Informationen von A-Z
- Nach einem Umzug können Sie Ihre Postadresse als Studierender der TU Dresden selbst im Studierendenportal online ändern.
- Sie müssen keine weitere Mitteilung an das International Office schicken.
- Bitte vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse auch im Bürgerbüro der Stadt Dresden zu melden.
Anmelden im Bürgerbüro
Wer eine Wohnung oder ein Zimmer (Wohnheim, WG) in Dresden bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Die erstmalige Anmeldung von Ausländern in Dresden erfolgt im Zentralen Bürgerbüro Altstadt.
Weitere Informationen sowie Adresse und Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Sie benötigen zu Anmeldung oder Ummeldung:
- Pass oder Personalausweis
- Mietvertrag vom Studentenwerk oder Privatvermieter bzw. genaue Angabe Ihrer Adresse
Bitte vergessen Sie nicht, nach Umzug Ihre neue Adresse auch der TU Dresden zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür die Funktion der Adressänderung im Studierendenportal
Ausländerbehörde
Studierende aus EU-Ländern müssen keinen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Dresden beantragen.
- eine Bestätigung (Freizügigkeitsbescheinigung) über das Aufenthaltsrecht in Deutschland kann von Unionsbürgern und Staatsangehörigen von EWR-Staaten bei der Ausländerbehörde beantragt werden (Freizügigkeitsrecht gemäß § 2 FreizügG/EU).
- Informationen zur Freizügigkeitsbescheinigung sowie Download des Antrags
Studierende aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) sind verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Bei einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten müssen Sie sich nur im Einwohnermeldeamt anmelden.
- Informationen der Ausländerbehörde zu den einzureichenden Dokumenten und Anträge zum Download
- Adresse und Öffnungszeiten der Ausländerbehörde (die Ausländerbehörde befindet sich direkt neben dem Einwohnermeldeamt)
Behördennummer 115
Unter der Telefonnummer 115 bekommen Sie Informationen zu behördlichen Themen wie Anmeldung der Wohnung, An- bzw. Ummeldung des Autos, Beantragung eines Anwohnerparkscheins etc.
Weitere Informationen zur einheitlichen Behördennummer
Für Bewerbungen für höhere Fachsemester gilt: Mit den Bewerbungsunterlagen muss in der Regel eine „Bescheinigung über angerechnete Fachsemester“ eingereicht werden. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie selbst einen Antrag auf Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen beim Prüfungsausschuss (über das Prüfungsamt) der für Ihren Studiengang zuständigen Fakultät stellen. Die Beantragung der Bescheinigung sollte frühzeitig, mindestens 6 bis 8 Wochen vor Bewerbungsschluss, erfolgen.
Die Prüfungsämter haben dafür eigene Formulare und Verfahren. Informationen und Antragsformulare finden Sie hier: Anrechnungsverfahren. Sollte der Prüfungsausschuss keine eigenen Bescheinigungen oder Bescheide über die erfolgte Fachsemester-anrechnung ausgeben, kann das Formular: Anrechnungsbescheinigung dafür genutzt werden.
Bewerbungen für das Sommersemester für Studiengänge, die nur im Wintersemester mit dem 1. Fachsemester beginnen:
Liegt die Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anrechnung von Studienleistungen mit Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vor, muss die Bewerbung wegen Unvollständigkeit abgelehnt werden.
Bewerbungen für das Wintersemester für zulassungsfreie Studiengänge:
Liegt die Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anrechnung von Studienleistungen mit Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vor, erhalten Sie – bei Erfüllen aller sonstigen Voraussetzungen - eine Zulassung für das 1. Fachsemester. Sie können die Bescheinigung über angerechnete Fachsemester dann nachreichen. Entsprechend der Anrechnung und Einstufung durch den Prüfungsausschuss wird dann nachträglich Ihre Fachsemester-Zuordnung hochgesetzt.
Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit NC-Auswahlverfahren:
In Studiengängen oder Fächern mit Zulassungsbeschränkungen (NC) gelten die Zulassungsbegrenzungen auch für höhere Fachsemester. Hier können im beantragten Fachsemester nur so viele Bewerber/innen immatrikuliert werden, wie freie Studienplätze im jeweiligen Fachsemester vorhanden sind. Alle zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer sind im Studienangebot der TU Dresden gekennzeichnet (NC). Bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss der Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen mit Einstufung in ein höheres Fachsemester bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorgelegt werden.
Alle wichtigen Ansprechpersonen des International Office bzw. die für Sie zuständigen Beraterinnen und Berater finden Sie unter Wir über uns.
