O
- Oberheimbach
- Odo de Saint Amand
- Österreich
- Österreichische Reimchronik
- Offizium
- "Omne Datum Optimum"
- Ordensaufnahme (=Profess)
- Ordenshaus
- Ordo Militiae Crucis Templi (=OMCT, = Deutscher Tempelherren-Orden, Neotemplergemeinschaft)
- Ordo Novi Templi (=ONT, Neotemplergemeinschaft)
- Ordre Souverain et Militaire du Temple de Jérusalem (=OSMTJ, Neotemplergemeinschaft)
- Ordo Supremus Militaris Templi Hierosolymitani (=OSMTH, Neotemplergemeinschaft)
- Ordo Templi Orientis (=OTO, Neotemplergemeinschaft)
- Orson de Beauvais
- Oschersleben (Komturei, Deutschland)
- Osiglia (Komturei, Italien)
Oberheimbach
Oberheimbach ist heute eine Ortsgemeinde im Landkreis Mainz-Bingen im
Bundesland Rheinland-Pfalz.
Dass der Templerorden über Besitz in Oberheimbach verfügte, geht aus einer
Urkunde vom 27.10.1317 hervor. Mit dieser übereignet der Johanniterkomtur von
Mainz, Thilmann von Rode, die Templergüter in Ober- und Niederheimbach an
Ritter Johannes Voes als Erblehen. Die Güter gehörten zur Komturei Mainz.
F. Sengstock
Quelle
- W. A. Günther (Hg.), Codex diplomaticus Rheno-Mosellanus. Urkundensammlung zur Geschichte der Rhein- und Mosellande, der Nahe- und Ahrgegend, und des Hundsrückens, des Meinfeldes und der Eifel, Bd. 3 Urkunden von 1300 bis 1350, Koblenz 1822, Nr. 83, S. 178 – 179: URL.
Sekundärliteratur
- M. Schüpferling, Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 42 – 43.
Odo de Saint Amand
Siehe Saint-Amand, Odo de
Österreich
Territoriale Entwicklung
Österreich war 1156 durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa zum Herzogtum erhoben worden. Aus den Auseinandersetzungen um die Nachfolge nach dem Aussterben des Babenberger Herrscherhauses Mitte des 13. Jahrhunderts ging der böhmische König Ottokar II. siegreich hervor. 1278 wurde Ottokar wiederum durch Rudolf von Habsburg auf dem Schlachtfeld besiegt, das Herzogtum inklusive der Steiermark und der Krain fiel somit an die Habsburger – und verblieb dort bis ins frühe 20. Jahrhundert.
Die Ordensprovinz umfasste Böhmen sowie Mähren (heutiges Österreich und Teile Tschechiens). Sie wurde um 1295 gegründet und unterstand dem Provinzmeister von Deutschland. Wichtige Komtureien befanden sich in Scheikwitz (Čejkovice) und Prag (beide heute Tschechien). Ein Papstbrief von 1246 und die Mitte des 14. Jahrhunderts entstandene Fortsetzung der Chronik von Zwettl legen nahe, dass es in der Gegend von Salzburg sowie in Kärnten und der Steiermark Niederlassungen gab – Näheres ist aber unbekannt. Besitz in Wien ist 1302 urkundlich belegt. Im Februar 1309, während des Prozesses, verkauften die Templer die im Umland von Wien befindlichen Grundstücke in Fischamend, Rauchenwart und Schwechat, die zu Scheikwitz gehörten für 77 Wiener Pfund an Johann und Otto zu Haslau.
Nachleben und Sagen
Die Besitzungen der Templer in Österreich waren nicht sehr zahlreich – umso reichhaltiger haben sich in späterer Zeit jedoch Sagen entfaltet: In Eibenstein soll ein Templer versucht haben, seine Feinde zu täuschen, indem er die Hufeisen verkehrt herum aufschlug – und der Gegner somit die Verfolgung in die Gegenrichtung aufnahm. Viele Sagen handeln von (unschuldig) ermordeten Templern, die den entsprechenden Ort der Bluttat als Geister heimsuchen.
Aufgrund der Ausführungen von Hammer-Purgstall um 1800 werden auch heute noch architektonische Zeugnisse in Östereich und andernorts aufgrund angeblicher Symbolik mit Templern in Verbindung gebracht, z. B. der Karner von Mödling oder die Burg Lockenhaus. Urkundliche Nachweise für ein Wirken des Ordens dort fehlen aber bisher.
Provinzmeister:
~1295–1308 Ecko (Ekko) (gest. 1310)
~Ordenshäuser und weitere Besitzungen auf dem Gebiet des heutigen Österreichs: URL.
Anke Napp
Quellen
- Brief Papst Innozenz IV, ed. C. Rodenberg, in: MGH Epistolae saeculi XIII e regestis pontificum Romanorum selectae (Epp. saec. XIII), Bd. 2, Berlin 1887, Nr. 256, S. 191: URL.
Sekundärliteratur
- C. Calliano, Niederösterreichischer Sagenschatz, Wien 1926, Bd. I, S. 124, Bd. II, S. 42, S. 43, S. 88, S. 89, S. 98, S. 122, S. 207, S. 208, Bd. III, S. 49, S. 122, S. 123.
- R. L. Daubner, Der Johanniter-Malteser-Orden in Österreich und Mitteleuropa, Bd. II, Wien 1998.
- L. Jan / V. Jesensky, Hospitaller and Templar Commanderies in Bohemia and Moravia, in: H. Nicholson (Hg.), The Military Orders II: Welfare and Warfare, Aldershot 1998, S. 235–249.
- A. Mailly, Der Tempelherrenorden in Niederösterreich in Geschichte und Sage, Wien 1923.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 176–182: URL.
Populärkultur
- E. S. Hruby, Sie alle trugen das rote Tatzenkreuz. Tempelritter in Österreich, Böhmen und Mähren, Wien 2011.
- G. Volfing, Auf den Spuren der Templer in Österreich, Gnas 2007.
