Informationen und FAQ
Erasmus+ Informationen
ERASMUS+ ist das Aktionsprogramm der EU für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung. Unter dem Teilprogramm ERASMUS+ laufen Aktionen für den Hochschulbereich, insbesondere können Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozierenden gefördert werden. Mit diesem Programm wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität von Studierenden und Dozierenden zu unterstützen.
Allgemeine Information zum Erasmus+ Programm finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Akademischen Auslandsamtes der TU Dresden.
Studierende, die sich im Rahmen des Erasmus+ Programms bewerben, sollten sich zuerst an die Erasmus-Koordination der Fakultät SLK wenden:
Lina Bräu und Anne Sophie Neubert
Koordinationsstelle Internationales
Wiener Straße 48
Zi. 0.06
01219 Dresden
Sprechstunde
Unsere Sprechzeiten finden zur Zeit in Präsenz statt.
Tag | Zeit |
---|---|
Dienstag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag |
10:00 - 12:00 Uhr |
Vorteile eines Auslandsaufenthaltes sind neben der persönlichen Entfaltung in ungewohnter Umgebung und dem fachlichen Zugewinn für das Studium sind zum Beispiel auch die Steigerung der Karrierechancen, die mit dem Aufenthalt einhergehenden Verbesserungen der Fremdsprachenkenntnisse und die Chance international zu netzwerken und die eigene inter- und intrakulturelle Kompetenz zu verstärken.
ERASMUS+ bietet:
- 3 - 24 Monate geförderten Auslandsaufenthalt an einer Gastinstitution (Je nach Studienabschluss: 12 Monate im Bachelorstudium, 12 Monate im Masterstudium, 24 Monate im Lehramtsstudium.)
- Befreiung von Studiengebühren an der gewählten Gastinstitution
- Anerkennung von Studienleistungen (ECTS)
- Mobilitätsbeihilfe (ERASMUS+ Stipendium)
- Unterstützung und Beratung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Mehrfachförderung: Seit dem WS 2014/15 besteht die Möglichkeit, mehrfach durch ERASMUS+ gefördert zu werden - bis zu 12 Monate pro Studienabschnitt, wenn man in einem Bachelor-Master-Studiengang immatrikuliert ist; bis zu 24 Monate, wenn man einen einzügigen Studiengang studiert. Zurückliegende Förderungen durch ERASMUS+ werden dabei berücksichtigt.
Mobilitätsbeihilfe
Das 'ERASMUS-Stipendium', die sogenannte Mobilitätsbeihilfe, wird mit der Bewerbung online beantragt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Ländergruppe der Gastuniversität und beträgt zwischen 330€ und 450€ pro Monat. Das Stipendium wird taggenau berrechnet.
Gruppe | Länder |
monatl. Zuschuss 2022/23 |
monatl. Zuschuss ab Sommersemester 2023 |
---|---|---|---|
A | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 450€ | 600€ |
B | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390€ | 540€ |
C | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | 330€ | 480€ |
*Die Schweiz ist derzeit kein ERASMUS-Programmland, der Austausch bleibt jedoch als Swiss-European Mobility Programm weiterhin bestehen, die Mobilitätsförderung erfolgt durch die Schweizer Partnerhochschulen.
Die Mobilitätsbeihilfe wird in zwei Zahlungseinheiten gesplittet: Der Studierende erhält 70% der errechneten Gesamtförderung zu Beginn seines Auslandsaufenthaltes und die restlichen 30% nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes.
Zuschuss für Grünes Reisen
Auch im ERASMUS Programm könnt ihr euren ökologischen Fußabdruck reduzieren und für Reisen, bei dem überwiegend emissionsarme, umweltfreundliche und nachhaltige Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (gilt ab SoSe 2022) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR beantragen.
Darüber hinaus können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden, wenn sich die Reisedauer durch das nachhaltige Reisen maßgeblich verlängert.
Den Antrag stellt ihr über Mobility Online nach Bewerbung und Platzvergabe mittels ehrenwörtlicher Erklärung und Nachweisen über die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel. Informationen dazu erhaltet ihr rechtzeitig per Email.
Social Top-Up
Die Förderung für Grünes Reisen kann mit einem Social Top-Up verbunden werden. Es kann nur eine Social Top-Up Förderung geltend gemacht werden.