Bei allgemeinen Fragen zum Studienablauf können Sie auch das ServiceCenterStudium kontaktieren.
Bewerberinnen und Bewerber mit chinesischen, vietnamesischen oder indischen Bildungsnachweisen müssen mit ihrer Bewerbung ein Zertifkat der Akademischen Prüfstelle (APS) einreichen.
Die jeweils verantwortliche Prüfstelle führt eine Dokumentenprüfung durch. Diese kann unter Umständen auch ein Plausibilitätsinterview beinhalten. Anschließend erteilt sie ein Zertifikat (APS Zertifikat), welches von den deutschen Hochschulen als eine Zulassungsvoraussetzung verlangt wird. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass die eingereichten Dokumente echt sind und dass ausreichende (Studien)Leistungen erbracht wurden, um sich an einer deutschen Hochschule zu bewerben. Mit der Bewerbung an der Hochschule muss immer das Original-APS-Zertifikat eingereicht werden.
Informationen über die unterschiedlichen APS Verfahren finden Sie unter folgenden Links:
Information für chinesische BewerberInnen
Information für vietnamesische BewerberInnen
Mit der Immatrikulation empfehlen wir die Eröffnung eines Kontos bei der Sparkasse oder einer Bank. Sie benötigen zur Eröffnung eines Kontos:
- Pass oder Personalausweis
- Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Zulassungsbescheid zum Studium oder Studentenausweis
Die TU Dresden ermöglicht ein reines Online-Bewerbungsverfahren. Dennoch kann es unter Umständen sein, dass beglaubigte Kopien zur Überprüfung angefordert werden.
Die Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist. Einzureichen sind immer die unmittelbar beglaubigten Kopien. Eine einfache Kopie des beglaubigten Dokumentes wird nicht akzeptiert.
Amtlich beglaubigen kann in der Bundesrepublik Deutschland jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.B.:
- Stadtverwaltung (Meldestellen, Ortsämter)
- Gerichte
- Notare
Beglaubigungen von Studentenvereinen, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern können nicht anerkannt werden.
Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen berechtigt:
- die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
- im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugte Behörden
Wie ist die amtliche Beglaubigung auszuführen?
Die amtliche Beglaubigung muss, wie das Muster zeigt, mindestens enthalten:
- einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk).
- die Unterschrift des Beglaubigenden und
- den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.
Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint (siehe Darstellung im linken oberen Teil des Musters).
Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umseitige Kopie mit dem Original übereinstimmt"). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein.
Weitere Informationen zur amtlichen Beglaubigung
Genügen die Beglaubigungen den genannten Anforderungen nicht, darf die Technische Universität Dresden den Beleg nicht anerkennen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
- Jede Studentin und jeder Student hat die Möglichkeit, sich gemäß § 12 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) aus wichtigem Grund vom Studium befristet beurlauben zu lassen.
- Konkrete Informationen zum Thema Beurlaubung
- Wenn Sie sich für ein direktes Studium mit Abschluss an der TU Dresden interessieren, informieren Sie sich bitte über das Bewerbungsverfahren.
-
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht EU Ländern, die auf Grund der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung vom 15. Juni 2020, § 1 Anwendungsbereich, Deutschen gleichgestellt sind, bewerben sich bitte entsprechend den Bewerbungshinweisen für Studienbewerber:innen aus EU Ländern, die prinzipiell Deutschen gleichgestellt sind. Bitte reichen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis zur Gleichstellung ein.
- Möchten Sie im Rahmen eines Austauschprogrammes für ein oder zwei Semester an die TU Dresden kommen, dann gelten abweichende Bestimmungen.
Wenn Sie sich für ein direktes Studium mit Abschluss an der TU Dresden interessieren, informieren Sie sich bitte über das Bewerbungsverfahren. Hier finden Sie auch Informationen zu den Unterlagen.
Möchten Sie im Rahmen eines Austauschprogrammes für ein oder zwei Semester an die TU Dresden kommen, dann gelten abweichende Bestimmungen.
Im Buddy-Programm betreuen Studentierende aus Dresden internationale Studierende, damit sie einen guten und einfacheren Einstieg in den Uni-Alltag in Dresden haben.
Das Team von AEGEE-Dresden vermittelt dazu Kontakte zwischen deutschen und internationalen Studierenden an der Technischen Universität Dresden und an anderen Hochschulen in Dresden. Ziel ist es, internationalen Studierenden dabei zu helfen, sich in Dresden zu Hause zu fühlen sowie den interkulturellen Austausch zu fördern.