Österreichische Reimchronik
Diese deutschsprachige Chronik - entstanden kurz nach Beginn des Prozesses gegen den Orden, stellt die drei Ritterorden generell in ein positives Licht, betont ihre militärische und politische Bedeutung für das Heilige Land. Aber auch die Meinungsverschiedenheiten zwischen einem päpstlichen Legaten, der für Bruch des bestehenden Vertrages und Krieg gegen die Muslime eintritt und den Meistern der Ritterorden, die nach besserer Kenntnis der Lage vor Ort Verhandlungen vorziehen, werden ausführlich dargestellt. Der Legat wirft den Ritterorden schließlich Verrat an der christlichen Sache vor und droht mit Exkommunikation (Vers 45530-45584, 45819-45914, ed. MGH 5,1, S. 593 u. 598.)
Hier zeigt sich das fundamentale Problem der Ritterorden am Ende der Kreuzfahrerstaaten, als sich die Kreuzzugsideologie und der Martyriumsgedanke, der zur Gründung der Orden geführt hatte und besonders die Spiritualität der Templer bestimmte, als zunehmend unvereinbar mit der Tagespolitik und der Möglichkeit christlichen Überlebens in der Region erwies. Der Verfasser der Chronik bedauert, dass die Orden letztlich dem päpstlichen Legaten gehorchten und der Vertrag mit dem Sultan gebrochen wurde, was im Verlust Akkons und überhaupt der christlichen Besitzungen im Heiligen Land resultierte (Vers 51617-51619).
Der Verfasser der Reimchronik lobt mehrere Male den Meister der Templer und seine Ordensbrüder für die Taten im Heiligen Land, aber auch im deutschen Raum. Wie ein Abenteuer-Roman erzählt die Chronik die Kriegslist eines Templers namens Bertrand während einer Schlacht bei -> Akkon im Jahre 1290: einziger Überlebender nach dem Kampf nimmt Bertrand den Harnisch eines Sarazenen und überrascht so verkleidet eine kleine feindliche Truppe, die in ihrem Zelt schlafen. Er tötet sie und nimmt ihren Anführer gefangen, ehe er zu seinen Brüdern nach Akkon zurückkehrt. Die Templer sind die letzten, die Akkon verlassen und beschließen, sich nach dem Verlust des Heiligen Landes nach Spanien zu begeben, um dort die Muslime zu bekämpfen (Vers 51824-51899). Die Chronik endet mit dem Beginn des Prozesses gegen den Orden. Hierzu sagt sie nur „es wurde eröffnet, wie die Templer die Welt getäuscht haben“.
Anke Napp
Quelle
- Ottokars Österreichische Reimchronik nach den Abschriften Franz Lichtensteins, ed. J. Seemüller, in: MGH Deutsche Chroniken 5,1 u. 2, Hannover 1890f, MGH-online
Sekundärliteratur
- M. Fischer, Criticism of Church and Crusade in Ottokar's Osterreichische Reimchronik (Forum for Modern Language Studies 22), 1886.
- H. Nicholson, Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, pp. 82-85.
Offizium (Stundengebet)
Das Offizium oder Stundengebet besteht in der monastischen Welt aus einzelnen Psalmen und kurzen Lesungen, gesammelt in Brevieren. Der Umfang des Offiziums variiert gemäß der liturgischen Jahreszeit und nach dem Brauch des jeweiligen Ordens. Die Gebete fanden nach der alten römischen Stundenzählung statt: am frühen Morgen (meist noch in der Nacht gegen zwei Uhr), am Morgen (Laudes), dann in der ersten, dritten, sechsten und neunten Stunde des Tages. Am Nachmittag folgte die Vesper, und die Complet beschloss den Tag.
In der Ordensregel ist präzisiert, dass die Templer sich am Stundengebet der Regularkanoniker von Jerusalem orientieren und Matutin, Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet der Kleriker anhören sollten. Konnten sie das Stundengebet aufgrund ihrer Verpflichtungen nicht hören, waren sie angehalten, stattdessen Vaterunser zu beten: 13 anstelle der Matutin, je 7 für die Laudes, Terz, Sext, Non und Complet, und 9 für die Vesper (§ 1 und 2, ed. Schnürer, S. 135). Während des Offiziums sollten die Brüder nicht die ganze Zeit stehen: Erhoben und verbeugt wurde sich lediglich beim „Gloria Patri“ am Ende der Psalmen. Für verstorbene Brüder sollten an sieben Tagen 100 Vaterunser gesprochen werden (§ 3, ed. Schnürer, S. 135f).
Die um die Mitte des 13. Jahrhunderts entstandenen Statuts conventuels, die den monastischen Alltag noch einmal deutlicher regeln, erläutern, dass die Vaterunser auch – im Stillen – gebetet werden sollen, während die Brüder das Offizium hören (§ 282, ed. Curzon, S. 171). Und zwar nicht nur die 13 für das Offizium des entsprechenden Tages, sondern auch 13 zu Ehren der Heiligen Maria. Darüber hinaus waren weitere 60 Vaterunser (30 für die Lebenden, 30 für die Toten) noch vor dem Mittagessen vorgeschrieben, die für die lebenden und verstorbenen Brüder, aber auch für die lebenden und verstorbenen Wohltäter gebetet werden sollten (§ 286, ed. Curzon, S. 173). In diese Gebetsgemeinschaft waren zum Beispiel auch die Donaten eingeschlossen.
Die Anzahl der zu betenden Vaterunser hat sich Mitte des 13. Jahrhunderts verdoppelt, da sowohl das Tagesoffizium, als auch das Marienoffizium berücksichtigt wurden: für die Matutin 24 Vaterunser, und anschließend für die Prim weitere 14 noch vor der Konventsmesse, nach der Messe Terz und Sext mit zusammen 28 Vaterunsern. Am Nachmittag folgten die Non mit 14 und die Vesper mit 18 Vaterunsern und die Komplet mit 14 (§ 306, ed. Curzon, S. 180).
