungsschrift) 286f (Absage der Verteidigung), URL
Sekundärliteratur
- G. Bagni, Templars in Bologna. A multidisciplinary approach, New York 2024.
- G. Bagni, I Templari a Bologna e frate Pietro, il difensore dell’Ordine: nuove fonti, in: Atti del XXXII Convegno di Ricerche Templari (Associazione LARTI = Libera Associazione Ricercatori Templari Italiani), Perugia 2015, S. 37-48.
- E. Bellomo, The Templar Order in North‐West Italy, Leiden/Boston 2008, S. 206f.
- R. Le Forestier, La Franc-Maçonnerie templière et occultiste, 2 Bde., Paris 1987, hier Bd. I, S. 160f.
- F. Tommasi, Fratres quondam Templi: per i Templari in Italia dopo il concilio di Vienne e il destino di Pietro da Bologna, in: K. Borchardt / K. Döring / Ph. Josserand / H. Nicholson (Hgg.), The Templars and their Sources, London 2017, S. 248-306.
Deutschland
Die Templerprovinz Deutschland und Slavien umfasste außer dem Königreich Deutschland mit Elsaß die Fürstentümer von Polen und die Gebiete der heutigen Tschechei und Österreichs. Noch vor dem Ende des 12. Jahrhunderts gab es Komtureien in Bayern und um Braunschweig in Norddeutschland. Anfang unterstanden diese Komtureien dem Provinzmeister von Frankreich, beziehungsweise dem Provinzmeister der Lombardei die südlichen Ordenshäuser. Eine eigene Ordensprovinz wurde zwischen 1208 (letzte bekannte urkundliche Erwähnung eines 'Provisors' für die deutschen Besitztümer) und 1227 (erstmalige urkundliche Erwähnung eines 'Präzeptors' für die deutschen Besitzungen) ins Leben gerufen. Noch vor 1217 besaß der Orden erste Eigentümer in Pommern, wo Herzog Casimir ihnen sogar seine Staatsgeschäfte anvertraute, während er ins Heilige Land unterwegs war. Die 1232 mit einer Schenkung begründete Komturei Quartschen (Chwarszcany) wurde zum Sitz der Unterpräzeptur Pommern, Polen und der Neuen Siedlungslande. Ob es gegen Ende des 13. Jahrhunderts eine Teilung der Deutschen Provinz in Süd- und Nord gab, ist noch nicht vollständig geklärt.
Bereits 1184 stellte Friedrich I. Barbarossa die in Jerusalem etablierten Templer unter seinen Schutz und privilegierte sie. 1223 bestätigte Friedrich II. die Privilegien, und die Beziehungen zwischen dem Monarchen und dem Orden blieben gut bis zum Ausbruch des Konflikts mit dem Papst. Ab der Exkommunikation Friedrichs wurden die Zeiten für die Templer schwierig, ganz besonders in Italien oder dem Heiligen Land. Die Papsttreue des Ordens stand so im 13. Jahrhundert einer intensiven Ausbreitung in den deutschen Gebieten im Weg. Hier war der Deutsche Orden bevorzugt. Ende des 13. Jahrhunderts gab es wohl höchstens 150-200 Templer in der Deutschen Provinz, die sich auf ca. 50 Häuser verteilten. Viele Häuser waren lediglich mit 2-4 Brüdern besetzt.
Die bedeutendste Rolle spielten die deutschen Templer bei der Kolonisation des Ostens. Sie errichteten neue Siedlungen unter deutschem Recht und bevölkerten sie mit deutschen Emigranten, führten neue landwirtschaftliche Methoden ein. Außerdem besaß der Orden zahlreiche Patronatsrechte, versäumte es allerdings, ein stärkeres Augenmerk auf die Pfarrseelsorge und Hospitäler zu richten. Die Teilnahme der Templer an der Schlacht von Liegnitz 1241 steigerte in Osteuropa die Sympathien für den Orden. Der deutsche König Adolph von Nassau war ein Freund der Templer. Noch im letzten Jahrzehnt vor dem Prozess traten Mitglieder deutscher Hochadelsfamilien in den Orden ein, wie zum Beispiel Otto VI., Markgraf von Brandenburg, oder Herzog Otto von Braunschweig, der im Jahr 1304 Komtur von Süpplinburg wurde. Die Beziehungen der Templer in Deutschland zu den Johannitern und dem Deutschen Orden waren relativ gut, ebenso die Beziehungen zum Weltklerus, sogar noch während des Prozesses.