Die Campuscard ist der neue Studierendenausweis an der TU Dresden. Alle immatrikulierten Studierenden können sich mit ihm ausweisen, die SLUB und die Mensen und Cafeterien des Studentenwerks nutzen und ggf. das Semesterticket in Bussen, Bahnen und Zügen verwenden. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, Hinweise zur Einführungsphase und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen oder bei Problemen.
Für deutschsprachige Studiengänge müssen internationale Bewerber:innen sowie deutsche Bewerber:innen mit einem ausländischen Schulabschluss eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Ein entsprechendes Sprachzertifikat muss bereits mit der Bewerbung eingereicht werden.
In jeder Fakultät gibt es eine Ansprechperson für Austauschstudierende. Sie oder er unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
- Beratung zum jeweiligen Studienprojekt
- Hilfe bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen und der Erstellung des Stundenplanes
- Unterzeichnung des Learning Agreements
- Informationen zum Verfahren der Prüfungsanmeldung in der Fakultät
- Informationen zur Erstellung des Transcript of Records und ggf. Ausstellung
Bitte informieren Sie sich in der Übersicht der Ansprechpersonen über die genauen Kontaktdaten.
Die ERASMUS-Initiative TU Dresden ist ein studentischer Verein an der Technischen Universität Dresden, der Events, Partys und Exkursionen für die internationalen Studierenden organisiert.
Besuchen Sie die Seite des ESN Dresden, um mehr darüber zu erfahren.
[Exmatrikulation]
[Campuscard]
[Bibliothek]
[Bürgerbüro]
[Krankenversicherung]
Exmatrikulation
Am Ende Ihres Studiums müssen Sie sich offiziell exmatrikulieren. Bitte nutzen Sie dafür das Studierendenportal der TUD. Füllen Sie dort das Formular zur Exmatrikulation aus, schicken Sie es online ab und drucken Sie es aus. Anschließend schicken Sie das Formular bitte mit der Post an das International Office oder bringen Sie es persönlich während der Öffnungszeiten in der Servicestelle vorbei.
- Sie können Ihre Exmatrikulation auch bereits im Voraus auslösen, wenn Sie Ihr Abreisedatum kennen.
- Nachdem Sie sich erfolgreich exmatrikuliert haben, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
- Bitte informieren Sie sich zum rechtlichen Hintergrund dieser Angelegenheit.
Campuscard
- Am Tag nach der Exmatrikulation von der TU Dresden endet auch die Gültigkeit Ihrer Campuscard. Die Campuscard kann damit nicht mehr als Semesterticket, Bibliotheksausweis oder Mensakarte genutzt werden. Verbleibendes Guthaben auf Ihrer Mensakarte kann beim Studentenwerk Dresden rückerstattet werden. Die anteilige Rückerstattung der Gebühren für das Semesterticket beantragen Sie beim Studentenrat.
Bibliothek
- Geben Sie unbedingt alle aus der Bibliothek ausgeliehenen Bücher und andere Medien wieder ab.
- Vor Ihrer Abreise aus Dresden melden Sie sich bitte als Nutzer der Bibliothek in der SLUB ab.
Bürgerbüro
- Vor Ihrer Abreise ins Ausland melden Sie sich bitte im Bürgerbüro der Stadt Dresden ab.
- Informationen zum Umzug innerhalb Deutschlands
Krankenversicherung
- Falls Sie in Deutschland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, melden Sie diese ggf. wieder ab.
- Zur Abmeldung legen Sie der Krankenkasse Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vor.
Die Finanzierung eines Studiums in Deutschland ist für viele eine wichtige Frage, v.a. da die Finanzierung in Deutschland sich mitunter sehr unterscheidet von Ihrem Heimatland.
An der TU Dresden werden in der Regel für das Studium keine Studiengebühren erhoben. Dennoch müssen Sie sich über die Finanzierung Ihrer Lebenskosten (Miete, Lebensmittel, Bücher, Versicherungen, Kleidung, usw.) vor Ihrer Bewerbung Gedanken machen. Insbesondere auch, da Nicht-EU Bürger für ihr Visum nachweisen müssen, dass sie über die finanziellen Mittel für ein Studium in Deutschland verfügen.
Das Deutsche Studentenwerk hat dazu ein gutes Erklärvideo verfasst:
Hinweise zu Stipendien an der TU Dresden finden Sie unter Stipendien.
Im Tutorenprogramm helfen Studierende (= Tutorinnen und Tutoren) ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern und Studierenden. Pro Fakultät gibt es mindestens eine Tutorin oder Tutor. Speziell für ihre Fakultät betreuen sie sowohl die Studierenden, die einen Abschluss an der TU Dresden machen wollen, als auch die Austauschstudierenden (sie sind nur 1-2 Semester in Dresden).
Ziel des Tutorenprogrammes ist es, die ausländischen Studierenden vor und während des Studiums zu unterstützen. Besonders intensiv ist die Betreuung beim Start des Studiums an der TU Dresden. Dabei ist es egal, ob man im ersten oder in einem höheren Fachsemester startet.
Studierende aus EWR - Ländern
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung im Heimatland eine Internationale Versicherungskarte ausstellen (EHIC - European Health Insurance Card). Mit dieser Karte müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden. Informieren Sie die Krankenkasse umgehend darüber, dass Sie an der TU Dresden studieren. Es muss dann eine sogenannte elektronische Meldung der Krankenkasse an die TU Dresden erfolgen.
Studierende aus anderen Ländern
Studierende, welche nicht aus EWR-Ländern kommen und unter 30 Jahre alt sind, müssen sich bei einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland versichern (Kosten etwa 80 € im Monat).
Achtung! Reisekrankenversicherungen aus dem Heimatland können nicht anerkannt werden! Bitte schließen Sie Reisekrankenversicherungen lediglich für den Zeitraum der Anreise oder ggf. für zusätzliche Leistungen während Ihres Aufenthaltes in Deutschland ab!
Studierende im Propädeutikum oder im Orientierungssemester sowie Studierende,die älter als 30 Jahre sind
Sollten Sie keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen können (z.B. da Sie über 30 Jahre alt sind), melden Sie sich bitte dennoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese wird Sie dann beraten. Schicken Sie der gesetzlichen Krankenkasse Ihren Zulassungsbescheid und Ihren Namen und Geburtsdatum und bitten die gesetzliche Krankenkasse eine elektronische Meldung an die TU Dresden zu senden.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung
Übersicht zu den gesetzlichen Krankenversicherungen
Übersicht privater Krankenversicherungsunternehmen
Informationen des deutschen Studentenwerkes zur Krankenversicherung
Bei den Veranstaltungen und Exkursionen des Kulturbüros vom International Office können die ausländischen und deutschen Studierenden Dresden und Sachsen entdecken und dabei internationale Freund:innen finden.
Mehr Informationen zu den Angeboten finden Sie auf der Seite des Kulturbüros des International Office.
- Mit der Bewerbung für Ihren Studienaufenthalt an der TU Dresden erstellen Sie bitte ein Learning Agreement/Studienplan zu Ihrem Studienvorhaben. Erasmus-Studenten erhalten das Formular von ihrer Heimathochschule. (Andere Austauschstudenten können zum Beispiel diese einfache Version nutzen: Learning Agreement).
- Das Learning Agreement lassen Sie von der Koordinatorin/dem Koordinator Ihres Austauschprogrammes an der Heimathochschule unterzeichnen und reichen es mit den Bewerbungsunterlagen ein.
Ihr Studienvorhaben wird nach Eingang der Bewerbung an der TU Dresden von der zuständigen Koordinatorin oder Koordinator der Fachrichtung auf Realisierbarkeit überprüft. - Als Richtwert für den Umfang der zu erzielenden Credits gelten 20 - 30 ECTS pro Semester. Abweichend davon können individuelle Anforderungen mit der Heimathochschule und den zuständigen Fachkoordinator:innen an der TU Dresden vereinbart werden.
- Falls Sie an der TU Dresden eine Forschungs-, Studien-, oder Projektarbeit erstellen möchen, nennen Sie dies bitte im Learning Agreement. Bitte suchen Sie sich selbst eine:n Betreuer:in am entsprechenden Institut.
- Mit speziellen Fragen zum Lehrangebot, zur Wahl eines Themas für eine Studien- oder Projektarbeit oder zum Erwerb von ECTS Punkten, wenden Sie sich bitte an die ERASMUS Ansprechersonen der gewünschten Fachrichtung.
- Für die Auswahl der Lehrveranstaltungen orientieren Sie sich am Veranstaltungsangebot oder an den Modulbeschreibungen des gewünschten Studienganges. Die Modulbeschreibungen finden Sie jeweils im Anhang/am Ende der jeweiligen Studienordnungen, in den Modulhandbüchern oder in ECTS Course Catalogues.
