M
- Mähren
- Magdeburg (Komturei, Deutschland)
- Magister Passagium
- Mailand (=Milano, Komturei, Italien)
- Mainz (Komturei, Deutschland)
- Makhairas, Leontios (Chronist)
- Maldoim (=Rubea Cisterna / La Cisterne Rouge)
- Mallorca
- Manfredonia (Komturei (?), Italien)
- Map, Walter (Chronist)
- Marseille (Komturei, Frankreich)
- Mas-Dieu (=Masdéu, Komturei, Frankreich)
- Matthäus von Paris
- Meister
- Meinigen
- Mesnil-saint-Loup (Komturei, Frankreich)
- Metz (Komturei, Frankreich)
- Michael der Syrer (Chronist)
- Militia Templi (Neotemplergemeinschaft)
- "Milites Templi"
- Miravet (Komturei, Spanien)
- Molay, Jacques de (M)
- Mondoví (Komturei, Italien)
- Montaigu, Pierre de (M)
- Montbard, Andre de (M)
- Montfort, Jean de (Heiliger ?)
- Montgisard (Schlacht)
- Montjoy, Orden von
- Montricoux (Komturei, Frankreich)
- Montsaunes (Komturei, Frankreich)
- Monzón (=Montsó, Komturei, Spanien)
- Moritzbrunn (=Moosbrunn, Komturei, Deutschland)
- Mücheln (Komturei, Deutschland)
- Mühlen (Komturei, Deutschland)
- Murello (Komturei, Italien)
Mähren
s. Tschechien
Magdeburg (Komturei, Deutschland)
In einer Urkunde vom 31. Dezember 1262 anlässlich des Güterausgleiches zwischen der Komturei der Quartschen mit den Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg wird ein Bruder „Goswin von Magdeburg“ als Zeuge benannt. Die Bezeichnung könnte auf ein bereits bestehendes Ordenshaus in der Stadt verweisen, aber auch allgemein die Herkunft des Bruders anzeigen.
Die erste sichere Erwähnung einer Templerniederlassung Komturei („Curia dominorum templariorum“) in Magdeburg findet sich erst in einer Urkunde vom 23. Juni 1304. Mit dieser überlassen Heinrich und Friedrich von Alvensleben zu Erxleben, dem Templerorden den Zins von acht Hufen in Klein-Rodensleben. Anlass der Schenkung war möglicherweise die bevorstehende Aufnahme Gebhards, eines Sohnes Friedrichs von Alvenslebens, in den Templerorden. Ein Gebhard von Alvensleben taucht in einem Totengedächtnis von 1306 als Angehöriger des Ordens auf.
Hoffmann (1845) gibt als Standort des Tempelhofes in Magdeburg die Prälatenstraße 35 an. Dort befand sich bis ins 18. Jahrhundert die Niederlassung der Johanniter, der sogenannte Kreuzhof mit Kapelle. Ob die Immobilie identisch ist mit der „curia“ der Templer, ist nicht nachgewiesen. Eine (weitere) Niederlassung der Templer soll sich in der Johannisbergstrasse Nr. 03 befunden haben.
Die Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium berichtet, dass Erzbischof Burchard III. von Magdeburg 1308 im Zuge des Prozesses die Templer der vier Komtureien des Erzstifts verhaften ließ. Laut eines Papstbriefes von 1312 waren jedoch zahlreiche Templer der Verhaftung entkommen und hatten sich auf der Burg Beyernaumburg verschanzt. Am 19. November 1308 wurde ein Vertrag zwischen den Templern und dem Erzbischof von Magdeburg ausgehandelt, der diesen Templern Sicherheit gewähren sollte. Die Urkunde benennt neben dem Provinzmeister mehrere Ordensbrüder, doch keiner von ihnen ist explizit als Komtur einer bestimmten Niederlassung angeführt.
Frank Sengstock / Anke Napp
Quellen
- Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium, W. Schum (Hg.) in MGH SS 14, Hannover 1883, S. 361-374, hier S. 428, URL
- A. F. J. Riedel, Codex diplomaticus Brandenburgensis, I. Hauptteil, Bd. 19, Berlin 1860, Nr. VIII, S. 5f (Urkunde von 1262): URL und Bd. 17 , Nr. XVII, S. 49 8Urkunde von 1304): URL.
- S. W. Wohlbrück, Geschichtliche Nachrichten von dem Geschlecht von Alvensleben und dessen Güter, 3 Bände, Berlin 1819 - 1829, S. 180f: URL.
Sekundärliteratur
- F. W. Hofmann, Geschichte der Stadt Magdeburg, 3 Bde., Magdeburg 1845-1850, Bd. I, S. 224.
- G. Lehmann / Ch. Patzner, Die Templer in Mitteldeutschland, Erfurt 2004, S. 57-60.
- Magdeburger Zeitung: „Der Templerorden in Magdeburg“, Nr. 188 vom 07.04.1929
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 103.
Magister Passagium
Dieses Amt taucht in der Ordensregel noch nicht auf. Urkundlich belegt ist es jedoch seit 1255. Seine Aufgabe war die Koordinierung und Organisation der Schiffstransporte von Personen und Gütern aus den Mittelmeerhäfen in die Kreuzfahrerstaaten. Möglicherweise hatte der Magister Passagium seinen Sitz in Marseille.
Magistri Passagii (nach Ricci):
~ 1254 Guillaume de Gonesse
~ 1260-1274, 1280 Henri de Dôle
~ 1303 Simon de Quinci
~ 1306 Jean de Villamer
Anke Napp
Quellen:
- J. Michelet, Le procès des Templiers, Paris 1851, Bd. 1, S. 564.
Sekundärliteratur:
- V. Ricci, Gli Ordini religiosi-militari e i porti pugliesi, in: Atti del XXXI Convegno di Ricerche Templari, Bologna 12 ottobre 2013, Tuscania 2014, S. 49-106, hier S. 60.
Mailand (=Milano, Komturei, Italien)
Die Templerniederlassung in Mailand wurde 1142 erstmalig urkundlich erwähnt, als in ihren Mauern eine Schenkung für ein Zisterzienserkloster ausgefertigt wurde. Die erste Nennung eines Komturs wird in das Jahr 1149 datiert. Drei weitere Templer, darunter ein Priester, sind namentlich in dieser Urkunde erwähnt, zusätzlich zum übrigen Konvent. Mitte des 12. Jahrhunderts scheint es sich, dem Standort gemäß, bereits um eine gut besetzte Niederlassung zu handeln. Zwei der genannten Brüder stammten aus dem Mailänder Adel.
Das Ordenshaus befand sich außerhalb der Stadtmauern im sogenannten „Brolo di Sant’Ambrogio“, an der Straße nach Rom. In den Urkunden wird es daher auch als „Templum Domini in Brolio“ bezeichnet. Eine Kirche in der Niederlassung wird in einer Urkunde von 1292 erwähnt. Die Kirche war der Heiligen Maria geweiht. Ob die durch den Chronisten Otto Morena im 12. Jahrhundert erwähnte Allerheiligenkirche ein zweites Gotteshaus in Ordensbesitz war oder die Titulatur geändert wurde, ist nicht gesichert.
Zum Besitz der Komturei gehörten Mühlen (zwei davon gelegen am Lambro Grande in Monluè, beide wurden 1215 verpachtet) und Ländereien. Einen Teil des Landes hatten die Templer an die Humiliatenbrüder von Brera verpachtet, wie aus Urkunden von 1227 bzw. 1244 hervorgeht. Im 13. Jahrhundert bemühten sich die Mailänder Templer verstärkt um die Konsolidierung ihres Landbesitzes „ad pontem Transonem“ und tätigten hierzu auch diverse Verkäufe und Tauschgeschäfte. Noch 1302 wurde die Komturei in einem Testament mit Immobilienbesitz bedacht. 1304 tätigte der Komtur mit Bewilligung durch den Provinzmeister und den Ordensmeister einen größeren Tausch an Landbesitz, wobei die neue Immobilie noch nicht vollständig kultiviert war. Hier scheinen Pläne zum Ausbau mit vielleicht nachträglicher Verpachtung bestanden zu haben.
Beziehungen und Konflikte
Otto Morena berichtet, dass Kaiser Friedrich I. Barbarossa während der Belagerung Mailands 1158 bei „der Allerheiligenkirche, die den Templern gehört, im Bezirk Brolio (apud ecclesiam, que dicitur Omnes Sancti, que est ecclesia Templi, et extat ipsa ecclesia in capite brolii iuxta ipsum brolium)“ sein Lager aufgeschlagen habe (MGH SS rer. Germ, nova series 7, S. 53). Diese Angabe wird in den Rebus Gestis Friderici bestätigt: „in solario Templi de Brolo morabatur“ (ed. Muratori 6, Sp. 1180). Auch bei der Belagerung Mailands durch den Kaiser im Jahre 1161 wurde das Lager im Bereich der Komturei aufgeschlagen.
Die Niederlassung scheint im städtischen Gefüge nicht zuletzt wegen ihres karitativen Engagements fest verankert gewesen zu sein. Aus dem 12. Jahrhundert haben jedoch kaum Urkunden überdauert. Mehrere Donaten tauchen im Laufe des 13. Jahrhunderts bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts in Urkunden auf. Im Jahre 1226 wird eine „scola mansionis Templi“ zugehörig erwähnt, die von zwei Dekanen, dem Templerpriester und Komtur Giovanni und einem Laien namens Domenico di Piccorano, verwaltet wurde. Um was für eine Art Institution es sich dabei genau handelte, ist allerdings nicht geklärt.
Über den Verlauf des Prozesses gegen den Orden und seine Mitglieder in Mailand gibt es nur spärliche Nachrichten. Bis zur Veröffentlichung der päpstlichen Bulle Faciens Misericordiam im August 1308 scheinen die Brüder ihr Leben in der Niederlassung unbehelligt fortgeführt zu haben. Der Besitz der Komturei wurde anschließend eingezogen und der Verwaltung des Capitano del Popolo, Guidone della Torre unterstellt. 1309 übergab er die beweglichen und unbeweglichen Güter (inklusive der Reliquien, die in der Kapelle gefunden worden waren) an die Vikare der Erzbischöfe von Ravenna und Pisa, die nunmehr mit der Verwaltung betraut worden waren. Nach Ende des Prozesses kamen auch die Mailänder Templerbesitzungen an die Johanniter.
Komture (nach Bellomo)
~1149 Bonifacio
~1215 Niger
~1226 Giovanni
~1266 Bianco da Pigazzano
~1304 Giacomo da Pigazzano
Anke Napp
Quellen
- Otto Morenae et continuatorum Historia Friderici I, in: F. Güterbock (Hg.), Das Geschichtswerk des Otto Morena und seiner Fortsetzer über die Taten Friedrichs I. in der Lombardei (MGH SS rer. Germ, nova series 7), Berlin 1930, S. 53: URL.
- Sire Raul, sive Radulphi Mediolanensis auctoris synchroni de rebus gestis Friderici I. in Italia commentaries, in: L. A. Muratori (Hg.), Rerum Italicarum Scriptores, Bd. 6, Mailand 1725, S. 1180: URL.
Sekundärliteratur
- E. Bellomo, Rinaldo da Concorezzo, Archbishop of Ravenna, and the Trial of the Templars in Northern Italy, in: H. Nicholson / P. Crawford / J. Burgtorf (Hgg.), The Debate on the Trial of the Templars (1307–1314), London / New York 2010, S. 259–172, hier S. 264.
- E. Bellomo, The Templar Order in North-West Italy, Leiden 2007, S. 125ff, 223ff.
- F. Bramato, Storia dell’Ordine Templari in Italia, Bd. I, Le fondazioni, Rom 1991, S. 54f.
- A. Fumagalli, Le vicende di Milano durante la guerra con Federico 1. Imperatore, Mailand 1854, S. 241.
Mainz (Komturei, Deutschland)
Die früheste Nachricht über die Templer in der Mainzer Gegend findet sich in einer Bulle des Papstes Honorius III. vom 21. November 1216. In dieser wird dem Erzbischof von Mainz aufgetragen, die zur Wiedergewinnung des Heiligen Landes angeordnete Subsidiensammlung durch einen Johanniter und einen Templer zu unterstützen. Diese Erlaubnis wurde am 4. Januar 1218 noch um weitere drei Jahre verlängert. Die Verantwortung für diese Geldsammlung lag auf Seiten des Templerordens bei einem Bruder Martinus, Kammerherr des Papstes.
Die Templerniederlassung befand in der Vorstadt Selenhofen, die im 13. Jahrhundert in die Stadtbefestigung einbezogen wurde. Wann genau die Mainzer Niederlassung gegründet wurde und wer ihre Stifter waren, ist unbekannt. Die Nachbarschaft des Tempelhofbezirkes zur Pfarrkirche St. Ignatius führte gelegentlich zu der Annahme, an ihrer Gründung seien die Templer beteiligt gewesen. Die Pfarrei existierte jedoch bereits vor der Gründung des Templerordens. Ein Komtur taucht erstmalig 1218 in einer Urkunde bezüglich eines Gütertausches mit der Mainzer Benediktinerinnenabtei auf. Zur Mainzer Niederlassung gehörten Immobilien in Ober- und Niederheimbach und ein Gutshof in Lorch. Aus den Steuerlisten des 15. Jahrhunderts und den Stadtaufnahmen (=Grundstückslisten) ab dem 16. Jahrhundert lässt sich die Lage des Tempelhofbezirkes zu Mainz ersehen.
Beziehungen und Konflikte
Die Beziehungen zum übrigen Klerus im Mainzer Raum gestalteten sich nicht immer problemlos. 1226 musste Erzbischof Siegfried II. von Mainz bei Streitigkeiten zwischen den Templern und dem Kloster St. Johannisberg einschreiten. Die Unstimmigkeiten waren wegen der Aufnahme von Aussätzigen im Siechenhaus von St. Bartholomä und der Verteilung ihrer Hinterlassenschaft erwachsen.
Nach dem Beginn des Prozesses gegen den Templerorden in Frankreich ordnete Papst Clemens V. im August 1308 mithilfe der Bulle Faciens Misericordiam auch das Vorgehen gegen die Templer in der Mainzer Diözese an. Die Erzbischöfe von Köln, Trier, Magdeburg und die Bischöfe von Basel und Konstanz wurden nach Mainz beordert, um sich auf dem anberaumten Provinzialkonzil mit den Ordensbrüdern zu befassen. Während des laufenden Verfahrens oblag den genannten Erzbischöfen und Bischöfen auch die Verwaltung der Templergüter in Deutschland.
Die Übernahme der ehemaligen Templergüter im Raum Mainz durch die Johanniter gestaltete sich offenbar schwierig, denn noch im November 1314 werden ehemalige Templer der Mainzer Komturei – Mitglieder einer Familie – samt ihrer Mutter vor Gericht zitiert, um die Übergabe der Güter zu leisten. Aus dem betreffenden Urkundentext „...welche sie bisher besessen haben und noch besitzen“ könnte geschlussfolgert werden, dass die drei Brüder beim Eintritt in den Templerorden ihr väterliches Besitztum der Mainzer Niederlassung übergeben, jedoch diese Güter im Einverständnis mit den Templern noch vor Aufhebung des Templerordens wieder an sich genommen hatten. Die Sachlage scheint weiterhin unklar geblieben zu sein, denn noch mehrere Urkunden beschäftigen sich mit den erhobenen Ansprüchen. 1316 einigte man sich dahingehend, dass die Witwe und ihre Söhne aus dem Ertrag der Güter eine Rente erhalten. Nur wenige Wochen später verkaufte der Johannitermeister Helfrich von Rudinkheim stellvertretend für den Hochmeister in Deutschland, Leonhard von Tybertis, unter Zustimmung des Konvents den Tempelhof zu Mainz für 500 Pfund Heller an den Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen.
Architektonische Überreste
Bis 1877 existierte ein als „Templerhaus“ bezeichnetes Gebäude im Gebäudekomplex des „Tempelhofes“, dessen Alter Neeb (1898) mit „13. Jahrhundert“ angibt. Heute ist von den Gebäuden der Komturei nur noch eine Mauer erhalten, die in eine Weinstube integriert ist.
Artikel von F. Sengstock und Anke Napp
Quellen
- L. Baur (Hg.), Hessische Urkunden, aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive, 3 Bde., Darmstadt 1860/3 (Nachdruck in 6 Bänden, Aalen 1979), Bd. II, Nr. 822 (Urkunde von 1319): URL.
- K. E. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenellnbogen, Wiesbaden 1953, S. 179, Nr. 558, S. 196, Nr. 552, S. 201, Nr. 572 u. Nr. 574, S. 203, Nr. 581
- H. Schrohe, Die Mainzer Stadtaufnahmen des 16. bis 18. Jahrhunderts, Teil 1, Mainz 1930, S. 9 u. 12.
- E. Vogt (Hg.), Regesten der Erzbischöfe von Mainz, Leipzig 1913, Nr. 1195–1199, 1297, 1321, 1392, 1440, 1486, 2078, 2501.
- S. A. Würdtwein (Hg.), Nova Subsidia Diplomatica Ad Selecta Iuris Ecclesiastici Germaniae Et Historiarum Capita Elucidanda: Ex Originalibvs Et Authenticis Documentis Congesta, Notis Hinc Inde Necessariis Illustrata Et Edita, Heidelberg 1782, Bd. 3, S. 76f (hier der originale Wortlaut des päpstlichen Schreibens von 1218): URL.
Sekundärliteratur
- H. Büttner, Das fränkische Mainz, in: FS für Theodor Mayer, Lindau/Konstanz 1955, S. 236ff.
- A. Gerlich, Der Tempelhof zu Mainz, in: Mainzer Almanach 1960, S. 159–166.
- E. Neeb, Bilder aus dem alten Mainz, Mainz 1898, S. 6: URL.
- W. G. Rödel, Die Ritterorden, in: F. Jürgensmeier (Hg.), Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. I, Würzburg 2000, S. 818–829.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 37–41: URL.
