K
- Kalchberg, Johann von (Dramatiker)
- Kaplan
- Kastilien
- Katalonien
- Katharer
- Klerikat der Tempel-Herren
- Klein Öls (=Olesnica Mala, Komturei, Polen)
- Knappen
- Koblenz
- Koeln
- Komtur
- Komturei
- Kreuz
- Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen
- Krieg von St. Sabas
- Kritik
- Kroatien
- Kron (Komturei, Polen)
Kalchberg, Johann von (Dramatiker)
Kalchberg verfasste 1788 ein dramatisches Gedicht über das "Ende" des Ordens mit dem Titel Die Tempelherren. Hierin geht er von einem bereits jahrtausendelangem Bestehen des Templerordens und von dessen geheimen Weiterleben nach der offiziellen Auflösung aus. Den Templern wird aufklärerisches und maurerisches Gedankengut unterlegt; sie sollen sich aber auch als "Kämpfer gegen Tyrannei" bewähren.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Grossegger, Elisabeth: Freimaurer und Theater 1770-1800. Freimaurerdramen an den k.k. privilegierten Theatern in Wien, Wien-Köln-Graz 1981, S. 57-62
Kaplan
Durch die Bulle Omne Datum Optimum wurden den Templern offiziell eigene Priester zugestanden. Sie waren gemäß einer päpstlichen Verfügung von 1260 nicht nur für die Ordensbrüder, sondern auch die Donaten zuständig. Der Kleriker, der in den Orden einzutreten wünschte, legte eine Profess ab, die sich von denen der Laienbrüder unterschied. Er versprach lediglich Gehorsam und ein Leben nach den Gebräuchen des Ordens in Keuschheit und ohne Eigentum. Die Kleriker waren verpflichtet, das kanonische Stundengebet zu verrichten. Sie hatten einige Vergünstigungen wegen ihrer priesterlichen Würde, zum Beispiel durften sie Handschuhe tragen und waren davon dispensiert, niederzuknien, wenn sie vor dem Kapitel eine Verfehlung bekannten. Das Ordensgewand der Templerpriester war schwarz oder braun wie das der Servienten. Dies geht aus den Spezifikationen von § 434 der Égards hervorgeht, der Kandidaten behandelt, die die klerikalen Weihen besitzen und dies bei ihrer Profess verschweigen:“...die Brüder dürfen nicht dulden, dass ein Mitbruder den weißen Mantel trägt, wenn er nicht Ritter ist. Außerdem ist es nicht Sitte, dass ein Kaplansbruder im Orden des Tempels den weißen Mantel trägt.“
Nur wenn Ordenspriester zur bischöflichen Würde erhoben wurden, konnte ihnen der weiße Mantel als Habit gestattet werden, wenn sie „sehr demütig“ vor dem Kapitel darum gebeten hatten. Einige Templerbischöfe sind überliefert: Guillaume le Templier, Bischof von Bordeaux von 1174-1187, Guérin, ehemaliger Schatzmeister des frz. Königs, 1215 Bischof von Senlis, Richard, Bischof von Lavello (Apulien), 1226, Hugues, Bischof von Sebaste um 1253 (er wechselte allerdings bald darauf zum Orden der Grabeskanoniker), Guillaume Martini, ab 1288 letzter lateinischer Erzbischof von Nazareth, und Humbert, (Titular-)Bischof von Banias im Heiligen Land um 1270. Enrico di Ponzione erhielt 1296 das Bistum Savona (Norditalien). Ordenspriester wirkten auch als öffentliche Notare oder betreuten Pfarrkirchen, die dem Orden übergeben worden waren, zum Beispiel rings um die spanische Komturei Monzón.
Anke Napp
Quellen
s. Regel
Sekundärliteratur
- Hiestand, R.: Templer- und Johanniterbistümer und -bischöfe im Heiligen Land, in: Ritterorden und Kirche im Mittelalter (Acta Torunensia Bd. IX), hrsg. Nowak, Z. H., Torun 1997, S. 143-161.
- Nicholson, Helen: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 69.
- Vogel, Christian: Das Recht der Templer: ausgewählte Aspekte des Templerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Statutenhandschriften aus Paris, Rom, Baltimore und Barcelona, Münster 2007, S. 181ff.
(Update in Progress)
Kastilien
s. Spanien
Katalonien
Katalonien, zum Zeitpunkt der Gründung des Ordens gemeinsam mit der Provence Bestandteil des Herrschaftsgebietes Raimond-Berengar III., wurde sehr früh zu einem Kernbereich für die Templer im Abendland. St. Oleguar, Erzbischof von Tarragona und Berater der Grafen von Barcelona, hatte auf seiner Pilgerfahrt ins Heilige Land 1125 bereits positive Erfahrungen mit den Templern gemacht und bereitete damit sozusagen den Boden für künftiges Wohlwollen von Adel und Kirche. 1131 trat Graf Raimond-Berengar III. sogar als Professbruder in den Orden ein. Der Schritt wurde begleitet von der Schenkung der Burg von Granyena, die sich damals an der Grenze zu den moslemisch besetzten Gebieten befande. Damit wurden die Templer in den Reconquista-Kampf eingebunden. 1132 folgte die Schenkung der Burg Barbéra durch Graf Ermengol VI von Urgell. 1134 dekretierte Raimond-Berengar IV. gemeinsam mit den kirchlichen und weltlichen Großen seines Landes ein Privileg für den Orden, in welchem seine Mitglieder die juristische Autonomie erhielten und ihnen vollständiger Schutz durch die für Kleriker geltenden Gesetze des Gottesfriedens gewährt wurde. Eine Ausnahme von dieser Exemtion bildete lediglich der Verstoß gegen den Gottesfrieden durch die Templer selbst. Ausgenommen war der Orden auch von der Pflicht des Heerbanns - allerdings erwartete man die Beteiligung der Templer an den Reconquista-Zügen. Die Templer selbst konnten ihre Lehensleute und Pächter für ihre Feldzüge einberufen, und zwar sowohl im Falle eines Krieges gegen die Sarazenen, als auch gegen andere Feudalherren, zum Beispiel nach Angriffen auf Gut und Personen des Ordens. Im Jahre 1137 wurde die Grafschaft Katalonien dem Königreich Aragon angegliedert.