- Nennen Sie die genauen Titel der gewünschten Lehrveranstaltungen/Module, wenn vorhanden mit Kursnummer. Falls Sie an Lehrveranstaltungen benachbarter Fachrichtungen teilnehmen möchten, vermerken Sie dies in Ihrem Studienplan mit den genauen Angaben.
- Die Unterrichtssprache an der TU Dresden ist allgemein Deutsch, in einigen Fachrichtungen werden einzelne Lehrveranstaltungen in Englisch angeboten. Falls Sie Fragen zur Unterrichtssprache haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen ERASMUS Ansprechpersonen oder die Dozent:innen.
- In der Übersicht sind die Studiengänge gekennzeichnet, die vollständig in englischer Sprache angeboten werden.
- Bitte beachten Sie: Die endgültigen Veranstaltungverzeichnisse bevorstehender Semester und die Stundenpläne erscheinen erst kurz vor Semesterbeginn. Der Studienplan muss gegebenenfalls zu Semesterbeginn nach Erscheinen der endgültigen Verzeichnisse korrigiert werden.
Für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, welche noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, bietet die TU Dresden die Möglichkeit, sich im Rahmen eines gebührenfreien Kurses (dem sogenannten Propädeutikum) auf die DSH Prüfung vorzubereiten. Bitte informieren Sie sich zum Programm sowie zu den Bewerbungsvoraussetzungen.
- Sie sind Austauschstudent:in und wollen sich im Vorfeld über die Bedingungen in Ihrem Gastland informieren?
- Sie kommen aus dem Ausland, um an der TU Dresden zu studieren/zu promovieren und möchten im Vorfeld Ihre Fragen zu Stadt und Universität klären?
- Sie sind Absolventin oder Absolvent und wollen internationale Alumni kontaktieren?
Fragen Sie jemanden, der sich auskennt: Mehr als 450 TUD-Alumni sind als Regionalbotschafterinnen und -botschafter für Sie vor Ort.
Zur Fortführung des Studiums muss sich jede:r Studierende mit Ablauf eines Semesters für das nächste Semester zurückmelden. Bitte informieren Sie sich, wann und wie diese Rückmeldung zum neuen Semester erfolgen muss.
selma heißt Selbstmanagement und ist das Portal der TU Dresden für Studierende, Studienbewerber:innen und Lehrende. selma unterstützt Sie bei der organisatorischen Bewältigung Ihres Studienalltags.
Wenn Sie schon Studentin oder Student der TU Dresden sind, können Sie hier persönliche Dokumente und Unterlagen einsehen und herunterladen, z.B. ihre Immatrikulationsbescheinigung oder den Studienverlauf. Des Weiteren können Sie Anträge (Beurlaubung, Exmatrikulation, Rückerstattung) stellen und Ihre persönlichen Daten ändern.
Alle regulär immatrikulierten Studierenden müssen in jedem Semester einen studentischen Semesterbeitrag bezahlen.Der Beitrag ist keine Studiengebühr sondern eine Abgabe für das Studentenwerk, die Studentenschaft und das sogenannte Semesterticket.
Alle Studierenden können damit die Leistungen des Studentenwerkes und des Studentenrates in Anspruch nehmen und haben mit dem Semesterticket die Möglichkeit, Busse, Strassenbahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen in Dresden bzw. in Sachsen kostenlos zu nutzen.
Der Semesterbeitrag ist auch von Studierenden zu bezahlen, die im Rahmen eines Austauschstudiums oder eines Doppeldiplomprogrammes an die TU Dresden kommen.
Bitte informieren Sie sich zur Rückmeldung und dem jeweiligen aktuellen Semesterbeitrag.
Bevor Sie nach Deutschland kommen, brauchen Sie (oft schon beim Antrag für ein Visum) einen Finanzierungsnachweis. Er gilt als Sicherheit, dass Sie Ihr Studium finanziell bewältigen können, und liegt bei etwa 11.208 Euro für ein Jahr. Sie können ihn zum Beispiel in Form von Einkommensnachweisen der Eltern, einer Bankbürgschaft, einem anerkannten Stipendium oder einem Sicherheitsbetrag auf einem sogenannten Sperrkonto nachweisen. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land über die Bedingungen.
Viele internationale Studierende nutzen bei der Finanzierung ihres Studiums in Deutschland ein Sperrkonto. Der darauf überwiesene Geldbetrag wird bis zur Einreise gesperrt. Wichtig ist, die Unterlagen dafür frühzeitig anzufordern.