Makhairas, Leontios (Chronist)
Makhairas war ein zypriotischer Chronist des 15. Jahrhunderts. Nicht besonders auf dem Laufenden, was die Ereignisse des Prozesses gegen die Templer betrifft, interpretiert er diesen als göttliche Strafe für die Niederschlagung einer zypriotischen Rebellion durch die Templer im Jahre 1191. Für Makhairas waren die Templer Häretiker. Trotz dieser Meinung berichtet er auch ein öffentliches Bekenntnis des katholischen Glaubens, das die Templer im Zuge des Prozesses vor dem König von Zypern in Nikosia ablegten.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Leontios Makhairas: Recital Concerning the Sweet Land of Cyprus entitled "Chronicle", 2 Bde, Oxford 1932. (Quelle)
- Ilieva, A.: The suppression of the Templars in Cyprus according to the chronicle of Leontion Makhairas, in: The Military Orders I, ed. Barber, M., Aldershot 1994, 212-219
Maldoim (=Rubea Cisterna / La Cisterne Rouge)
Die von den Templern unterhaltene Burg zwischen Jerusalem und Jericho wurde Anfang der 70er Jahre des 12. Jahrhunderts erstmalig erwähnt, war aber seit der Schlacht von Hattin verlassen. Die Burg war Teil eines Netzwerks von Befestigungsanlagen an der Straße nach Jericho. Der deutsche Pilger Theoderich beschreibe 1172 einige dieser Plätze.
Noch vorhandene bauliche Reste lassen einen Turm auf rechteckigem Grundriss, eine spitztonnengewölbte Halle und zwei Zisternen erkennen. Eine äußere Zwingermauer und weitere Bauten, darunter Ställe, sind von Forschern freigelegt worden.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Biller, T.: Templerburgen, Darmstadt 2014, S. 83.
Mallorca
Die Insel stand noch im 13. Jahrhundert unter der Herrschaft des Almohaden Abu-Yahya, war jedoch Teil der Reconquistapläne des aragonesischen Königshauses. 1228 in Barcelona und 1229 in Tarragona fanden vorbereitende Beratungen für eine militärische Expedition nach Mallorca statt. Hierbei trafen König Jayme I., seine Berater und sein Hofstaat die Entscheidung, daß die Insel nach ihrer Eroberung zwischen König, Klerus und Adel geteilt werden solle je nach dem Anteil der Truppen, die für das Unternehmen gestellt wurden. Die Templer sagten zu, 30 Ritter und 20 Armbrustschützen zu stellen, später ist jedoch nur mehr von 'so vielen Kämpfern wie möglich' die Rede, so daß keine exakte Aussage über die tatsächliche Truppenstärke getroffen werden kann. Der Orden erhielt schließlich 25 Prozent Anteil an den Eroberungen: Häuser und Werkstätten in Palma de Mallorca selbst, sowie in Pollensa, , Escorca, Inca, Montana, Montiuri und Albufera. Jayme I. schenkte den Templern nichts aus seinem eigenen Anteil mit Ausnahme der „Almudaina de Gumâra“. Das Gebäude, heute bekannt unter dem Namen “El Temple” in der Templer Str. 9 (Carrer del Temple 9) in Palma, bildete einen Teil einer antiken arabischen Festung bekannt als „Almudaina de Gumâra“, in die der Orden seinen Hauptsitz für die Insel verlegte. Einige Neu- und Umbauten fanden statt, darunter die Errichtung der Konventskapelle. Mallorca wurde keine eigene Provinz, sondern unterstand dem Provinzmeister von Aragon/Katalonien. Der Besitz ging nach dem Prozess an die Johanniter. Aus dem 15. Jahrhundert ist ein detailliertes Inventar der ehemaligen Templerbesitzungen erhalten.
Einige architektonische Überbleibsel der Templer sind heute noch zu besichtigen, zum Beispiel die Kirche in Pollensa, sowie das von zwei Türmen flankierte Eingangstor des Temple in Palma. Das Schiff der Kirche in Palma wurde bedauerlicherweise 1885 durch einen neogotischen Bau ersetzt, nur das Atrium und das Portal sind noch original. Das zur Kirche von Palma gehörige Altarbild mit der Legende des Hl. Bernhard von Clairvaux befindet sich heute im örtlichen Museum. Die Altartafel zeigt das älteste bekannte Darstellung einer Lactatio des Hl. Bernhard.
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Forey, A. J.: The Templars in the Corona of Aragon, London 1973.
- Fuguet Sans, Joan: El patrimonio monumental y artístico de los Templarios en la corona de Aragón, in: Arte y patrimonio de las órdenes militares de Jerusalén en Espana: hacia un estado de la cuestión, Saragossa/Madrid 2010, S. 19-22.
- Schenk, J., Salvadó, S.: Interpreting the altarpiece of Saint Bernard: Templar liturgy and conquest in 13th century Majorca', in: Iconographica, 5 (2006)
Manfredonia (Komturei (?), Italien)
In der erst ab 1256 errichteten Stadt ist eine Templerniederlassung gegen Ende des 13. Jahrhunderts bezeugt. 1299 findet dort die Aufnahme eines Bruders durch den Provinzmeister von Apulien Raynaldus de Varella statt. Vom Hafen der Stadt aus wurde - auch unter Ägide des Ordens - Getreide in den Nahen Osten transportiert. Hierfür unterhielten die Templer drei Kornspeicher. 1312 übernahmen die Johanniter das Ordenshaus.
Güter und eine Saline im benachbarten Siponto gehörten zur Niederlassung in Manfredonia. Hier befindet sich auch eine durch "Templerkreuz" als Ordenskapelle angesehene Kirche - Santa Maria di Siponto. Die aufgrund militärischer Ereignisse und Erdbeben mehrfach neu errichtete Kathedralkirche war allerdings genauso wenig Eigentum des Templerordens wie San Lionardo di Siponto, eine ehemalige Abtei mit Pilgerhospiz, die zunächst den Benediktinern, dann den Augustiner-Chorherren gehörte, bevor sie 1261 dem Deutschen Orden übergeben wurde.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Houben, Hubert (Hrsg.): San Leonardo di Siponto. Cella monastica, canonica, domus Theutonicorum. Atti del Convegno Internazionale (Manfredonia, 18-19 marzo 2005). Galatina, 2006.
- Ricci, Vito: Gli Ordini religiosi-militari e i porti pugliesi, in: Gli Ordini religioso-militari e i porti pugliesi /Military Orders and Apulian harbours Atti del XXXI Convegno di Ricerche Templari, Bologna 12 ottobre 2013, S. 49-106, hier S. 66.
Map, Walter (Chronist)
Walter Map, geboren um 1140, gestorgen um 1209, war ein Chronist und Geistlicher am englischen Königshof. Map war ein Gegner aller von bischöflicher Gewalt exempten Orden, insbesondere der Cistercienser und Templer. Insbesondere kritisiert er die Geldgier und den Hochmut der Templer (so bei der Assassinenaffäre), fragt sich aber auch, ob der Gebrauch des Schwertes durch die Brüder nicht die christlichen Grundsätze verletzt. Sein Werk "De Nugis Curialium" ist eine bissige Sammlung von Anekdoten, Hofklatsch, Aberglauben und Historie. Im ersten Teil widmet er sich unter anderem der Gründung der Cistercienser und der Templer.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Gualteri Mapes De nugis curialium distinctiones quinque ed. Thomas Wright. London, 1850, S. 29f. Online
- Walter Map. De nugis curialium. Ed. and tr. M. R. James, C. N. L. Brooke, and R. A. B. Mynors. Oxford, 1983 (Lateinisches Original mit englischer Übersetzung).
Marseille (Komturei, Frankreich)
Marseille ist eine Hafenstadt in der ehemaligen Grafschaft Provence. Im 12. Jahrhundert war Marseille in mehrere, auch baulich getrennte, Herrschaftsbereiche geteilt: darunter die ville vicomtale, der den Vizegrafen gehörende Stadtbezirk, und der bischöfliche Stadtteil, die sogenannte „Oberstadt“. Die ville vicomtale oder „Unterstadt“ besaß seit etwa Mitte des 12. Jahrhunderts eine konsulare Verfassung. Erst ab Charles I. d’Anjou wurde die Stadt geeint, nachdem ihm der damalige Bischof die Rechte in der Oberstadt abtrat. Von großer Bedeutung für Marseille war auch die prestigeträchtige Abtei Sankt Viktor mit den Reliquien des Stadtpatrons.
Bauliche und territoriale Entwicklung
Die Templer besaßen eine Niederlassung und eine Kirche in der ville vicomtale direkt am Hafen, am Platz der heutigen Kirche Saint-Ferreol-les-Augustins. Wie eine Aussage aus dem Prozess nahelegt, gehörte noch eine weitere Immobilie mit Kapelle „in quadam insula prope Massiliam“ zur Komturei. Bedauerlicherweise erlaubt der Verlust der Ordensarchive in Marseille keine Aussage über den Ursprung der dortigen Ordenshäuser und lässt auch zahlreiche der kommerziellen und finanziellen Aktivitäten der Orden im Dunkel. Die Niederlassung muss entsprechend groß gewesen sein, da hier auch Provinzialkapitel abgehalten werden konnten. Eine Urkunde beweist, dass sie bereits vor 1173 existiert haben muss. Eine anlässlich des Teilverkaufs der Immobilie durch die Johanniter 1324 angefertigte Grundstücksbeschreibung gibt Aufschluss über die damaligen baulichen Gegebenheiten der Komturei (ed./übers. Bouiron, S. 84–88). Der Marseiller Templerkomturei unterstanden etwa noch vier kleinere Niederlassungen im Umland: in Berra, Marignane, Gémenos und Aubagne.
Unter dem Kommando des Templerordens waren in Marseille Schiffe stationiert, um den Pilgerverkehr zu unterstützen. Namentlich bekannt sind die Bonne-Aventure um 1248 und die Rose um 1290. Hierbei ist jedoch nicht nachweisbar, ob der Orden tatsächlich Eigentümer der Schiffe waren, oder diese nur für ihre Zwecke gemietet hatten. Marseiller Händler benutzten Schiffe der Johanniter oder Templer zunächst vornehmlich für den Geldtransfer in den Orient. In der Vorbereitung diverser Pilgerfahrten und Kreuzzugsunternehmungen größeren und kleineren Ausmaßes fungierten Vertreter der Johanniter und Templer aus den Ordenshäusern von Marseille oft als finanzielle Unterhändler oder traten als Garanten für die ordnungsgemäße Ausrüstung in Auftrag gegebener Schiffsausrüstungen auf. Innerhalb der 1306 durch Jacques de Molay und den Johannitermeister Folques de Villaret dem Papst unterbreiteten Kreuzzugspläne spielte Marseille eine bedeutende Rolle.
Beziehungen und Konflikte
Streit gab es zwischen der Templerniederlassung und dem Bischof von Marseille über Begräbnisrechte und die bei Begräbnissen fälligen Zahlungen, der „nach zahlreichen Einsprüchen“ 1201 durch Erzbischof Ymbert von Arles und den Provinzmeister („magister milicie Templi in partibus Provincie“) Deodat de Breisac geregelt werden musste. Danach sollten Probst und Kathedralkapitel die Hälfte von jeglicher, in der Templerkirche getätigten, Spende („oblatio“) erhalten, und es solle keinerlei Betrugsversuch unternommen werden. Bei Nachlässen jeglicher Art, die ein Begräbnis auf dem Templerfriedhof einschließen, sollte der dritte Teil an Probst und Kapitel von Marseille gehen, es sei denn, es handle sich um Pferde und Waffen, oder die Immobilie befände sich außerhalb der Diözese Marseille. Eine Einflussnahme auf die Wahl der Begräbnisstätte oder gar gewaltsame Verhinderung eines Begräbnisses wurde streng untersagt. Auch von Besitz an Land und Weinbergen des Ordens in der Diözese sollte die Hälfte des Zehnten an das Kathedralkapitel gehen (ed. Albanès, S. 701ff).
Der Hafen von Marseille war von strategischer Bedeutung für den Pilgerverkehr und damit auch für die Ritterorden in der Provence. Während des Dritten Kreuzzuges schiffte sich der englische König Richard Löwenherz von Marseille aus ein. Problematisch war die politische Instabilität in Stadt und Region. Während des Albigenserkreuzzuges stellte sich Marseille auf die Seite des exkommunizierten und enteigneten Grafen Raymond VI. von Toulouse, von dem sie Unterstützung bei der Erlangung ihrer Unabhängigkeit erwartete. Papst Honorius III. berichtet 1217 in drastischen Worten von antiklerikalen Übergriffen, die sich in der Stadt ereignet hätten und die ihm ein Zeichen der allgegenwärtigen ketzerischen Umtriebe darstellten. Schaden an Besitz der Templer ist im päpstlichen Schreiben allerdings nicht ausdrücklich vermerkt.
Die Komturei scheint in diesen turbulenten Zeiten für viele Konfliktparteien einen neutralen Boden dargestellt zu haben. 1220 wurde der Friedensschluss zwischen den Prätendenten auf den Vizegrafentitel hier beraten, und auch die Mönche der Abtei Sankt-Victor beurkundeten eine Reihe von Schiedssprüchen. Ab dem Herrschaftsantritt der Anjou 1246 unterstützte der Orden diese jedoch dezidiert gegen den Städtebund, dem auch Marseille beigetreten war. Die darauffolgenden Auseinandersetzungen dauerten mehrere Jahre an, wobei Marseille nunmehr versuchte, sich mit den Feinden der Anjou, nämlich der Stadtkommune Pisa und dem König von Aragon, zu verbünden. Die Friedensverträge der Stadt Marseille mit Charles I. von 1252 und 1257 wurden ebenfalls in der Komturei unterzeichnet.
Spätestens ab dem 13. Jahrhundert hatten die Templer in Marseille auch einen „Commendator navis“ bzw. „Magister Passagium“ stationiert. 1212 wurde den Templern durch den Vizegrafen die Befreiung von der Hafensteuer zugesagt, was (ebenso wie bei den Johannitern) zu erheblichen Auseinandersetzungen mit der kommunalen Regierung um den Verlust der Einkünfte führte. Zwistigkeiten mit der Marseiller Stadtkommune und die allgemeine politische Lage veranlassten den Orden, von 1219 bis 1233, seine maritimen Aktivitäten in die Komturei von Montpellier zu verlagern. Die Auseinandersetzungen hatten Auswirkungen bis in den Orient: 1230 veranlassten die Templer und Johanniter den Konnetable in Akkon, die Waren von Marseiller Schiffen zu beschlagnahmen – als „Schadensersatz“ für die in Marseille von den Orden geforderten Steuern. Erst 1233 kam es zu einer Übereinkunft der Stadt mit Vertretern beider Orden: Jeder durfte jährlich zwei Schiffe für den eigenen Bedarf in den Orient fahren lassen, unabhängig von Waren und Mannschaften (Delaville le Roulx, S. 22). Doch noch 1246 und 1247 musste Papst Innozenz IV. die Marseiller Kommune dreimal ermahnen, die Templer unbehelligt ihre Schiffe beladen zu lassen.
Welches Schicksal die Mitglieder der Marseiller Komturei im Prozess erlitten, ist unbekannt. Brüder aus Marseille waren gemeinsam mit anderen in Pertuis inhaftiert. Unter ihnen befand sich der „Preceptor Navis Massiliae“ namens Pierre Blatant. Nach der Aufhebung des Ordens kam der Besitz der Marseiller Komturei an die Johanniter und an den damaligen Grafen der Provence sowie König von Neapel, Robert d’Anjou. Bereits 1324 veräußerten die Johanniter einen Teil ihrer Liegenschaften in private Hände. 1367 verkauften sie auch die Templerkirche an die Augustiner.
Anke Napp
Quellen
- J. H. Albanès, Gallia Christiana novissima, Marseille, Nr. 1122, S. 701ff: URL.
- E. Baratier / M. Villard, Repertoire de la serie H: 56 H: Grand prieuré de Saint-Gilles des Hospitaliers e Saint-Jean de Jerusalem, Marseille 1966, S. 206.
- L. Blancard, (Hg.), Documents inédits sur le Commerce de Marseille au Moyen Age, Bd. I: Les chartes commerciales des Manduel, négociants marseillais du XIIIe siècle. Bd. II: Les notules commerciales d’Amalric, notaire marseillais, Reprint Genf 1978.
- J. Delaville le Roulx, Documents concernants les Templiers, extraits des archives de Malte, Paris, 1882, S. 22f, Nr. XVI: URL.
Sekundärliteratur
- M. Bouiron, L’évolution topographique de Marseille (XIe-XIVe s.), in: Th. Pécout (ed.), Marseille au Moyen Age, entre Provence et Méditerranée, Marseille 2009, S. 46–92.
- D. Carraz, L’ordre du Temple dans la basse vallée du Rhône (1124–1312) (Ordres militaires, croisades et societés méridionales), Lyon 2005.
- J.-A. Durbec, Templiers et Hospitaliers en Provence et dans les Alpes-Maritimes, Grenoble 2001.
- A. Napp, Pélerins, moines-soldats et marchands: de la foi au profit, in: Th. Pécout (ed.), Marseille au Moyen Age, entre Provence et Méditerranée, Marseille 2009, S. 387–
Mas-Dieu (=Masdéu, Komturei, Frankreich)
Bauliche und Territoriale Entwicklung
Masdéu (Mansus Dei = Haus Gottes) ist eine kleine ländliche Gemeinde im Département Pyrénées Orientales in Frankreich. Die Niederlassung wurde noch vor 1136 durch eine Landschenkung der Herren von Villemolaque gegründet und ist damit eines der ältesten Ordenshäuser der Templer in Europa. Bereits 1136 verfügte die Niederlassung über Kapelle und Friedhof, denn das Testament von Ermengol de So – die früheste Erwähnung des Hauses – legt dort eine Bestattung fest (ed. Tréton II, S. 368f, Nr. 14). Aus dem Jahr 1145 stammt der erste urkundliche Nachweis eines Komturs von Masdéu. Die Niederlassung wurde zum Hauptsitz des Ordens im Roussillon, zunächst Teil der Ordensprovinz Provence, ab 1239 von Aragon/Katalonien. Um 1300 gehörte eine Anzahl weiterer Häuser zu Masdéu, die über einen weiten geographischen Raum verteilt waren: Prunyanes, Centernach, Corbons, Perpignan, Orla, Sant Hipòlit, Mas de la Garrigue, Bages, Palau und Argelers. Hinzu kamen Weinberge und Weiderechte. In den Dörfern Terrats, Nils, Sant Hipòlit und Orla übten die Templer nach einem Privileg von 1271 die hohe und niedere Gerichtsbarkeit aus.