Anke Napp
Quellen des Artikels und weiterführende Literatur und Karte s. unter Aragon
Katharer
Über die Beziehungen der Templer zu den „Katharern“ im Süden Frankreichs (die Bezeichnung setzte sich erst im 20. Jahrhundert durch, tauchte im Zusammenhang mit angeblichen häretischen Strömungen aber seit dem 12. Jahrhundert in theologischen Traktaten auf) und die Rolle des Ordens während des Albigenserkreuzzuges wurden und werden zahlreiche Legenden verbreitet. Sie nehmen ihren Anfang im 19. Jahrhundert und gehen bis dahin, den Templern eine insgeheim „katharische Religion“ zuzuschreiben. So nannte der Jesuit Augustin Barruel in seinen Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Jakobinismus (1801) die Templer in einem Atemzug mit diversen antiken Häresien, den Albigensern und schließlich den Freimaurern und Protagonisten der Französischen Revolution, die er in einer gewaltigen Verschwörung gegen das Christentum arbeiten sah. Der liberale Gelehrte Gabriel Rossetti - Vater des berühmten Präraffaeliten-Malers - suchte in seinen Ausführungen zur Divina Commedia zu beweisen, dass Templer und Albigenser zu einer Art organisierten antikirchlichen Opposition gehörten.
‚Katharer‘ und Häresie in Südfrankreich:
Vorab muss gesagt werden, dass die Ansicht, in Südfrankreich existiere eine durch und durch verderbte, von Häresie durchsetzte Gesellschaft, auf die Berichte vornehmlich Zisterziensischer Gesandten und Legaten wie Bernhard von Clairvaux und Henri de Marci zurück gehen. Die Idee, bei „den Häretikern“ handele es sich um eine geschlossene Gemeinschaft, die im Geheimen arbeite, seit langer Zeit die Kirche unterminiere und die Christen korrumpiere, lässt sich bei Ademar de Chabannes sowie in den antihäretischen Schriften von Petrus Venerabilis und Eckbert von Schönau nachweisen. Hier tauchen auch erstmals Hinweise auf dualistische Glaubenssätze auf, die in Folge als Synonym der „Katharer“ gesehen wurden. Die genannten Schriften stellen jedoch keine direkte Auseinandersetzung mit selbst erfahrenen häretischen Glaubenssätzen dar, sondern sind rhetorische Fiktionen. Ihr Ziel war nicht primär die Widerlegung tatsächlicher Häretikerlehren, sondern die Darlegung der katholischen Doktrin. Eine geschlossene häretische „Gegenkirche“ wie sie Henri de Marci 1178 beschwört, kann so nicht nachgewiesen werden.
Wie R.I. Moore zeigte, sind diverse Dissidentengruppen in ganz Europa erkennbar, die vermutlich aus der apostolischen Bewegung entstanden, in der auch die Gregorianische Reform fußte. Gemeinsam war diesen Gruppen eine Kritik am verweltlichten Klerus. Zunächst noch mit Billigung aus Rom wurde die Sakramentenspendung sündiger Kleriker boykottiert. Von diesem Fundament aus war es nur noch ein kleiner Schritt, die Sakramente und die kirchliche Hierarchie überhaupt in Frage zu stellen – was bei zahlreichen Dissidentengruppen getan wurde.
Eine Häresieanklage war stets ein (auch) politisches Instrument, das gegen akademische Gegner, Vasallen und unbotmäßige Stadtbürger eingesetzt wurde. Es kann auf keinen Fall davon ausgegangen werden, dass jedes Individuum oder jede Gruppe, die angeklagt wurde, auch überzeugte Anhänger einer wie auch immer gearteten Häresie waren. Die Stadtväter des unter Interdikt stehenden Toulouse beispielsweise, das von einem Kreuzfahrerheer belagert wurde, riefen innig ihren Lokalpatron, den Hl. Saturnin, um Hilfe gegen das Kreuzfahrerheer an (das ebenfalls auf den Heiligen vertraute). Hier wie überall im Albigenserkreuzzug dürfen Antiklerikalismus und politische Ressentiments auf beiden Seiten nicht mit religiöser Divergenz gleichgesetzt werden. Ein nicht zu unterschätzendes Problem war auch, dass aufgrund der Gesetzgebung von Ad Abolendam (1184) und dem IV. Laterankonzil jeder, der nicht entschieden genug gegen Häretiker vorzugehen schien, sofort selbst unter Verdacht geriet und mit entsprechenden Sanktionen belegt wurde. Auch die katholischen Erben eines Häretikers waren nicht rechtsfähig – der Ankläger erbte zum Beispiel den Besitz.
Der modernen Imagination von (Roman-)autoren gehört auch die These an, dass das „kirchenferne“ Südfrankreich besonders fortschrittlich im Vergleich zum „kirchentreuen“ Nordosten Europas gewesen sei. Sowohl soziologisch, als auch wirtschaftlich und kirchenorganisatorisch war die Region im Rückstand.
Templer und Albigenserkreuzzug
Wahr ist, dass die Templer am Kreuzzug gegen die Albigenser nur in geringer Zahl teilnahmen, was aber auch in ihrem gleichzeitigen Engagement im Orient begründet lag. Sie waren enge Vertraute des Kreuzzugsführers Simon de Montfort und schützten beispielsweise 1212 dessen Sohn bei einem Aufruhr in Narbonne. Der Templer-Provinzmeister Guillaume d'Alliac war auf Seiten der Kreuzfahrer bei der Belagerung von Toulouse. Ein Templer war es auch, der ein geplantes Attentat auf den pro-französischen Bischof von Toulouse, Folquet de Marseille, entlarvte.
Nichts desto trotz gab es auf Grund langer familiärer Bindungen Sympathien der ortsansässigen Templer mit dem - als häresieverdächtig eingestuften lokalen - Adel. So wurden derart verdächtige Adlige im Roussillon durchaus auf Templerfriedhöfen bestattet.
Eine dualistische „katharische“ Häresie nachzuweisen wurde sich später während des Prozesses nicht bemüht. Zwar enthalten die Anklagepunkte der Provinzialkonzilien theologische Fragen, die auf katharische Ansichten und Praktiken hindeuten, doch eben auch auf andere abweichende Ansichten. Derartige Fragen gehörten zum Standartrepertoire der Inquisition, die versuchte, die angetroffene oder zugeschriebene Häresie entsprechend zu klassifizieren.
Anke Napp
Quellen:
- Delaruelle, E.:Templiers et Hospitaliers en Languedoc pendant la croisade des Albigeois, in: Cahiers de Fanjeaux Nr. 4 (Paix de Dieu et guerre sainte en Languedoc au XIIIe siècle), 1969.
- Krüger, Anke: Südfranzösische Lokalheilige zwischen Kirche, Dynastie und Stadt vom 5. Bis zum 16. Jahrhundert, Stuttgart 2002, S. 298-303.
- Moore, Robert Ian: The War on Heresy. Faith and Power in Medieval Europe, London 2014, bes. S. 216ff.