- Studierende mit Kind
- Studierende mit GdB ab 20 oder attestierster chronischer Erkrankung
- Erstakademiker:innen
- Erwerbstätige Studierende
Alle Informationen dazu sind auf der Seite des International Office zu finden, unter dem Punkt 4. Förderung.
Voraussetzungen für die Förderung über ERASMUS+ sind:
- ausreichende Sprachkenntnisse für ein Studium an der Gastuniversität (i.d.R. B1-Niveau).
- Abschluss des ersten Studienjahres zu Beginn des Studiums im Ausland (Ausnahme: für die Anglistik muss zu Beginn des Auslandsaufenthaltes das 2. Studienjahr abgeschlossen sein). Ein Erasmus+ Aufenthalt kann erst nach 12 Monaten Studium gefördert werden - also ab dem 01.10. des dritten Semesters.
- Studium an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der TU Dresden.
- Für fachfremde Bewerber:innen gelten zudem die Regelungen der jeweiligen Gastuniversitäten.
Die Bewerbung erfolgt über das Mobility Online Portal und ist komplett papierlos. Bitte reichen Sie keine ausgedruckten Dokumente ein.
Um sich für ein ERASMUS+ Studium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen im ERASMUS Büro fristgemäß eingehen:
- Bewerbung im Mobility Online Portal
Der Antrag auf Mobilitätsbeihilfe ist die Bewerbung für das ERASMUS+ Stipendium und erfolgt über das Mobility Online Portal. In dem Portal können bis zu drei Wünsche angegeben werden, und die folgenden Dokumente werden in das Portal hochgeladen.
Zur erleichterten Bedienung haben wir einen Leitfaden für das Erstellen einer Bewerbung in Mobility Online (Fakultät SLK) erstellt. - Motivationsschreiben mit Angaben zur persönlichen und akademischen Zielstellung sowie Dauer des beantragten Studienaufenthaltes; das Schreiben sollte die Wahl der Zieluniversität begründen. Motivationsschreiben sollten eine A4 Seite nicht wesentlich überschreiten und auf Deutsch verfasst sein. Ausnahme sind Bewerbungen für die Partnerschaften der Anglistik und Amerikanistik (Warschau, Galway und Coventry); hier muss das Motivationsschreiben auf Englisch verfasst werden.
Zur Bewerbung wird nur ein Motivationsschreiben für den Erstwunsch eingereicht, auch wenn im Mobility Online Portal ein Zweit- und Drittwunsch angegeben werden. - Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Person, Ausbildung, Studium, praktische Erfahrung. Bitte reiche einen englischen Lebenslauf für eine Bewerbung in der Anglistik/Amerikanistik ein.
- Notenübersicht von HISQIS/SELMA herunterladen und einfach im Portal wieder hochladen, kein Stempel vom Prüfungsamt benötigt. Wenn es erst wenige Noten gibt, kann auch das Abschluss- oder Bachelorzeugnis mit hochgeladen werden.
- ECTS Learning Agreement (Seite 1 und Tabelle A): Zusammenstellung von Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis der Zieluniversität im Umfang von 30 Credits pro Semester, KEINE Unterschrift der Studienfachberater nötig.
Zur Bewerbung wird nur ein Learning Agreement für den Erstwunsch eingereicht, auch wenn im Mobility Online Portal ein Zweit- und Drittwunsch angegeben werden.
Restplatzvergbe
Nachdem die Bewerbungen, die vor dem 28.02.2024 eingegangen sind, gesichtet wurden, wird die Restplatzvergabe geöffnet.
Bewerbungen auf Restplätze können fast das ganze Jahr abgegeben werden!
Die genauen Fristen erfahrt ihr im ERASMUS Büro.
Bewerbungsschluss
Die Bewerbungsfrist gilt immer für das gesamte folgende Studienjahr (beide Semester des folgenden Studienjahres, aktuell das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemester 2025).
Alle Bewerbungen - auch die für das Sommersemester 2025- müssen online bis zum 28. Februar 2024 im ERASMUS-Büro eingegangen sein.
