Frequently Asked Questions: Bewerbung
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Bei einigen Fragen ist jeweils das Datum des aktuellen Standes der Auskünfte zu diesem Punkt angegeben, weil sich hier die Sachlage über die Zeit verändert (z.B. Höhe des Semesterbeitrags und Stand zum neuen Psychotherapeutengesetz) und ggf. nicht immer tagaktuell aktualisiert wurde.
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Bewerbung
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber und Bildungsinländer können sich vom 1. Juni bis 15. Juli des jeweiligen Jahres bewerben. Für Bewerbungen aus anderen EU-Ländern gilt der Bewerbungszeitraum 1. April bis 15. Juli, für Bewerbungen aus Nicht-EU-Ländern 1. April bis 31. Mai (siehe auch das Studieninformations-System).
Siehe hier unter der Überschrift Bewerbung.
- Formular "Antrag auf Eignungsfeststellung" (Version 2022)
- Kopie des Abschlusszeugnisses über den erforderlichen ersten Hochschulabschluss, z.B. Bachelor (für Studiengangsbewerber innerhalb der TU Dresden genügt eine einfache Kopie) oder Bescheinigung des Prüfungsamtes im Original über den Nachweis von mind. 80% der Leistungen mit aktueller Durchschnittsnote
- Entsprechende Anlagen und Nachweise (Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Leistungsnachweisen, die die besondere Eignung nachweisen; Kopie des Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse; sonstige zur Immatrikulation an der TU Dresden geforderte Unterlagen)
Hinweise: Eine Anmeldung im Online-Bewerber-Portal der TU Dresden ist zwingend erforderlich; hier erhalten Sie auch Ihre Bewerbernummer, die Sie im Formular "Antrag auf Eignungsfeststellung" angeben müssen. Ein Motivationsschreiben ist nicht erforderlich.
Die Bewerbung muss in Papierform eingereicht werden. Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Bei ausländischen Unterlagen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und bewerbungsrelevanten Nachweisen einzureichen, sofern diese nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind.
Es wird zunächst eine grundsätzliche Eignung festgestellt. Dann wird eine Rangliste aller geeigneten Bewerber erstellt. Bitte beachten Sie für weitere Informationen die Ordnung über die Feststellung der Eignung sowie die Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen.
Dies können Sie in §3 der Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen detailliert nachlesen.
Ja, da ihnen dadurch mehr Credit Points für die acht thematischen Kernbereiche angerechnet angerechnet werden (s.a. § 5 der Ordnung über die Feststellung der Eignung und §3 der Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen).
Nein, es reichen einfache Kopien.
Ja, sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung 80% der erreichbaren Leistungspunkte in Ihrem Studiengang nachweisen können. Bitte reichen Sie alle Nachweise über bereits erbrachte Studienleistungen ein sowie über die Kurse, in denen Sie gerade eingeschrieben sind. Wir benötigen auch eine Bestätigung Ihrer Hochschule bezüglich Ihres erwarteten Studienabschlusszeitpunkts.
Die 80%-Bescheinigung muss eine berechnete Durchschnittsnote enthalten. Wer die berechnete Durchschnittsnote nicht vorlegen kann, fällt automatisch ans Ende der Rankingliste. Eine nachträgliche Berechnung von Durchschnittsnoten durch die TU Dresden ist nicht möglich. In einem solchen Ausnahmefall ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer Fachschaft in Verbindung setzen.
Bis Ende des ersten Semesters.
Im Prinzip ist ein Urlaubssemester auch im 1. Fachsemester möglich. Dies muss beantragt und begründet werden. Wir empfehlen das nicht, weil es im Sommersemester ggf. keine passenden Angebote gibt und Zeit verloren geht.
Den Bescheid über Ihre grundsätzliche Eignung erhalten Sie bis 15.8. des laufenden Jahres. Den Bescheid über Ihre Zulassung zum Studiengang erhalten Sie bis Ende August. Sofern es zu einem Nachrückverfahren kommt, kann sich der Versand der Zulassungsbescheide in den September hinauszögern.