- Napp, Anke: Vom Ketzerprozess zur Metaverschwörung. Die Mythen um den Templerorden, Baden-Baden 2020, S.86-90.
- Selwood, D.: Knights of the Cloister: Templars and Hospitallers in Central-Southern Occitania c.1100-c.1300. Rochester, N.Y., 1999.
- Vinas, R: L'Ordre du Temple en Roussillon, 2001.
Klerikat der Tempel-Herren
Die Geheimgesellschaft wurde durch den deutschen Orientalisten, lutherischen Theologen und Freimaurers Johann August von Starck in der zweiten Hälfte des 18. Jhds. gegründet. Sie sah sich als Fortführung eines angenommenen eigenen Klerikerzweigs des historischen Templerordens, der spezielles arkanes Wissen im magischen und alchemistischen Bereich besessen habe. Das "Klerikat" vereinigte sich 1772 mit der "Strikten Observanz", um zu verhindern, daß jene die Betrügereien von Starck aufdeckte. Wegen der pseudokatholischen Liturgieelemente des "Klerikats" beschuldigten Zeitgenossen Starck, heimlich zum Katholizismus übergetreten zu sein, ein damals schwerwiegender Vorwurf der Staatsfeindlichkeit. Johann August von Starck war der erste, der einen Baphomet-Mythos erfand. Während der Initiation seiner Adepten standen auf dem Altar eine Bibel, eine Menorah und ein "Baphomet" -- eine nicht näher identifizierte Figur.
Klerikat wie Strikte Observanz gingen Ende des 18. Jahrhunderts ein.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weitere Literatur:
- Donnert, Erich: Antirevolutionär-konservative Publizistik in Deutschland am Ausgang des Alten Reiches: Johann August Starck (1741-1816), Ludwig Adolf Christian von Grolman (1741-1809), Friedrich Nicolai (1733-1811), 2010.
- Starck, Johann August von: Ueber Krypto-Katholicismus, Proselytenmacherey, Jesuitismus, geheime Gesellschaften und besonders die ihm selbst von den Verfassern der Berliner Monatsschrift gemachte Beschuldigungen, mit Acten-Stücken belegt, Frankfurt am Main und Leipzig 1787.
Klein Öls (=Olesnica Mala, Komturei, Polen)
Bauliche und territoriale Entwicklung
Die Templerniederlassung Klein Öls wurde im Jahr 1226 durch Herzog Heinrich I. von Niederschlesien und Großpolen auf Wunsch seiner Gemahlin, der späteren Heiligen Hedwig, gestiftet. Im gleichen Jahr übertrug Bischof Lorenz von Breslau den Templern zu Klein Öls den Zehnten in Höhe von 3 Mark. Ein Jahr später befreite Bischof Lorenz die Templer von Klein Öls von den Zehnten von fünf aratra (ed. Lüpke/Irgang, S. 9/10)
Spätestens seit 1251 hatte die Niederlassung den Status einer Komturei. In einer Urkunde vom Juli 1288 wird auch ein Kaplan des Ordenshauses erwähnt. Letztmalig erscheint die Komturei in einer Urkunde vom 9. September 1308, mit der Komtur Ianusius den Zehnten von drei Hufen zu Gottschalksdorf, welchen ein Hermann den Templern zu Klein Öls gegeben hatte, an dessen Witwe und Kinder verkauft. Unter den Zeugen erscheint ein Bruder Hermann "Meister der Schafhirten", eine Bezeichnung die wohl eine umfangreiche Schafzucht der Tempelbrüder in Klein Öls vermuten lässt. Zu den Besitzungen der Komturei gehörten auch zwei Fleischbänke (=Verkaufsstände) in Wanzow, das Dorf Brosewitz und das Dorf Calnow (Kalinowice Dolne).
Beziehung und Konflikte
Der Einfall der Mongolen in Polen und Schlesien 1241 trafen Klein Öls und die Ordensbrüder der Region besonders stark. Der französische Provinzmeister Ponce d‘Aubon berichtet seinem König Louis IX., dass in der Schlacht von Liegnitz am 9. April 1241 drei Ritter, zwei Servienten, sechs sonstige Brüder und 500 weitere christliche Kämpfer (darunter auch der Herzog selbst), ihr Leben verloren haben. Städte und Befestigungen des Ordens in Polen, Böhmen und Mähren seien zerstört worden.
Erhebliche Beeinträchtigung der Region brachte auch der jahrelange, als „Großer Kirchenstreit“ in die Geschichte eingegangene Konflikt zwischen Bischof Thomas II. von Breslau und Heinrich IV. von Schlesien, der sich am Besitz von Dutzenden Dörfern entzündet hatte. Zu Beginn der 1280er Jahre wurden die Anhänger des Bischofs aus Pfarreien und Klöstern vertrieben, woraufhin Thomas II. Heinrich exkommunizierte und das Land mit Interdikt belegte. Heinrich wiederum appellierte an den Papst und die ihm getreuen Minoritenkonvente erklärten wiederum den Bischof für exkommuniziert. In diesem Wirrwar richteten die Templer von Klein Öls gemeinsam mit anderen Geistlichen am 18. Mai 1284 einen Brief an Thomas II., in dem sie ihre Loyalität bekunden, sichtlich aber auch bemüht sind, sich in keine rechtlichen Fallstricke zu begeben. Die Unterzeichner verpflichten sich, das Kirchengut nach Kräften zu bewahren und zu schützen (ed. Stenzel, S. 84-87).
1314 wurde die Komturei mit ihren Besitzungen gemäß päpstlichen Beschluss von den Johannitern übernommen.
Komture (nach Irgang)
~1251 Hermann
~1288 H. Parvus
~1308 Ianusius
Siegel (nach Irgang)
1308: Dreieckiger Schild mit Balkenkreuz und Umschrift +S CVRIE DE OLISNIZ
Quellen
- H. Lüpke/W. Irgang, Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens, Köln / Wien 1987, Urkunden Nr. 2, 3, 46, 65, 81, 85.
- O. Holder-Egger (Hg.), Ex historiae regum Franciae continuation Parisiensi, S. 104f, in: MGH SS 26 (Brief über den Mongoleneinfall): URL.
- G. A. Stenzel (Hg.), Urkunden zur Geschichte des Bisthums Breslau im Mittelalter, Breslau 1845, S. 84-87: URL.
Sekundärliteratur
- G. Lehmann / Ch. Patzner, Die Templer im Osten Deutschlands, Erfurt 2005, S. 34.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 156-158, URL.