ACHTUNG: Die Semesterzeiten im Ausland unterscheiden sich von denen der TU-Dresden. Oft beginnt das Sommersemester bereits im Januar oder Februar!
Die Bewerbungen für die reguläre Platzvergabe werden im Monat März ausgewertet. Spätestens bis zum 15. April 2024 wird die Platzvergabe von Seiten der TU Dresden offiziell bekanntgegeben. In einer Informationsveranstaltung wird den ausgewählten Outgoings das weitere Vorgehen erklärt.
Sobald ihr einen Platz erhalten habt, werdet ihr hierüber per Mail benachrichtigt. Die Platzvergabe muss innerhalb von fünf Tagen bei Mobility Online bestätigt werden. Danach werdet ihr an den jeweiligen Partnerunis nominiert. Einen Leitfaden für die Platzzuweisung findet ihr hier.
Die Bewerbungen für Restplätze sind lediglich an die Fristen der Gastuniversitäten gebunden und können jederzeit im Mobility Online Portal angelegt werden. Informationen zu den genauen Deadlines der einzelnen Universitäten müssen im Erasmusbüro erfragt werden.
Bewerber:innen erhalten sofort nach Auswertung ihrer Bewerbungen eine Rückmeldung darüber, ob eine Platzvergabe von Seiten der TU erfolgt, oder nicht, und werden ebenso über das weitere Vorgehen informiert.
Es ist möglich, sich im Ausland erbrachte Studienleistungen für das eigene Studium anrechnen zu lassen. Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie nach dem Auslandsaufenthalt die jeweiligen Studienfachberater:innen aufsuchen.
Mit den Studienfachberater:innen wird besprochen, welche Leistungen angerechnet werden können. Die Basis dafür ist das Transcript of Records, das nach Abschluss der Prüfungen von der Gastuni ausgestellt wird.
- Bachelor und Master: Antrag auf Anerkennung von Leistungen und dazu ist die Anlage "Statistische Erhebung studienbezogener Auslandsaufenthalte" einzureichen.
- Staatsexamen (weitere Informationen): Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Transcript of Records (Notenübersicht der im Ausland erbrachten Leistungen)
Es ist ratsam, sich bereits beim Erstellen des Learning Agreements (Studienplan) Gedanken über die mögliche Anerkennung von Leistungen zu machen. Im Zuge der Anmeldung an der Gastuni wird mit den entsprechenden Studienfachberater:innen an der TU Dresden noch vor dem Auslandsaufenthalt besprochen, für welche Module an der TU Dresden Veranstaltungen im Ausland angerechnet werden können (Tabelle B des Learning Agreements).
Hier finden Sie weitere allgemeine Informationen vom Akademischen Auslandsamt.
Es gibt im Mobility Online Portal eine große Datenbank mit Erfahrungsberichten der letzten Jahre, die als Quelle für detaillierte Informationen zum Auslandsaufenthalt an der jeweiligen Universität dienen soll.
Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes ist Teil des ERASMUS+ Programms, alle Erfahrungsberichte der Vorjahre werden gesammelt und nach Zustimmung des Erfahrungsberichtsautors anonym oder mit Kontaktdaten im Mobility Online Portal veröffentlicht.
Die Datenbank enthält alle Partnerhochschulen der Technischen Universität Dresden, an denen Studierende ein Teilstudium im Ausland absolvieren können und dokumentiert persönliche und akademische Erfahrungen an den jeweiligen Universitäten.
Die Studienfachberater:innen können inhaltliche Fragen zum Studienablaufplan beantworten und zur Anrechnung von Leistungen beantworten.
Bei organisatorischen Fragen zum Auslandsaufenthalt und über das ERASMUS-Studium wenden Sie sich bitte an die ERASMUS-Koordination der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften:
Anne Sophie Neubert
Tel: +49/ 351 46339455
Fax: +49/ 351 46339456
Besucheradresse
Wiener Str. 48, Zi. 0.06,
01219 Dresden
Sprechzeiten
Unsere Sprechzeiten finden während der Vorlesungszeit in Präsenz statt:
Tag | Zeit |
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Dienstag | 15:00-17:00 Uhr |
Donnerstag |
10:00-12:00 Uhr |
Und nach Absprache. Die Sprechzeiten gelten ausschließlich für die Vorlesungszeit, in der vorlesungsfreien Zeit können individuelle Termine per Mail vereinbart werden.