Masdéu war mit einer Mauer auf rechteckigem Grundriss und vier Türmen befestigt. Die einfache Kapelle auf rechteckigem Grundriss war der Jungfrau Maria geweiht.
Beziehungen und Konflikte
Die Komturei war ein religiöses Zentrum. Viele Männer und Frauen assoziierten sich hier als Donaten. So erhielten auch sie das Recht auf dem Friedhof des Ordenshauses ihre letzte Ruhe zu finden. Auch die Vizegräfin Ermengaude von Narbonne ließ sich in Masdéu bestatten. Während des Kampfes gegen häretische Bewegungen in Südfrankreich im Gefolge des Albigenserkreuzzuges wurde einem Ordensbrüder von Masdéu posthum der Prozess gemacht: Vizegraf Pere de Fenolhet starb Mitte des 13. Jahrhunderts als Templer („receptoque devote habitu ordinis“) und wurde auf dem Friedhof von Masdéu bestattet. 1262 eröffnete der Inquisitor Ponce de Puget ein Verfahren, in dem der Verstorbene als Ketzer verurteilt und seine Erben enteignet wurden. 1264 legte die Witwe von Peres Sohn in ihrer Eigenschaft als Vormund der Erben Berufung ein, appellierte an König Philippe IV. und an den Papst. Pere de Fenolhet habe mehr als 20 Jahre als treuer Katholik gelebt, das Templerhabit empfangen und bis zum Tod als Templer gelebt (in dicta religione permansit continue usque ad tempus mortis suae). Wie es die Privilegien der Templer und die bei ihnen geübte Sitte geboten, sei Pere auch vom Moment des Habitempfangs als Professmitglied des Ordens behandelt worden. Überdies habe der Inquisitor jenseits seines zugewiesenen Amtsbezirks gehandelt. Daher seien Güter und Vizegrafentitel den Erben zurückzugeben. Die Prozessrevision zog sich hin, war aber für die Kläger erfolgreich: 1309 wurde das Urteil widerrufen (ed. Grau Torras / Berga Salomó / Cingolani, Nr. 209). Es ist bezeichnend, dass selbst während des Prozesses, die Zugehörigkeit Pere de Fenolhets zum Orden nicht als inkriminierendes Element gesehen wird, sondern der Entlastung dient.
1285 wurde die Komturei von Masdéu durch die Truppen Jaymes II., des Königs von Mallorca, besetzt, nachdem der Konvent seinen Bruder, Pedro III. von Aragon, und Verbündeter des französischen Königs Philipp IV. unterstützt hatte. Erst nach einem Mahnschreiben des Papstes wurde das Haus dem Orden zurückerstattet.
Nach dem Verhaftungsbefehl gegen die Templer von 1308 sammelten sich die Brüder der Region unter dem Komtur von Masdéu, Raimond de Guardia, zur Verteidigung. Während des Prozesses wurde der Konvent von Masdéu in seiner eigenen Komturei gefangen gehalten und durch den Bischof von Elne verhört.
Architektonische Überreste
Nach dem Ende des Ordens wurden das Ordenshaus und seine Besitzungen den Johannitern übertragen, die das Ensemble der Komturei umbauten. Die Visitationsberichte aus dem 18. Jahrhundert geben einen Einblick in den Zustand der Gebäude vor dem Umbau im 19. Jahrhundert. Nach der Revolution waren die Gebäude im Privatbesitz und wurden im neogotischen Stil erweitert. 1944 wurde das bis dahin relativ gut erhaltene Ensemble der Komturei bei einem deutschen Bombenangriff nahezu zerstört. In den abhängigen Niederlassungen und Dörfern haben sich einige architektonische Rest erhalten.
Komture nach Masdéu (nach Tretón, Bd. 5)
~1145–1155 Arnau de Sant Cipria (nach Fuguet Sans)
~März 1161–Mai 1162 Hug Ramon
~März 1165–März 1168 Ramon de Canet
~August 1169–November 1170 Bernat de Castelló
~Januar 1172–Januar 1181 Ramon de Canet
~Februar 1182 Ramon d’Elna
~September 1182 Berenguer Balaguer
~November 1182–März 1184 Pere d’Aiguaviva
~Mai 1184–Januar 1186 Guillem del Soler
~Februar 1186–Juni 1186 Pere d’Aiguaviva
~März–November 1187 Galí de Montalt
~November 1187–1189 Pere de Calonge
~Januar 1191 Ramon de Canet
~1191 Ramon d’Elna
~März–September 1194 Pere de Calonge
~März 1195–Mai 1199 Gauspert Serra
~September 1199–Januar 1200 Guillem Amell
~Januar 1201 Pere Calonge
~Juli 1201 Ramon de Gurb
~1201–Mai 1202 Pere Radulf August
~1202–Mai 1204 Bernat de Gunyoles
~Februar 1205–August 1207 Folc de Montpesat
~August 1207–Mai 1210 Bernat de Gunyoles
~Oktober 1211–April 1212 Guillem de Montredon
~August–November 1212 Fr. Balaguer
~November 1213–Dezember 1214 Raimon de Periguers
~März 1215–Januar 1217 Fr. Balaguer
~März 1217–August 1220 Ramon de Cervera
~Februar 1221–August 1225 Ramon d’Anglès
~Dezember 1225–August 1230 Guillem Folc
~Juli 1231–August 1232 Fr. Rostany
~Oktober 1233–Dezember 1239 Pere de Malon
~November 1240–Juli 1241 Martí de Nessa
~November 1241–Februar1244 Berenguer de Bosc
~März 1244–Oktober1248 Pedro Jiménez
~Dezember 1249–Februar 1252 Guillem Destort
~Dezember 1252–Januar 1253 Pedro Jiménez
~Juni 1254–März 1257 Guilhem de Londres
~August 1257–Mai 1258 Guillem Alcalà
~August 1258–April. 1259 Bernat de Montlaur
~Mai 1260–März 1265 Guillem de Montgrí
~November 1265–März 1272 Ramon Desbac
~Juli 1273 Arnau de Castellnou
~September 1275–Juni 1282 Ramon Desbac
~September 1285–Dezember 1287 Guillem de Benages
~1290–Oktober 1291 Arnau de Torroella
~August 1292–November 1294 Ramon de Saguàrdia
~1295–Januar 1301 Guillem d’Abellars Mai
~Januar 1303–Januar 1310 Ramon de Saguàrdia
Quellen
- S. Grau Torras / E. Berga Salomó / S. M. Cingolani, L’herètica pravitat a la Corona d’Aragó: documents sobre càtars, valdesos I altres heretges (1155–1324), Bd. 1, Barcelona 2015, Nr. 209, S. 375–443.
- R. Tretón, Diplomatari del Masdéu, 5 Bde., Barcelona 2010.
Sekundärliteratur
- J. Fuguet Sans, L’arquitectura templera de la Catalunya Nord. La comanda del Masdeu, in: R. Vinas / L. Verdon (Hg.), Les Templiers en pays catalan, Canet 1998, S. 172–187.
- J. Fuguet Sans, L’arquitectura dels templers a Catalunya, Barcelona 1995, S. 333–363.
- R. Tréton, Els templers a les terres de la Corona de Mallorca, in: R. Sarobe (Hg.), Templers. Guerra i religió a l’Europa de las croades (Ausstellungskatalog), Barcelona 2017, S. 94–97 (mit Karte der Besitzungen von Mas-Dieu).
- R. Vinas, Coup d’oeil sur l’histoire de l’Ordre du Temple dans les pays catalans au nord des pyrénées, in: R. Vinas / L. Verdon (Hg.), Les Templiers en pays catalan, Canet 1998, S. 17–37.
- R. Vinas, Le destin des templiers du Roussillon, 1276–1330, in: Cahiers de Fanjeaux 41 „Les ordres religieux militaires dans le Midi“ (XIIe–XIVe siècle), Toulouse 2006, S. 187–212.
Matthäus von Paris
Siehe Parisiensis, Matthäus
Meister
Das Oberhaupt des Templerordens trug den Titel „Meister“ („Magister“ / „Maistre“), wie zeitgenössische Urkunden und Chroniken zeigen. Seltener wurde der Titel „Minister“ verwendet. Der Titel „Großmeister“ („Magnus Magister“) taucht vereinzelt erst um 1300 auf, so im Verhörprotokoll Jacques de Molays aus dem Prozess und scheint von den Templern selbst nicht benutzt worden zu sein.
Der Meister hatte das Recht auf ein persönliches Gefolge, das einen Kaplan, einen Notar, einen Servienten, einen Knecht, einen arabisch-kundigen Schreiber, einen Turkopolen, einen Schmied, einen Koch und zwei Knappen zu Fuß umfasste (§ 77, ed. Curzon, S. 75).
Der Ordensmeister war kein absoluter Souverän, trotz des Gehorsamsgelübdes, das die Ordensmitglieder während ihrer Profess ablegten. Mehrere Vorschriften beschnitten seine Macht. Der Meister durfte zum Beispiel nicht den Schlüssel zum Tresor des Ordens in Verwahrung haben (§ 80, ed. Curzon, S. 77). Er durfte nur Kredite bis zu einer bestimmten Summe vom Vermögen des Ordens geben (§ 82, ed. Curzon, S. 77f). Nur mit Zustimmung des Kapitels konnte er Ländereien und Burgen veräußern, verpachten oder kaufen, Kriegserklärungen abgeben oder Friedensverträge schließen (§ 85, ed. Curzon, s. 79). Ohne Zustimmung des Kapitels durfte der Meister keine Würdenträger in den Kreuzfahrerstaaten und keine Provinzmeister für die Provinzen Frankreich, Poitou, England, Aragon, Portugal, Apulien und Ungarn ernennen. In den unbedeuteren „ärmeren“ Provinzen – also offenbar auch Deutschland und Slawien - war es ihm gestattet, auch ohne Rat des Kapitels Amtsträger einzusetzen. (§ 87, ed. Curzon, S. 80). Ohne die Zustimmung des (lokalen Orts-) Kapitels konnte er auch niemanden in den Orden aufnehmen, es sei denn in einem Fall der Lebensgefahr des Postulanten. Auch in diesem Fall mussten wenigstens die anwesenden Ordensbrüder hinzugezogen werden (§ 97, ed. Curzon, s. 85).
Im Gegensatz zum Brauch im Johanniterorden, existierte bei den Templern keine Appellationsinstanz gegen die Entscheidungen des Meisters. Die Ordensregel resümiert die Gewalt des Meisters mit folgenden Worten: "Alle Brüder des Tempels müssen dem Meister gehorchen, der Meister aber muss seinem Konvent gehorchen. (Trestous les freres dou Temple doivent estre obedient au Maistre, et li Maisters si doit estre obedient a son covent“, § 98, ed. Curzon, s. 86). Das „Kapitel“ oder der „Konvent“ des Meisters bestand wohl aus den höchsten Würdenträgern und war eine Art Parlament, das zu Rate gezogen wurde, wobei das Mehrheitsprinzip entschied (§ 85, ed. Curzon, S. 85). Es ist zu unterscheiden von der großen Versammlung des Generalkapitels.
Normalerweise hatte der Meister sein Amt auf Lebenszeit inne. Es sind nur zwei Meister bekannt, die ihr Amt niederlegten, darunter Evrard des Barres, der in den Zisterzienserorden eintrat und Mönch in Cîteaux wurde. Starb der Meister, so vertrat ihn der Marschall, beziehungsweise die Komture von Tripolis oder Antiochia, in der er sich zum Zeitpunkt des Todes gerade befunden hatte. Für den Fall, dass der Meister in Europa stirbt, gibt es keine Vorkehrung innerhalb der Regel.
Die Wahl des neuen Ordensoberhauptes lief in folgenden Schritten ab (§ 198-223, ed. Curzon, S. 142-152): Der Marschall berief die Würdenträger der Verwaltungseinheiten „diesseits des Meeres“, also aus den Kreuzfahrerstaaten, zum Kapitel ein. Dieses sollte nach Möglichkeit in Jerusalem stattfinden „car la est le chief de la maison et la sovraine province de tout le Temple“. Dieses Kapitel wählte (nach dem Mehrheitsprinzip) dann den sogenannten Groß-Komtur, der ab diesem Zeitpunkt an Stelle des Meisters amtierte. Er war es auch, der in Übereinstimmung mit dem Marschall und den Würdenträgen der Kreuzfahrerstaaten das Datum für die Wahl des neuen Meisters festlegte. Am anberaumten Wahltag schließlich wählte ein Gremium aus den „angesehensten Brüdern“ den „Wahl-Komtur“ und seinen Adjutanten. Diesen beiden wurde untersagt, mit den übrigen Brüdern zu sprechen; siesollten sich in die Kapelle begeben und die Nacht im Gebet zubringen. Am folgenden Tag feierte man die Messe zu Ehren des Heiligen Geistes, und nach dem Offizium der Terz und Sext versammelten sich die Brüder erneut im Kapitelsaal. Der Groß-Komtur rief den Wahl-Komtur und seinen Adjutanten herein und befahl ihnen, sich weitere zwei Gefährten zu wählen. Diese vier Brüder wählten wiederum zwei andere, und so wiederholte sich die Prozedur, bis zwölf Brüder ausgesucht waren. Die Gruppe symbolisierte das Apostelkollegium: „[…] et seront XII, en l’ennor des XII apostres“. Ihre Mitglieder - die Regel präzisiert acht Ritter und vier Servienten - sollen verschiedenen Nationen und Ländern entstammen, um den Frieden im Orden zu erhalten. Anschließend beriefen die Abgeordneten einen Kaplan als dreizehntes Mitglied „um den Platz Christi einzunehmen (por tenir le leu de Jhesu-Crist)“ hinzu. Hinter verschlossenen Türen verhandeln die dreizehn Wahlmänner und bestimmen schließlich einen Ordensbruder zum neuen Meister. Das Vorgehen ist keine geheime Wahl mit Stimmzetteln oder vergleichbaren Hilfsmitteln – dennoch unterlagen alle Beratungen im Zusammenhang mit der Wahl der Geheimhaltung. Es galt das Mehrheitsprinzip, und zum neuen Meister konnten sowohl Brüder diesseits (also in den Kreuzfahrerstaaten), als auch jenseits des Meeres (also in Europa) befindliche Brüder gewählt werden. Im Falle von Uneinigkeit und Spaltung des Wahlgremiums sollte um Hilfe des Heiligen Geistes gebetet werden. Noch bevor sie den Namen des Neugewählten erfahren, mussten die im Kapitel versammelten Brüder und ihm Gehorsam versprechen.
Die in den Salles des Croisades in Versailles angebrachten „Wappenschilde“ der Ordensmeister sind weitgehend fiktiv (bzw. entsprechen dem Forschungsstand der damaligen Zeit), da nur bei einigen Meisters genau bekannt ist, aus welcher Familie sie stammten.
Meister des Templerordens
1118-1136 Hugues de Payens
1136-1149 Robert de Craon
1149-1152 Evrard des Barres
1152-1153 Bernard de Tremelay
1153-1156 André de Montbard
1156-1169 Bertrand de Blanchefort
1169-1171 Philipp de Naplouse
1171-1179 Odo de Saint-Amand
1180-1184 Arnaud de Torroja
1185-1189 Gérard de Ridefort
1191-1193 Robert de Sablé
1194-1200 Gilbert Erail
1201-1209 Philipp du Plessis
1210-1219 Guillaume de Chartres
1219-1232 Peire de Montagut/Pierre de Montague
1232-1244 Armand de Périgord
1244-1247 Richard de Bures
1247-1250 Guillaume de Sonnay/Sonnac
1250-1256 Raynaud Vichier
1256-1273 Thomas Berardi
1273-1291 Guillaume de Beaujeu
1291-1293 Thibaud Gaudin
1294-1312 Jacques de Molay
Anke Napp
Quellen
- H. de Curzon (Hg.), La règle du Temple, Paris 1886: URL.
Sekundärliteratur
- M. L. Bulst-Thiele, Sacrae domus militiae Templi Hierosolymitani magistri: Untersuchungen zur Geschichte des Templerordens 1118/19 - 1314, Göttingen 1974.
- E. Soulié, Notice du Musée impérial de Versailles, Paris 1859, S. 83f.
Meinigen (angebliche Niederlassung / Sage)
Meiningen, heute im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, liegt im Bundesland Thüringen.
Älteste Nachrichten
Erst J. S. Güth berichtet 1676 in seiner Polygraphia Meiningensis, „unter dem Drachberg am Quell-Bronn“ habe ein „Tempel-Hauß“ gestanden. Weitere Niederlassungen hätten sich um Meiningen befunden: in Rohra und Leutersdorf. An anderer Stelle seiner Annalen kommt Güth noch einmal auf das Meininger Templerhaus zu sprechen, das nun „vor dem Untertor“ situiert wird. Es sei jedoch nach Aufhebung des Ordens abgerissen und aus den Steinen das „Siechenkirchlein“ errichtet worden. Hinweise auf etwaige in kirchlichen oder landesherrlichen Archiven gesehene Urkunden gibt der Autor nicht.