Knappen
Knappen werden bereits in der ersten Regelfassung erwähnt („armiger“ §30, ed. Schnürer, 142). Laut der 1165 entstandenen Erweiterung der Regel, den Retrais, stand es im Ermessen des Meisters, ob einem Ritterbruder ein zweiter Knappe (frz. „escurier“) als Unterstützer gestattet werden kann (§138, ed. CURZON, 109). Jeder Amtsträger im Orden hatte gemäß seinem Rang und Zuständigkeiten Anrecht auf eine vorgeschriebene Zahl an Knappen. Viele Knappen waren auch im Tross und bei den Pferden beschäftigt (§175 u. 176, ed. CURZON) 130ff.)
Knappen, welche auf Zeit dienten (“a la charité“), besaßen den gleichen Stellenwert wie temporär diesenen Ritter und Kapläne. Sie sollen besonders rücksichtsvoll behandelt und keinesfalls geschlagen werden (§31, ed. SCHNÜRER, 142 / §51, ed. CURSZON und §67, ed CURSZON, 66). Die durften keine weißen Mäntel tragen (§68, ed. CURZON, 67).
Ein Knappe ist im eigentlichen Sinne („vahlet gentil home“, ein in die Ausbildung bei einem Ritter gegebener Adelssohn) stand nur dem Meister zu (§77 der Stauts hierarchiques, ed. CURZON, 75) und war ausdrücklich kein Ordensmitglied. Im entsprechenden Paragraphen ist auch vermekt, dass der Meister ihn in seltenen Gegebenheiten zum Ritterbruder ernennen konnte („daire frere chevalier“), wenn er es für angebracht hielt. Dabei ist nicht belegt, ob die „Erhebung“ eine zeremoniellen Ritterschlag beinhaltete.
Aus den spansichen Ordensprovinzen Aragon/Katalonien sind Fälle überliefert, in denen Adlige ihre Söhne den Templern zur Erziehung übergaben. Dies geschah oft, wenn die Eltern sich dem Orden als Donaten anschlossen. Ein späterer Ordenseintritt dieser Jungen war nicht Bedingung. Urkunden aus anderen Provinzen beweisen allerdings, dass eine Oblatur durchaus vorkam, wenn auch sehr selten.
Anke Napp
Quellen
- H. de CURZON, La régle du Temple, Paris 1886.
- G. SCHNÜRER, Die ursprüngliche Templerregel, Freiburg 1903.
Sekundärlitertaur
- A. FOREY, The Templars in Corona de Aragón, London 1973, S. 284f.
-
E. MAGNOU, Oblature, classe chevaleresque et servage dans les maisons méridionales du Temple au XIIe siècle, in: Annales du Midi 73 (1961), 389-90.
-
C. VOGEL, Das Recht der Templer: ausgewählte des Templerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Statutenhandschriften aus Paris, Rom, Baltimore und Barcelona, Münster 2007, S. 187.
Koblenz
Koblenz, Rheinland-Pfalz gehört zu den ältesten Städten Deutschlands. Im 19.Jahrhundert (Klein, 1831) existierte eine Sage, nach der am damaligen Ort desFrauenklosters Besselich sich früher ein Templerhaus befunden haben soll (Klein,S. 149).Auf Grund von durchgeführten Recherchen konnte herausgearbeitet werden,dass es sich bei der erwähnten Sage um die „Weiße Frau in Besselich“ handelt.Diese wurde von Christian von Stramberg in seinem Werk:„Denkwürdiger und nützlicher Rheinischer Antiquarius, welcher die wichtigstenund angenehmsten geographischen, historischen und politischen Merk-würdigkeiten des ganzen Rheinstroms, von seinem Ausflusse in das Meer bis zuseinem Ursprunge darstellt“, Koblenz, Hergt 1845 - 1871, 4 Abteilungen, 39Bände und Handweiser in 40 Bänden, hier Abteilung 3, Bd. 1, S. 4-9dokumentiert.Pflugk- Harttung (1899) weist aufgrund einer päpstlichen Urkunde aus dem Jahr1216 ein Johanniterhaus in Koblenz nach und hält dieses für den faktischenUrsprung der Templersage.Das Klostergut Besselich existiert heute noch als Gaststätte und Tagungs-bzw. Seminarort. Jedoch ist hier von einer Templersage, auf Anfrage des Autorshin, nichts bekannt.
Artikel von F. Sengstock, bearb. v. A. Napp
Literatur- bzw. Quellennachweise:
- Klein, Johann August: Das Moseltal zwischen Koblenz und Zell, Koblenz 1831
- Pflugk-Harttung, Julius von: Die Anfänge des Johanniter- Ordens in Deutschland, Berlin 1899
- Schüpferling, Michael: Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Dissertation philos. Fakultät der Universität Freiburg in der Schweiz Bamberg 1915, S. 77
Koeln (Besitz/Niederlassung, zu Breisig)
Köln ist eine alte Metropole und Erzbischofssitz im heutigen Bundesland Nordrhein- Westfalen.
In der Stadt gab es zwei Häuser, die zur Komturei Niederbreisig (=Breisig) gehörten. Bohn (2002) hält den Ankauf einer Immobilie in Köln durch den Templerorden bereits im Jahr 1237 für möglich, entsprechende Urkunden fehlen jedoch. Die Kölner Schreinsbücher, mittelalterliche Grundbücher, informieren, dass das „alte“ Templerhaus einem Waldemannus gehörte, bevor es an den Orden gelangte. Im Jahr 1252 erscheint das Gebäude unter der Bezeichnung „Templum“, 1290 als „das Haus zum alten Tempel“. Die Niederlassung/der Besitz lag in der Trankgasse im Stadtzentrum in Domnähe. Aus dem Jahr 1237 belegt eine Urkunde den Ankauf eines weiteren Hauses durch den Komtur von Breisig. Es befand sich ebenfalls in der „Dransgassim“ (Trankgasse). Noch 1330 trägt dieses Gebäude die Bezeichnung „novum templum“. Ob in den Häusern Templerbrüder wohnten, oder es sich um verpachtete Immobilien handelte, geht aus den Grundbucheintragungen nicht hervor.
1291 sahen sich die Templer gezwungen, ihr „altes“ Haus in Erbleihe zu geben, und 1304 verkauften sie den Besitz endgültig. Das „neue“ Haus ging nach Aufhebung des Templerordens an die Johanniter über, die es am 17. September 1330 an das Domkapitel zu Köln für 330 Mark veräußerten.
Das sogenannte „Tempelhaus“ an der Rheingasse, das von einem Stahlstich Mitte des 19. Jahrhunderts prominent in Szene gesetzt wurde, hat mit dem Orden nichts zu tun. Das mittelalterliche Giebelhaus war im Besitz einer Kaufmannsfamilie.