Normalerweise konnten nur die Kapläne das lateinische Stundengebet anhand des Breviers beten, die übrigen Brüder hörten den Kaplänen zu. Anders als in der Regel des Deutschen Ordens - obwohl jene auf der Templerregel basiert - findet man in letzterer keine Erwähnung von Laienbrüdern, die das Offizium auf Latein singen konnten.
Anke Napp
Quellen:
- H. de Curzon, La règle du Temple, Paris 1886, URL.
- G. Schnürer, Die ursprüngliche Templerregel, Freiburg 1908, URL.
"Omne Datum Optimum"
Dies ist der Titel der am 29. März 1139 durch Papst Innozenz II. ausgestellten Bulle mit den zentralen Privilegien für den Templerorden. Gerichtet ist sie an den damaligen Meister des Ordens, Robert de Craon. Nach dem Lob des religiösen Lebens der Templer als Mitglieder der Armee Christi und Verteidiger der Kirche, die in ihrem Dienst das Wort Christi, für die „Brüder zu sterben“ auf ganz besondere Weise im Kampf gegen die Ungläubigen verwirklichen, folgen die einzelnen Privilegien:
- Den Templern wird gestattet, in den Kampfhandlungen Beute zu machen und diese auch zu behalten; niemand dürfe hiervon ohne Zustimmung des Ordens einen Anteil verlangen,
- Alle Besitzungen des Ordens, die jener durch Schenkungen, Kauf oder andere gerechte Mittel erwerbe, werden unter den Schutz des Heiligen Stuhls gestellt,
- Das religiöse Leben innerhalb des Ordens soll die Gelübde der Keuschheit, persönlichen Armut und des Gehorsams gegenüber dem Meister oder seinen Delegaten unverrückbar enthalten,
- Der Meister soll sowohl ein Militär als auch ein Religiosus sein (dies schloss aus, dass Ordenskapläne zu dieser Würde gelangten), er musste die Profess abgelegt haben und durch die Brüder des Ordens, oder zumindest deren sanior pars, gewählt werden (was etwaigen Ernennungen von Auswärts aus einen Riegel vorschob),
- Die von Meister und Brüdern gemeinsam aufgestellten Regeln dürfen von keiner weltlichen oder geistlichen Person abgeändert oder verkürzt werden. Lediglich der Meister mit der Zustimmungen des größeren Teils seines Kapitels darf Änderungen vornehmen,
- Der Übertritt von Templern in andere Orden, auch monastischer Prägung, wird scharf untersagt, es sei denn, dies Erfolge nach Zustimmung der Brüder und des Meisters (Letzteres wird in der Bulle Militum Templi Professio vom 14. März 1151 nochmals hervorgehoben), und mit einem längeren Exkurs zum Lob des Kampfes unterstützt (der ethische Konflikt zwischen Mönch und Krieger scheint nach wie vor ein Problem dargestellt zu haben),
- Untersagt wird auch die Rückkehr in ein weltliches Leben nach abgelegter Profess,
- Keine weltliche oder geistliche Person darf in irgendeiner Weise Treue- oder Lehnseide von den Templern verlangen,
- Von den beweglichen und unbeweglichen Gütern des Ordens darf gegen den Willen des Ordens nicht der Zehnte verlangt werden, da die Templer 'Verteidiger der Kirche' seien und sich daher auch von den Besitzungen der Kirche erhalten müssen; sie selbst dürfen jedoch den Zehnten erheben sofern der Konsens des zuständigen Bischofs vorliege,
- Der Orden darf Priester und Kleriker bei sich aufnehmen zur geistlichen Versorgung der Brüder, jedoch nicht, falls der Ortsbischof diese Überstellung der Geistlichen verweigert. Diese haben ihre moralische Integrität und den Nutzen für die Gemeinschaft ein Jahr lang unter Beweis zu stellen, ehe sie die Profess ableisten dürfen. Sie unterstehen dem Meister wie auch alle anderen Brüder, und sie müssen sich aus rein weltlichen Ordensangelegenheiten heraushalten,
- Die Weihen dieser Geistlichen kann jeder katholische und mit Rom unierte Bischof vornehmen,
- Den Geistlichen des Ordens ist es verboten, für Geld zu predigen, es sei denn der Meister lege dies unter speziellen Umständen fest,
- Der Bau eigener Kirchen wird gestattet.
Die Bulle schließt mit einer Mahnung, wer gegen diese Privilegien wissentlich zuwider handle und seine Verfehlungen nach zwei Verwarnungen nicht mit entsprechender Reparation wieder gut zu machen bestrebt sei, verlöre all seine Privilegien und werde mit der Exkommunikation bestraft. Jene hingegen, die die Vorgaben der Bulle erfüllen, würden der Gnade und des Segens Gottes und der Apostel teilhaftig werden.
Was die Kirchen und Kapellen anbelangt, so gab es Bauten, die nur für die Templer und deren Affiliierte und Wohltäter selbst zugänglich waren, Bauten, die auch für die Gemeindeöffentlichkeit zugänglich waren und reinen Pfarrkirchen, die dem Orden zur Betreuung übertragen worden waren. Außerdem gründeten die Templer auch Pfarreien. Generell bestand die Tendenz, die Ordenssakralbauten so offen und zugänglich wie möglich zu machen, denn die größere Sichtbarkeit bedeutete größere Spendeneinnahmen. Wohltäter des Ordens wurden oft auf den Friedhöfen der Häuser bestattet, Ereignisse, bei denen sich oft eine größere Zahl an Trauergästen einfand. Auch Bestattungen von Ordensbrüdern fanden nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Privilegien des Ordens und der Drang der Gläubigen, an den spirituellen Gütern teilzuhaben wiederum führte zu zahlreichen Konflikten mit dem Weltklerus über schuldige oder nicht schuldige Geldzahlungen, die Besetzung von Pfarrstellen und das Visitationsrecht. Dabei konnte es zum Teil recht handgreiflich zugehen und zu Sach- sowie Personenschaden kommen. So überfielen Prior und Mönche von Saint-Pourcain in der Auvergne das dortige Templerhaus an einem Karfreitag, wobei Feuerschaden entstand, ein Altar zu Bruch ging und ein Templer verletzt wurde, woraufhin die Angreifer vom Papst exkommuniziert wurden. Grund waren Streitigkeiten über Zehntzahlungen und das Begräbnisrecht gewesen.
