Ordnungen
Im November 2012 ist die neue Fassung der Studien- und Prüfungsordnung in Kraft getreten.
- Studienordnung (gültig ab 01.11.2012)
- Prüfungsordnung (gültig ab 01.11.2012)
- Studienordnung (Fassung von 2008)
- Prüfungsordnung (Fassung von 2008)
Die wichtigsten Änderungen in den Modulen und den Prüfungsleistungen gegenüber der Fassung der Studienordnung von 2008 betreffen:
Sprachmodule
Zukünftig muss sowohl der Bereich „Romanische Sprachen“ mit den wählbaren Sprachen Französisch, Italienisch oder Spanisch UND der Bereich „Slavische Sprachen“ mit den wählbaren Sprachen Polnisch, Russisch oder Tschechisch abgedeckt werden. Die einmal gewählte romanische und slavische Sprache ist während des gesamten Studiums beizubehalten. Für jede Sprache stehen neun Module zur Auswahl, die sich an den Niveaustufen des GERS orientieren:
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Anfänger I (Zielniveau A1)
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Anfänger II (Zielniveau A2)
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Basis I (Zielniveau B1.1)
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Basis II (Zielniveau B1.2)
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Aufbau I (Zielniveau B2.1)
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Aufbau II (Zielniveau B2.2)
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Vertiefung I (Zielniveau C1.1)
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Vertiefung II (Zielniveau C1.2)
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Fortgeschrittene (Zielniveau C2)
Zur korrekten Wahl der Module sind die sprachlichen Einstufungstests der Fakultät und des LSK zu nutzen. Im gesamten Studium sind pro Sprache drei konsekutive Module zu belegen, wobei durch einen Auslandsaufenthalt die Möglichkeit zum „Überspringen“ eines Moduls gegeben sein kann. Pro Modul werden 4 SWS an Sprachlernseminaren besucht und eine 90minütige Klausur sowie eine mündliche Kurzpräsentation erbracht. In jedem Modul werden 5 LP erlangt (pro Sprache also 15 LP).
Schwerpunktmodul
Das Schwerpunktmodul ist zukünftig Voraussetzung für das Ablegen der Modulprüfungen im Ausbaumodul und im Modul Wissenschaftliche Praxis. Es werden 13 LP (statt bisher 15 LP) erlangt.
Workshopmodul
Das ehemalige Workshopmodul wird umbenannt in „Projektmodul“. Prüfungsleistungen sind Referat (5 LP) und unbenotete berufsorientiert-herausgeberische Aufgabe (5 LP). Es ist ein Workshop und eine studentische Arbeitsgruppe zu besuchen.
Modul Wissenschaftliche Praxis
Es ist ein kulturwissenschaftliches Seminar zu besuchen, in dem eine lektürebezogene Aufgabe (5 LP) erbracht wird. Zudem schreiben die Studierenden einen Bericht zu ihrem Auslandsaufenthalt (4 LP). Der Mindestaufenthalt im Ausland umfasst zukünftig nur noch vier statt zehn Wochen. Das Modul wird umbenannt von "Wissenschaftliche Praxis 1" in "Wissenschaftliche Praxis".
Ausbaumodul
Es sind zwei Seminare, eine Vorlesung und ein Arbeitskreis zu besuchen. Die Veranstaltungen müssen aus einem thematischen Bereich (Sprachgeschichte oder Kommunikatives Handeln oder Sprachliche Räume und Systeme) stammen und mindestens zwei Sprachen abdecken. Als Prüfungsleistungen sind eine kombinierte Hausarbeit (7 LP), ein unbenotetes Thesenpapier (3 LP) und ein unbenoteter Bericht (5 LP) vorgesehen. Das Motivationsschreiben zur Wahl der Lehrveranstaltungen wurde gestrichen.
Modul Wissenschaftliche Praxis 2 / Modul Wissenschaftliche Präsentation
Das Modul Wissenschaftliche Praxis 2 geht künftig im Modul Wissenschaftliche Präsentation auf. Das Peer-Kolloquium wird ersetzt durch eine Studentische Arbeitsgruppe, in der ein unbenotetes Thesenpapier abzufassen ist. Weiterhin sind ein unbenotetes Exposé und ein Kolloquium von 45 Minuten zu erbringen, in denen das Projekt der Master-Arbeit präsentiert wird.
HIER finden Sie eine zusammengefasste Übersicht über die Änderungen in den Prüfungsleistungen.