Informationen zum Sperrkonto:
Ein Studiengangswechsel liegt immer dann vor, wenn
- der Studiengang oder ein Studienfach,
- der angestrebte Abschluss oder
- die Studienform (Teilstudium/ Vollzeitstudium)
geändert werden soll. Dies betrifft auch Studenten, die einen Studiengang (z.B. Bachelor) erfolgreich abgeschlossen haben und ein zweites Studium (z.B. Master) anschließen möchten.
Bitte informieren Sie sich darüber, wie und wann Sie einen Studiengangswechsel beantragen müssen nachlesen.
Für die Bewerbung gelten generell die gleichen Zulassungs- und Auswahlbedingungen, wie für diejenigen, die bisher noch nicht studiert haben. Ihre bisherige Studienzeit gilt dabei nicht als Wartezeit, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Die Immatrikulation in einen neuen Studiengang bzw. der Wechsel des Studienfaches ist grundsätzlich nur zu Beginn des kommenden Semesters möglich.
Ein Studiengangswechsel ist entsprechend §18 Sächsisches Hochschulgesetz nicht möglich wenn Versagungsgründe für die Immatrikulation vorliegen,
insbesondere wenn die Bewerberin oder der Bewerber:
- eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat (SächsHSG §18,6)
- im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern
keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat (SächsHSG §18,7)
Bitte beachten Sie, dass ein Fachwechsel aufenthaltsrechtlich einen Zweckwechsel darstellt. Informieren Sie sich bei der Ausländerbehörde, ob dieser Zweckwechsel für Sie möglich ist und genehmigt wird.
Für ein Erststudium an der TU Dresden werden derzeit keine Studiengebühren verlangt.
- Gebühren können im Rahmen eines Zweitstudiums oder für Langzeitstudierende erhoben werden.
- Außerdem werden für einige weiterführende Studiengänge Studiengebühren erhoben. Die jeweils zu entrichtenden Gebühren werden in den Studiengangsbeschreibungen im Studieninformationssystem der TU Dresden (SINS) genannt.
Die Studiengebühren sind jedoch nicht mit dem Semesterbeitrag zu verwechseln. Alle regulär immatrikulierte Studenten müssen in jedem Semester einen studentischen Semesterbeitrag bezahlen.
Studienbewerberinnen und -bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die nicht als dem deutschen Abitur gleichwertig anerkannt ist, müssen vor Studienbeginn ein sogenanntes Studienkolleg besuchen. Hier können Sie die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Sie finden mehr Informationen unter Studienvorbereitung.
Die TU Dresden bemüht sich um eine barrierearme Gestaltung des Studiums sowie der Studienumgebung (siehe Inklusion). Wenn Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind (Behinderung oder chronische Erkrankung), ergeben sich oftmals besondere Fragen und Themen rund ums Studium. Für eine chancengerechte Teilhabe am Studium stehen Ihnen zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung.
Bei dem Test für Ausländische Studierende (TestAS) handelt es sich um einen zentralen, standardisierten Studierfähigkeitstest für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber. Der Test wurde im Auftrag des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) entwickelt und wird weltweit in lizenzierten Testzentren durchgeführt. Studienbewerberinnen und Studienbewerbern aus dem Ausland gibt das TestAS-Resultat Aufschluss darüber, wo sie im Vergleich zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern stehen. Sie können mit guten Testergebnissen ihre Chancen auf einen Studienplatz an einer Hochschule in Deutschland verbessern.
An der TU Dresden wird das TestAS Ergebnis im Rahmen des Zulassungsverfahrens als zusätzlicher Qualifikationsnachweis berücksichtigt. Die Plätze in Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einer erfolgreichen Teilnahme am TestAS erhalten gegenüber anderen Studienbewerber:innen bei ansonsten gleicher Studieneignung einen Bonus, wodurch sich die Zulassungschancen erhöhen.
Informationen zur Anmeldung sowie den TestAS-Zentren finden Sie auf der Homepage TestAS. Auf dieser Seite können Sie sich auch Beispielaufgaben ansehen.
Prüfungen/Erwerb von Credits
Im Rahmen eines Studiums ohne Abschluss ist vorgesehen, dass Sie die Leistungen erwerben bzw. die Prüfungen ablegen, die im Learning Agreement vereinbart wurden.
- Das Verfahren zur Anmeldung zu Prüfungen oder zur eventuell erforderlichen Anmeldung zu Veranstaltungen ist in den einzelnen Fakultäten unterschiedlich.
- Informationen erhalten Sie zum Studienbeginn von den Tutor:innen Ihrer Fachrichtung, den zuständigen ERASMUS Ansprechpersonen oder im jeweiligen Prüfungsamt.