Die Beratung erfolgt zu folgenden Themen
- Unterstützen der Studierenden bei Motivationsschreiben, Lebenslauf, Notenübersicht, Learning Agreement
- Betreuung bei der Vor- und Nachbereitung und während des Auslandsaufenthaltes
- Beratung zur Wahl und Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes
- Anmeldung an der Gastuniversität
- Anmeldung für Mobilitätsbeihilfe
- Änderungen im Learning Agreement
- Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
- etwaige Probleme in der Kommunikation zwischen Studierenden und Gastuniversität
- Vorbereitung der Bewerbungs- und Anmeldungsunterlagen
- Auf- und Ausbau der Kommunikation zwischen ehemaligen und neuen Outgoings
Für ein Studium im Ausland gibt es ein paar allgemeine wichtige Dokumente, die hier zum Download bereit gestellt werden.
Informationen und Formulare zum Learning Agreement findet Ihr beim Akademischen Auslandsamt
Confirmation of Attendance (für Studierende der TU Dresden)
Informationen zum ERASMUS-Programm und den Bewerbungsmodalitäten Download
Checkliste des Akademischen Auslandsamtes zur Vorbereitung und Durchführung des Erasmus+ Semesters
Akademisches Auslandsamt
Abschließend gibt es hier noch Links zu weiterführenden Informationen vom Akademischen Auslandsamt und die Anmeldung zum Newsletter des Akademischen Auslandsamtes mit aktuellen Angeboten zum Studium im Ausland.
Sprach- und Kulturtandems
Für Studierende, die ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten und Kontakte zu internationalen Studierneden herstellen möchten gibt es an der TU Dresden verschiedene Sprach- und Kulturtandems.
Es gibt das von der Italianistik im Rahmen des Doppia Laurea ein Sprachtandem, das Dresdener Studierende mit den Studierenden des Doppel-Master-Programmes vernetzen möchte.
Vom Lehrzentrum Sprachen und Kulturräume (LSK) werden Sprachtandems vermittelt, die über das Multimedial Sprachlernzentrum (MSZ) koordiniert werden. Außerdem gibt es dort das Sprachcafé zum Austausch.
Auf der Seite des Kulturbüros gibt es eine Übersicht über Sprach- und Kulturtandems, die an der TU Dresden angeboten werden.
Im Geistes- und Sozialwissenschaften gibt es ein Buddy Programm, bei dem Dresdener Studierende mit den internationalen Studierenden der Fakultät in Kontakt kommen.
Weitere Programme und Fördermöglichkeiten an der TU Dresden
Wer Interesse an mehr als nur Erasmus+ hat, kann sich auf der allgemeinen Seite zu den internationalen Programmen und Fördermöglichkeiten an der TU Dresden informieren. Hier gibt es weitere Informationen zu TUDweltweit, internationalen Fakultätskooperationen, Auslandspraktika, Stipendien- und Fördermöglichkeiten und Erfahrungsberichte.
Bitte beachtet, dass es für jede Fakultät eigene Informationsseiten gibt!
Momentan ist die Bewerbung an unseren britischen Partnerunis im akademischen Jahr 2022/23 möglich. Die Veträge laufen auf jeden Fall noch bis 31.05.2023.
Auf der Informationsseite vom Akademischen Auslandsamt sind viele Informationen nochmal ausführlicher aufgeführt.
VISUM
Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Allerdings ist in dieser Zeit der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierenden ist es nicht gestattet während ihres Aufenthaltes einer finanziell entlohnten Tätigkeit nachzugehen. Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.
Wer für mehrere Semester oder ein ganzes Studium bleiben will, muss seit dem 1. Januar 2021 ein Studierenden-Visum beantragen. Der Visumsantrag kann online ausgefüllt werden und kostet 348 britische Pfund - informiert euch dafür auf der Seite der britischen Regierung zum Visum.
Wer ein Visum hat, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Eine Rückererstattung des Immigration Health Surcharge ist ab Anfang 2022 möglich. Die detaillierten Vorgaben zur Rückerstattung des Immigration Health Surcharge sind auf der Seite des DAAD verlinkt.