Architektonische Zeugnisse im heutigen deutschen Raum sind kaum mehr vorhanden. Ein Kleinod ist aber die Kapelle von Mücheln, die um 1270 erbaut wurde. (Architektur)
Komtureien der deutsch-slawischen Provinz (unter Verwendung der Angaben bei Schüpferling, Irgang, Heutger):
Komtureien der deutsch-slawischen Provinz (unter Verwendung der Angaben bei Schüpferling, Irgang, Heutger):
Provinzmeister:
- ~1227~1244 Gerhard
- ~1251 Johannes
- ~1262 ~1272/79 Widukind
- ~1287 - 1292 Wildgraf Friedrich
- ~1294 - 1297 Bertram von Esbek (=Berchram von Czweck)
- ~1297 - 1301 Friedrich von Nigrip (laut Wohlbrück)
- ~1302 - 1303 Wildgraf Friedrich
- ~1303 - 1312 Friedrich von Alvensleben
Anke Napp
Sekundärliteratur:
- H. Cleve, Kaiser Friedrich II. und die Ritterorden, Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 49,1 (1993), pp. 39-73.
- M.-L. Heckmann, Fecit pulsare campanas... Kriegsdienste und Frömmigkeit deutscher Templer aus der Perspektive ihrer Wohltäter, in: Chr. Gahlbeck / H.-D. Heimann / D. Schumann (eds.), Regionalität und Transfergeschichte. Ritterordenskommenden der Templer und Johanniter im nordöstlichen Deutschland und in Polen, 2014, pp. 91-119.
- N. Heutger, Die Templer in Niedersachsen, in: W. Spiewok / D. Buschinger (eds.), Die Ritterorden im Mittelalter = Les ordres militaires au Moyen Âge, Greifswald 1996, pp. 97-109.
- W. Kuhn, Kirchliche Siedlung und Grenzschutz 1200-1250, in: Ostdeutsche Wissenschaft 9 (1962), pp. 6-18.
- A. Layer, Der Templerorden in Schwaben, in: Schwäbische Blätter für Heimatpflege und Volksbildung 21 (1970), 70s.
- L. v Ledebur, Die Tempelherren und ihre Besitzungen im preußischen Staate, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preuss. Staates 16 (1835), pp. 97-120, pp. 242-268.
- G. Lehmann / Ch. Patzner u. a., Die Templer in Mitteldeutschland, Erfurt 2004.
- G. Lehmann / Ch. Patzner u. a., Die Templer im Osten Deutschlands, Erfurt 2005.
- H. Lüpke, Untersuchungen über den sagenhaft überlieferten oder fälschlich vermuteten Besitz der Tempelherren in Ostdeutschland, in: Jahrbuch für Brandenburgische Kirchengeschichte 31 (1936).
- H. Lüpke, Die Templarcommende Tempelhof, in: Teltower Kreis-Kalender 1933, p. 27.
- D. Popp, D.: Urkunden, den ehemaligen Tempelhof Moosbrunn betreffend, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken 12 (1852), pp. 243-248.
- P. Strozyk, Fundacja preceptorii templariuszy Tempelhof, in: Roczniki Historyczne 58 (1992), pp. 5-22.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915.
Liste der Besitzungen des Ordens im deutschen Raum des Mittelalters mit zum Teil weiteren Angaben
Donaten
Die sogenannten Donati gehörten zur großen Familia des Templerorderns wie auch die nur eine bestimmte Zeit dienstverpflichteten Ritter. In den Quellen werden sie mit unterschiedlichen Bezeichnungen bedacht: donati, conversi, familiares, oblates, confratres. Diese Begriffe spiegeln oft keinen differenzierten rechtlichen Status wieder - den es durchaus gab-, sondern werden synonym gebraucht. Da mit confratres auch Professmitglieder bezeichnet werden, ist oft ein genaues Studium der jeweiligen Quelle angebracht. Bereits 1135 hatte Papst Innozenz III. eine solche geistliche Verbindung eingerichtet. Viele Donaten stammten aus Familien, die der Reformkirche des 11. und 12. Jahrhunderts nahestanden.
