2. Staatsexamen
Am Ende des Referendariats steht das zweite Staatsexamen. Es wird (wie das erste Staatsexamen auch) vom LASUB bestimmt und abgenommen. Die Prüfungsmodalitäten können in der LAPO II nachgelesen werden. Sie gliedern sich wie folgt:
In Sachsen absolvieren Referendare in der Regel einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst, der, grob gesprochen, in drei Trimester (jeweils Schulhalbjahre) aufgeteilt werden kann. Die Prüfungen sind folgendermaßen verteilt:
Schulrechtsprüfung
Den Beginn der Prüfungsphase markiert die Schulrechtsprüfung in der Mitte des zweiten Trimesters. Auf diese wird innerhalb der Ausbildung intensiv vorbereitet.
Unterrichtslehrproben
Etwa ab Beginn des dritten Trimesters finden die benoteten Unterrichtslehrproben in beiden Unterrichtsfächern statt. Zu diesen Unterrichtslehrproben reichen die Referendare im Vorfeld Stoffverteilungspläne ein, auf Grundlage derer jeweils eine Stunde zur Lehrprobe ausgewählt wird.
Mündlichen Fachprüfungen
Die letzte Prüfungsphase wird Ende des letzten Trimesters, und somit kurz vor Sommer- bzw. Winterferien, eingeläutet. In zwei mündlichen Prüfungen (eine je Fach) müssen die Kandidat*innen ihr gesamtes fachdidaktisches und bildungswissenschaftliches Können unter Beweis stellen, indem sie eine komplexe Unterrichtssituation analysieren und bewerten.
Schulleiterbeurteilung
Ungefähr in diesem Zeitraum erhalten Referendare auch Kenntnis über die letzte verbleibende Note: der Beurteilung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin der Einsatzschule. Diese Beurteilung fußt auf den Einschätzungen der Mentor*innen der Referendare sowie den Beobachtungen des Schulleiters bzw. der Schulleiterin selbst. Meist wird lediglich die Note und einzelne Bestandteile dieser Beurteilung den Referendaren mitgeteilt. Die schriftliche Beurteilung selbst erhält die jeweilige Ausbildungsstelle beim LaSuB.