Transcript of Records
Die Ausstellung der Transcripts of Records (Dokumentation der Studienleistungen an der TU Dresden) erfolgt in den Fakultäten.
Das Verfahren zur Ausstellung ist in den einzelnen Fakultäten unterschiedlich. Die erzielten Leistungen werden am Ende des Studienaufenthaltes entweder im Formular Transcript of Records aufgelistet und in der Fakultät unterzeichnet. In einigen Fakultäten können die Transcripts vom Prüfungsamt erstellt und ausgedruckt werden.
Informationen erhalten sie bei den Tutor:innen ihrer Fachrichtung, den zuständigen ERASMUS Ansprechpersonen oder im jeweiligen Prüfungsamt .
Bitte beachten Sie:
- das Transcript of Records muss jede:r Studierende SELBST mitnehmen!
- Die TU Dresden übermittelt Ihr Transcript NICHT automatisch an die Heimatuniversität.
- Falls die Prüfungsleistungen zu Ihrer Abreise noch nicht fertig gestellt sind, vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Stelle, wohin das Transcript of Records geschickt werden soll.
Ihre Zeugnisse bzw. Dokumente sind generell mit deutsch- oder englischsprachigen Übersetzungen einzureichen bzw. hochzuladen, die von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erstellt wurden. (Zeugnisse, welche in englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen nicht noch einmal übersetzt werden.)
Die Übersetzung muss derart mit der Kopie des fremdsprachigen Originals zusammengeheftet und gestempelt sein, dass deren Zusammengehörigkeit eindeutig erkennbar ist.
Informationen zu den Standards vereidigter Übersetzungen
Auf der Webseite des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer finden Sie eine online-Datenbank, in der Sie nach öffentlich bestellten Übersetzer:innen suchen können.
Genügen die Übersetzungen den genannten Anforderungen nicht, darf die Technische Universität Dresden den Beleg nicht anerkennen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
Wenn Sie in Deutschland einen Sprachkurs besuchen oder studieren wollen, benötigen Sie in der Regel ein Visum.
Ausgenommen sind Bürgerinnen und Bürger der EU sowie aus bestimmten Nicht-EU Staaten. Eine Übersicht der Staaten mit Befreiung der Visumspflicht finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Bürger:innen dieser Staaten benötigen lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Bürger:innen aller anderen Staaten müssen bei der deutschen Auslandsvertretung – der Botschaft oder einem Konsulat – ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.
Hier gibt es drei verschiedene Arten:
• das Sprachkursvisum,
• das Studienbewerbervisum
• das Studentenvisum.
Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein. Die Umwandlung in ein Visum zum Zweck des Studiums oder des Erwerbs der deutschen Sprache ist nach der Einreise nicht möglich!
Voraussetzung für ein Visum
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder dem zuständigen Konsulat der Bundesrepublik Deutschland über die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen zu informieren, da es für jedes Land eigene Bestimmungen geben und die Bearbeitung längere Zeit (bis zu 3 Monate) in Anspruch nehmen kann.
In der Regel müssen Sie für ein Visum die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie müssen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland genügend finanzielle Mittel haben, um neben den Kosten des Sprachkurses/Studiums auch Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies muss evtl. bei der Botschaft oder dem Konsulat nachgewiesen werden.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen müssen vollständig sein. Bitte informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen bei der jeweils zuständigen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat.
1. VISUM ZUM BESUCH EINES SPRACHKURSES (SPRACHKURSVISUM)
Ein Sprachkursvisum berechtigt nur zum Besuch eines Sprachkurses und kann in der Regel nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden! Wenn Sie also nicht ausschließen wollen, nach dem Sprachkurs in Deutschland zu studieren, müssen Sie dies bei der Beantragung des Visums angeben!
Eine besondere Voraussetzung für ein Sprachkursvisum ist die Bestätigung einer deutschen Sprachschule über die Anmeldung zu einem Sprachkurs, der mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen muss. Es gibt mehrere Sprachschulen in Dresden, die diese Anforderungen erfüllen und entsprechende Anmeldebestätigungen für die Botschaft ausstellen.
Ein Visum wird zunächst für 3 Monate erteilt und kann dann bei den Ausländerbehörden in Deutschland für weitere 9 Monate verlängert werden. Die Aufenthaltsgenehmigung zum Besuch eines Sprachkurses wird also für längstens ein Jahr erteilt.