Donati gliederten sich meistens unter Leistung einer Schenkung auf besondere Weise dem Orden an, ohne regelrechte Mitglieder zu werden. Man unterscheidet mehrere Formen der Donati: post obitum-Donati reservierten sich die Ehre, im Ordensgewand bestattet zu werden und somit an den geistlichen Benefizien der Ordensmitglieder teilzuhaben. Dann gab es die spirituelle Affiliation, die praktisch die Aufnahme des Donaten in die Gebetsgemeinschaft des Ordens zu dessen Lebzeiten beinhaltete, sowie die Affiliation durch eine Eintrittsgabe. In diesem Falle hatte auch der Orden dingliche Verpflichtungen gegenüber dem Donatus, wie etwa ihn zu kleiden und zu speisen. Dies konnte als tägliche Verpflichtung des Ordens gegenüber dem Donaten geschehen, aber auch unter der Bedingung, daß jener einmal in Armut, Alter und Not gerate. Manche Donati leisteten auch einen Treueeid gegenüber dem Orden, und sie lebten - fast wie Professmitglieder - "sub obedientia et regula". Donati konnten, falls gewünscht, ‚das Habit erhalten' und auf dem Templerfriedhof beerdigt werden, auch Frauen. Sie wurden jedoch nicht als vollwertige Brüder / Schwestern betrachtet, nicht in diesem Habit beerdigt, und man brauchte nicht die für Ordensmitglieder festgelegte Anzahl an Vaterunsern zu beten.
Neben Frauen wurden auch Geistliche Donaten. Aus dem 12. Jahrhundert existierten Register die Aufnahmen von Donati in der nordspanischen Region verzeichnen, und von denen eines bereits 450 Namen enthält - ein Zeichen für das Ansehen, dessen sich der Orden erfreute. Unter den Affiliierten finden sich so berühmte Leute wie der König von Navarra oder Bischof Sancho von Pamplona. Aber auch aus dem Osten sind Donati überliefert: so etwa der Bischof Robert von Beirut oder ein Erzdiakon aus Beirut, mehrere Kanoniker aus Nikosia, von denen einer namens Johannes Frison sogar 8 Jahre lang Privatkaplan des dortigen Templerprovinzmeisters und vier Jahre Kaplan im Ordenshaus von Nikosia tätig war. Donaten konnten auch bedeutende Aufgaben übertragen werden: so leitete der Affiliierte Robaldo Marabotto die Niederlassung von Albenga (Italien-Zentrum/Nord) und nahm in dieser Eigenschaft Schenkungen entgegen und führte Transaktionen durch. Einige Forscher nehmen an, dass die Zeit als Donat als eine Art des (nicht mehr existierenden) Noviziats gesehen wurde, da zahlreiche Fälle bekannt sind, in denen die Donaten hernach als Brüder dem Orden beitraten.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Bellomo, Elena: The Templar Order in North-West Italy, 2007, S. 122ff.
- Forey, A.: The Templars in the Corona de Aragón, London 1973.
- Heckmann, M.-L.: Fecit pulsare Campanas... Kriegsdienste und Frömmigkeit deutscher Templer aus der Perspektive ihrer Wohltäter, in: Gahlbeck, Chr., Heimann, H.-D., Schumann, D. (Hrsg.): Regionalität und Transfergeschichte. Ritterordenskommenden der Templer und Johanniter im nordöstlichen Deutschland und in Polen, 2014, S. 91-119, bes. S. 103.
- Pagarolas i Sabaté, L.: Els Templers de les terres de l'Ebre, Bd. I, Tarragona 1999.
- Schenk, J.: Templar Families: Landowning families and the Order of the Temple in France, Cambridge 2012, S. 68-70.
Droyßig
Droyßig (in mittelalterlichen Urkunden Droyzc, Droyzck, Droißk, Drozic, Droyze oder Dreyze) ist heute eine Gemeinde des Burgenlandkreises im Bundesland Sachsen-Anhalt und liegt ca. 8 km westlich von Zeitz.
Ob sich hier eine Templerniederlassung befand, ist strittig. In den von Böhmer herausgegebenen Regesten der Urkunde von Kaiser Friedrich II. vom 16. 3. 1215, mit der die Stiftung des Adligen Albert von Droyßig genehmigt wird, ist in der Auflage von 1831 von einem Deutschordenshaus die Rede, in der Auflage von 1849 von einem „Haus […] dem heiligen Grab erbaut“. In der von Löber (1741) angeführten Urkunde ist ebenfalls die Rede vom „Dominico Sepulcro“. Im 18. Jahrhundert war in der Bartholomäuskirche in Droyßig noch eine Inschrift zu sehen, die auf eine Stiftung des „Tempelhoffs zu Ehren des Ordens vom Heiligen Grab“ verwies. Dass man die Stiftung „Tempelhof“ nannte, hängt vermutlich damit zusammen, dass die Grabeskirche in zeitgenössischen Quellen als „Templum Sepulcri“ bezeichnet wird.