Ja; als Wartezeit gilt der Zeitraum zwischen Erlangung der Zugangsberechtigung zum Masterstudium (i.d.R. Bachelor-Abschluss) und dem Zeitpunkt der Bewerbung, wobei Zeiten eines Studiums an einer Hochschule nicht auf die Wartezeit angerechnet werden. 10 Prozent der verfügbaren Masterplätze werden nach der Wartezeit vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt gemäß einer Rangfolge entsprechend der Anzahl der Wartesemester.
Alle Studierenden des Studiengangs könnten frei aus dem Wahlpflichtangeboten wählen, es gibt keine Beschränkungen.
Diese müssen sich über das Bewerberportal des Akademischen Auslandsamtes bewerben.
Für einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester in den M. Sc. CAN benötigen Sie zunächst einen positiven Eignungsfeststellungsbescheid, das Antragsformular auf Feststellung der Eignung finden Sie unter Ihre Bewerbung. Es muss mit den nötigen Anlagen an das Studienbüro CAN gesendet werden. Für das Sommersemester werden Anträge bis zum 15.1. angenommen (Nachfrist bei rechtzeitig erfolgter Online-Bewerbung: 23.01.). Nach erfolgter Antragsprüfung erhalten Sie vom Zugangsausschuss der Fakultät postalisch einen Bescheid über Ihre Eignung. Im positiven Fall prüft das Immatrikulationsamt der TU Dresden im Anschluss, ob Studienplatzkapazitäten für die Zulassung im entsprechenden Fachsemester vorhanden sind. Sodann wird geprüft, ob Sie in Ihrem bisherigen Master-Studiengang bereits Leistungen erbracht haben, die für das CAN-Studium anrechenbar sind. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Studienfachberater Prof. Dr. Alexander Strobel. Abschließend erhalten Sie vom Immatrikulationsamt einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Es reicht, den Eignungsfeststellungsbescheid der Bewerbung beizulegen. Wenn sich Ihre Punktzahl allerdings verbessern könnte, sollten Sie aktuellere Dokumente (z.B. den nun vorliegenden Bachelor-Abschluss oder weitere Credits in zuvor nicht belegbaren Modulen) natürlich zur Prüfung auch beilegen.
Anerkennung von Studienleistungen
Es werden solche Studienleistungen anerkannt, die eine deutliche inhaltliche Deckung mit den Kernbereichen bzw. den psychologischen Grundlagenfächern des Studienganges CAN aufweisen. Für die Beurteilung der Anerkennbarkeit Ihrer Studienleistungen müssen Sie der Bewerbung daher aussagekräftige Modulbeschreibungen beifügen, aus denen insbesondere die Inhalte des Moduls und die damit erworbenen Qualifikationen hervorgehen. Die Modulbeschreibungen werden im Rahmen des Bewerbungsprozesses im Hinblick auf die inhaltliche Deckung mit den Anforderungen des CAN-Studiengangs geprüft.
Sofern Sie Ihre Bachelorarbeit einem oder mehreren der acht thematischen Kernbereiche zuzuordnen ist, können Sie auch für diese eine Anerkennung beantragen. Hierzu müssen dem formgebundenen Antragsformular zu den Modulbeschreibungen der Titel und die Zusammenfassung der Arbeit beigefügt werden. Fällt die Arbeit in zwei oder mehrere der thematischen Kernbereiche, können Sie die Credits auch auf mehrere Kernbereiche verteilen. Beispiel: Der Titel der Arbeit lautet "Ängstlichkeit und kognitive Kontrolle: Eine experimentelle Prüfung der Attentional Control Theory" Dann wäre die Arbeit etwa hälftig der Differentiellen und der Allgemeinen Psychologie zuzuordnen, Sie würden also - bei 15 Credits für die Bachelorarbeit – in die Tabelle in Anlage 1 des Antragsformulars z.B. 8 Credits für Differentielle und 7 Credits für Allgemeine Psychologie eintragen (s. Bild unten).