Alexander III. grenzte am 17. Juli 1179 die Zehntbefreiung auf sine laborum erworbene Güter ein, und definierte infolge des 3. Laterankonzils die Beziehungen der Templer zu den jeweiligen Diözesanbischöfen neu. So wird nunmehr bezüglich Weihen und Sakramenten an den Ortsbischof verwiesen, und die Neuerrichtung von Kapellen und Kirchen wird nur dann gestattet, wenn nicht bereits ein geistliches Haus oder eine Abtei in der Nähe ist. Eigene Friedhöfe sowie das umstrittene Bestattungsrecht durften die Templer allerdings behalten. Ausgesprochen wird nunmehr auch ein Verbot, Mitglieder des Ordens zu exkommunizieren oder Orte der Templer mit dem Interdikt zu belegen. Sei eine Region mit dem Interdikt belegt, sollten die Templer sogar hinter verschlossenen Türen Gottesdienste abhalten dürfen. Gerade diese beiden letzten Erweiterungen reduzierten die Möglichkeiten der Diözesanbischöfe, in irgendeiner Weise Druck auf den Orden ausüben zu können, erheblich. Dennoch waren die Beziehungen zum den Bischöfen und dem Weltklerus keineswegs immer angespannt. Besonders in Frankreich und Italien wurden die Templer offenbar als Unterstützer in der Kirchenreform wahrgenommen und entsprechen von Bischöfen/Erzbischöfen privilegiert, die ihnen Kirchen übertrugen.
Anke Napp
Quellen
- R. Hiestand (ed.), Papsturkunden für Templer und Johanniter, vol. I, Göttingen 1972, pp. 204-214.
- M. Barber / K. Bate (ed.): The Templars. Selected sources translated and annotated, Manchester 2007, pp. 59-64 (englische Übersetzung des lateinischen Textes).
Sekundärliteratur
- D. Carraz, À l'orée d'une enquête: images peintes et lieux de culte des ordres militaries dans l'espace francais, in: D. Carraz / E. Dehoux (eds.): Images et ornements autour des ordres militaires au Moyen Âge, Toulouse 2016, pp. 21-35.
- J. Schenk, Aspects and problems of the Templars' religious presence in medieval Europe from the 12th to the early 14th century, in: Traditio 71 (2016), pp. 273-302. (p. 284 zu den Templern übertragenen Kirchen u. Klöstern, p. 294 zur Affäre von Saint-Pourcain)
- P. Vial, Libertés et pouvoir: la protection des personnes et des biens de l'Ordre du Temple, in: Libertés au Moyen Age, Montbrison 1987, pp. 395-402.
Ordensaufnahme (=Profess)
Historische Grundlagen
Sowohl die Regel als auch die Prozessakten geben Nachrichten über die Aufnahme in den Templerorden. In der ursprünglichen lateinischen Regelfassung ist noch von einer – allerdings nicht näher bestimmten – Probezeit die Rede (§ 56, ed. Schnürer, S. 148 / § 11, ed. Curzon, S. 22f). In der erweiterten Regel ist die Zeremonie der Aufnahme genauer beschrieben (§ 656 – 786, ed. Curzon, S. 337ff): Zunächst bat der Postulant mit der Formel „Brot und Wasser“ um die Gemeinschaft des Ordens. Anschließend stellte der Komtur des Hauses den im Kapitel versammelten Mitbrüdern die Frage, ob sie ein Hindernis wüssten, was gegen die Aufnahme des Postulanten spräche. Gab es keines, ließ man den Postulanten in eine Kammer nahe dem Kapitelsaal kommen, wo ihm die Härten des künftigen Ordenslebens dargelegt wurden. War jener anschließend noch immer entschlossen, eintreten zu wollen, brachte man ihn vor den Komtur bzw. den aufnehmenden Würdenträger in den Kapitelsaal. Es folgte die zweite Bitte um Aufnahme, und anschließend die Verpflichtung des Postulanten, „Diener und Sklave des Hauses“ zu werden. Nach einer weiteren Ermahnung durch den Komtur, dass man nicht Reichtum und Wohlleben im Orden suchen dürfe, sondern Armut und Buße, sprachen alle versammelten Brüder ein Gebet. Dann übergab der Kaplan dem Postulanten ein offenes Evangeliar für den feierlichen Eid.
Die dem Postulanten gestellten Fragen lauteten: ob er nicht verheiratet sei, nicht Mitglied eines anderen Ordens, keine Klerikerweihen erhalten habe, nicht verschuldet sei, gesund und persönlich frei. Handelte es sich um einen zukünftigen Ritterbruder, fügte man die Frage hinzu, ob er Sohn eines Ritters aus legaler Ehe sei. Es folgt die Profess mit den Gelübden Gehorsam, Keuschheit und Armut, sowie dem Versprechen, die „guten Sitten und Gebräuche des Hauses“ zu bewahren. Nun erhielt der neue Mitbruder den Habit. Der Kuss auf den Mund, wie es bei der weltlichen Belehnung der Brauch war, beschloss die Zeremonie. Eine Schwertsegnung, Schwertleite oder ein feierlicher Ritterschlag erfolgten nicht – die künftigen Ritterbrüder sollten bereits waffenmündig sein. Die während des Prozesses aufgenommenen Protokolle geben Auskunft über das ungefähre Alter der Zeugen und die Jahre ihrer Mitgliedschaft im Templerorden. Aus diesen Akten wird deutlich, dass die jüngsten je bei den Templern Aufgenommenen 11 bis 14 Jahre zählten, und das dies Ausnahmefälle waren. Das durchschnittliche Alter für den Eintritt in den Templerorden lag bei 26 Jahren, man kennt sogar Aufnahmen von Vierzig- oder Fünfzigjährigen. Die Ordensaufnahme von Kaplänen unterschied sich in einigen Punkten von der der Laienbrüder.
Die Regel (§ 60, ed. Schnürer, S. 149 / § 14, ed. Curzon, S. 25) untersagte die Aufnahme von Kindern, die noch keine Waffen tragen konnten – sie konnten die „Feinde Christi“ nicht bekämpfen. Um der Regel Genüge zu leisten, wurden auch diese Knaben vor ihrer Profess noch zum Ritter geschlagen.Über die Volljährigkeit und damit die Befähigung zur Ablegung monastischer Gelübde herrschte während des Mittelalters keine einheitliche Auffassung. Die einzelnen religiösen Gemeinschaften folgten unterschiedlichen Regelungen, was das Mindestalter betraf. 1232 bestimmte Papst Gregor IX. in seiner Dekretalensammlung Liber Extra 14 Jahre als Untergrenze für eine gültige Profess. Im Falle von strengen Orden konnte die Grenze auf 18 Jahre erhöht werden – die Ritterorden sind an dieser Stelle aber nicht eigens erwähnt.
Aus den Prozessprotokollen wird ersichtlich, dass Aufnahmen oft an hohen Kirchenfesten stattfanden, und dass höhere Würdenträger, wie die Visitatoren oder Provinzmeister, diese oft vollzogen.
Den Eintritt begleiteten – wie auch bei Eintritten in andere geistliche Gemeinschaften üblich – mehr oder minder große Zuwendungen an den Orden. In der entsprechenden Schenkungsurkunde ist als Grund dann die „conversio“ vermerkt.
Zeitgenössische Urkunden und literarische Quellen nennen als Veranlassung der Entscheidung für den Templerorden ähnliche Gründe wie beim Eintritt in andere geistliche Gemeinschaften: Buße für begangene Verfehlungen (wobei Entsprechendes auch als Kirchenstrafe auferlegt werden konnte), Versorgungsprobleme (besonders im Alter), Liebeskummer (zugeschrieben wird dies zum Beispiel dem späteren Ordensmeister Gerard de Ridefort), Dank für die Hilfe von Ordensbrüdern in Notsituationen, Sorge um das Seelenheil und der Wunsch, Christus und den heiligen Stätten zu dienen. Einige Männer traten sozusagen erst auf dem Totenbett in den Orden ein, um ihr Leben in einem heilsfördernden Zustand zu beschließen: so zum Beispiel der berühmte William Marshall von Pembroke.
Populärkultur
Auf der Grundlage der Anklagepunkte aus dem Prozess entwickelten sich bei Autoren späterer Jahrhunderte (z. B. Friedrich Nicolai) Vorstellungen von unterschiedlich praktizierten Ordensaufnahmen und hierbei zur Anwendung kommenden Geheimstatuten für „Eingeweihte“. Hierfür gibt es keine historischen Anhaltspunkte. Zahlreiche heute tätigen Neotemplergemeinschaften legen keine monastische Profess mehr ab, sondern stehen Verheirateten offen. Auch wird in manchen Vereinigungen ein symbolischer Ritterschlag durchgeführt.
Anke Napp
Quellen
- H. de Curzon, La règle du Temple, Paris 1886: URL.
- F. Münter, Statutenbuch des Ordens der Tempelherren. Aus einer altfranzösischen Handschrift herausgegeben und erläutert, Berlin 1794, S. 29-52: URL.
- G. Schnürer, Die ursprüngliche Templerregel, Freiburg 1908: URL.
- E. L. Richter / E. Friedberg (Hg.), Corpus Iuris Canonici, Bd. 2, Decretalium Gregorii papae IX compilationis (Liber Extra), Buch 3, Titel 31, Kap. 6 und 8. Graz 1959, Sp. 570f.Sekundärliteratur
- M. Breitenstein, Das Noviziat im Hohen Mittelalter. Zur Organisation des Eintrittes bei den Cluniazensern, Cisterziensern und Franziskanern, Münster 2008.
- A. Forey, Novitiate and instruction in the military orders during the twelfth and thirteenth centuries, in: A. Forey (Hg.), Military Orders and Crusades, Aldershot 2001, S. 1–17.
- A. Forey, Recruitment to the military orders (twelfth to mid-fourteenth centuries), in: A. Forey (Hg.), Military Orders and Crusades, Aldershot 2001, S. 139–171.
- A. Krüger, Monastische Observanz und Ordensstruktur bei Templern und Johannitern, in: Cistercienser Chronik 107, 2 (2000), S. 193–213.
- H. Nicholson, Love, War and the Grail, Leiden/Boston/Köln 2001.35-49 (zu den Motiven des Ordenseintritts in der höfischen Literatur).
Ordenshaus
Die meisten Ordenshäuser der Templer in Europa (mit Ausnahme Spaniens, das ebenfalls Grenzgebiet zu den Muslimen darstellte) waren keine 'Burgen' im herkömmlichen Sinne, sondern befestigte Wirtschaftshöfe. In den Quellen werden sie mit curia, bzw. Hof oder Haus bezeichnet. Zum Hauptgebäude gehörten je nach Art und Standort der Niederlassung weitere Gebäude wie Ställe, Speicher, Mühlen, sowie eine Kapelle, die in den meisten Fällen sehr schlicht gehalten ist (s. Architektur). Archäologisch nachgewiesene Mauern oder Zäune hatten keinen Befestigungscharakter. Zahlreiche Ordenshäuser befanden sich auch im städtischen Bereich - in diesem Fall handelte es sich meistens um Einzelgebäude.
Name |
1. Erwähnung |
Quelle |
Archimbaud (Weide), zu Le Puy |
1215 |
Chassaing, Cartulaire, 22 |
Albinhac (Hospital? Unsicher) |
1307 |
Bouffet, in: Revue de la Haute-Auvergne XVI, 1914, 93 |
Aulnat |
1231 |
Nièpce |
Auriac |
Bouffet, in: Revue de la Haute-Auvergne XVI, 1914, 122 |
|
Badeilhac, zu Carlat |
1219 |
Bouffet 1914, 92 |
La Bastide |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Belvezet |
||
Beugnet |
||
# Bessamorel |
1270, Lehenseid an Bf. Von Le Puy |
Chassaing, Cartulaire, 52 |
Bessat (Weinberg), zu Le Puy |
1213 |
Chassaing, Cartulaire, 18 |
Bineyres |
1210 Schenkung bei Ordenseintritt |
Chassaing, Cartulaire, 13 |
Blesle |
Chassaing, Spicilegium Brivatense |
|
Brioude (Kapelle), zu Chambon |
1277 |
Chassaing, Spicilegium Brivatense Bouffet, 1914, 97 |
Carlat |
1. H. 12. Jhd. gegründet durch Raymond Béranger III., Graf v. Barcelona |
Sève, Procès d‘Auvergne |
# Celles |
Erste H. 13. Jhd., 1293 heutige bauliche Reste 14. Jhd. Johanniterzeit und später |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 Bouffet, 1914, 98ff |
Le Chambon, mit Georgskapelle |
Chassaing, Spicilegium Brivatense Sève, Procès d‘Auvergne |
|
Chantoin (Land) |
1170, weitere Schenkungen folgen, 1270, Lehenseid an Bf. Von Le Puy |
Chassaing, Cartulaire, 1f, 52 |
Chasaux u. Collanges (Güter, Land) |
1215, Schenkung bei Übergabe des Sohnes an den Orden, weitere Schenkungen in der Gegend folgen |
Chassaing, Cartulaire, 19. |
La Chassagne (de Jaleyrac, zu Ydes?) |
Bouffet, in: Revue de la Haute-Auvergne XVI, 1914, 93 |
|
Chaynat /Chanac |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Dône |
||
Druegeac |
Ortsname |
Bouffet, 1914, 91 |
Jabrun, Mühle |
Ortsname |
Bouffet, 1914, 91 |
Farreyroles |
Chassaing, Spicilegium Brivatense |
|
La Foulhouze/Fulhosa |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Freycenet (Bauerngut) |
1281 |
Chassaing, Cartulaire, 61 |
La Garde-Roussillon (+ Mühlen, Gemeinde von Jabrun, Wälder etc.) |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 Bouffet, 1914, 93 |
Lamaids/Las Maiz / Mayhez |
||
La Marche |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense , 212 |
Marlhettes |
1270, Lehenseid an Bf. Von Le Puy |
Chassaing, Cartulaire, 52 |
Martouret (Häuser + Herrschaftsrechte “de dominio et sub dominio domus milicie”) |
1281 |
Chassaing, Cartulaire, 66 |
Le Monteil (Bauerngut) |
14. Jhd. |
Michelet, Procès Bouffet, 1914, 94 |
Montferrand |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Montfort |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Montredon, zu Le Puy |
1213, 1270, Lehenseid an Bf. Von Le Puy |
Chassaing, Cartulaire 51 |
Murat, Kapelle und Leprosenhaus Saint-Gal ( ?) |
Unsicher; Bouffet, 1914, 94. |
|
Palluet |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Pérignat / Payrinhat / Parinhac (heutige Lokalisierung unsicher) |
1202 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Pleinecombe (unsicher) |
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Pontenat / Poncenay (bei Autun!) |
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# LE PUY |
Um 1190 |
Chassaing, Cartulaire, 2f |
La Ronzière |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Salers |
Ortsname |
Bouffet, 1914, 91 |
La Sauvetat, Kapelle + Friedhof |
1270 Erlaubnis des Bf. Von Le Puy zum Kapellenbau u. Friedhof, 1270, Lehenseid an Bf. Von Le Puy |
Chassaing, Cartulaire, 52f |
Sauzet (Land) |
1215 |
Chassaing, Cartulaire, 21 |
Senenjols (Dorf, Waldbesitz, Herrschaftsrechte) |
1212, Schenkung bei Ordenseintritt, 1285 Lehenseid an Templer |
Chassaing, Cartulaire, 15, 70 |
Tallende (Burg ?) |
Nièpce |
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La Tourette |
1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 |
Veysseyre (Land) |
Um 1213 |
Chassaing, Cartulaire, 17 |
Vichac (heutige Lokalisierung unsicher) |
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# Ydes / Isda, mit Kapelle |
12. Jhd., 1293 |
De preceptoribus milicie Templi et domorium Alvernie, HS 1293, Chassaing, Spicilegium Brivatense, 212 Bouffet, 1914, 96f |
Ordenshäuser in der Auvergne Stand: 6.5.2021 |
# Architektonische Überreste vorhanden
LE PUY Haupthaus der Provinz
Ydes Komturei
Anke Napp
Ordo Militiae Crucis Templi (=OMCT, = Deutscher Tempelherren-Orden, Neotemplergemeinschaft)
Ordenstracht: weißer Habit, rotes Balkenkreuz, zum Teil gold unterlegt
Der OMCT ist eine Organisation auf den Wurzeln der Pariser Neutempler, die 1950 mit Unterstützung des OSMTH aus Paris durch den evangelischen (später baptistischen) Geistlichen Prof. Dr. Hans Heuer in Nürnberg ins Leben gerufen wurde. Zunächst trug sie den Namen "Jacob-Molay-Collegium des Souveränen Tempelherrenordens". 1959 wird auf dem Internationalen Großkapitel der Templer in Wien Felix Graf Luckner zum Großmeister gewählt. Er amtierte bis zu seinem Rücktritt und Ausscheiden aus dem Orden 1964. Im selben Jahr trat auch Heuer nach einem Rechtsstreit mit dem Malteserorden über die Bezeichnung als "Souveränder Orden" zurück. Die neu gewählte Ordensführung benannte ihre Gemeinschaft nunmehr "OMCT-Tempelherren-Orden, Deutsches Priorat" als e.V.