Quellen:
- H. Keussen, Topographie der Stadt Köln im Mittelalter, 2 Bde., Bonn 1910, Bd. II, S. 159 und 161.
Sekundärliteratur:
- Th. Bohn, Gräfin Mechthild von Sayn - eine Studie zur rhein.Geschichte und Kultur (Dissertation 1996), Rheinisches Archiv, Köln 2002, S. 61f.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 79f.
- E. Weyden, Das Haus Overstolz zur Rheingasse, genannt Tempelhaus: historische Skizze und Beschreibung seiner innere Ausschmückung, Köln 1842, S. 18.
Komtur
Komtur war die Bezeichnung für ein Ordensmitglied, welches die Verantwortung für eine Niederlassung im Rang einer Komturei und die damit in Verbindung stehenden Besitzungen übertragen bekommen hatte. Für Hauskomture sind die Bezeichnungen preceptor und comandator, aber auch magister belegt. Der Komtur des bedeutenden Ordenshauses von Piacenza wird sogar einmal granmagister genannt.
Sowohl Ritter als auch Servienten konnten dieses Amt bekleiden. Seine Hauptaufgabe bestand in der Bewirtschaftung des anvertrauten Hauses mit seinen Besitztümern und die Leitung des monastischen Lebens der Brüder dort. Der Komtur hatte den Vorsitz über das Hauskapitel, auf dem z. B. die Strafen für diverse Verfehlungen festgelegt wurden.
Meist fand die Ernennung zum Komtur während eines Provinzialkapitels der jeweiligen Ordensprovinz statt, aber in Ausnahmefällen konnten Komture auch außerhalb des Kapitels ernannt, versetzt oder abgesetzt werden, zum Beispiel durch den Meister Anders als im Deutschen Orden, wo die Ämter jährlich zur Verfügung gestellt werden mussten, gab es bei den Templern eine solche Vorschrift nicht. Zwar fanden selten Ernennungen auf Lebenszeit statt, doch hatten manche Brüder den Komtursposten über viele Jahre inne. Ein Komtur konnte auch die Gewalt über mehrere Häuser ausüben, entweder, weil diese seinem Haus jurisdiktionell unterstanden oder dort eine Vakanz herrschte. Der Komtursposten war keine Karrierestufe für noch höhere Ämter. Ehemalige Komture konnten sich durchaus auf einfachen Posten eines Hauses wiederfinden und dies nicht als Bestrafung. Ehemalige Provinzmeister tauchen in Quellen später als Hauskomture auf. Manche Komtureien wurden offenbar auch über einige Jahre vakant gelassen, da die Einkünfte aus diesen dann dem Provinzmeister zufielen.
Die Regel legt in ihrer französischen Erweiterung, den Retrais, festunter § 132–135 fest, dass ein Hauskomtur vier Pferde zu seiner Nutzung haben soll, sowie zwei Knappen zu deren Pflege und sonstiger Unterstützung. Genau vorgeschrieben ist, wieviel Geld ein Hauskomtur anderen Amtsträgern geben darf, und wieviel sie einem anderen Bruder der Komturei anvertrauen dürfen. Neue Gebäude zu errichten, sei es aus Fachwerk oder Stein, war einem Komtur ohne vorherige Erlaubnis des Meisters bzw. des Provinzmeisters nicht erlaubt; er durfte jedoch Reparaturen bestehender Gebäude veranlassen. (§ 132-135, ed. Curzon 106ff).
Anke Napp
Quelle
- H. de Curzon, La règle du Temple, Paris 1886, URL
Sekundärliteratur
- E. Bellomo, The Templar Order in North-West Italy, Leiden/Boston 2008, S. 111ff.
- A. J. Forey, The Templars in the Corona of Aragon, London 1973, S. 262-269.
Komturei
Komturei (preceptoria, domus, maison) wird ein entsprechend bedeutendes Verwaltungszentrum bei Ritterorden genannt. Sie ist der Sitz eines Komturs. Einer Komturei können mehrere Ordenshäuser zugeordnet sein, darüber hinaus Kirchen mit Pfarr-Rechten, Mühlen, Weinberge, Wasserrechte, Weiderechte und weiteres Landeigentum nebst Leibeigenen, Pächtern und auch Sklaven.
Die Grundlage einer Komturei wurde meist mit einer Schenkung gelegt, die auch bereits bestehende Gebäude und Kapellen beinhalten konnte. Mit weiteren Schenkungen, Ankäufen und gegebenenfalls dem Tausch von ungünstig gelegenen Besitzungen gegen nahe der Niederlassung gelegene Immobilien wurden die Einkünfte einer Komturei konsolidiert.
Vielfach lagen sie nahe bei Städten (außerhalb der Stadtmauer), an Handels- oder Wasserwegen und Pilgerstraßen. Die Verkehrswege wurden genutzt, erwirtschaftete Güter und Gelder – die schuldigen Responsorien – in die Zentren der Provinzen und von dort zum Hauptsitz des Ordens weiter zu leiten, wo sie für den Unterhalt im Heiligen Land verwendet wurden. In den italienischen Provinzen gehörten den Templern oft Hospize, die der Beherbergung von Pilgern dienten.
Die Komtureien in Europa (mit Ausnahme von Spanien) waren selten regelrechte Burgen, sondern ähnelten eher ummauerten Landgütern bzw. städtischen Häusern. Waren die baulichen Gegebenheiten vorhanden, gruppierten sich die Gebäude um einen Hof. Ställe, Schmiede, Taubenturm und andere Wirtschaftsgebäude gehörten ebenso zur Komturei wie eine Kapelle und natürlich ein Haus mit Speisesaal und Schlafsaal für die Brüder. Handelte es sich um eine große Komturei mit vielen Brüdern, gab es auch einen Kapitelsaal, wo die Gemeinschaft das monastische Leben regelte und zum Beispiel Strafen für Verfehlungen ausgesprochen wurden. Auf den Friedhöfen des Ordens konnten auch Wohltäter und Mitglieder der entsprechenden Pfarreien bestattet werden, wenn die Kirche dem Orden unterstand. Gerade das Begräbnisrecht und die bei Beerdigungen ja fälligen Zahlungen an den Eigentümer des Friedhofs führten oft zu Streit mit anderen religiösen Einrichtungen.