Hinweis: Entgegen früherer Regelungen ist es auch rechtlichen Gründen leider nicht mehr möglich, sich die Bachelorarbeit als Studienleistung enerkennen zu lassen, wenn sie noch nicht abschließend bewertet ist. Das heißt, dass nur final begutachtete und entsprechend auf dem Zeugnis ausgewiesene Bachelorarbeiten als Studienleistungen anerkannt werden können.
Bitte versuchen Sie, Ihre Studienleistungen entsprechend zuzuordnen und fügen Sie aussagekräftige Modulbeschreibungen bei. Sie sollten auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass Sie die Mindestzahl an Leistungspunkten in den thematischen Kernbereichen nachweisen. Darüber hinaus ist es aber nicht erforderlich, die Credits strategisch auf einzelne Fächer zu verteilen, weil für die Bestimmung des Rangplatzes am Ende alle anrechenbaren Leistungspunkte ohnehin summiert werden. Wenn Sie z.B. ein Modul Allgemeine und Biologische Psychologie absolviert und damit 10 Leistungspunkte erworben haben, dann teilen Sie die Punkte einfach 5:5 auf die Kernbereiche Allgemeine Psychologie und Biologische Psychologie auf. Allerdings ist hinzuzufügen, dass diese Aufteilung auch durch die Modulinhalte gedeckt sein muss. Wenn dort z.B. lediglich eine Veranstaltung zur Biologischen Psychologie auftaucht, dann ist eine Anrechnung mit 5 Leistungspunkten vermutlich nicht gerechtfertigt. Wenden Sie sich dann am besten an den Studienfachberater!
Die Modulbeschreibungen sollten in Papierform eingereicht werden und nachvollziehbar sein. Grundsätzlich gilt: je aussagekräftiger im Hinblick auf Inhalte und erworbene Qualifikationen, desto besser. Für ausländische Modulbeschreibungen gilt: Sofern die Sprache der Modulbeschreibung nicht bereits Deutsch oder Englisch ist, muss der Bewerbung eine beglaubigte Übersetzung in die Sprachen Deutsch oder Englisch beigelegt werden. Eine eigenhändige Übersetzung der Modulbeschreibungen vonseiten des Studienbewerbers können wir leider nicht anerkennen.
Ja, in diesem Fall entsprechen 2 SWS oder 90 Arbeitsstunden 3 ECTS Credits.
Nein, bei den Kernbereichen handelt es sich um psychologische Grundlagenfächer, die den üblichen Anforderungen eines Bachelor-Studiengangs in Psychologie entsprechen.
Im vorliegenden Fall könnte man voraussichtlich beide Module der Allgemeinen Psychologie zuordnen werden, das zweitere aber ggf. auch der Biopsychologie. Das richtet sich ganz nach den Modulinhalten (weshalb auch hier gilt, dass Ihrer Bewerbung möglichst aussagekräftige Modulbeschreibungen beigefügt werden sollen), wichtig ist aber, dass diese Module inhaltlich überhaupt einem der Kernbereiche entsprechen, eine Fehlzuordnung wird sich da in der Regel nicht nachteilig für Sie auswirken, da die Punkte ja am Ende summiert werden.
Diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch Studienleistungen aus mehreren Abschlüssen anrechnen lassen (siehe auch die nächste Frage).
Ja, wenn sie auf der Notenübersicht inkl. Credits ausgewiesen sind und es sich um Forschungspraktika handelt. Hierzu fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine Praktikumsbescheinigung bei, aus der Praktikumsort und die Art der Tätigkeit ausgewiesen sind.
Ja, soweit Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung zumindest grundlegende Fachkenntnisse in den thematischen Kernbereichen nachweisen können (siehe §5 der Eignungsfeststellungsordnung). Allerdings dürften die Chancen auf eine Zulassung in solch einem Falle gering sein, da sich auch bei positiver Eignungsfeststellung eine geringere Zahl anrechenbarer Credits nachteilig auf den Rangplatz auswirkt.