Seine Aufgabe sieht der vereinsmäßig organisierte OMCT in der Überwindung der christlichen Spaltungen und der Vermittlung traditioneller christlicher Werte. In der Präambel der Ordensregel heißt es "In der Sorge um den Zerfall der in Jahrhunderten gewachsenen Werte des christlichen Abendlandes und im Streben nach den ritterlichen Tugenden des historischen Templerordens sowie im Versuch eigener geistiger Vervollkommnung und dem Ziel, Antworten auf die brennenden Fragen unserer Zeit an unseres Gesellschaft zu geben, haben wir uns zusammengefunden". Eine Regel zur konfessionellen Bindung der Mitglieder besteht nicht; die Gemeinschaft steht Christen wie Konfessionslosen und Esoterikern offen.
Neue männliche Mitglieder werden bei ihre Aufnahme zum Ritter geschlagen; Frauen werden mit dem Titel Dame aufgenommen.
Anke Napp, Artikel unter Mitwirkung von H. Sandmann
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
Webseite: https://www.tempelherren-orden.de/geschichte/1964-deutsches-priorat/
Ordo Novi Templi (=ONT, Neotemplergemeinschaft)
Diese Gemeinschaft okkult-ariosophischer Ausrichtung wurde um 1900 durch den ehemaligen Zisterziensermönch Josef Adolf (Georg) Land (von Liebenfels) gegründet. Lanz, der sich als geistiger Vater des Nationalsozialismus bezeichnete, ging von einer Existenz des "Templerordens" als Hüter des "Grals" (für ihn die germanische Ur-Religion) bereits in der Germanenzeit aus, wobei dessen Existenzberechtigung die Erhaltung arischen Menschentums innerhalb der umgebenden "Niedermenschen" gewesen sei. Aus den erhaltenen Schriften Lanz' geht seine radikale rassistische Uminterpretation von Bibeltexten hervor. Aufnahme in seinen Orden sollten hauptsächlich blonde, eben arische, Menschen finden. Der ONT wurde von den Nationalsozialisten verboten.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Paape, Walther: Im Wahn des Auserwähltseins. Die Rassereligion des Lanz von Liebenfels, der Neutemplerorden und das Erzpriorat Staufen in Dietfurt – Eine österreichisch-deutsche Geschichte, Meßkirch 2018.
Ordre Souverain et Militaire du Temple de Jérusalem (=OSMTJ, Neotemplergemeinschaft)
Der OSMTJ entstand 1970 als Abspaltung einer Reihe von Mitgliedern unter dem neu gewählten Großmeister Antoine Zdrojewski aus dem OSMTH. Der neue Großmeister reorganisierte den Orden und seine Aktivitäten und bestätigte die Autonomie der Mitglieder der Großpriorate der einzelnen Länder, so zum Beispiel das Großpriorat USA "OSMTJ Knights Templar of America". (Der andere Teil des Ordens unter Sousa-Fontes trägt den Titel OSMTH-Regency)
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
Webseite: http://osmtj.net/modern-order/
Ordo Supremus Militaris Templi Hierosolymitani (=OSMTH, Neotemplergemeinschaft)
Der OSMTH enstand auf den Wurzeln der Pariser Neutempler aus dem belgischen Großpriorat unter Emile Isaac-Vandenberg. Unter den Bedrohungen des II. Weltkrieges wurde das Ordensarchiv in das portugiesische Großpriorat verlagert, dessen Leiter Antonio Campello Pinto de Sousa Fontes nach dem Tod Isaac-Vandenbergs die Regentschaft übernahm und schließlich von einem Teil des Ordens zum neuen Großmeister gewählt wurde. Noch 1945 behauptete er, durch die Charta Transmissionis in der direkten historischen Filiation der historischen Templer zu stehen. 2010, unter Großmeister Patrick Rea, wird dieser Anspruch nicht mehr erhoben. Man sieht sich aber soweit in geistiger Kontinuität, um "900 Jahre Templer" in enstprechenden Publikationen zu feiern. Die heute in zahlreiche Zweige zersplitterte Gemeinschaft ist heute als ökumenisch-christlich-philantrophisch orientiert und steht Männern wie Frauen offen.
Innerhalb des Ordens gibt es folgende Ränge:
- Page (Kinder von Ordensangehörigen, ab 7. Lebensjahr)
- Servant (ab 13. Lebensjahr)
- Postulant
- Knappe (ab 18. Lebensjahr)
- Ritter (Eques) oder Dame (Equitissa)
- Offizier (Officialis)
- Komtur (Commendator)
- Großoffizier (Magnus Officialis
- Träger des Groß-Kreuzes (Eques Magnae Crucis)
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
Webseite: https://www.osmth.de
Ordo Templi Orientis (=OTO, Neotemplergemeinschaft)
Diese okkult-esoterische Gesellschaft wurde um 1900 durch den Wiener Industriellen Carl Kellner und den deutschen Theosophen und Freimaurer Franz Hartmann gegründet. Grundlage war der freimaurerische Memphis-Misraim-Ritus. Die okkult-esoterische Gruppe suchte altägyptische, jüdische, christliche und islamische Mystik und Magie zu verbinden. Ab 1912 gewann der Engländer Aleister Crawley mehr und mehr an Einfluss. Er gab sich selbst den Titel "Allerhöchster und Allerheiligster König" und ließ sich als "Allmächtiger Baphomet" verehren. Der Orden wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten verboten.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Booth, Martin: A Magick Life: The Biography of Aleister Crowley. London 2000.
Orson de Beauvais
Das Chanson de Geste "Orson de Beauvais" stammt aus einer Zeit um 1200. Obwohl die Geschichte im 8. Jahrhundert spielt, wird erwähnt, dass der Held dem Templerorden beigetreten sei, weil er geplant habe, Karl den Großen zu ermorden.
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Orson de Beauvais, chansons de geste du XIIe siècle, ed. G. Paris, Paris 1899, Zeilen 3319-3321.