Mit Beginn des Prozesses gegen den Orden wurden die Immobilien und beweglichen Güter der Niederlassungen inventarisiert. Die erhaltenen Inventare geben wertvolle Hinweise auf die Ausstattung und zeigen zum Beispiel, dass sich – entgegen späterer Mythen - keine größere Menge an Waffen in den Häusern befand. Die Prozessakten zeigen, dass oft Dienende Brüder (Servienten) die Komtureien in Europa leiteten. In den bedeutenderen Komtureien lebten zehn bis zwanzig Brüder; von der Personalstärke großer Mönchsabteien war man weit entfernt. Neben den Ordensbrüdern selbst wohnten auch Donati und auf Zeit Dienende im Areal der Komturei.
Da die meisten Templerniederlassungen nach dem Prozess an den Johanniterorden gingen, wurden die Gebäude der Komtureien in den folgenden Jahrhunderten oft um- oder auch neu gebaut. Die heute noch erhaltenen architektonischen Reste betreffen oft nur die – meist ebenfalls nicht mehr im Originalzustand erhaltene – Kapelle.
Quellen
M. Barber/K. Bate, The Templars. Selected sources translated and annotated, Manchester/New York 2002, S. 161-200 mit Urkundenbeispielen.
Sekundärliteratur
M. Barber, Die Templer. Geschichte und Mythos, Berlin 2005, S. 227-231.
J. Burgtorf, The Trial Inventories of the Templars' Houses in France: Select Aspects, in: H. Nicholson, P. F. Crawford, J. Burgtorf (Hg.), The Debate on the Trial of the Templars (1307–1314), London 2010, S. 105-116.
M. Miguet, La Commanderie, cadre de vie et architecture, in: A. Baudin/G. Brunel/N. Dohrmann, Templiers. De Jérusalem aux commanderies de Champagne (Ausstellungskatalog), Paris/Troyes 2012, S. 110-115.
Kreuz
In Quellen und Ikonographie herrscht bisweilen Unklarheit über die Form des Templerkreuzes, und einige Neo-Templerorganisationen oder folkloristische Vereinigungen bedienen sich eines eindeutigen, wenn auch rot gefärbten, Malteser-, bzw. Johanniterkreuzes. Das Kreuz, welches den Ordensbrüdern durch den Papst verliehen wurde und auf dem Habit zu tragen war, war vermutlich ein einfaches gleicharmiges Balkenkreuz. Zahlreiche mittelalterliche Darstellungen von Templern auf Grabplatten oder in Handschriften zeigen dies. Manchmal hat das Balkenkreuz noch kleine Querbalken an den vier Enden, so dass es dem kantigen Tatzenkreuz der Christusritter ähnelt, die im 14. Jahrhundert aus dem Templerorden hervorgingen, oder ist zu einem geschwungenen Tatzenkreuz gestaltet. Entsprechende künstlerische Gestaltungsabsichten des jeweiligen Miniaturisten können nicht außer Acht gelassen werden. Das Kreuz des Deutschen Ordens entwickelte sich ebenfalls aus dem Abzeichen der Templer. Auch hier zeigen jedoch die frühesten Darstellungen nur ein einfaches Balkenkreuz (mit kleinen Querbalken an den Enden). Das deutlicher ausgeformte geschwungene Tatzenkreuz, aus dem sich die militärische Auszeichnung des 'Eisernen Kreuzes' entwickelte, ist erst aus späterer Zeit überliefert.
Moderne Neutemplerorganisationen tragen verschiedene Kreuzformen, einige auch ein rotes achtspitziges (Johanniter-)kreuz, das historisch bei den Templern nie nachweisbar ist, und auch bei den Johannitern erst in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Da das Templerkreuz die einfachste christliche Kreuzform darstellte, ist es mäßig, auf mittelalterlichen Gebäuden oder Steinen befindliche Kreuze als „Templerkreuze“ zu identifizieren. Nichts mit den Templern zu tun haben beispielsweise die roten Weihekreuze an den Wänden der Kirche.
Anke Napp
Sekundärliteratur
Cilli, Oronzo: I Templari di Barletta, Barletta 2002.
Napp, A.: Vom Ketzerprozess zur Metaverschwörung. Die Mythen um den Templerorden, Baden-Baden 2020.
Oursel, R.: La chapelle des Templiers de Fontenotte, in: Archeologia 11 (Juli-August 1966), S. 72-76.
(Update in Progress)
Kreuzfahrerstaaten (=“Outremer“/“Syria“/“Heiliges Land“)
Nach dem erfolgreichen Ersten Kreuzzug wurden vier Staaten im Vorderen Orient gegründet: das Königreich Jerusalem mit den wichtigen Stätten christlicher Heilsgeschichte (auf dem Gebiet des heutigen Israel und der Autonomen Palästinensergebiete), die Grafschaft Tripolis (auf dem Gebiet des heutigen Libanon und Syrien), das Fürstentum Antiochia (auf dem Gebiet des heutigen Syrien und der Türkei) und die Grafschaft Edessa (auf dem Gebiet des heutigen Syrien und der Türkei). Letztere fiel bereits 1144 wieder unter muslimische Herrschaft. Im Laufe des 12. Und 13. Jahrhunderts gingen die Gebiete der Kreuzfahrerstaaten nach und nach wieder an die muslimischen Herrscher von Damaskus und Kairo verloren, bis nur noch einige Stadtstaaten an der Küste verblieben. 1244 fiel Jerusalem dauerhaft in muslimische Hand, 1291, die letzte Bastion, die Stadt Akkon.
Für die Region wurden im Mittelalter – neben den korrekten Denominationen der einzelnen Herrschaften - verschiedene Bezeichnungen benutzt: „Heiliges Land“, „Outremer“ (=Übersee) oder auch „Syria“. Im christlichen Kontext blieb die Bezeichnung „Heiliges Land“ jenseits der Änderungen auf politischer Ebene bis heute gebräuchlich. Der Begriff „Kreuzfahrerstaat“ ist modernen Ursprungs.
Die Templer unterteilten die Region nicht in Provinzen – Provinzen gab es nur im Abendland. Die Ordensregel sah aber einen Komtur des Königreichs Jerusalem vor (§ 110f, ed. Curzon, S. 94f), sowie Komture für „das Land Antiochien“ und „das Land Tripolis“ (§ 125f, ed. Curzon, S. 102f). Der Orden nahm seinen Anfang in Jerusalem. Nach dem Verlust der Heiligen Stadt wurde der Hauptsitz nach Akkon verlegt, nach dem Verlust Akkons nach Zypern.
Quelle
- H. de Curzon, La règle du Temple, Paris 1886.
Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen (Kreuzzugsdichtung)
Das deutschsprachige Gedicht (8176 Verse) entstand Anfang des 14. Jahrhunderts, aber wohl noch vor dem Beginn des Prozesses gegen den Templerorden. Cieslik (1990) datiert anhand inhaltlicher Hinweise die Abfassung auf wenige Monate im Jahr 1301. Das Gedicht ist nur in einer einzigen Handschrift erhalten. Der nicht namentlich bekannte Verfasser war vermutlich ein Geistlicher aus dem böhmisch-schlesischen Land. Wie er selbst angibt, verfasste er sein Werk im Auftrag von „Herzog Polke“ – wohl Bolko I. von Schweidnitz-Jauer. Als Grundlage nutzte der Autor sowohl mündliche Überlieferungen, als auch lateinische Kreuzzugschroniken.
Die Kreuzfahrt vermengt Ereignisse mehrerer historischer Orientfahrten und Personen: den Kreuzzug des Thüringer Landgrafen Ludwig III. (um 1190), und den Kreuzzug Ludwigs IV. an der Seite Kaiser Friedrichs II. 1227. Zu Beginn der Erzählung gibt der Autor einen Rückblick auf die Ereignisse des Ersten Kreuzzuges. Im Zentrum stehen die kämpferischen Heldentaten einzelner deutscher Streiter, insbesondere die des Protagonisten Ludwigs des Frommen, die sogar von seinen Gegnern bewundert werden.
Die Templer („tempelbrûder/tempelherren/tempelêre/temploise“)werden im Gedicht in einem positiven Licht gezeigt. Sie unterstützen gemeinsam mit dem Deutschen Orden und den Johannitern den Protagonisten in der Schlacht um Akkon 1190 (Vers 1659ff) und treten als militärische Berater (Vers 1595ff) auf. Die drei Ritterorden sind – anachronistisch, da der Deutsche Orden noch nicht in dieser Form existierte - stets zusammen genannt und agieren gemeinsam. Meister des Deutschen Ordens ist Konrad von Thüringen (Vers 3565), eine historische Gestalt, allerdings aus dem 13. Jahrhundert. Der Ordensmeister der Templer trägt den Namen Walther von Spelten, offenbar ein fiktiver Charakter (Vers 3860ff). Er wird als Freund des Landgrafen Ludwig und des Kaisers Friedrich I. dargestellt. Er spricht die „heidnische Sprache“ (Vers 5243) und ist ein von den Fürsten geschätzter Ratgeber und Unterhändler mit den Sarazenen. Nach dem Tod des Landgrafen berichtet Meister Walther dem Kaiser von den Heldentaten und Ludwigs und regt an, ihm ein steinernes Denkmal zu setzen. Der Kaiser beauftragt den Templermeister stattdessen, die Ereignisse schriftlich festzuhalten (Vers 3660-3716).
Anke Napp
Quellen
- Originalhandschrift: Wien, ÖNB, Cod. 2737
- Die Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen, ed. H. Naumann, in: MGH Deutsche Chroniken 4,2, Berlin 1923, S. 179-308: URL.
Sekundärliteratur:
- K. Cieslik, Landgraf Ludwigs Kreuzfahrt. Höfischer Roman oder Historie? In: Jahrbuch der Oswald von Wolkenstein-Gesellschaft 6 (1990/91), S. 59-66: URL.
- K. Kinzel / R. Röhricht, Das Gedicht von des Landgrafen Ludwig Kreuzfahrt, in: Zeitschrift für deutsche Philologie 8 (1877), S. 379-446: URL.
- H. Nicholson, Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 80-82.
Krieg von St. Sabas
Der sogenannte "Krieg von St. Sabas" war eine Auseinandersetzung zwischen den italienischen Handelsstädten Genua und Venedig und ihren jeweiligen Niederlassungen in Akkon um die strategisch bedeutsam gelegene Abtei St. Sabas in der Stadt, die sich zu einem offenen Bürgerkrieg entwickelte. Die Templer versuchten zunächst gemeinsam mit den Johannitern zu vermitteln, allerdings ohne Erfolg. In der Folgezeit stellten sich die Johanniter auf die Seite Genuas, während die Templer und der Deutsche Orden mit den Venetianern und Pisanern symphatisierte. Im Frühjar 1258 kam es zu einem Angriff der genuesischen Flotte und ihrer Verbündeten Philipp von Montfort und den Johannitern auf den Hafen und die Stadt Akkon selbst. Die Templer versammelten sich daraufhin bewaffnet im Quartier ihrer Verbündeten, der Pisaner und Venezianer. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen unter Einsatz von Belagerungsmaschinen zwischen den christlichen Truppen und den beiden Ritterorden. Erst im Oktober 1258 konnte ein Frieden ausgehandelt werden. Die Genuesen verließen daraufhin die Stadt und verlegten ihre Hauptvertretung nach Tyrus.
Anke Napp
Quellen des Artikels und weiterführende Literatur:
- Riley-Smith, Jonathan: The crusades. A history. 2. Auflage London u. a. 2005
- Sarnowsky, Jürgen: Die Ritterorden und der Krieg von St. Sabas, in: Czaja, Roman (Hg.): Colloquia Torunensia XVII (2012), Torún 2012, S. 69-80.
Kritik
Es gab verschiedene Kritikpunkte gegen die Ritterorden im allgemeinen. Die häufigsten Klagen betreffen Habgier und Stolz. Der Hintergrund dieser Kritiken lag sehr oft in den fiskalischen Privilegien und der Exemtion aller aus der Kirchenreform hervorgegangenen Orden, unter denen auch die Templer waren. Durch mehrere so privilegierte Orden, die allein dem Papst verantwortlich waren in ihren Diözesen, gingen den Bischöfen Kontrolle und große Einkünfte verloren. Aber es ist auch wahr, daß einige Mitglieder des Templerordens ihre Privilegien ein wenig zu sehr ausnutzten, vertrauend auf den Schutz des Papstes, der sie auch vor einer durch den Bischof ausgesprochenen Exkommunikation bewahrte. Beeinflusst von Problemen dieser Art sind zum Beispiel die Berichte von Wilhelm von Tyrus und Matthäus von Paris.
Ein anderer Kritikpunkt war, daß die Ritterorden nicht ihre Rolle als Verteidiger des Heiligen Landes erfüllten. Man findet sogar die Beschuldigung des Verrates, mehreremale ausgesprochen von Wilhelm von Tyrus und Matthäus von Paris. Abgesehen von den Erzählungen, die der Autor selbst als "legendär" qualifiziert, kann man hinter diesen Anschuldigungen oft ein Mißverständnis der Situation im Heiligen Land entdecken. Sehr selten ist im Gegenzug die fundamentale Kritik an der Berufung eines Ritterordens überhaupt. Diese findet man bei Isaac de l'Etoile, einem englischen Zisterziensermönch.