2. STUDIENBEWERBERVISUM
Wenn Sie noch keine Zulassung haben, können Sie ein Studienbewerbervisum erhalten, welches in der Regel 3 Monate gültig ist und in Deutschland maximal um 6 Monate verlängert werden kann. In dieser Frist müssen Sie entweder eine direkte Zulassung zum Studium, oder eine bedingte Zulassung für die Aufnahme in ein Studienkolleg oder die Aufnahme in einen studienvorbereitenden Deutschkurs/Propädeutikum nachweisen.
Ein Studienbewerbervisum berechtigt Sie also auch zum Besuch eines Sprachkurses zur Vorbereitung auf das Studium.
Voraussetzung ist, dass Sie über einen Schulabschluss (Sekundarstufe 2) verfügen, der Sie zu einem Studium an einer deutschen Hochschule oder aber zum Besuch eines Studienkollegs berechtigt. Ob Ihr Schulabschluss diese Bedingung erfüllt, können Sie der Datenbank des DAAD entnehmen.
Bitte bringen Sie sämtliche Dokumente wie Schulabschluss- und – soweit vorhanden – Hochschulzeugnisse, die Sie für den Antrag auf Zulassung benötigen, im Original und in beglaubigter Übersetzung mit nach Deutschland, um zeitliche Verzögerungen bei einer Hochschulbewerbung zu vermeiden.
3. STUDIERENDENVISUM
Wenn Sie bereits eine Zulassung zum Studium an der TU Dresden erhalten haben, beantragen Sie damit bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland das Visum zu Studienzwecken.
Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern, die für die Einreise nach Deutschland nicht visumspflichtig sind (siehe oben), benötigen lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Eine Übersicht zu den Visabestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Informationen für das Sommersemester 2025
Wenn Sie bereits in einem Vorsemester für eine Bewerbung an der TU Dresden einen Bescheid erhalten haben, Ihr Studium jedoch nicht antreten konnten, müssen Sie keine neue Bewerbung im Bewerberportal der TU Dresden oder bei uni assist anlegen. Bitte nutzen Sie den Antrag für Wiederbewerber. Die Wiederbewerbung muss innerhalb eines Jahres ab Ausstellungssemester des letzten Zulassungsbescheides erfolgen.
Achtung: Für englischsprachige Masterstudiengänge, welche nur zum Wintersemester mit dem 1. Fachsemester beginnen, ist eine Wiederbewerbung zum Sommersemester NICHT möglich.
Bewerbungsstart ist am 1.10.2024
Bitte senden Sie den Bewerbungsantrag fristgerecht entsprechend der Bewerbungsfrist des gewünschten Studienganges per E-Mail oder per Post mit folgenden Unterlagen an das International Office:
- ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Wiederbewerbung
- Kopie des letzten Bescheides der TU Dresden
- ggf. Nachweis über aktuelle Deutschkenntnisse (z. B. Wiederholungskurs DSH oder TestDaF-Kurs)
- ggf. zusätzlich geforderte Dokumente für den jeweiligen Studiengang (nur erforderlich wenn mit der Wiederbewerbung der ursprünglich beantragte Studiengang gewechselt werden soll)
Postadresse:
Technische Universität Dresden
International Office
01062 Dresden
E-Mail:
studium.international@tu-dresden.de
Die beste Möglichkeit mit Kommiliton:innen zusammenzuwohnen, kurze Wege zur Uni sowie kalkulierbare Kosten bieten die Wohnheime des Studentenwerks Dresden. Alle Informationen zu den Wohnheimen sowie deren Ausstattung und Lage, zur Beantragung eines Wohnheimplatzes und zu den entsprechenden Ansprechpersonen finden Sie hier:
http://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/
Es gibt in Dresden aber auch ein umfangreiches Angebot an Wohnungen und Zimmern in sogenannten Wohngemeinschaften (WG). Die Zimmer werden oft möbliert und für einen kürzeren Zeitraum vermietet. Unter anderem bietet auch das Studentenwerk eine Untermietbörse an.
Hier ein paar Links, um Ihnen die Wohnungssuche zu erleichtern:
www.wg-gesucht.de
www.studenten-wg.de
Untermietbörse des Studentenwerks
Wenn Sie nicht gleich eine Wohnung finden, können Sie sich vorübergehend in einem Hostel einquartieren:
Mondpalast Dresden
Lollis Homestay
Jugendherberge Rudi Arndt
A&O Hostel
Über weitere Möglichkeiten der Wohnungssuche können Sie sich hier informieren.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren:
International Office - Internationale Studierende
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau
Mommsenstraße 6
01062 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden International Office
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:00
Bitte melden Sie sich für die Sprechstunde immer erst beim ServiceCenterStudium an.