- Nicholson, H.: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 37.
Oschersleben (Komturei, Deutschland)
Oschersleben ist eine Stadt des Landkreises Börde im Bundesland Sachsen-Anhalt und liegt ca. 35 km südwestlich von der Landeshauptstadt Magdeburg entfernt. Die weltliche Herrschaft über Oschersleben lag seit 1052 beim Hochstift Halberstadt; kirchlich gehörte die Stadt von Anbeginn zum Bistum Halberstadt.
Nachrichten zur Templerniederlassung
Die Existenz einer Komturei des Templerordens in Oschersleben erweist eine Urkunde vom 26. April 1306 anlässlich des großen Güterverkaufs der Komturei Halberstadt. Hier wird Komtur Ulrich von Oschersleben („frater Ulricus, commendator in Oschersleve“)…als Zeuge genannt.
Bereits in den Jahren 1308/09 scheint Bischof Albrecht von Halberstadt im Rahmen des Prozesses gegen den Orden Templergüter in seiner Diözese eingezogen zu haben. Denn am 11. November 1309 gibt er dem Ritter Dietrich Kage drei Hufen in Oschersleben für 60 Mark Silber zu Lehen, leistete allerdings nur auf zwei Jahre Gewähr gegen eventuelle Ansprüche des Papstes oder der Templer. Dies spricht dafür, dass es sich um konfiszierten Besitz handelte, und nicht um Immobilien, die von den Templern selbst noch vor der Verfolgung verkauft worden waren.
Lage der Niederlassung
Eine Urkunde des Bischofs Ludwig von Halberstadt vom 3. Oktober 1362 erlaubt die Lokalisierung der Templerniederlassung. Darin übereignet der Bischof dem Grafen Burchard I. von der Asseburg eine halbe Hufe im Oschersleber Felde (6 Morgen hinter dem Tempelhofe). Dieses setzte sich zur damaligen Zeit aus drei Teilmarken, Emmeringfeld, Stadtfeld und Brandsleber Feld, zusammen.
Laut Breddin (1908) weist der Breitenname „Am Seehäuser Wege“ nach der Flur „Emmeringfeldes“. Damit sei der Flurname „Hinter dem Tempelhofe“ auch im Emmeringer Flurteil der Feldmark bzw. in Emmeringen selbst zu suchen. Ein Erbzinslehnsbrief aus dem Jahr 1721 dokumentiert, dass es in Emmeringen tatsächlich ein Tempelhof gab. In diesem belehnt König Friedrich Wilhelm I. von Preußen die Familie von Bennigsen mit Emmeringen. Dabei findet sich unter den einzelnen Lehnstellen auch „das Dorf Emmeringen […] vier Hufen Landes auf dem Felde zu Emmeringen, den Tempelhoff mit viertehalb Hufen Landes daselbst, ein Holtzfleck, geheissen der Tempelberg […]“ (Setzepfand, S. 52).
Ob der Tempelhof in Emmeringen und die Komturei Oschersleben identisch sind, ist nicht gesichert. Der Hof und das Waldstück können auch zur Komturei gehört haben. Eine solche Besitzlage mit zentraler Komturei und zugehörigen (Tempel-)höfen ist für zahlreiche Niederlassungen des Ordens belegt. Das erstmalig 1084 urkundlich erwähnte Emmeringen ist seit 1950 ein Ortsteil von Oschersleben.
Nachleben und Populärkultur
Seit 2021 macht ein lokales Unternehmen mit dem Templermotiv Werbung und verkauft unter anderem einen 42-prozentigen „Emmeringer Schlehenlikör und „Winterapfel“.
Frank Sengstock / Anke Napp
Quellen
- Originalurkunde: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. U 8 N Nr. 03
- L. v. Ledebur, Die Tempelherren und ihre Besitzungen im preußischen Staate. Ein Beitrag zur Geschichte und Statistik des Ordens, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preußischen Staates 16 (1835), S. 97–120, S. 242–268, hier S. 258f (dort in Anmerkung Urkunde von 1306): URL.
- G. Schmidt, Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt und seiner Bischöfe, Bd. III (1303–1361), Leipzig 1887, S. 63, Nr. 1844 (Urkunde von 1309, URL), Bd. IV (1362–1425), Leipzig 1889 S. 20, Nr. 2634 (Urkunde von 1362, URL).
- R. Setzepfandt, Urkunden der Stadt Groß-Oschersleben, in: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde des Herzogtums und Erzstifts Magdeburg 34 (1899): S. 1–71, hier S. 51f (Urkunde von 1721).
Sekundärliteratur
- G. Breddin, Flurnamen und Flurgeschichte - ein Beitrag zur Heimatkunde der Oschersleber Umgegend, Beilage zum 11. Jahresbericht der Realschule zu Oschersleben 1908, S. 26f.
- M. Schüpferling, Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 98f.
- „Schatzkiste“ öffnet sich in Oschersleben. Neues Geschäft präsentiert Waren unterschiedlicher regionaler Unternehmen, Artikel in der „Volksstimme/Landkreis Börde“ vom 2.2.2021: https://www.volksstimme.de/lokal/oschersleben/schatzkiste-offnet-sich-in-oschersleben-1099987 (Zugriff: 26.10.2024)
- Webseite des Unternehmens Der Templer: https://templer-oc.de/ (Zugriff: 4.11.2024)
Osiglia (Komturei, Italien)
Die Annahme, dass die Niederlassung bereits 1283 an die Johanniter ging, ist falsch. Die Johanniter hatten in Osiglia nur ein Haus mit einer Kirche unter dem Titel des Hl. Jakobus, erwähnt nach 1312. Hierbei handelte es sich vermutlich um den ehemaligen Templersitz. Es existieren heute keinerlei architektonische Reste aus dem Mittelalter mehr.
Komture (nach Bellomo):
~1267 Manfredo di Villanova
Anke Napp
Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur:
- Bellomo, Elena: The Templar Order in North-West Italy, 2007, S. 343.