Anke Napp
Quellen des Artikels und weiterführende Literatur:
- Krämer, Thomas: Dämonen, Prälaten und gottlose Menschen: Konflikte und ihre Beilegung im Umfeld der geistlichen Ritterorden, in: Vita regularis: Ordnungen und Deutungen religiösen Lebens im Mittelalter, Abhandlungen 64, Berlin 2015.
- Menache, S.: A Clash of Expectations: Self-Image versus the Image of the Knights Templar in Medieval Narrative Sources, in: Selbstbild und Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden, hrsg. v. Czaja, R., Sarnowsky, J. (Acta Torunensia Bd. XIII), Torun 2005, S. 47-58.
Kroatien
Das mittelalterliche Königreich Kroatien befand sich seit 1102 bis in die Neuzeit in Personalunion mit dem Königreich Ungarn. Dalmatien, Istrien und Slawonien gehörten zur Templerprovinz Ungarn.
Territorium
Die Küstenregion des heutigen Kroatien besaß besondere Bedeutung im Handel mit Italien und als Umschlagplatz für den Lebensmittelexport in die Kreuzfahrerstaaten und als Durchgangsregion für die Heilig-Land-Pilger. Der Orden hatte seit 1165 eine Niederlassung in Vrana, einem ehemaliges Benediktinerkloster, in dem es auch ein Hospital für Pilger gab. Die Komturei entwickelte sich zum Zentrum der Provinz. 1183 erhielten die Templer die Hafenstadt Senj und weitere umfangreiche Ländereien. 1217 übertrug König Andreas II. auf dem Weg ins Heilige Land den Templern die strategisch bedeutsame Burg Clissa (Klis), die der Orden allerdings bald gegen die Stadt Sebenico (Šibenik) tauschte. Nachrichten über die Templer in Kroatien gibt neben Urkunden die in der ersten Hälfte verfasste Chronica Salonitana des Thomas, Erzdiakon an der Kathedrale von Split. Das zentrale Geschichtswerk für die mittelalterliche Geschichte Kroatiens ist in mehreren Handschriften überliefert, von denen die älteste aus der Lebenszeit des Autors stammt.
Beziehungen und Konflikte
Die ungarischen Könige, sowohl aus der Dynastie der Árpáden, als auch ab Ende des 13. Jahrhunderts der Anjou, privilegierten und beschenkten den Templerorden und nutzten seine Würdenträger in diplomatischen Diensten. In Vrana war ab Anfang des 13. Jahrhunderts der ungarische Kronschatz deponiert. Die Chronica Salonitana berichtet von der Aushebung einer größeren Summe durch den Erzbischof Bernard von Split im Krieg zwischen Zara und Venedig (ed. KARBIĆ, S. 149).
Erhebliche Konflikte gab es mit der Stadtkommune von Senj. Auch die Nachbarstädte Zara und Arbe fühlten sich in ihrer Handelstätigkeit beschränkt und schlossen sich schließlich gegen die Templer und ihre Leute von Senj zusammen. Möglicherweise aufgrund dieser Auseinandersetzungen entzog der König dem Orden die Herrschaft über Senj in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die Templer wurden 1269 mit einer hohen Geldsumme und Immobilien andernorts entschädigt. Auch im Fall der Burg Klis scheint es intensive Bestrebungen der Nachbarstadt Split gegeben zu haben, sich des Ordens zu entledigen. Erzdiakon Thomas äußerst sich entrüstet: „Spalatensibus autem, quibus plerumque solent utilia displicere et inutilia complacere, verti cepit in tedium quietis pacisque bonum (Die Spliter, denen die nützlichen Dinge zu missfallen und die unnützen Dinge zu gefallen pflegen)“ hatten diverse Verleumdungen gegen die Templer in Umlauf gebracht und sie auf vielerlei Weise belästigt, um sie aus dem Besitz der Burg zu vertreiben (ed. KARBIĆ, S. 194).
Anke Napp
Quellen
- Thomae archidiaconis Spalatensis Historia Salonitanorum atque Spalatinorum pontificum. Archdeacon Thomas of Split. History of the bishops of Salona and Split, ed., transl. and annotated by D. Karbić / M. Matijević Sokol / J. R. Sweeney, Budapest – New York 2006, Cap. XXIV, Cap. XXV, Cap. XXX, S. 149, 156, 159f, 194.
Sekundärliteratur
- G. Ferrari-Cupilli. I Templari e gli Ospitalieri in Dalmazia, in: G. Ferrari-Cupilli (Hg.), Dalmazia in Scritti storici e letterari, Zara 1889, S. 171-196.
- V. Ricci, Gli Ordini religiosi-militari e i porti pugliesi, in: Gli Ordini religioso-militari e i porti pugliesi / Military Orders and Apulian harbours Atti del XXXI Convegno di Ricerche Templari, Bologna 12 ottobre 2013, S. 49-106, hier S. 87.
- V. Ricci, Insediamenti templari sulla costa adriatica orientale e relazioni con il versante Adriatico occidentale, in: Radovi - Zavod za hrvatsku povijest Bd. 49, Zagreb 2017, S. 79-125.
Kron (Komturei, Polen)
Kron / Cron (ab 1772 Deutsch Krone) trägt heute die polnische Bezeichnung Walcz und ist eine Kleinstadt in der Woiwodschaft Westpommern. Wo in der Stadt sich die Niederlassung befand, konnte bisher archäologisch nicht geklärt werden.
Herzog Przrmysl I. von Großpolen bestätigte am 13.04.1249 dem Templerorden die Schenkung des Dorfes "Kron" durch die Witwe des Grafen Peter von Lank und deren Enkel Hozemir und Petreko. Am 25.08.1251 schloß Bischof Boguphal von Posen mit den Templern einen Zehnt-vertrag für deren Besitzungen in seiner Diözese. Unter den benannten Orten ist auch "Cron", welches jedoch nur als Templergut bezeichnet wird. Spätestens 1291 war Kron Komturei, wie aus einer Urkunde vom 13.11.1291 ersichtlich wird. Innerhalb dieser Urkunde wird ein Bruder Albertus Niger vom Hof Krone ("...curie in Crona...") als siegelführender Zeuge bzw. Magister genannt.
Anke Napp
Quellen des Artikels und weiterführende Literatur:
- Irgang, Winfried: Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens, Köln / Wien 1987, S. 34, Nr. 32, S. 39, Nr. 38, S. 67f, Nr. 70.
- Lehmann, Gunther & Patzner, Christian: Die Templer im Osten Deutschlands, Erfurt 2005, S. 76, 88f.
- Schüpferling, Michael: Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915 Seite 153 - 154.