In Meiningen gibt es einen Templerweg, der nach dem angeblich 1129 – 1311 hier befindlichen Templerhaus benannt sein soll, urkundliche Nachweise fehlen jedoch. Trotz der gut erhaltenen Archive des Hochstiftes Würzburg, der Grafen von Henneberg und der nahen Johanniterkomturei Schleusingen, findet sich von Templerbesitz oder einer Niederlassung in Meiningen keine Spur.
Was Güth, einen Gelehrten, evangelischen Pfarrer und späteren Superintendenten veranlasste, „unter dem Drachen-Berg am Quell-Bronn“ in Meiningen ein Templerhaus zu verorten, bleibt unklar. Vielleicht waren Elemente der Sage bereits in der volkstümlichen Überlieferung vorhanden. Alle weiteren Vermerke des Templerhauses in Meiningen sind jüngeren Datums und wurzeln offenbar im Eintrag Güths: 1844 wird in Das Herzogtum Sachsen-Meiningen das Templerhaus unter dem Drachenberg erwähnt, dessen Einkünfte nach der Aufhebung des Ordens der Stadtkirche zugefallen seien. 1858 spricht Ludwig Bechstein im Thüringer Sagenbuch vom Tempelherrensitz in Rohr, in Leutersdorf und Meiningen.
Sage
Zahlreiche Sagen handeln von der gewaltsamen Verfolgung der Templer und geisterhaften Erscheinungen. Die Sage vom Drachenberg bei Meiningen gehört zur Legendengruppe der „Armen Seelen“. Geister der ungerechtfertigt Getöteten warten auf ihre Erlösung durch einen rechtschaffenden Menschen. Darüber hinaus greift die Sage noch auf zwei weitere Motive zurück: zum einen die sogenannten Bergentrückt-Legenden, von denen die bekannteste die Barbarossa-Sage ist, und des weiteren auf die biblische Zahlensymbolik der Zwölf.
Im Drachenberg wird von einem Handwerksburschen berichtet, der am Drachenberg „wo einst das Ordenshaus gestanden“, auf eine tiefe Bergspalte gestoßen sei. Ein Blick in die Tiefe enthüllte ihm zwölf Templer, die in ihre weißen Mäntel gehüllt in schlafender Stellung an einem Tisch saßen. Der erschrockene Bursche grüßt ‚Gelobt sei Jesus Christus!‘, woraufhin die Templer mit ‚In Ewigkeit Amen! Auf diesen Gruß haben wir nun über fünfhundert Jahre lang gewartet!‘ antworten. Im nächsten Moment ist die Szenerie verschwunden – die Seelen der Templer erlöst.
Sekundärliteratur:
- D. Boit, Das Herzogthum Sachsen-Meiningen historisch, statistisch, geographisch und topographisch, dargestellt für Schule und Haus, Gotha 1844, S. 206.
- L. Bechstein, Thüringer Sagenbuch, 2 Bde., Wien-Leipzig 1858, hier Bd. 1, S. 64.
- H. Gerlach, Das verwunschene Schloss. Heimat- und Sagenbuch der thüringischen Rhön, Meiningen, 1987, S. 11.
- J. S. Güth, Polygraphia Meiningensis, 1676, S. 139 und S. 165: URL
Mesnil-saint-Loup (Komturei, Frankreich)
Die Niederlassung ist erstmalig 1162 urkundlich bezeugt. Die Templer hatten die Herrschaftsrechte über das Dorf Mesnil-saint-Loup; möglicherweise war dieses sogar eine templerische Gründung.
Noch vorhanden ist die Apsis der alten Templerkirche aus dem 12. Jh., sowie einige Grundmauern.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Leroy, Thierry: Hugues de Payns, chevalier Champenois, Fondateur de l'Ordre des Templiers, Troyes 2001.
Metz (Komturei, Frankreich)
Bauliche und Territoriale Entwicklung
Das Gründungsjahr der Niederlassung des Ordens in Metz wurde nach der Angabe des Anfang des 16. Jahrhunderts tätigen Chronisten Philippe de Vigneulles bereits in das Jahr 1123 datiert, also vor die offizielle Approbation des Templerordens. In diesem Jahr hatte die Äbtissin des Benediktinerinnenklosters Saint Glossinde den Templern die außerhalb der Stadtmauern von Metz gelegene Mauritiuskapelle übereignet. Sogar Hugues de Payens wurde als Gründer des Hauses vermutet. Bereits die Histoire de Metz (1774) hält die Angabe jedoch für einen Kopistenfehler und geht vom Jahr 1133 als Gründungsjahr aus.
Die erste urkundlich belegte Schenkung stammt aus dem Jahre 1147 und steht im Zusammenhang mit der Predigt Bernhards von Clairvaux zum II. Kreuzzug in Metz. Vermutlich im 13. Jahrhundert – das exakte Datum ist nicht bekannt – verlegten die Templer ihre Niederlassung in den Südwesten der Stadt, in die Nähe der Abtei Saint-Pierre-aux-Nonnains. Im Mai 1251 wird in der Komturei Metz ein Tausch beurkundet, den der Bruder Poencon, Provinzmeister von Lothringen, und das Frauenkloster Saint-Pierre-aux-Nonnains vornehmen: gegen 5,5 Fass Wein überlassen die Templer ihren Besitz in Norroy dem Kloster. Der Provinzmeister von Lothringen, Bruder Martin, tritt gemeinsam mit dem Komtur Renaud von Pierrevillers 1275 in Erscheinung. Beide geben ein Haus, welches vor der Kirche zu St. Martin liegt, für einen Jahreszins von 55 Schillingen an einen Jaquemin Parixel ab. Weitere Urkunden stammen aus den Jahren 1280 bzw. 1282. Sie beschäftigen sich im Wesentlichen mit dem Verkauf von Gütern und den daraus folgenden Zinszahlungen. Im Jahre 1287 urkundet der vormalige Provinzmeister Martin als Komtur der Niederlassung von Metz. Diese hatte nach den letzten Niederlagen im Heiligen Land mit Finanzproblemen zu kämpfen. Dies zeigt das Darlehen, das der Lothringer Provinzmeister Hannes und Komtur Renaud von Pierrevilliers bei dem Metzer Bürger Thirion l’Allemand aufnehmen: 100 Heller, um das Ordenshaus in Marbotte bei St. Mihiel von seinen Schulden zu befreien.
Beziehungen und Konflikte
1288 wird eine Confrarie du Temple urkundlich erwähnt. Auf einem der Sarkophage, die bei den Restaurierungsarbeiten Mitte des 19. Jahrhunderts gefunden wurden, fand sich die Inschrift „Ci gist Meisres Jehans freires chapelens ki fut maistres des mazons dou tanple de Lorene“, datiert auf das Jahr 1287. Es handelt sich also nicht, wie zuweilen behauptet, um eine „Steinmetzbruderschaft“, die dort ansässig gewesen sein soll, sondern um die Grabstätte des Provinzmeisters von Lothringen, des „Meisters der Häuser (=mazons) des Tempels von Lothringen“. Die Grabplatte befindet sich heute im Musée de la Cour d’Or in Metz (Inv. 12.246).
Während des Prozesses hatten die Brüder von Metz keine Verfolgungen zu erleiden. Der Bischof von Trois-Evêches sprach die Templer frei, ebenso wie das Provinzialkonzil von Mainz. Nach der Aufhebung des Ordens kamen die Güter der Komturei von Metz zu einem Teil an den Deutschen Orden, zum anderen an die Johanniter, die auch das Gebäude der Komturei selbst übernahmen.
Architektonische Überreste
Im 16. Jahrhundert fielen die Gebäude der Komturei dem Bau der Zitadelle zum Opfer. Erhalten blieb auf dem Areal eine oktogonale Kapelle mit Apsidenanbau. In der Forschung ist allerdings strittig, ob es sich um die ehemalige Templerkapelle oder doch um die Friedhofskapelle des unmittelbar benachbarten Klosters Saint-Pierre-aux-Nonnains handelt. Ist ersteres der Fall, wäre sie eine der wenigen Zentralbauten, die die Templer hinterlassen haben. Urkundliche Quellen zu ihrer Errichtung existieren nicht. Anhand baulicher Vergleiche kann das Entstehungsdatum ca. auf 1200 eingegrenzt werden.
Die Kapelle weist bautechnische Übereinstimmungen mit den Zentralkirchen in Laon, London, Cambridge und Northampton auf. Der Grundriss ist ein leicht irreguläres Oktogon mit 8,40 Metern in der Nord-Süd-Achse und 8 Metern in der Ost-West-Achse. An diesen Zentralbau schließt sich ein rechteckiger Baukörper mit einer Apside an, die den Altar beherbergte. Insgesamt hat die Kapelle an der Außenseite nur eine Länge von 17 Metern.
Im 17. Jahrhundert wurde die Kapelle – die sich ja innerhalb der Zitadelle befand – zum Schießpulverlager umfunktioniert. Sie entging dem Abriss, da sie 1840 als „Monument historique“ klassifiziert worden war. Ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde die Restaurierung in Angriff genommen. Saulcy (1848) gibt an, dass das Gebäude damals „Magasin du Temple“ hieß – ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zum Orden oder eine spätere Zuschreibung. 1882 erhielt die Kapelle statt des schadhaft gewordenen Steindaches ein Schieferdach und diente lange als Telegraphenstation des Deutschen Heeres. Das öffentliche Interesse am Erhalt der dem Templerorden zugeschriebenen Kapelle war groß und wurde durch Kaiser Wilhelm II. gefördert. Die Innenrestaurierung sollte nach seinem Willen der bekannte Kirchenmaler und Architekt Hermann Schaper übernehmen. Für eine symbolische Summe kaufte die Stadt Metz 1904 das Bauwerk vom Deutschen Heer; die Restaurierung wurde durch „Reichslandgelder“ gefördert.
Die Kapelle wies im 19. Jahrhundert noch Reste einer mittelalterlichen Ausmalung auf: Friese mit Pflanzenmotiven und Heiligenfiguren. Diese Reste wurden mit der von Schaper begonnenen und nach seinem Tod von Friedrich Schwarting durchgeführten Neuausmalung zwischen 1910 und 1913 weitestgehend getilgt. Das heutige ikonographische Programm hat keinen Bezug zu dem originalen Zustand. Nur in einer kleinen Nische haben sich Fragmente der alten Ausmalung aus dem 14. Jahrhundert erhalten. Die Fenster sind nach mittelalterlichem Vorbild zu Beginn des 20. Jahrhunderts gefertigt worden. Sie zeigen Szenen aus der Heilsgeschichte, aber auch Motive aus dem Ordensleben der Templer: eine Profess, Schutz der Pilger, Wache am Heiligen Grab, den Kampf gegen die „Ungläubigen“. Zahlreiche Bauelemente wurden darüber hinaus im 19. und 20. Jahrhundert ergänzt. Die am Tympanon der Eingangspforte sichtbaren Reste eines Templer(?)kreuzes entstammen allerdings dem Mittelalter.
Saulcy konnte auch noch den erhaltenen Kapitelsaal und die dortigen interessanten Fresken betrachten und beschreiben. Zwischen gemalter Architektur, neu- und alttestamentlichen Szenen fanden sich dort auch Elemente aus Tierfabeln und dem Physiologus (ein weithin beliebtes antikes Buch, das zur Grundlage von Tierallegorien wurde), sowie Turnierszenen. Der Kapitelsaal wurde 1904 abgetragen.
Komture von Metz (nach Schüpferling):
~ 1287 Martin
~ 1303 Peter
Quellen
- Bezirksarchiv Metz, Serie A. Maltheserfonds Bd. B und C
Sekundärliteratur
- J. François / N. Tabouillot, Histoire générale de Metz, Bd. 2, Metz 1775, S. 258.
- M. Marchand, Les vitraux et les fresques du début du XXe siècle dans la chapelle des Templiers de Metz, Blog Histoire et Patrimoine Lorrains: URL.
- M. de Saulcy, Mémoires de l’Acacemie Nationale de Metz 1834-1835, S. 436–445 (Kapelle) u. S. 446–456 (Kapitelsaal): URL.
- F. de Saulcy, Les Templiers de Metz, in: Revue archéologique 1848, 2, S. 605–617: URL.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 14–19: URL.
- J. Trapp / P.-M. Mercier. A-t-on retrouvé la commanderie templière de Metz, in: Les cahiers lorrains: organe des sociétés littéraires et scientifiques de Metz et de la Moselle, 2008, 3–4.
- E. Voltz, La Chapelle des Templiers de Metz, in: Congrès archéologique de France 149 (Les Trois-Evêchés et l’ancien duché de Bar), Paris 1995, S. 517–525.
Michael der Syrer (Chronist)
Der Chronist war Patriarch von Antiochia der Jacobitischen Kirche ab 1166. In seiner Weltchronik berichtet er auch über Anfänge und Lebensregeln des Templerordens. Interessant ist hier vor allem, daß er aus der Sicht eines Nicht-Katholiks schreibt. Er lobt den Kampfesmut, die Almosengabe und die Freundlichkeit und Caritas gegenüber allen Christen. Allerdings verwechselt er die Templer wohl zum Teil mit den Johannitern, denn er erwähnt ausdrücklich, daß die Brüder in allen Ländern Hospitäler gegründet hätten um für Fremde und Verwundete zu sorgen. Michael der Syrer spricht Ende des 12. Jh.s auch noch von einem einjährigen Noviziat bei den Templern, nach dessen Bestehung dem Anwärter das Habit verliehen wird. Jeder, der nach seiner Profeß diese seine Gelübde nicht hält, werde mit dem Schwert getötet, heißt es außerdem. Eine Meinung, die sonst keine Bestätigung findet; die Todesstrafe auszusprechen war den Templern wie jedem anderen Orden untersagt.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Chronique de Michel le Syrien. Patriarche Jacobite d'Antioche (1166-99), ed. u. übers. J. B. Chabot (3 Bde.), Paris 1905.
Militia Templi (Neotemplergemeinschaft)
Ordenstracht: weißer Habit, achtspitziges rotes Kreuz
Die Militia Templi wurde in den 1970er Jahren durch den Italiener Marcello Cristofani della Magione gegründet und sieht sich als moderne Interpretation der historischen Templer, beansprucht aber keine direkte Filiation. 1988 bestätigte der Erzbischof von Siena die Verfassung der Gemeinschaft, deren Mutterhaus in Poggibonsi (in einer ehemalige Templerniederlassung) befindet. Sie besteht aus Professrittern Obödienzrittern mit privaten Gelübden, Damen und Assoziierten. Die Professritter legen die traditionellen monastischen Gelübde ab und sind verflichtet, das Stundengebet zu befolgen, sowie monatlich zu beichten und aller zwei Jahre an geistlichen Exerzitien teilzunehmen. Die Heilige Messe wird im tridentinischen (vorkonziliaren) Ritus gefeiert.
Die Gemeinschaft betreut Pfadfindergruppen und andere Jugendorganisationen. In Poggibonsi finden wissenschaftliche Tagungen statt.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
Webseite: https://www.ordo-militiae-templi.org
"Milites Templi"
Dies ist der Titel einer Bulle Papst Cölestins II (1143-1144), die er am 9. Januar 1144 veröffentlichte. Gerichtet ist sie an die Erzbischöfe, Äbte und anderen Würdenträger der katholischen Kirche. Der Papst lobt die Templer als Nachfolger Christi in der Absage an weltliche Güter und der Bereitschaft zum Opfer für die Mitchristen und erklärt, Gott habe durch sie die Kirche des Ostens vom 'Unrat der Heiden' befreit und die Feinde des christlichen Glaubens besiegt. Die eigenen Mittel des Ordens seien jedoch ungenügend, um sich dieser Aufgabe weiterhin voll und ganz widmen zu können, weswegen Papst Cölestin die Prälaten ermahnt, in ihren Predigten das Kirchenvolk zu reichlichen Spenden an die Templer aufzurufen. Wer immer den Orden durch Geld, Land oder personellen Einsatz unterstütze, dem erläßt der Papst mit dieser Bulle den siebenten Teil der Kirchenstrafen.
Desweiteren wird gestattet, daß in Städten, die mit dem Interdikt belegt sind, einmal im Jahr die Kirchen geöffnet und Gottesdienste hinter verschlossenen Türen gefeiert werden, falls Almosen sammelnde Templer die Orte besuchen. 1173 allerdings strich Papst Alexaner III. den Erlaß des siebenten Teils wieder.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Hiestand, R. (Hrsg.): Papsturkunden für Templer und Johanniter, Bd. 1, Göttingen 1972, S. 214-215.
- Barber, M., Bate, K. (Hrsg.): The Templars. Selected sources translated and annotated, Manchester 2007, S. 64f. (englische Übersetzung des lateinischen Textes).
Miravet (Komturei, Spanien)
Bauliche und territoriale Entwicklung
Die Burg Miravet steht auf einem Felssporn etwa hundert Meter über dem Ebro in der ostspanischen Region Katalonien. Die Schenkungsurkunde für Miravet datiert vom 24. August 1153, dem Tag der Rückeroberung des Platzes durch die katalanisch-aragonesischen Truppen, an der die Templer beteiligt waren (ed. Bofarull y Mascaró, S. 208ff). Bereits in diesem Dokument werden weitere Burgen und Ländereien als zugehörig betrachtet: Gandesa, Corbera, Algars, Batea, el Pinell und Rasquerra. Später wurden Miravet noch die Komtureien von Tortosa und Nonaspe unterstellt. Der Orden baute die bereits vorhandenen Befestigungsanlagen weiter aus. Die sich heute präsentierende Burg ist mit einer doppelten Mauer gesichert. Die Schildmauer besitzt drei Türme. Im Inneren der Anlage sind das Refektorium, die Küche mit darunterliegender Zisterne, die Kapelle im zweiten Stock des Nordflügels und gewölbte Vorratsräume zu sehen. Eine ebenfalls erhaltene Vorburg mit Türmen und einer weiteren Zisterne komplettiert das Ensemble. Die Kapelle – tonnengewölbt und auf rechteckigem Grundriss mit Apsis – war im zweiten Geschoss des Palais untergebracht und der Gottesmutter Maria geweiht. Eine Passage führte zum „Schatzhaus“, wo Archiv und Kasse untergebracht waren.
Die Niederlassung gehörte zur Ordensprovinz Aragon/Katalonien. Erst 1165 ist ein Komtur von Miravet (und Tortosa) urkundlich nachweisbar. Ab 1190 wurde Miravet eigenständig verwaltet, und spätestens Anfang des 13. Jahrhunderts zum Zentrum der Ordensprovinz, welches zuvor in Gardeny gelegen hatte. 1255, 1275 und 1296 fanden hier Provinzialkapitel statt. Ende des 13. Jahrhunderts gehörte ein weiträumiger Landbesitz zu Miravet, sowie Mühlen und Salinen.
Beziehungen und Konflikte
Die Schenkung erfolgte mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass die Templer die Orte gegen die Muslime verteidigen sollen. Sobald die Region militärisch gesichert war, bemühte man sich um die Wiederbevölkerung der Region. 1180 gewährte König Alfonso I. den Untertanen der Templer von Miravet Zoll- und Abgabenfreiheit. 1185 legte eine Übereinkunft mit dem Bischof von Tortosa über die Zehntzahlungen die Grundlagen für die Errichtung von Pfarreien und Kirchen. So ließ der Orden in Miravet auch eine Pfarrkirche errichten. Diverse Urkunden berichten über die Anstrengungen, in den umliegenden Gebieten Neusiedler zu gewinnen und das Land zu kultivieren. In den Genuss der Privilegien für die Untertanen des Ordens kamen nicht nur Christen, sondern auch Muslime, die noch lange die Bevölkerungsmehrheit stellten. Dafür waren Abgaben an die Krone, die sogenannte „cena“ zu leisten, entweder in Naturalien oder Geld. Templer unterstützten die Könige von Aragon auch als Berater: 1289 war der Komtur von Miravet Mitglied des Kronrates.
Im Laufe des 13. Jahrhunderts kam es zu einigen Konflikten mit dem Bischof von Tortosa hinsichtlich der Einkünfte und jurisdiktionellen Freiheiten beider Mächte, die mit gerichtlichen Kompromissen geregelt werden mussten.
Im Zuge des Prozesses gegen den Orden und des päpstlichen Verhaftungsbefehls von 1308 ordnete König Jayme II. die Belagerung der Templerburgen an, die Widerstand leisteten. In Miravet hatten sich beispielsweise Templer aus Saragossa, Granyena, Selma, Puigreig und Horta versammelt. Die königlichen Truppen hatten dabei nicht allein mit dem Widerstand der Ordensbrüder, sondern auch mit jenem ihrer Vasallen und Pächter zu rechnen.
Im Dezember 1308, nach 12 Monaten Belagerung, kapitulierte Miravet. Der Stellvertreter des Provinzmeisters und Komtur von Masdéu, Ramon de Saguàrdia, sowie die Komture von Granyena und Saragossa wurden verhaftet. Waffen, Pferde nebst weiteren Nutztieren, Urkunden und Kasse wurden von königlichen Beamten beschlagnahmt (ed. Rubio, S. 391f). Die Burg ging an die Johanniter, die allerdings ihren Provinzsitz nach Gandesa verlagerten.
Architektonische Überreste
Die Pfarrkirche aus Templerzeit wurde im 17. Jahrhundert durch einen Neubau ersetzt. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde eine Kaserne in der Burg Miravet eingerichtet und größere Umbauten fanden statt. Ende des 18. Jahrhunderts war Miravet zu einer Ruine verkommen und wurde der Stadt als Steinbruch überlassen, was wohl nicht umgesetzt wurde. Anfang der 1990er wurde die Anlage umfangreichen Restaurierung unterzogen. Sie gehört heute zu den großen Touristenattraktionen der Region und ist Teil der Domus-Templi-Reiseroute.
Siegel von Miravet (erhalten aus dem Jahr 1278): zeigte einen Löwen (Quelle: Forey, Templars in the Corona de Aragón).
Komture von Miravet (nach Pagarolas, Els Templers):
~ 1165–1174 Guillem Berard
~1190 Ramon Bernat
~1197 Gausbert de Casals
~1198 Guillem de Torre
~1202 Folc
~1205 Pere de Déu
~1207 Bernat de Campanes
~1209 Ramon de Cervera
~1210–1212 Jofre de Castellnou
~1223–1227 Bernat de Rocafort
~1234 Hugues
~1239–1241 Ramon de Serra
~1241–1242 Ponç de Voltrera
~1243 Bernat de Portella
~1244 Guillem de Montgrí
~1245 Guillem de Torre
~1250 Garcia Arnau
~1251–1253 Bernat d’Altariba
~1255–1258 Guillem de Cardona
~1258 Ramon de Villalba
~1261 Guillem d’Ager
~1262–1264 Pere de Queralt
~1267–1268 Bernat d’Altariba
~1269–1276 Bernat de Puig-Alt
~1277–1282 und 1286–1290 Pere de Tous
~1292–1296 Pere de Villalba
~1297–1307 Berengar de Sant-Just
Quellen
- P. Bofarull y Mascaró, Archivo General de la Corona de Aragón: Colección de documentos inéditos del Archivo General de la Corona de Aragón, Bd. 4, Barcelona 1849, S. 208–211: URL.
- J. Rubio (Hg.), Inventaris inèdits de l’Ordre del Temple a Catalunya, in: Anuari de l’Institut d’Estudis Catalans I (1907), S. 385–407, hier S. 391–393.
Sekundärliteratur
- H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens, 2 Bde., Münster 1907, hier Bd. 1, S. 291–303, Bd. 2, S. 85f (Belagerung 1308): URL.
- A. J. Forey, The Templars in the Corona de Aragón, London 1973.
- J. Fuguet Sans, L’arquitectura dels templers a Catalunya, Barcelona 1995, S. 78–51.
- L. Pagarolas i Sabaté, Els Templers de les terres de l’Ebre (Tortosa) de Jaume I fins a l’abolició de l’Orde: 1213-1312, 2 Bde., Tarragona 1999, S. 50–75.
- M. Vilar Bonet, Datos sobre los archivos del Temple en la Corona de Aragón al extinguirse la Orden, Barcelona, Asociación Nacional de Bibliotecarios, Archiveros y Arqueólogos, 1968, S. 491–498.
Populärkultur
- Miravet Templar Castle, Webseite: URL.
- Informationsbroschüre Domus Templi. Dominion del Temple. Corona de Aragón (Stand 2024).
Molay, Jacques de (M)
Jacques de Molay wurde um 1248 aus niederem burgundischen Adel geboren. 1265 wurde er in Beaune von Humbert de Pairaud in den Orden aufgenommen. Die folgenden Jahre verbrachte er wohl in aktivem Kampf in Outremer – Näheres ist nicht bekannt. Ein Amt scheint er nicht innegehabt zu haben. 1292 – knapp ein Jahr nach dem Fall von Akkon – wählte ihn der Konvent auf Zypern zum Ordensmeister (die älteste Urkunde als Meister ratifizierte er am 20. April 1292). Eine erbitterte Konkurrenz mit Hugues de Pairaud um die Meisterwürde, die aufgrund einer Aussage aus dem Prozess oft kolportiert wird, scheint im Gesamtbild wenig glaubwürdig, da Pairaud später durch Molay in hohe Ämter befördert wird.
Gleich zu Beginn seines Amtswirkens setzte sich Molay für die Rückeroberung des Heiligen Landes ein. Ab 1293 unternahm er eine Reise durch die abendländischen Ordensprovinzen, die zum Ziel hatte, so viel Kapital wie nur möglich für die geplante Rückeroberung des Heiligen Landes einzuwerben und Verbindungen zu knüpfen. Besonders König Jayme II. von Aragon unterstützte diese Projekte, denn durch eine angebahnte Allianz mit den Mongolen erschien die Rückgewinnung des Heiligen Landes von den Muslimen wieder möglich. Jayme II. verhandelte mit dem Ilkhan von Persien, dem König von Armenien und dem König von Zypern um Unterstützung. Enges Einvernehmen herrschte zwischen Molay, Charles II. von Sizilien (Neapel) und Papst Bonifatius VIII., der Ende 1294 in Neapel gewählt worden war. Mehrere Monate weilte der Ordensmeister mit dem Papst in Rom und später Anagni. 1296 reiste er nach Frankreich und verbrachte einige Zeit im Temple von Paris. 1298/99 war Molay wieder auf Zypern, wo auf das Eintreffen der mongolischen Heere gewartet wurde. 1300 gelang einem Kontingent aus Templern und weltlichen Rittern unter dem katalonischen Grafen von Entenca, sich auf der der syrischen Stadt Tortosa vorgelagerten Insel Rouad festzusetzen. Jacques de Molay war jedoch auf Zypern verblieben und versuchte weiterhin, die Unterstützung zu koordinieren: 1301 wandte er sich an den König von Aragon und schilderte ihm die Situation in Syrien, die ein Eingreifen jetzt profitabel mache.
Papst Bonifatius VIII. vermachte den Templern aufgrund ihres Eifers zur Rückgewinnung des Heiligen Landes die übrige Hälfte der eroberten Insel Rouad, die sich im Besitz der Kirche befand. Doch die Ankunft der Mongolen verzögerte sich und trotz einer Reihe von Befestigungen konnten die Templer die Insel nicht halten. Im September 1302 wurde sie nach einem erbitterten Abwehrkampf der christlichen Besatzung von den Mameluken zurückerobert. Die noch lebenden Templer wurden, trotz gegenteiligem Versprechen, eingekerkert und alle übrigen auf der Insel anwesenden Christen in die Sklaverei verkauft. Jacques de Molay und der zypriotische König organisierten in aller Hast eine Rettungskampagne, kamen aber mit ihren Schiffen zu spät.
1306 reiste Molay gemeinsam mit Fulco de Villaret, dem Meister der Johanniter, zu Papst Clemens V. nach Rom, um mögliche neue Kreuzzugskampagnen zu besprechen. Er zeigte sich als militärischer Realist und votierte für eine großangelegte kombinierte See-Land-Operation der Europäer zur Wiedergewinnung des Heiligen Landes, wobei neben den Ritterorden die großen europäischen Königreiche wie England, Frankreich, Deutschland und Sizilien/Neapel Kontingente beisteuern sollten. Schiffe sollten von den Stadtrepubliken Venedig und Genua gestellt werden. Eine Armee von 12–15.000 Reitern und 5000 Fußsoldaten, die sich in Zypern sammeln sollten, veranschlagte Molay für einen erfolgreichen Feldzug. Im Vorfeld sollten insbesondere Anstrengungen unternommen werden, um den illegalen Handel der italienischen Seestädte mit den muslimischen Staaten, der Waffen einschloss, zu unterbinden. Einer angesprochenen Vereinigung beider Ritterorden stand er ablehnend gegenüber: dies würde zu enormen Streitigkeiten führen und zu einer Reduzierung der karitativen Tätigkeiten. Die Rivalität der Orden, die oft kritisiert werde, habe gerade zu größeren Anstrengungen und Opfern im Kampf motiviert.
Noch kurz vor der Verhaftung der französischen Templer 1307 ahnte Molay offenbar nichts von der drohenden Gefahr, auch wenn ihm im Umlauf befindliche Gerüchte zu Ohren gekommen waren. Im Sommer 1307 hatte er Papst Clemens V. selbst gebeten, in dieser Angelegenheit eine Untersuchung einzuleiten. Noch einen Tag vor der Verhaftung war er bei der Beerdigung der Schwiegertochter König Philipps IV. anwesend.
Nachleben und Populärkultur
Früh wurde Jacques de Molay von einigen Autoren als Opfer königlicher Willkür und sogar Märtyrer gesehen: so bei Villani und Boccaccio. Vor allem über den Prozess, seine Hinrichtung und den berühmten Fluch ging Molay in die Populärkultur ein. Je nach Absicht und persönlicher Denomination des Autors wurde er dabei zum Märtyrer oder zu Recht bestraften Übeltäter. Rituale der Hochgrad-Freimaurerei und die gegen sie und die Freimaurer im Allgemeinen gerichtete Polemik spielen eine entscheidende Rolle in der Entwicklung der Legende. In einem im 19. Jahrhundert in Straßburg aufgefundenen Manuskript, wohl deutscher Autorschaft, findet sich eine der frühesten Versionen der Templer-Freimaurer-Filiation: laut dieser übergab Molay seinem Neffen, dem „Grafen von Beaujeu“ Geheimnisse, Reliquien und Schatz des Ordens. In der Tradition des Schwedischen Hochgradsystems der Freimaurer gründete Molay die vier Mutterlogen, eine Legende, die Cadet de Gassicourt in Le Tombeau de Jacques de Molay verschriftlichte. Auch die Pariser Neutempler beriefen sich auf eine Weitergabe des Ordens durch Molay. 1808 feierten sie erstmals in Paris seinen Todestag.
Als tragischer Held wird Molay in zahlreichen Dramen und Romanen über den Templerprozess in Szene gesetzt. Genannt seien Johann von Kalchbergs Die Tempelherren (1788), in dem die Templer als jahrtausendealter wohlmeinender Aufklärerbund vorgeführt werden oder François Just Marie Raynouards Les Templiers (1805). Angeregt auch durch den Erfolg dieses Theaterstücks entstanden im 19. Jahrhundert zahlreiche Gemälde mit Molay als zentraler Figur, darunter Jacques de Molay, grand maître des Templiers von Fleury Richard (1806), Réception de Jacques de Molay dans l’ordre du Temple von François Marius Granet (1843), und Jacques de Molay, grand maître de l’ordre du Temple, prend Jérusalem, 1299, von Claudius Jacquand in den Salles des Croisades in Versailles. Die Gemälde erhielten großen Zuspruch und hatten weitere künstlerische Ausgestaltungen der Templerthematik zur Folge.
In der Belletristik des 20. Jahrhunderts widmete sich beispielsweise Maurice Druon in seinen Les Rois Maudits. 1: Le Roi de Fer (1955) dem Untergang der Templer und dem Tod Molays. Die Romanserie über das Ende der kapetingischen Dynastie wurde 1972 und 2005 für das Fernsehen adaptiert.
Auch das Spieluniversum von Assassin’s Creed hat ein Szenario in der Zeit der Templer, betitelt Unity: The Tragedy of Jacques des Molay. Hier ist der Ordensmeister der Antagonist der positiv dargestellten Assassinen und des französischen Königs. Er opfert sich, um die Geheimnisse des Ordens zu retten.
Mittelalterliche Porträts von Jacques de Molay gibt es nicht. Erst André Thevet gibt gegen Ende des 16. Jahrhunderts dem Ordensmeister als „Jacques Bourguignon“ ein fiktives Gesicht (Vrais Pourtraits, S. 256), das über die Gemälde des 19. Jahrhunderts zu der heute bekannten Ikonographie geformt wurde. Die Darstellungen beeinflussten die Idee, das Turiner Grabtuch sei ein Abbild Jacques de Molays.
Anke Napp
Quellen
- E. Baluze / G. Mollat (Hgg.), Vitae paparum Avenionensium, Bd. 3. Paris 1927, S. 145–149.
- M. Barber / K. Bate (Hgg.), The Templars. Selected sources translated and annotated, Manchester / New York 2002, S. 105–254.
- Ch.-L. Cadet de Gassicourt, Le Tombeau de Jacques de Molay. Le tombeau de Jacques Molai, ou, Le secret des conspirateurs, à ceux qui veulent tout savoir, Paris 1796.
- A. Thevet, Les Vrais pourtraits et vies des hommes illustres grecz, latins et payens, recueilliz de leurs tableaux, livres, médalles antiques et modernes. Paris 1584, S. 256–258: URL.
Sekundärliteratur
- B. Frale, L’ultima battaglia dei Templari. Dal ‘codice omgra’ d’obbedienza militare alla costruzione del processo per eresia, Rom 2001.
- A. Demurger, Der letzte Templer, München 2004.
- A. Demurger, Die Verfolgung der Templer. Chronik einer Vernichtung 1307–1314, München 2017.
- A. Demurger, The Knights Templar between Theatre and History: Raynouard’s works on the Templars (1805–1813), in: V. Mallia-Milanes (Hg.), The Military Orders. History and Heritage, Bd. 3, 2008, S. 45–52.
- R. Le Forestier, La Franc-Maçonnerie templière et occultiste, 2 Bd., Paris 1987, S. 68–71.
- Ph. Josserand, Jacques de Molay. Le dernier grand-maître des Templiers, Paris 2019.
- C. Plaza Arqué, Jacques de Molay i Ramon Llull. Política, ordes militars i projectes de croada, in: SL 55 (2015), S. 55–81.
Populärkultur
- Ch. Knight / R. Lomas, The second Messiah: Templars, the Turin shroud, and the great secret of Freemasonry, New York 1997: URL.
- F. J. M. Raynouard, Les Templiers. Tragédie, Paris 1805: URL.
- Assassin’s Creed Unity: Jacques des Molay: URL, URL.
Mondoví (Komturei, Italien)
Die von Amedeo Ponziglione Ende des 19. Jh. aufgeführte angebliche Schenkungsurkunde an den Orden, die auf 1178 datiert, ist eine Fälschung. Die definitiv älteste überlieferte Erwähnung der Niederlassung von Mondoví stammt aus dem Jahr 1247. In diesem Jahr untersagte der Papst den Templern, Johannitern, Franziskanern und Dominikanern, in der Stadt weiter die Sakramente zu spenden, da sie unter Interdikt stand (Mondoví hatte sich mit Friedrich II. verbündet und wurde von einem kaiserlichen Vikar regiert).
1283 musste ein Streit mit den Franziskanern in der Stadt über die Zuteilung von testamentarischen Zuwendungen durch Eingreifen von Papst Martin IV. geregelt werden. Martin IV. gab den Franziskanern Recht.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Bellomo, Elena: The Templar Order in North-West Italy, 2007, S. 337f.
Montaigu/Monteagudo, Pierre de (M)
Es ist in der Forschung umstritten, ob er aus Frankreich oder Aragon stammte. Für Letzteres spricht die Freundschaft zu König Pedro II. Der mittelalterliche Chronist Alberic de Troisfontaines berichtet von einer Herkunft aus der Auvergne. Ungesichert ist auch Verwandtschaftsverhältnis zum zeitgleich amtierenden Johanniter-Ordensmeister Guarin de Montaigu.
Pierre de Montaigu war von 1207 bis etwa 1212 Provinzmeister von Aragon/Katalonien und nahm in dieser Eigenschaft vermutlich an der Schlacht von Navas de Tolosa am 16. Juli 1212 teil. Während der Belagerung von Damietta 1219 auf dem Fünften Kreuzzug wurde er zum Meister gewählt. Über die Ereignisse während des Feldzuges berichten außer der Chronik von Ernoul noch Jacques de Vitry in seinen Briefen, sowie als Augenzeuge der deutsche Geistliche Oliverius in seiner Historia Damiatina.
In Übereinstimmung mit dem Meister der Johanniter, der Deutschordensritter und dem Apostolischen Legaten sprach sich Pierre de Montaigu gegen den von El-Kamil vorgeschlagenen Vertrag aus, die eroberten Ländereien des Königreichs Jerusalem mit der Heiligen Stadt im Austausch gegen Damietta zurückzuerstatten. Jacques de Vitry erklärte diese Entscheidung damit, dass der Meister die üblen Absichten von El-Kamil geahnt habe und mit Übergriffen im Heiligen Land rechnete, sobald das christliche Heer aus Ägypten abgezogen war:
„Hii vero, qui experimento frauds vulpium cognoverant, et maxime Templarii et Hospitalarii sancti Iohannis et sancta Marie Alemannorum, domnus etiam legatus cum patriarcha […] et universitate cleri et quadam parte peregrinorum, verbis eorum seductoriis nullatenus assensum prebebant […]“ (ed. Huygens, S. 124)
1220 kehrte Pierre de Montaigu nach Akkon zurück, fungierte 1221 aber als einer der Unterhändler, die eine Rückgabe von Damietta – zu den gleichen Bedingungen wie 1219 – aushandeln sollten. Erneut scheiterte eine Übereinkunft am päpstlichen Legaten, der auf das Eintreffen Kaiser Friedrichs II. und eine erfolgreiche Fortsetzung des Kreuzzuges hoffte. Der Marsch ins Landesinnere Richtung Kairo endete mit einer Niederlage der Christen, die nunmehr Damietta räumen mussten, gegen den Widerstand neu eingetroffener Kreuzfahrer. Als Unterhändler waren Montaigu und der Meister der Deutschordensritter gesandt worden.
Während des Kreuzzuges des Friedrichs II. stand Montaigu auf Seiten des Papstes, des Patriarchen von Jerusalem und der Johanniter gegen den Exkommunizierten. Der Vertrag des Kaisers mit dem Sultan sicherte dem Templerorden nur einige Besitzungen. Schließlich kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Friedrich II. einerseits und dem Templermeister und dem Patriarchen von Jerusalem auf der anderen Seite. Matthäus von Paris behauptet in der Chronica maiora, der Kaiser sei auf einer Pilgerreise an den Jordan von den Templern verraten worden, in der späteren Historia Anglorum erklärt er dieses Gerücht aber für wenig glaubwürdig.
Der Meister war bekannt für die strenge und unparteiische Anwendung der Regel. Auch dass der Papst dem Deutschen Orden erlaubte, einen weißen Mantel als Ordensgewand zu tragen – wie die Templer – erregte das Missfallen des Meisters. Pierre de Montaigu starb 1232.
Quellen
- Brief Papst Honorius III. von 1222 an den Ordensmeister bezüglich des Streites um den weißen Ordensmantel des Deutschen Ordens: MGH Epp. Saec. XIII,1, ed. C. Rodenberg, Berlin 1883, Nr. 192, S. 134f, URL
- Oliverus von Paderborn, Historia Damiatina, ed. H. Hoogeweg, Die Schriften des Kölner Domscholasters, späteren Bischofs von Paderborn und Kardinalbischofs von S. Sabina Oliverus (Bibliothek des Literarischen Vereins in Stuttgart, 202), Stuttgart 1894, S. 161-282, S. 169 (Château Pélerin), S. 271 (Marsch ins Landesinnere), S. 275ff (Verhandlungen und Vertrag).
- Jacques de Vitry, Lettres, ed. R. B. C. Huygens, Leiden 1960.
Sekundärliteratur
- M. L. Bulst-Thiele: Sacrae Domus Militiae Templi Hierosolymitani Magistri, Göttingen 1974, S. 170-188.
Montbard, Andre de (M)
Geboren um 1103 war er ein Onkel des Heiligen Bernhard von Clairvaux und schloss sich um 1130 den Templern an. Vor seiner Wahl zum Meister im Jahre 1153 übte er die Ämter des Gonfalonier und Seneschall aus. Einige Briefe, die er mit Bernhard austauschte, sind erhalten, doch man weiss kaum etwas über seine Amtszeit. Allerdings scheint er sich häufig am Hof der Könige von Jerusalem aufgehalten zu haben, denn er ist in zahlreichen Urkunden als Zeuge vermerkt. Andre de Montbard starb 1156.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Bulst-Thiele, M. L.: Sacrae Domus Militiae Templi Hierosolymitani Magistri, Göttingen 1974, S. 57-61.
Montfort, Jean de (Heiliger ?)
Das cisterciensische Heiligen-Gedächtnisbuch des 17. Jahrhunderts vermerkt einen Templer namens Jean de Montfort, der in Nikosia auf Zypern bestattet sei, wo man ihn als großen Wundertäter verehre. Doch die genauen Daten seines Lebens kennt man nicht, und ebensowenig seine Herkunft. Die älteste Chronik, die ihn erwähnt ist die "Zypriotische Chronik" des Leontios Makhairas, geschrieben um 1426. Hier heisst es, Jean sei Franzose gewesen und 1248 gestorben. Aber offensichtlich verwechselt er den Heiligen mit Jean de Montfort-L'Amaury, einem französischen Kreuzritter. Andere Chroniken erklären, er sei um 1200 gestorben oder um 1284 und daß er Deutscher gewesen sei. Das einzige, was sicher ist: ab dem 14. Jahrhundert befand sich sein Leichnam in der damaligen Cistercienserabtei von Nikosia,die später in den Besitz der Augustiner und schließlich der Franziskaner überging. Es gibt keine Hinweise, dass die Familie der Lusignan oder die Cistercienser den Kult in irgendeiner Weise gefördert haben. Die Verehrung scheint vom Volk ausgegangen zu sein. Ab 1480 stand das Kloster unter dem Titel des Heiligen und die Pilgerfahrt mit Indulgenzen gefördert. Die Pilger dieser Zeit beschreiben den mumifizierten Leichnahm des Heiligen, der eine weiße Tunika mit rotem Kreuz trüge. Ein deutscher Pilger spricht von einer Inschrift am Grab, die die Translation der Reliquien von Famagusta, wo sie sich zuvor befunden hätten, berichtet. Der Kult in Zypern erlosch mit der türkischen Okkupation der Insel. 1482 waren Teile der Reliqien aber bereits auf Schloß Chambery in den Savoyen. Im 16. Jahrhundert wurde der Heilige Patron der Familie der Grafen von Montfort-Tettnang in Österreich.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Golubovich, G.: Bibliotheca Bio-bibliographica della Terra Santa II, n. 89.
- Grivaud, G.: Pèlerinages grecs et latins dans le royaume de Chypre (1192-1474): concurrence ou complémentarité, in: Identités pèlerines: actes du colloque de Rouen, 15-16 mai 2002, hrsg.: Catherine Vincent, Rouen 2002, S. 67ff.
- Hermann Eggart: Der selige Johannes, Graf von Montfort, in Geschichte, Überlieferung und Verehrung, in: Alemania 8. Jg. (1934), S. 1-24, Online
Montgisard (Schlacht)
Die Schlacht von Montgisard fand am 25. November 1177 im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen den Kreuzfahrerstaaten und Saladin statt. Ihr genauer geographischer Ort ist bis heute nicht zweifelsfrei festgelegt; vermutlich handelte es sich aber um das heutige Tel-es-Safi in der Nähe von Ascalon. Mehrere Chronisten auf beiden Seiten berichten über die Ereignisse und geben die Zahlen der beteiligten militärischen Kräfte unterschiedlich wieder. Laut Wilhelm von Tyrus (Buch 21, Cap. 21ff) bestand die Armee, mit der Saladin sich in Richtung der Kreuzfahrerstaaten in Marsch gesetzt hatte, etwa 26.000 Mann Kavallerie. Auf christlicher Seite fanden sich König Balduin IV. von Jerusalem, Reynald von Châtillon, Reynald von Sidon, der ehemalige Graf von Edessa Joscelin, sowie Balduin und Balian von Ibelin mit ihrem Gefolge, das laut Wilhelm von Tyrus 375 Mann betrug, sowie Johanniter unter ihrem Meister. Hinzu kam vermutlich noch ein hier nicht erwähntes Kontingent von Fußtruppen, so dass die tatsächliche Stärke wohl an die 7000 Mann betragen haben könnte. Auch die Templer unter ihrem Meister Odo de Saint-Amand waren beim Heer, wohl mit einer Zahl von 80 Ritterbrüdern. Der Schlacht unmittelbar voraus gegangen waren moslemische Einzelangriffe auf Ramla und Lydda, die Saladins Heer stark zersplittert gelassen hatten.
Der genaue Verlauf der Schlacht ist nicht überliefert. Sowohl das Überraschungsmoment als auch das Gelände begünstigten die Christen. Der Chronist Ralph von Diss überliefert, wie sich die Templer während des Gefechtes auszeichneten. "Wie ein zweiter Judas Makkabäus (der legendäre jüdische Freiheitskämpfer)" habe Odo de Saint-Amand gekämpft, berichtet er.
Die Schlacht endete mit einer totalen Niederlage Saladins, der selbst - laut Ralph von Diss - nur durch Flucht auf einem Rennkamel entkommen sei. Der Überraschungssieg rettete die Stadt und das Königreich Jerusalem für die kommenden zehn Jahre, bis zur Katastrophe von Hattin.
Die Schlacht fand ihren Weg in die moderne Populärkultur, wo sie ohne Anspruch auf historische Genauigkeite zum Beispiel in dem Roman "Les Lances de Jerusalem" (1966) von Georges Bordonove, sowie den Kinofilmen "Kingdom of Heavens / Königreich der Himmel" (2005) und "Arn the Knight Templar / Arn der Kreuzritter" (2007) dargestellt wird.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Baha ad-Din ibn Shaddad, The Rare and Excellent History of Saladin, ed. D. S. Richards, Ashgate, 2002.
- Hill, Paul: The Knights Templar at War. 1120-1314, Barnsley 2017, S. 57-60.
- Toussaint, Gia: Kreuz und Knochen. Reliquien zur Zeit der Kreuzzüge, 2011, besonders. S. 73 - 80.
Montjoy (=Monte Gaudio/Montjoie), Orden von
Die Ordensgemeinschaft wurde 1173 durch den Grafen Roderic von Sarria in Aragon, ein ehemaliges Mitglied des Santiago-Ritterordens, gegründet. Seinen Namen erhielt er von dem „Berg der Freude“ bei Jerusalem, von dem aus die Heilige Stadt für neu ankommende Pilger zuerst zu sehen war. Das Symbol der Ritter von Montjoy war ein achtspitziges Kreuz, zur Hälfte weiß, zur anderen Hälfte rot.
Der Orden hatte Besitz im Heiligen Land, darunter bei Jerusalem, auf dem „Montjoy“, und in Akkon. In Spanien wurde er mit mehreren Grenzburgen beschenkt, darunter Alfambra, Villel und Castellote. Der Orden folgte zunächst einer modifizierten zisterziensischen Observanz und unterstand zunächst wohl dem Abt von Cîteaux. 1180 bestätigte Papst Alexander III. die Gemeinschaft und ihre Besitztümer und erteilte Privilegien, wie sie zum Beispiel auch die Templer besaßen. Der Orden wurde dem Papst unterstellt. Doch trotz königlicher Protektion und reicher Ausstattung fand der neue Ritterorden nicht genügend Mitglieder. Eine entsprechende päpstliche Erlaubnis zur Aufnahme von Söldnern aus aller Herren Ländern, darunter die berüchtigten „Brabanzonen“, vergrößerte wohl eher die Probleme. Interne Streitigkeiten um die Meisterwürde und die Observanz kamen vermutlich hinzu.
Bereits 1186 übertrug ein Repräsentant des Ordens von Montjoy die Besitztümer an die Templer, doch wurde dies nicht umgesetzt, vielleicht aufgrund der ablehnenden Haltung des Königs von Aragon. 1188 wurde Montjoy mit dem Hospitalorden des Heiligen Erlösers von Teruel vereinigt, einer Gründung König Alfonsos II.
Erst 1195 entschied König Alfonso II. letztendlich im Einvernehmen mit dem Papst, dass Montjoy tatsächlich in den Templerorden inkorporiert werden solle, was einige Monate später von Papst Coelestin III. bestätigt wurde. Damit gewann die Templerprovinz von Aragon-Katalonien beträchtliche Güter und Rechte in Südaragon und Patronate über Kirchen. Ordensmitglieder, die mit der Regelung nicht einverstanden waren, gründeten den Orden von Monfrague. Die Vertreter von Monfrague berichteten dem Papst von internen Streitigkeiten im aufgegebenen Orden: Meister Fralmo da Lucca sei abgesetzt worden, hätte dann aber mit Zustimmung des Königs und einiger Brüder das Amt wieder an sich gerissen. Mithilfe gefälschter päpstlicher Schreiben habe er die Angliederung an die Templer in die Wege geleitet. Fralmo selbst gibt einen anderen Hergang der Ereignisse zu Protokoll, die die Dissidenten beschuldigen, mit ihrer Abspaltung den Niedergang des Ordens von Montjoy herbei geführt zu haben. Nach Rat des Papstes und des Königs und mit Zustimmung der getreuen Brüder habe er sich dann für eine Übergabe an die Templer entschlossen.
Der Streitfall um die Besitzungen zog sich bis ins 13. Jahrhundert hin, wobei die vom Papst benannten Richter die Templer aufforderten, die Burgen von Alfambra, Castellote und Villel wieder heraus zu geben, was nicht geschah. Damit konnte sich der Orden von Montjoy-Monfrague nicht halten und erbat 1215 die Inkorporation in den Calatravaorden, was – aufgrund von Protesten der Templer – erst 1221 in die Wege geleitet wurde. Erneut aber wehrten sich einige Mitglieder gegen diesen neuen Vereinigungsbeschluss. Mitte des 13. Jahrhunderts gibt es über den Orden von Montjoy-Monfrague keine Nachrichten mehr. Nach Aufhebung des Templerordens wurde eine Neugründung erwogen, die nunmehr den Besitz der Templer erhalten sollte. Dazu kam es nicht.
Anke Napp
Quellen:
- J. Delaville Le Roulx, L'Ordre de Monjoye, in: Revue de l'Orient Latin 1 (1893), S. 42–57 (mit Urkunden zum Streitfall): URL.
Sekundärliteratur:
- J. Forey, The Order of Mountjoy, in: Speculum. 46, 2 (Apr.1971), S. 250–266.
- N. Jaspert, Transmediterrane Wechselwirkungen im 12. Jahrhundert. Der Ritterorden von Montjoie und der Templerorden, in: R. Czaja (Hg.): Die Ritterorden als Träger der Herrschaft. Territorien, Grundbesitz und Kirche, Toruń 2007, S. 257–278.
Montricoux (Komturei, Frankreich)
Die Niederlassung wurde 1181 durch den Prior der Regularkanoniker von St. Antonin gegründet. Als Gegenleistung für die erhaltenen Güter übernehmen die Templer den Gottesdienst in drei Gemeinden. 1313 scheint die ehemalige Komturei im Besitz Esquieu de Floyrans zu sein.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Esquieu: Les Templiers de Cahors, in: Bulletin de la Société littéraire, scientifique et artistique du Lot, Cahors 1898, S. 146-177, hier S. 153. Online
Montsaunes (Komturei, Frankreich)
s. auch Symbolik
Die Niederlassung wurde Mitte des 12. Jhs. gegründet und entwickelte sich zur bedeutendsten Komturei zwischen Toulouse und den Pyrenäen. Sie erfuhr große Unterstützung durch den lokalen Adel, insbesondere die Familien Montpezat und Roquefort, die die Komturei nicht nur mit Gütern und Rechten beschenkten, sondern zum Teil auch selbst in den Orden eintraten. 1174 nahm sogar der Graf von Comminges das Templerhabit. Zu Montsaunes gehörten mehrere abhängige Niederlassungen: Mazères-sur-Sarlat, Lestelle-de-Saint-Martory, Figarol, Escanecrabe und Saint-Jean-de-Plante. Güter und Immobilien befanden sich beispielsweise in Guran, Salies-du-Salat, Saint-Gaudens, Valentine, Soueich, Arbon, Gaillartville und Bamville.
Von den Konventgebäuden haben sich nur wenige Reste erhalten, mit Ausnahme der vor 1180 errichteten Kirche. Am Portal befinden sich Skulpturen der Steinigung des Erzmärtyrers Stephanus, sowie die Martyrien der Apostel Petrus und Paulus, den Besuch der Marien am Grab Christi und die Auferweckung des Lazarus. Das Programm verweist auf die Spiritualität der Templer in der apostolischen Nachfolge Christi, als deren Teil sie ihren Kampf (und den eventuellen Tod bzw. das Martyrium im Kampf gegen die Glaubensfeinde) sahen. Buße und Weltentsagung spielen ebenfalls eine Rolle. Der Stil der Bildwerke ist römisch, zur Zeit ihrer Entstehung eher archaisch.
Berühmt wurde die Kapelle jedoch für ihre Fresken. Es existieren zahlreiche Deutungen, die das Bildprogramm der Kapelle in einen esoterischen, sogar nicht-christlichen Bereich einordnen wollen. Dagegen spricht, dass sich auch Darstellungen der Apostel und weiterer christlicher Heiliger im Bildprogramm finden. In Wahrheit lassen sich die grafischen Elemente in den allgemeinen Zeitgeschmack einordnen und finden sich auch in anderen, nicht dem Templerorden zugehörigen Kirchen, so in der Burgkapelle von Castillon-en-Couserans und weiteren Bauwerken im Toulouser Raum und den Pyrenäen. Das Bildprogramm hat seinen kosmologischen Hintergrund in der Elementenlehre. Vergleichbare Kompositionen mit Kreiselementen und verschiedenen Sternformen finden sich nicht nur in der Wandmalerei, sondern auch der Mosaikkunst (Kathedrale von Die), sowie in der Emaillekunst auf anderen sakralen Gegenständen des Früh- bis Hochmittelalters.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Aubarbier, J.-L., Binet- M.: Les Sites Templiers de France, Rennes 1995, S. 117f.
- Garland, Emmanuel: La peinture murale au XIIIe siècle. Contribution à l'étude du décor peint des églises de Monstsaunès et de Castillon-en-Couserans, in: Le Pottier, J., Poumarède, J., Souriac, R. (Hrsg.): Le Temps de la bataille de Muret (12 septembre 1213), Muret / Saint Gaudens 2014 (Revue de Comminges et des Pyrénées centrales Nr. 130), S. 473-94 u. 633-639.
- Kirch, S.: Milites Christi. Les programmes peints et sculptés en France dans les églises des Hospitaliers de Saint-Jean et des Templiers (fin XIIe siécle-1312): étude iconographique et pratiques religieues (Dissertation), 2004.
- Laborde, F.: L'église des Templiers et les vestiges du château de Montsaunès, Saint Girons 1982.
- Voyer, C.: Orner la maison de Dieu. Les décors de quelques églises Templières et Hospitalières de Saint-Jean de Jérusalem au XIIIe siècle, in: Carraz, Damien / Dehoux, Esther (Hrsg.): Images et ornements autour des ordres militaires au Moyen Âge, Toulouse 2016, S. 85-101, bes. S. 88 u. 95.
Monzón (=Montsó, Komturei, Spanien)
Bauliche und territoriale Entwicklung
Die ursprünglich maurische Befestigungsanlage – der Donjon stammt aus dieser Zeit – wurde Ende des 11. Jahrhunderts von den Christen erobert. 1143 wurde die Burg (gemeinsam mit zahlreichen anderen Besitzungen) durch Raimond-Berengar IV. von Katalonien den Templern übereignet, als Entschädigung für den Nichtantritt des Erbes von Alfonso I., der den Templern und Johannitern sein Königreich vermacht hatte (ed. D’Albon, Nr. 314, S. 204f). Zehn Jahre später gibt es den ersten Hinweis auf einen kleinen Konvent an dem Ort. Die Anlage wurde weiter ausgebaut, darunter mit einem Saalbau, in dem sich wohl Refektorium und Dormitorium befanden und einer Kapelle. In den 1150er fungierte Monzón als Haupthaus für die Besitzungen in Aragon-Katalonien, und im 13. Jahrhundert wurden hier ebenfalls noch Provinzialkapitel abgehalten: in den Jahren 1212, 1225, 1230, 1234, 1246, 1251 und 1252, sowie 1271. Zu Monzón gehörten Besitzungen und Häuser in Armentera, Chalamera, Cofita, Estiche, Litera, Ribera und Zaidin, sowie die Stadt Monzón selbst.
Beziehungen und Konflikte
Anfang des 13. Jahrhunderts lebte der Thronfolger, der künftige Jayme I., für drei Jahre auf Monzón, unter der Vormundschaft des Provinzmeisters Guillem de Montredon. Diesem wurde die Erziehung und der Schutz des Jungen nach dem Tod seines Vaters in der Schlacht von Muret 1214 anvertraut. Die Beziehungen zur Krone blieben eng. Jayme I. bestätigte dem Komtur von Monzón bei einem Rechtsstreit mit der Stadt Saragossa, dass die Templer sich vor weltlichen Gerichten nicht zu verantworten hätten. Der König gewährte Monzón und weiteren Komtureien das Recht auf die Abhaltung eines jährlichen Marktes, der 18 Tage lang dauern sollte – ein Anschub für die wirtschaftliche Aktivität der gesamten Region und eine Erhöhung der Einkünfte der Komturei durch die Erhebung diverser Zölle. Diese Rechte blieben nicht unumstritten und führten 1284 zu einer Klage der Einwohner von Saragossa, Huesca und Barbastro vor König Pedro III.
Die Einwohner Monzóns waren dem Orden zu militärischen Dienstleistungen verpflichtet, versuchten jedoch mehrfach, sich dieser Verpflichtung zu entledigen. 1292 verlangte der Komtur eine Entschädigung für die Verweigerung von Dienstleistungen.
Zum Teil erhebliche Unstimmigkeiten gab es auch mit dem Weltklerus, insbesondere mit dem Bischof von Lleida, in dessen Diözese Monzón lag. Im Streit um Land und Zehnterhebungen mit den Komtureien von Gardeny und Monzón ließ der Bischof schließlich sogar mit militärischer Gewalt Konfiszierungen vornehmen. Bei dieser Unternehmung, die der Bruder des Bischofs befehligte, wurde ein Templer angegriffen und ein in Diensten des Ordens befindlicher Sarazene getötet. Der Bischof erklärte seinerseits, Pächter der Templer hätten einen Kleriker getötet und Eigentum sei angemaßt worden. Der Richtspruch, der 1264 vom Abt von Poblet und dem Bischof von Saragossa gefällt wurde, fiel ausgesprochen günstig für die Templer aus. Der infolge der Auseinandersetzungen mit der Exkommunikation belegte Komtur von Monzón wurde absolviert.
1301 kam es zu erneuten Tätlichkeiten, nachdem der Bischof verlangt hatte, die Templer sollten – ebenso wie der übrige Klerus von Lleida – für die Errichtung der dortigen Universität zahlen. Nachdem diese sich weigerten, exkommunizierte sie der Bischof und stellte ihre Ländereien unter Interdikt. Daraufhin vertrieben die Templer den Abt von Sant Esteve und den Vikar der Marienkirche. Der Bischof appellierte an den König, der als erstes für die Rückkehr der verjagten Kleriker sorgte. Dennoch eskalierte die Situation. Eine Beschwerde der Templer zählt die dem Bischof vorgeworfenen Vergehen auf. Darunter waren die Festsetzung von Ordensmitgliedern um Lösegeld, die Zerstörung einer Brücke und mehrerer Boote mittels Brandsatz, sowie Personenschaden an Untertanen des Ordens. Der Bischof konterte, die Templer hätten das gleiche mit seinen Leuten und einer Brücke unter seiner Jurisdiktion getan, sowie die Abtei Sant Esteve geplündert.
Zum Zeitpunkt des Prozesses gegen den Orden wurde Monzón einer der Rückzugsorte für die Templer und gegen die Truppen König Jayme II. verteidigt. Erst im Mai 1309 konnte die Burg erobert werden.
Architektonische Überreste
Die Burg wurde bis ins 19. Jahrhundert militärisch genutzt. Trotz einiger Überbauungen in den folgenden Jahrhunderten, besonders im 17. und 18. Jahrhundert, ist sie auch heute noch eines der besterhaltenen Beispiele für die Militärarchitektur der Templer. Berühmt sind auch mehrere unterirdische Gänge, die bis in die Stadt, aber auch die nahen Berge führten und der Legende nach während der Belagerung Anfang des 14. Jahrhunderts von den Templern benutzt wurden.
Siegel: zeigte eine Burg zwischen zwei Greifen; erhalten vom Anfang des 14. Jahrhunderts. (Forey, Templars in the Corona de Aragón, App. Seals)
Komture von Monzón (nach Forey, Templars in the Corona de Aragón):
~167 Guillem de Albaix
~1167 Aymeric
˜1173–1181 Ramon de Cubells
~1182–1183 Jordan de Corbarieu
~1184–1188 Ramon de Cubells
~1194 Arnold de Claramunt
~1196 Pons Marescalci
~1198–1201 Guillem de Peralta
~1201 Bernat de Ciaret
~1202–1210 Pons Marescalci
~1210–1212 Guillem Cadeil
~1212–1213 Bernat de Aguilella
~1214 Ramon Berenguer de Ager
~1214 Bernat de Aguilella
~1215 Bernat de Ciaret
~1215–1217 Bernat de Aguilella
~1218–1221 Pons Marescalci
~1224–1227 Archibald de Sana
~1230 Ramon de Mongay
~1230 G. de Rüa
~1231–1234 Ramon de Serra
~1237–1238 Ramon Berenguer
~1240 Peter Jimenez
~1243–1244 Dalmau de Fenollar
~1244 Dominic de Mallen
~1245–1248 Ramon de Serra
~1250–1252 Peter Jimenez
~1252 Dalmau de Fenollar
~1253 Guillem de Ager
~1255–1258 Bernat de Altarriba
~1260–1262 Peter de Queralt
~1263–1264 Guillem de Ager
~1265–1266 Guillem de Montgri
~1269–1271 Guillem de Miravet
~1272–1274 Dalmau de Seron
~1275 Gallart de Josa
~1277–1292 Arnold de Timor
~1294–1301 Ramon de Fals
~1305–1309 Berenguer de Bellvis
Quellen
- A. D’Albon, Cartulaire général de l’ordre du Temple : 1119?–1150 : recueil des chartes et des bulles relatives à l’ordre du Temple, Paris 1913, Nr. 3314.
- Llibre dels feits del rei en Jacme, Madrid, Biblioteca Nacional MSS/10121, fol. 5r: URL.
- D. J. Smith / H. Buffery, The Book of Deeds of James I of Aragon. A Translation of the Medieval Catalan Llibre Dels Fets, Aldershot/New York 2010, S. 22.
Sekundärliteratur
- Th. Biller, Templerburgen, Darmstadt 2014, S. 102–105.
- F. Castillón Cortada, Discusiones entre los obispos de Lérida y los templarios de Monzón, in: Ilerda XXXVI (1975), S. 41–96.
- A. J. Forey, The Templars in the Corona of Aragon, London 1973, S. 177f.
- R. Huesca, Història de Rosselló de Segrià, Bd. 1: El temps dels templers (1149–1307), Lleida 2011, S. 276.
Moritzbrunn (= Musprunn/Moosbrunn, Komturei, Deutschland)
Moosbrunn wurde im 16. Jahrhundert zu Ehren des Eichstätter Bischofs Moritz von Hutten in Moritzbrunn umbenannt. Der Gutshof ist südlich der Bischofsstadt Eichstätt im Altmühltal in Bayern gelegen und gehört heute zur Gemeinde Adelschlag.
Bauliche und territoriale Entwicklung
Erstmals wird der Gutshof 1182 unter dem Eichstätter Bischof Egelolf genannt, jedoch noch nicht als Besitz des Templerordens, sondern Eigentum des Adelsgeschlechts der Mosprunner. Wann die Gründung der Niederlassung in Moosbrunn erfolgte, ist nicht bekannt. In einer unveröffentlichten Schrift vom Anfang des 19. Jahrhunderts wird eine Verbindung zum Eichstätter Domprobst Walbrun vermutet. Walbrun gründete das Schottenkloster und ließ dort um 1160 eine (noch heute vorhandene) Nachbildung der Jerusalemer Grabesädikula errichten. Eine urkundliche Untermauerung dieser These ist bis heute nicht möglich.
Erstmalig erwähnt wird die Komturei bei einer Güterteilung mit dem Kloster Füssen im Jahr 1251. Der Vertrag brachte die Kirche in Dietelried an die Templer. Zu Moosbrunn gehörten außerdem eine Mühle in Meilenhofen, weitere Höfe – zum Beispiel das Gut Tempelhof im heutigen Ochsenfeld, sowie ein Hof in Pietenfeld. Auch im nahen Eichstätt selbst hatte die Komturei einen kleinen Hof, in der Nähe der heutigen Heilig-Geist-Kirche, und möglicherweise noch weiteren Immobilienbesitz. Eine Kapelle entstand in Moosbrunn im 13. Jahrhundert.
Am 7. Dezember 1289 verkaufte der Provinzmeister von Deutschland und Slavien mit Zustimmung der Brüder von „Mosbrunnen“ einen Hof und eine halbe Hufe in Altenstadt bei Schongau, einen Hof in Diethilrieth (Dietelried) samt dem Patronatsrecht über die dortige Kirche, zwei Höfe in Warenberg, zwei in Brugge (Burggen), zwei in Chuzenchoven und drei Höfe in Ellenchoven (Elligkofen bei Landsberg) ausdrücklich ohne die zugehörigen Bauern für 225 Pfund Augsburger Heller an das Prämonstratenserkloster in Steingaden.
Beziehungen und Konflikte
Eine am 6. Oktober 1295 ausgestellte Urkunde berichtet, dass die Brüder Ulrich und Otto von Stein den Templern von Moosbrunn Schaden zugefügt hatten, wofür jetzt mit der Übereignung eines Hofes im nahen Teising Ersatz geleistet wurde. 1303 wurde der Hof in Teising seiner weiten Entfernung wegen allerdings an die Johanniter in Regensburg verkauft.
Zum Moosbrunner Konvent gehörte eine Ordensschwester, Adelheid von Wellheim, Witwe eines in der Zwischenzeit verstorbenen Templers. Die um 1310 ausgefertigte Urkunde nennt sie „soror“ (Schwester) und berichtet, dass sie beim Ordenshaus gelebt habe, und ihre Besitzungen dem Orden übertragen habe. Nachdem sie aber aus Alters- /Krankheitsgründen die Härte der Regel nicht habe ertragen können („ipsa Soror propter sue debilitatem persone […] nostre duriciam regule et status acrimoniam nobiscum ducere nequaquam poterit, aut suffere“), wurden ihr die Besitzungen in Wippenfeld und die Mühle in Meilenhofen wieder übergeben, um ihren Unterhalt zu sichern. Nach ihrem Tod sollte der Besitz an die Templer zurückfallen – falls es den Orden noch gäbe (ed. Popp, S. 243f). Sollte der Orden nicht mehr existieren, mögen die Immobilien an das Bistum Eichstätt fallen. Auch der Hof in Pietenfeld war verkauft worden, an den Eichstätter Domherrn Walter, der ihn 1315 an Familienmitglieder veräußerte. Nach deren Tod sollte die Immobilie aber an die Komturei zurückfallen. Es ist möglich, dass diese Rückübertragungen während des Prozesses dazu dienten, die Güter zu retten.
Auch die Moosbrunner Niederlassung mit ihren zugehörigen Immobilien kam nach der Aufhebung des Templerordens an den Johanniterorden. Aber bereits am 20. März 1318 wurde dem Johanniterkomtur Albert von Katzenstein von seinen Ordensoberen der Auftrag erteilt, diesen Besitz zu veräußern. Am 10. April 1318 (fälschlicher Weise oft unter dem Datum 13.04.1318 genannt) wurden Güter in Hesenlohe (Hessellohe) und Leisacker an die Pfründen bei St. Willibald in Eichstätt verkauft. Am 14. Juni 1322 schließlich verkaufte der Johanniter-Vizemeister und Komtur des Ordenshauses zu Würzburg, Johannes von Grumbach, die Komturei Moritzbrunn mit allen noch zugehörigen Besitz (Dörfern, Mühlen, Wiesen, Gärten, Weiden, Waldstücken, Fischteichen, Wasserläufen…) an den Bischof Marquard von Eichstätt für 1200 Pfund Heller. Als Grund für den Verkauf erklären die Johanniter, dass die Komturei nur mäßig Gewinn abwerfe und die Immobilie überdies in zu großer Entfernung zu übrigen Besitzungen läge. Mit dem Erlös sollten Ordensbesitzungen in Franken restauriert und unterstützt werden. Ein Jahr darauf verkaufte der Bischof den bei der Heilig-Geist-Kirche in Eichstätt gelegenen Hof mit allem Zubehör an den Spitalmeister der dortigen Einrichtung.
Architektonische Überreste
Die Baulichkeiten aus dem Mittelalter wurden im 16. Jahrhundert bei einem Brand zerstört, bzw. schwer beschädigt. Ein Neubau erfolgte unter dem Eichstätter Bischof Moritz von Hutten. Weitere Um- und Neubauten von Wirtschaftsgebäuden erfolgten im 18. Jahrhundert. Der Gutshof der ist heute im Privatbesitz und wird zum Teil als landwirtschaftlicher Betrieb geführt. In der Kirche ist von der ursprünglichen Bausubstanz kaum noch etwas erhalten. Original ist zum Beispiel noch die Sakramentsnische im frühgotischen Stil.
Komture:
~ 1289 Heinrich
~ 1303-1310 Johann von Löwenstein
F. Sengstock / A. Napp
Quellen
- Urkundenoriginale: StAN (Staatsarchiv Nürnberg), Hochstift Eichstätt, U Nr. 233 und 332 (Urkundenfassungen von 1322)
- Bayerische Akademie der Wissenschaften (Hg.), Monumenta Boica Bd. VI, München 1766, Nr. LXV, S. 548f (Urkunde von 1289): URL.
- O. Geiger, Die Urkunden des vormaligen Benediktinerklosters St. Mang in Füssen, München 1932 (Archivalische Zeitschrift, Beiheft 3), S. 133.
- D. Popp, Urkunden, den ehemaligen Templerhof Moosbrunn betreffend, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken 12 (1852), S. 243-248: URL.
Sekundärliteratur
- F. L. Baumann, Geschichte des Allgäus, I. Band: Von der ältesten Zeit bis zur Zeit der schwäbischen Herzöge (1268), Kempten 1883, S. 435 und 470: URL.
- F. Mader, Die Kunstdenkmäler von Bayern. Die Kunstdenkmäler von Mittelfranken II: Bezirksamt Eichstätt, München 1928, S. 223-226.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 61 und 250-253 (Urkunden von 1303 und 1322).
- M. M. Zunker, Ein Verbrüderungsbrief des Johanniterordens mit der Abtei Sankt Walburg aus dem Jahre 1313. Ein Zeugnis aus dem Umfeld der ehemaligen Templerkommende Moosbrunn (Moritzbrunn, Landkreis Eichstätt), in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte (ZBLG) 19, 2 (2019), S. 299-316.
Mücheln (Komturei, Deutschland)
Bauliche und territoriale Entwicklung
Der kleine Ort Mücheln liegt bei Wettin im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt. Das Datum und der Donator der ersten Schenkung sind unbekannt. Nach Schüpferling war das Land bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts im Besitz der Adelsfamilie „de Mochile“ (von Mücheln). Vielleicht war der Grundstock der Niederlassung durch die Familie von Brehna geschenkt worden, die sich den Templern verbunden fühlte. Die Petersberger Chronik berichtet, wie Friedrich II. von Brehna-Wettin auf dem Kreuzzug wohl „in extremis“ dem Templerorden beitrat und 1221 in Akkon starb. Die Familie von Brehna stellte mehrere Mitglieder des Templerordens, neben Friedrich II. von Brehna auch Dietrich II. von Brehna-Wettin und Dietrich III. Die erste urkundliche Erwähnung der Templerkomturei stammt aus dem Jahr 1270 (ed. Mülverstedt, S. 23). Spätestens in den 1240ern war die Niederlassung Sitz eines Komturs. Die Kapelle wurde vermutlich zwischen 1260 und 1280 aus Sandstein und Porphyrbruchstein als Saalkirche errichtet. Sie besitzt einen polygonalen Chorschluss und ist 14,5 m lang und 6 m breit. Der Haupteingang liegt im Südosten, es existiert aber ein zweiter Zugang über eine Pforte an der Nordostseite.
Beziehungen und Konflikte
Durch eine Schenkung des Grafen Conrad I. von Brehna-Wettin (Bruder Dietrichs II.) erhielt der Templerorden am 15. November 1269 das Patronatsrecht der St. Petrikirche in Wettin. Mit diesem Recht konnten die Templer in der Kirche zu Wettin einen Pfarrer ihrer Wahl einsetzen, aber auch wieder absetzen, sollte er seines Amtes nicht würdig sein. Am 22. Juli 1273 bestätigte Erzbischof Konrad II. von Magdeburg das Patronatsrecht und im Jahre 1294 nochmals Papst Clemens V., nachdem es um 1290 zu Streitigkeiten mit dem Erzbistum gekommen war. Letztlich wurde am 3. März 1295 das strittige Patronatsrecht gegen das Dorf Groß Wedding in der Nähe von Wanzleben getauscht. Die Templer erhielten zudem als Entschädigung einen Besitz in Dudeleben (heute Deutleben) und Liobesitz, sowie 3,5 Hufen Land auf den Feldmarken des Ortes und eine Getreidepacht (ed. Dreyhaupt II, S. 927). Ob die Komturei nach Aufhebung des Templerordens an die Johanniter überging, ist unbekannt. Die Verortung des in einer Urkunde von 1317 (ed. Dreyhaupt II, S. 931ff) aufgeführten Johanniterkomtur von „Mechele“, Johannes von Helfenstein, ist in der Forschung strittig. Bereits in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gehörte die ehemalige Templerniederlassung zum Orden der Regularkanoniker der Heiligen Märtyrer von der Buße, die ihr Mutterkloster in Krakau hatten.
Architektonische Überreste
Von der Komturei sind heute noch die Umfassungsmauern, das Kellergewölbe des Herrenhauses und die Kapelle erhalten. Im 16. Jahrhundert wurde der Dachstuhl stark verändert und ein Satteldach mit geschweiften Giebeln aus Backstein hinzugefügt. Auch im Inneren erfolgten architektonische Veränderungen, zum Beispiel wurde die Sakramentsnische im Chor umgebaut. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts war die Kapelle profaniert, die Fenster wurden zugemauert und zwei Zwischendecken eingezogen, um die Nutzung als Getreide- und Heuspeicher zu ermöglichen. Erste bauliche Sicherungsmaßnahmen wurden erst Mitte des 20. Jahrhunderts vorgenommen. Seit den 1980er Jahren wurde das nunmehr denkmalgeschützte Gebäude restauriert. Die Müchelner Kapelle weist einen reichen floralen Skulpturenschmuck auf, der an zisterziensische Vorbilder erinnert. Einige Wissenschaftler gehen sogar davon aus, dass die Pflanzenornamente ganz speziell die Verbindung zum Orient symbolisieren sollten: so finden sich Lorbeer, Feigen und Artischocken auf den Kapitellen. Ein Fresko mit Mariendarstellung, um 1300, wurde in den letzten Jahren restauriert.
Anke Napp
Komture von Mücheln (nach Ledebur S. 257ff):
~ 1272 Geringus als ‚Provisor‘
~ 1306 Thiderich (Ledebur S. 257ff)
Quellen
- G. A. von Mülverstedt, Regesta archiepiscopatus Magdeburgensis; Sammlung von Auszügen aus Urkunden und Annalisten zur Geschichte des Erzstifts und Herzogthums Magdeburg, Teil II, 1192 bis 1269, Magdeburg, 1881, S. 23: URL und Teil III, 1270 bis 1305, Magdeburg 1886, S. 45: URL.
- K. Nass (Hg.), Priester Konrad, Chronik des Lauterbergs (Petersberg bei Halle/S), in: MGH SS rer. Germ 83, Wiesbaden 2020, S. 263: URL.
- Chronica Conradi presbyteri, canonici Montis Sereni – Mscr.Dresd.R.102, fol. 85v: URL.
Sekundärliteratur
- R. Affeld / F. Heinrich, Die Templer-Kapelle von Mücheln, Leipzig 1996.
- E. Baron / J. Hebestedt, Die Templerkapelle unser Lieben Frauen in Mücheln bei Wettin, Halle 2000.
- L. v. Ledebur, Die Tempelherren und ihre Besitzungen im preußischen Staate, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preuss. Staates 16 (1835), S. 97–120, S. 242–268.
- G. Lehmann / Ch. Patzner u. a., Die Templer in Mitteldeutschland, Erfurt 2004, S. 70–92.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 104–107: URL.
- Mücheln bei Wettin, Templerkapelle, in: R. Schmitt / S. Tebruck (Hgg.), Jenseits von Jerusalem. Spuren der Kreuzfahrer zwischen Harz und Elbe, Halle 2005, S. 153–161.
Mühlen (Komturei, Deutschland)
Heute ist der Ort unter dem Namen Mühlheim ein Stadtteil von Osthofen im Bundesland Rheinland- Pfalz.
Bauliche und territoriale Entwicklung
Wann die Gründung der Niederlassung erfolgte, ist unbekannt. Mit einer Urkunde vom 12. März 1226 verzichteten die Gemahlin des Grafen Heinrich von Sayn, Mechtildis, und eine Gräfin Ada von Loos zugunsten des Templerordens auf all ihre Rechte, die sie an den Gütern des Ritters Konrad „de Molandino“ innehatten (ed. Günther, S. 153). Ob diese Schenkung, die sich an Orden und Brüder „in transmarinis partibus“ – die Kreuzfahrerstaaten – richtet, die Grundlage der Niederlassung in Mühlen betrifft, ist in der Forschung strittig.
Die erste zweifelsfreie urkundliche Erwähnung stammt erst aus dem Jahr 1269; zu diesem Zeitpunkt hat das Ordenshaus bereits den Status einer Komturei. Lage und Grenzen der Templergüter zu Mühlen gegen Ende des 13. Jahrhunderts können aus diversen Urkunden rekonstruiert werden:
Die erste ist auf den 13. Juni 1283 datiert und anlässlich einer Schenkung an die Sankt-Martinskirche in Worms ausgestellt. Unter den aufgezählten Immobilien sind auch zwei Morgen in der gegen Osthofen zu gelegenen Flurabteilung Liebenberg, als deren Nachbarn die Templer genannt werden. Eine Urkunde vom 14. Mai 1293 berichtet, dass der Bürger Jakob Engelmann von Worms an den Ritter Werner Maxhorn von Osthofen alle seine Güter in Osthofen für 148 Pfund Heller verkauft. Bei der Aufzählung der einzelnen Grundstücke werden die Templer mehrfach als Angrenzer erwähnt. Bei der dritten Urkunde vom 16. März 1293 handelt es sich um den Verkauf von 30 Malter Korn jährlicher Einkünfte durch die Bürgerseheleute Werner Amelle und Lucia an das St. Martinsstift in Worms. Auch hier werden die Templer als Nachbarn der Grundstücke bezeichnet.
Nach Wagner (1878) lag das Ordenshaus westlich von Osthofen am Seebach, rechts der Chaussee (heute Bundesstraße) von Osthofen nach Westhofen. Die Niederlassung besaß spätestens Ende des 13. Jahrhunderts eine Kapelle und einen Friedhof, sowie eine Mühle. Darüber hinaus hatten die Templer das Patronatsrecht an der Marienkapelle in Osthofen inne. Die Benennung der Komturei als „Ordensburg“ durch Historiker des 19. Jahrhunderts ist sicher zu hoch gegriffen. Es wird sich um eine ummauerte Hofanlage gehandelt haben.
Beziehungen und Konflikte
Ein langjähriger Konflikt bestand zwischen weltlichen und geistlichen Herrschaftsträgern um das Recht des „wegesnits“ (Getreideschnitt am Wegensrand) bei Osthofen. Eberhard von Ehrenberg, Vogt von Osthofen, hatte laut Bericht des Bischofs von Worms dieses Recht an sich gerissen. Eine Urkunde vom 28. Februar 1269 gibt Auskunft über den Vertragsschluss, der das Problem bereinigen sollte: Eberhard verpfändete mit Zustimmung seiner Familie dem Dekan und Kapitel zu Worms, dem Abt von Hornbach, dem Dekan und Kapitel St. Mariä zu den Staffeln in Mainz, dem Meister der Templer zu Mühlen, dem Mühlener Nonnenkloster und den Einwohnern zu Osthofen als Vertragsgarantie seine zwei Höfe zu Worms und den Zehnten von Osthofen, mit dem sie vom Kloster Hornbach belehnt worden waren. Bischof Eberhard I. von Worms bestätigte die Zahlung von 450 Pfund Heller an Eberhard, der gemeinsam mit seinem Sohn im Gegenzug versprach, die Freiheiten der übrigen Rechtsträger zu respektieren und ihnen keinen Schaden mehr zuzufügen. Erst 1280 konnte die Angelegenheit endgültig geregelt werden. Eberhard verkaufte das Recht des „wegesnits“ den betroffenen geistlichen Institutionen, darunter auch die Templer.
Am 20. Juli 1302 verkauften Komtur Otto von Alzey und die Brüder von Mühlen mehrere Besitzungen zu Ober-Flörsheim für 110 Pfund Heller an die dortige Komturei des Deutschen Ordens. Diese Besitzungen waren Teil einer Stiftung zum Unterhalt eines Geistlichen in Mühlen, die interessanterweise von einem Johanniterbruder geschenkt worden war, zu seinem Seelenheil und dem seiner Eltern. Mit Zustimmung des Stifters wurden gleichwertige Güter in Osthofen für diesen Zweck eingesetzt. Friedrich Sylvester, dem Provinzmeister des Templerordens in Deutschland und Slavien, bestätigte den Gütertausch. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gab es in der Kapelle einen dauerhaft amtierenden Geistlichen.
Das Frauenkloster
Die Templerniederlassung von Mühlen wies eine Besonderheit auf: ein angegliedertes Frauenkloster, eines der sehr raren Beispiele für „Templerinnen“. Bischof Eberhard von Worms übertrug am 28. September 1272 nach Verzicht der bisherigen Vogtherren (die Grafen von Leiningen und Eberhard von Ehrenberg) den Templern alles Eigentum und alle Rechte des bisherigen Zisterzienserinnenklosters: „[…]ipsi fratres et eorum magistratus applicabit sibi omnes proprietates, possessiones, jura singula et universa bona […] consuetudines, judicia, ductus aquarum sive redditus […]“. Sie sollten damit verfahren können, wie es ihnen, den Templern, und dem Nonnenkloster am Besten erschiene. Die Nonnen, deren Zahl auf Zwanzig begrenzt wurde, erhielten die gleichen Speisen und Getränke wie die Brüder: „[…]cibus, potus, sive mensa communis erit et equalis, qui fratribus extra, et monialibus intra menantibus ministratur“. Das bischöfliche Dekret legte fest, dass die Nonnen im Habit, den Gewohnheiten und der Regel verbleiben, dem sie bisher angehörten: „[…] monialibus […] in vestibus, habitu et ordine, in quibus hactenus perstiterunt, manentibus […]“ (ed. Bodmann, S. 898), aber dem Komtur der Templer gehorsam sein. „Ordine“ meint an dieser Stelle wohl eher die Ordensregel, nicht den Orden im Sinne einer religiösen Körperschaft.
Denn nach Prozess und Aufhebung des Templerordens 1312 gingen einige der Besitzungen der Komturei Mühlen an den Johanniterorden. Die Nonnen weigerten sich, der päpstlichen Verfügung Folge zu leisten. Noch im Januar 1324 erging ein päpstliches Schreiben an den Erzbischof von Mainz, er möge „besagte Schwestern von Mühlen, vormals des Templerordens in der Diözese Worms, dringlich ermahnen und dazu bewegen, die Profess auf die Regel des Hospitals des Heiligen Johannes von Jerusalem abzulegen, wie sie sie auch auf die Regel des vorgenannten Ordens abgelegt hatten ( […] ut sorores dictas de Molin, quondam ordinis Templi Wormaciensis diocesis, moneat et inducat ad profitendum regulam hospitalis S. Johannis Jerosolimitani sicut professae fuerant regulam praedicti ordinis“, ed. Mollat, S. 63). Daraus geht hervor, dass die Nonnen, wenn nicht sofort, doch später nach der Inkorporation tatsächlich die Profess im Templerorden geleistet hatten.
Ein Teil der Immobilien der Templerkomturei ging nach dem Prozess nicht an die Johanniter, sondern in den Besitz des Liebfrauenstifts zu Mainz und die Abtei Hornbach über, kleinere Teile gelangten in private Hand. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gehörte Mühlen zur Johanniterkomturei in Worms.
Architektonische Überreste
Bei archäologischen Untersuchungen von 1865 waren die Grundmauern der Komturei noch teilweise vorhanden und maßen etwa 35 Meter in der Länge und 20 Meter in der Breite. Heute sind weder diese Spuren noch zu finden, noch Überreste des Frauenkonvents, dessen Grundmauern in den 1830er Jahren ausgehoben wurden.
Komture:
1302 Otto von Alzey
Frank Sengstock / Anke Napp
Quellen
- F. J. Bodmann, Rheingauische Altertümer oder Landes- und Regiments-Verfassung des westlichen oder Niederrheingaues im mittleren Zeitalter, II. Abteilung, Mainz 1819, S. 596f: URL.
- W. A. Günther (Hg.), Codex diplomaticus Rheno-Mosellandus, Bd. 2, Urkunden des 13. Jahrhunderts, Koblenz 1823, Nr. 58, S. 153: URL.
- J. H. Hennes (Hg.), Codex diplomaticus Ordinis Sanctae Mariae Theutonicorum. 2, Insbesondere der Balleien Coblenz, Alttenbiesen, Westphalen und Lothringen, Mainz 1861, Nr. 354, S. 312 (Urkunde von 1302): URL
- G. Mollat (Hg.), Litterae communes Joannis papae XXII, Bd. 5, Paris 1909, Nr. 18845, S. 63 (zu den Templerinnen von Mühlen).
- J. F. Schannat (Hg.), Historia Episcopatus Wormatiensis. Tomus Secundus, Codicem Probationum Exhibens, Nr. 154, S. 134f: URL.
Sekundärliteratur
- B. Schnabel, Mühlheim. Templerkommende, später Johanniterkommende, dann Membrum der Johanniterkommende Worms, in: J. Keddigkeit u.a. (Hgg.), Pfälzisches Klosterlexikon Bd. 3, Kaiserslautern 2015, S. 110-117 (zahlreiche Quellen- und Literaturangaben).
- M. Schüpferling, Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 31-37.
- G. W. J. Wagner, Die vormaligen geistlichen Stifte des Großherzogtums Hessen, 2. Band, Darmstadt, 1878, S. 283-288: URL.
Murello (Komturei, Italien)
Die Niederlassung von Murello taucht 1251 erstmalig in einer Urkunde auf, als Papst Innozenz IV. den Ordensmeister darüber in Kenntnis setzte, dass er dem Provinzmeister der Lombardei untersagt hatte, das Haus Murello und seinen Landbesitz der Kommune von Asti zu übergeben. Dies macht deutlich, dass der strategisch günstig gelegene Templerbesitz in die Auseindersetzungen von Asti mit Thomas II. von Savoyen hinein geraten war - der Papst hatte sich auf die Seite des Letzteren gestellt.
1272 nahm Charles I. von Anjou während seiner Offensive in Piemont die Komturei von Murello unter seinen Schutz und befahl dem Seneschall der Lombardei, die Ordensbrüder und alle weiteren auf Templerbesitz lebenden Personen gegen alle Angriffe zu verteidigen.
Komture (nach BELLOMO):
~1266 Federico de Bargiis
~1268 Bosco
~1286 Riccardo de Albaruxia
~1308 Oddino di San Giorgio
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Bellomo, Elena: The Templar Order in North-West Italy, 2007