In der Mitte des 14. Jahrhunderts ist eine Johanniterniederlassung in Droyßig nachweisbar. (Voit S. 247 – Originalurkunde vom 23. 6. 1345, Nr. 3099 im Hauptstaatsarchiv Dresden, weitere Dokumente: Urkunde von 1371: Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 3099). Noch im 15. Jahrhundert erwähnen Urkunden die „Tempelherrn von Droyßig“, und aus dem 16. Jahrhundert liegen Nachrichten über einen Prozess vor, den die Johanniter um den „Tempelhof zu Droyßig“ führen mussten. Hier scheint der Johanniterorden in der Tat die Rechtsnachfolge eines Templerbesitzes angetreten zu haben, dessen Name – wie oft – erhalten blieb. Um welchen Besitz es sich dabei handelte, ist nicht klar. Die Johanniter kamen nach Aufhebung des Heilig-Grab-Ordens um 1500 in Besitz des 1215 urkundlich erwähnten Hauses (Flachenecker, S. 148).
Artikel von F. Sengstock, bearb. v. A. Napp
Quellen
- J. F. Böhmer, Regesta chronologico-diplomatica regum atque Imperatorum Romanorum, Frankfurt am Main, Bd. V, 1 (1831), S. 167: URL / (1849), S. 80: URL.
- G. F. Löber, De burggraviis Orlamundis, Jena 1741, S. 149: URL.
Sekundärliteratur
- H. Flachenecker, H. Wießner, Germania Sacra, Neue Folge, Bd. 35/2, Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg. Das Bistum Naumburg, 1998, S. 148 u. 152: URL.
- L. v. Ledebur, Die Tempelherren und ihre Besitzungen im preussischen Staate. Ein Beitrag zur Geschichte und Statistik des Ordens, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preußischen Staates, Berlin 1835, S. 267.
- G. Lehmann / Chr. Patzner, Die Templer im Osten Deutschlands,
Erfurt 2005, S. 90–91. - M. Schüpferling, Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915 S. 111 –
115, Urkunden: XI bis XIII (S. 257 bis 259): URL. - R. Schmitt / S. Tebruck, Jenseits von Jerusalem – Spuren der Kreuzfahrer zwischen Harz und Elbe, Halle/Saale 2005.
- F. A. Voit, Die ältesten Herren von Droyßig, in: Vierteljahresschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde herausgegeben vom Verein Herold Berlin XIX. Jahrgang 1891, S. 147-152.
Döblitz
Döblitz (Dobelicz in der ersten urkundl. Erwähnung 1286) ist heute eine Gemeinde im
Bundesland Sachsen-Anhalt.
Auf welche Weise der Besitz in Döblitz an die Templer gelangte, ist unbekannt. Er gehörte jedoch zur Komturei Mücheln.
Anke Napp
Sekundärliteratur:
- J. Ch. von Dreyhaupt, Pagus Neletici et Nudzici, oder ausführliche diplomatisch-historische Beschreibung..., Halle 1749/50, Bd. II, S. 925f: URL
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 104 – 105: URL
Du bon William Longespee
Das in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstandene Gedicht feiert mit epischen Bildern den Heldentod William Longespées, Earl von Salisbury. In der Schlacht von Mansurah 1250 hatten William, der Bruder des französischen Königs Robert von Artois, sowie Vertreter der Ritterorden versucht, in die Stadt vorzudringen und den Feind zu überraschen – was misslang. Der Ordensmeister der Templer wird hier als heldenhafter, erfahrener Kämpfer gezeigt, dessen Seele nach dem Tod im Kampf direkt zu Gott getragen wird (in Wahrheit fiel Meister Guillaume de Sonnac allerdings nicht in der Schlacht):
Confés et repentaunt et acumené, Morut tut en haste, n'out plus demoré; Sa alme fu richement a Dieu presenté. (Zeile 202–204)
Auch der Kampfesmut und Glaube des Templers Richard de Ascalon, der an Williams Seite kämpft und diesen, trotz Verwundung, immer wieder zum Martyrium ermutigt, wird gefeiert:
Le frer fust mult vaillant, ne se retraist arere, En conforta le count be en sa menere: 'Ne vous esmaiez, sire, Dieu ora tapriere Et sa douce mere qe li ad tant chere'. (Zeile 365–370)
Das Gedicht fand in England weite Verbreitung. Die Ereignisse der Schlacht von Mansurah werden auch erwähnt im „Minstrel von Reims“ und bei Matthäus von Paris.
Anke Napp
Sekundärliteratur
- S. Lloyd, William Longespée II: The Making of an English Crusading Hero, in: Nottingham Medieval Studies 35 (1991), S. 41–69 und 36 (1992), S. 79–125.
- H. Nicholson, Love, War and the Grail, Leiden/Boston/Köln 2001, S. 77.
- J. Rother, Das Martyrium im Templerorden. Eine Studie zur historisch-theologischen Relevanz des Opfertodes im geistlichen Ritterorden der Templer (Bamberger Historische Studien 16), Bamberg 2017, S. 428–433.