Nein, das ist derzeit nicht möglich.
Sprachanforderungen
Aktuell ist die Unterrichtssprache in der Regel Deutsch, nur einzelne Veranstaltungen werden nach Maßgabe der Modulbeschreibungen in Englisch angeboten. Künftig werden die odulbeschreibungen angepasst, so dass es den Lehrenden leichter möglich sein wird, englischsprachige Lehre anzubieten.
Stand: 06.02.2019
An der TU Dresden werden in der Regel für alle außer den rein englischsprachigen Studiengängen Deutschkenntnisse vorausgesetzt (s. § 7 Immatrikulationsordnung der TU Dresden), für den CAN-Studiengang werden entsprechend aktuell Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 2 bzw. TestDaF 4 vorausgesetzt.
Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Nachweis für ausreichende Sprachkenntnisse bereits vorliegen. Bewerbungen, die keinen Sprachnachweis enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Als Sprachnachweise können z.B. erbracht werden:
- UNIcert II
- telc B2
- CAE B2
- Auslandsaufenthalt (mind. 3 Monate), nachweisbar mit Englisch als „language of communication“
- Leistungskurs Englisch im Gymnasium
- Fünf Jahre Englisch im Gymnasium
- Zertifikate der TUDIAS
- Sprachkurse des Psychologie-Bachelors an der TU Dresden (WP S1 & S2)
Um die B2-Äquivalenz weiterer etablierter Spracheinstufungstests (z.B. TOEFL, IETLS) vorab selbst zu bestimmen, können Sie sich an dieser Übersicht orientieren.
Ob dies ausreicht, hängt davon ab, ob der Sprachtest als adäquater Nachweis für die erforderlichen B2-Sprachkenntnisse anerkannt wird. Beraten kann Sie das Akademische Auslandsamt an der TU Dresden.
Als Auslandsaufenthalt zählt z.B. ein Aufenthalt im Rahmen eines Auslandsstudiums, ein Auslandspraktikum oder eine berufliche Beschäftigung im Ausland mit jeweils mind. 3 Monaten Aufenthaltsdauer und Englisch als primäre „language of communication“ (Nachweis erforderlich). Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung möglichst konkrete Angaben zu Inhalten und Ablauf Ihres Auslandsaufenthalts.
Sonstiges
Es gibt keine Studiengebühren. Sie müssen lediglich einen Semesterbeitrag von aktuell 276,40 Euro pro Semester zahlen. In diesem ist der Studentenwerksbeitrag und ein Semesterticket für den Nahverkehr in und um Dresden enthalten (Weitere Informationen siehe hier).
Stand: 18.01.2018
Das Hauptbetätigungsfeld von CAN-Absolventen dürfte in der Forschung und Lehre an Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen liegen, aber auch Forschung und Entwicklung oder Beratung in der freien Wirtschaft stellen potenzielle Anwendungsfelder dar, so etwa in den Bereichen Data Science, kognitive Ergonomie, Therapieforschung etc. Eine Tätigkeit in der Klinischen Psychologie ist nur möglich, wenn die Stellenanforderungen keine Approbation voraussetzen.
Nein, der CAN-Master eröffnet seit dem Wintersemester 2023/24 keine Chancen mehr auf eine Approbation.
Stand: 28.08.2023
Für CAN bietet sich ein Forschungspraktikum an. Da die CAN-Studierenden die Forschung an der Fachrichtung Psychologie im Laufe Ihres Studiums ohnehin kennen lernen, sollte ein externes Forschungspraktikum angestrebt werden; interne Forschungspraktika sind gleichwohl möglich.
Ja, wie bei anderen Studienprogrammen erfordert dies aber die Beurlaubung vom Studium und Beantragung der Anerkennung / vorherige Bestätigung der Anerkennbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen.