FAQ Internationale Studierende
Folgende FAQ gelten für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit erster Hochschulzugangsberechtigung/Schulabschluss (HZB) aus dem Ausland.
Für eine erfolgreiche Bewerbung finden Sie auf dieser Seite Antworten auf viele Fragen und weiterführende Links.
Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld der Bewerbung und auch im weiteren Verlauf der Bewerbung gründlich und lesen die bereitgestellten Informationen.
Inhaltsverzeichnis
Vorbereitung der Bewerbung
Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland haben.
Für den Hochschulzugang richtet sich die TU Dresden bei Prüfung von Zeugnissen nach den Empfehlungen der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Deutschland).
Diese Empfehlungen stehen öffentlich in der Datenbank Anabin zur Verfügung.
Zu den Rahmenbedingungen für ein Studium in Deutschland können Sie sich auf folgenden Seiten über die allgemeinen Voraussetzungen wie Visum, Finanzierung, Sperrkonto und vieles mehr informieren.
Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Studieren in Deutschland und im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland Make it in Germany.
Informationen finden Sie außerdem auch auf den Seiten des DAAD.
Alle Informationen zum Studienangebot der TU Dresden finden Sie im Studieninformationssystem SINS.
In SINS fiinden Sie für alle Studiengänge Informationen zu den wesentlichen Studieninhalten, den Zulassungsvoraussetzungen und zu den benötigten Vorkenntnissen.
Sie finden dort außerdem die Informationen zum möglichem Studienbeginn, zu den Bewerbungsfristen, zur Studiendauer, zur Unterrichtssprache, zu den einzureichenden Unterlagen und zur Zuordnung zum Schwerpunktkurs am Studienkolleg.
Bei Fragen zum Studiengang können Sie sich an die jeweils genannten Ansprechpartner wenden.
Bitte prüfen Sie vorab unbedingt Ihre Voraussetzung zur Finanzierung des Studiums!
Sie sollten davon ausgehen, dass Sie ihr Studium in Deutschland selbst finanzieren müssen!
Bewerber und Bewerberinnen aus Nicht-EU-Ländern benötigen bereits für die Beantragung des Visums einen ausreichenden Finanzierungsnachweis.
Wichtige Informationen zur Finanzierung finden Sie hier:
https://www.daad.de/de/in-deutschland-studieren/leben-in-deutschland/finanzen/
Sofern Sie sich in Deutschland um ein Stipendium bemühen möchten, finden Sie Informationen auf den Seiten des DAAD. Hinweise und Links zu Stipendiengebern finden Sie auch auf unseren Seiten zum Thema Stipendien.
Bitte beachten Sie, dass die TU Dresden prinzipiell keine Vollzeitstipendien zu vergeben hat. Es stehen lediglich in begrenztem Umfang während des Studiums kurzfristige Förderungen z.B. während der Studienabschlussphase zur Verfügung.
Wenn Sie sich für ein Studium in Deutschland entscheiden, sollten Sie wissen:
Im Rahmen der Bewerbung und auch während des Studiums gibt es gibt zahlreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote. Dennoch müssen viele Dinge selbstständig bewältigt werden.
Dies betrifft in der Vorbereitungsphase zunächst die Bewerbung zum Studium, die Organisation von Finanzierung, Visum, Unterkunft und Anreise.
Nach Ihrer Ankunft und während des Studiums müssen Sie im täglichen Leben in der Lage sein, sich um viele Dinge zu kümmern. Dies betrifft Behördengänge, Angelegenheiten zum Aufenthaltsstatus, ihre tägliche Versorgung, Arztbesuche und vieles mehr. Bitte prüfen Sie darum vorab, ob Sie sich aus Ihre persönlichen Lebenssituation heraus und gesundheitlich in der Lage fühlen, ein Studium in einem fremden Land zu wagen und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Voraussetzungen haben.
Das Studium selbst verlangt ein hohes Maß an Selbstständigkeit und ist anspruchsvoll.
Es gibt im Allgemeinen keine Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen und das Studium kann in vielerlei Hinsicht frei gestaltet werden.
Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium ist somit ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Selbstdisziplin und die Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen.
Bewerbung
Für grundständige Studiengänge (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) beginnt das Studium in der Regel zum Wintersemester (Semesterbeginn am 1. Oktober).
Für Masterstudiengänge gibt es unterschiedliche Regelungen, manche beginnen auch oder nur zum Sommersemester (Semesterbeginn am 1. April).
Die Informationen zum möglichen Studienbeginn und die Bewerbungsfristen finden Sie in Studieninformationssystem SINS
Sofern Sie zunächst noch ein Studienkolleg besuchen müssen oder sich für unseren studienvorbereitenden Deutschkurs/Propädeutikum (B2/C1), bewerben möchten, ist eine Bewerbung sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Bitte beachten Sie hierfür unsere Hinweise zur Studienvorbereitung
Die Bewerbungszeit zum Wintersemester beginnt in der Regel am 1. April, die Bewerbung zum Sommersemester am 1. Oktober. Es gibt jedoch Ausnahmen!
Das Ende der Bewerbungsfrist ist unterschiedlich und dabei abhängig von den Regelungen für den jeweiligen Studiengang und den jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen.
Bitte prüfen Sie sorgfältig im Studieninformationssystem SINS, welche Bewerbungsfrist für Sie bzw. für den von Ihnen gewünschten Studiengang gilt!
Für ein Studium mit Abschluss müssen sich internationale Studierende in der Regel über die uni-assist bewerben. Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und dem gewünschten Studium gibt allerdings Ausnahmen!
Auf den richtigen Weg zur Bewerbung werden Sie durch unsere Bewerbungsweiche geleitet.
Austauschstudierende (z.B. ERASMUS) bewerben sich direkt an der Hochschule und finden alle Informationen auf den Seiten zum Austauschstudium.
Wenn Sie für den Hochschulzugang in Deutschland zunächst noch ein Studienkolleg besuchen müssen, werden Sie im Rahmen der Bewerbung zum Studium zum Aufnahmetest an das staatliche Studienkolleg in Leipzig oder an das Studienkolleg TUDIAS in Dresden delegiert.
Für die sprachliche Vorbereitung zum Studium bietet die TU Dresden einen studienvorbereitenden Deutschkurs als Propädeutikum mit einer Dauer von einem Semester an. Voraussetzung für die Aufnahme in diesen Kurs ist das Bestehen eines Aufnahmetests auf dem Niveau B2.
Alle Informationen zum Studienkolleg und zum studienvorbereitenden Sprachkurs finden Sie auf der Seite zur Studienvorbereitung.
Für die Immatrikulation in deutschsprachige Studiengänge müssen Sie eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang auf der Niveaustufe C1 nachweisen.
Informationen zu den erforderlichen Mindestvoraussetzungen für die Bewerbung, die Möglichkeiten der Studienvorbereitung an der TU Dresden und den Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie auf der Seite Deutschkenntnisse zum Studium.
Für englischsprachige Masterstudiengänge müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass im täglichen Leben die Amts- und Alltagssprache Deutsch ist und vor allem außerhalb der Universität Deutschkenntnisse von Vorteil sind.
Empfehlenswert sind Deutschkenntnisse auf einer Niveaustufe von mindestens A2. Nutzen Sie bereits vor der Anreise nach Deutschland die Möglichkeiten, zumindest Grundkenntnisse zu erwerben!
Die Bewerbung über uni assist erfolgt online und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden von Ihnen im uni-assist Portal hochgeladen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren über uni assist und den notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Das Webportal selma ist das Portal der TU Dresden zur Bewerbungs-, Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Sie erhalten über dieses Portal im Rahmen der Bewerbung unsere Bescheide und Informationen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie sich über uni-assist bewerben müssen, registrieren Sie sich bitte nicht über das Webportal selma!
Ihre Daten werden nach Prüfung und Weiterleitung Ihrer Bewerbung über uni-assist automatisch in das Webportal selma übernommen.
Sie werden von uns darüber informiert und erhalten per E-Mail ein Login.
Über das Webportal selma müssen Sie sich nur bewerben, wenn Sie entsprechend den Informationen in der Bewerbungsweiche auf die Startseite des Webportals selma gelenkt werden.
Dies ist nur für einzelne Studiengänge bzw. unter besonderen Voraussetzungen der Fall!
Prüfen Sie zunächst im Studieninformationssystem der TU Dresden, ob der gewünschte Studiengang zum Sommersemester mit dem 1. Fachsemester beginnt.
Beginnt ein Studiengang NICHT zum Sommersemester, gelten besondere Regeln:
Sie können sich in diesem Fall nur zur Studienvorbereitung oder gegebenenfalls für ein höheres Fachsemester bewerben.
Bewerbungen für das 1. Fachsemester sind nicht möglich!
Zum Sommersemester gilt für Bewerbungen zur Studienvorbereitung (studienvorbereitender Deutschkurs/Propädeutikum oder Studienkolleg):
Sie müssen bei der Bewerbung über uni assist das 2. Fachsemester auswählen!
Ihre Bewerbung wird bei uni-assist dann zum Deutschkurs bzw. Studienkolleg bearbeitet.
Wenn Sie bereits über eine Teilnahmebestätigung eines C1 Sprachkurses verfügen, kann Ihre Bewerbung nicht für den Deutschkurs/Propädeutikum berücksichtigt werden, da bereits Sprachkenntnisse zur DSH Prüfung vorliegen. Für das Sommersemester wird die Bewerbung dann abgelehnt.
Für einige Studiengänge ist die Teilnahme am studienvorbereitenden Deutschkurs/Propädeutikum nicht möglich. Bitte prüfen Sie dies vor der Bewerbung in den Informationen zum Propädeutikum.
Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn bereits Studienleistungen aus mindestens einem Jahr Studium in der jeweiligen Fachrichtung vorliegen.
Mit der Bewerbung muss eine Bescheinigung über angerechnete Fachsemester eingereicht werden. Diese beantragen Sie vor der Bewerbung beim zuständigen Prüfungsamt. Die Beantragung der Bescheinigung sollte frühzeitig, mindestens 6 bis 8 Wochen vor Bewerbungsschluss, erfolgen.
Bitte beachten Sie hierfür die Informationen zum Anrechnungsverfahren!
Studiengänge, für die es in den Vorjahren mehr Bewerbungen als Studienplätze gab, haben eine Zulassungsbeschränkung, so genannt NC (Numerus Clausus). Die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist über die Sächsische Studienplatzvergabeverordnung geregelt.
Die jeweils für den Studiengang geltenden Bedingungen und Bewerbungsmodalitäten finden Sie im Studieninformationssystem SINS.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsmöglichkeiten grundsätzlich von der Anzahl der für den Studiengang jeweils eingehenden Bewerbungen sind, die Veränderungen unterliegen. Eine erste Orientierung können Sie in den Übersichten zu den Vergabeverfahren in NC-Studiengängen finden. In dieser Tabelle können Sie sehen, bis zu welchem Durchschnitt nach deutschem Notensystem, für deutsche und europäische Studierende die Zulassung zum Studium möglich war.
Bei der Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC) an Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern werden außer der Durchschnittsnote weitere Kriterien wie die Qualität der Deutschkenntnisse, das Vorliegen eines TestAS und Kriterien zu den Herkunftsländern einbezogen.
Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen erfolgt bei Bewerbung über uni-assist in einem Online-Bewerbungsverfahren.
Einzureichen sind die Scans der Originaldokumente.
Bei Bewerbung über selma sind die Kopien aller Dokumente in Papierform einzureichen.
Beglaubigungen sind prinzipiell nicht erforderlich.
Im Einzelfall können beglaubigte Kopien zur Überprüfung angefordert werden.
Sie werden in diesem Fall individuell per E-Mail benachrichtigt.
Zeugnisse und Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit der Bewerbung zusätzlich Übersetzungen ins Deutsche oder Englische eingereicht werden.
Die Übersetzungen müssen von amtlich vereidigten Übersetzern erstellt werden.
Informationen dazu finden Sie in den Seiten von uni-assist.
Aus Kapazitätsgründen können wir vorab keine Prüfung von Zeugnissen vornehmen.
Sie haben allerdings selbst die Möglichkeit, die Bewertung Ihrer Zeugnisse zu prüfen.
Uni-assist und die TU Dresden richten sich bei Prüfung von Zeugnissen nach den Empfehlungen der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Deutschland). Diese Empfehlungen stehen öffentlich in der Datenbank Anabin zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber mit chinesischen, vietnamesischen oder indischen Bildungsnachweisen müssen mit ihrer Bewerbung ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) einreichen.
Die jeweils verantwortliche Prüfstelle führt eine Dokumentenprüfung durch. Diese kann unter Umständen auch ein Plausibilitätsinterview beinhalten. Anschließend erteilt sie ein Zertifikat (APS Zertifikat), welches von den deutschen Hochschulen als eine Zulassungsvoraussetzung verlangt wird. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass die eingereichten Dokumente echt sind und dass ausreichende (Studien)Leistungen erbracht wurden, um sich an einer deutschen Hochschule zu bewerben.
Mit der Bewerbung an der Hochschule muss immer das Original-APS Zertifikat eingereicht bzw. bei Onlinebewerbungen (über uni assist) ein Scan des Originals hochgeladen werden.
Alle Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Information für China
Information für Vietnam
Information für Indien
Wenn Sie bereits in einem Vorsemester für eine Bewerbung an der TU Dresden einen Zulassungsbescheid erhalten haben und sich erneut bewerben möchten, müssen Sie sich nicht erneut über uni-assist bewerben.
Die Wiederbewerbung muss innerhalb eines Jahres ab Ausstellungssemester des letzten Bescheides erfolgen!
Ansonsten ist eine erneute Bewerbung über uni-assist erforderlich.
- Für die direkte Bewerbung zum Studienbeginn und wenn der gewünschte Studiengang zum Semester der Wiederbewerbung beginnt, loggen Sie sich bitte in Ihr Benutzerkonto im Webportal selma ein und legen eine erneute Bewerbung an.
- Bei Wiederbewerbung zum Wintersemester für Studienkolleg oder Propädeutikum loggen Sie sich bitte in Ihr Benutzerkonto im Webportal selma ein und legen eine erneute Bewerbung an.
- Bei Wiederbewerbung zum Sommersemester für Studienkolleg, Propädeutikum oder Brückensemester nutzen Sie den Antrag auf Wiederbewerbung
Einreichen der Unterlagen:
Bitte senden Sie den Bewerbungsantrag innerhalb der Bewerbungsfrist des gewünschten Studienganges per E-Mail oder per Post mit folgenden Unterlagen an das International Office.
- Antrag auf Zulassung aus Ihrer selma Bewerbung oder ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Wiederbewerbung
- Kopie des letzten Bescheides der TU Dresden
- falls zutreffend: seit der letzten Bewerbung erworbene neue Nachweise zu Ihren Deutschkenntnissen
- falls zutreffend: seit der letzten Bewerbung erworbene neue Nachweise zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Zeugnis der Feststellungsprüfung)
- falls zutreffend: zusätzlich geforderte Dokumente für den jeweiligen Studiengang (erforderlich, wenn mit der Wiederbewerbung der ursprünglich beantragte Studiengang gewechselt werden soll)
Postadresse:
Technische Universität Dresden
International Office
01062 Dresden
E-Mail:
studium.international@tu-dresden.de
Zulassung
Bei Bewerbung über uni-assist erhalten Sie nach positiver Überprüfung einen Prüfbericht von uni-assist. Ihre Bewerbung wird elektronisch an die TU Dresden übermittelt und in das Webportal selma importiert.
Nachdem wir Ihre Bewerbung empfangen haben, erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung und ein Login für Ihr Benutzerkonto im Webportal selma. Die Bewerbung wird anschließend bei uns bearbeitet, ohne dass Sie weitere Schritte erledigen müssen.
Bitte nehmen Sie keine weiteren Registrierungen oder Änderungen im Webportal selma vor!
Falls Sie sich über das Webportal selma beworben mussten, erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen eine Eingangsbestätigung und Ihre Bewerbung wird anschließend bearbeitet.
Die Bearbeitungszeit Ihrer Bewerbung bei uni-assist beträgt nach Eingang Ihrer Bewerbung ca. 4-6 Wochen. Nach positiver Überprüfung wird Ihre Bewerbung dann an die TU Dresden weitergeleitet.
Nach Weiterleitung der Bearbeitun an die TU Dresden ist die weitere Bearbeitungszeit von den jeweiligen Bewerbungsbedingungen abängig:
- Grundständige freie Studiengänge und zur Studienvorbereitung (Studienkolleg, Sprachkurs):
Bescheide werden laufend verschickt und Sie erhalten unseren Bescheid innerhalb von 2-3 Wochen - Zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC):
Die Auswahlverfahren werden in der Regel 3-4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt und die entsprechenden Bescheide erstellt. - Studiengänge mit Eignungsfeststellung und Bewerbungen für Masterstudiengänge:
Die Bewerbung muss vor Ausstellung der Bescheide in der Regel zunächst in der zuständigen Fakultät geprüft werden. Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich und liegen in der Verantwortung der jeweiligen Fakultät.
Bitte beachten Sie, dass Nachfragen zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet werden können.
Die Bearbeitung von Bewerbungen und die Ausstellung von Bescheiden erfolgt über das Webportal selma. Die Bescheide werden in der Regel in Ihrem selma Benutzerkonto bereitgestellt. Sie werden darüber per E-Mail benachrichtigt.
Für Studiengänge mit Eignungsfeststellung wird der Bescheid zur Eignung von der Fakultät ausgestellt und Sie erhalten diesen in der Regel per E-Mail.
Mit dem Zulassungsbescheid wird in Ihrem Benutzerkonto im Webportal selma ein Dokument „Informationen zur Zulassung“ bereitgestellt.
In diesem finden Sie Hinweise zur Beantragung des Visums und zur Suche einer Unterkunft. Sie erhalten dabei auch erste Informationen zu den Formalitäten der Immatrikulation und zum Studienbeginn.
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig und folgen Sie den Hinweisen!
Die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ist für Nicht-EU Bürger nur mit einem dafür gültigen Visum/Aufenthaltstitel möglich!
Nicht-EU Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Regel vor der Einreise nach Deutschland ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland beantragen.
Alle Informationen zur Visumspflicht und zur Beantragung finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.
- Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise:
Wir wissen, dass es in vielen Ländern schwierig ist, Termine für die Beantragung von Visa zu bekommen und dass es oftmals sehr lange dauert, bis Visa ausgestellt werden.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir keine Möglichkeiten haben, diesen Prozess zu unterstützen oder zu beschleunigen und bitten Sie darum, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. - Visa können prinzipiell auf Grund des Zulassungsbescheides beantragt werden. Die Immatrikulationsbescheinigung ist für die Beantragung eines Visums nicht zwingend erforderlich. Es können leider keine zusätzlichen Schreiben ausgestellt werden.
- Falls Sie auf Grund der verspäteten Erteilung eines Visums nicht pünktlich oder nicht zum gewünschten Semester anreisen können, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur verspäteten Anreise und zur Wiederbewerbung.
Weitere Links zu umfassenden Informationen finden Sie außerdem in der Frage:
Wo finde ich Informationen zum Studium in Deutschland?
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst ein Zimmer oder eine Wohnung suchen müssen.
Wir raten Ihnen dringend, vor der Anreise zumindest für die erste Zeit eine Unterkunft zu buchen!
Wir empfehlen Ihnen zunächst die Wohnheime des Studentenwerks Dresden, die kostengünstig, möbliert und meist in Campusnähe sind.
Wenn Sie in einem Wohnheim wohnen möchten, beantragen Sie bitte nach Erhalt der Zulassung so schnell wie möglich ein Zimmer, die Plätze sind begrenzt!
Bitte beachten Sie außerdem, dass es bestimmte Kriterien für die Vergabe der Wohnheimplätze gibt. Alle Informationen zur Bewerbung für ein Zimmer finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks.
Eine weitere Möglichkeit ist, ein Zimmer in einer sogenannten Wohngemeinschaft (WG) zu suchen. Die Zimmer werden oft möbliert und auch für einen kürzeren Zeitraum vermietet.
Wenn Sie nicht gleich eine längerfristige Unterkunft finden, sollten Sie auf jeden Fall im Voraus für die ersten Tage ein Hostel oder eine andere Unterkunft buchen.
Bitte kümmern Sie sich auch darum frühzeitig, da zu Semesterbeginn viele Angebote ausgebucht sind!
Weitere Informationen und Links finden Sie auf unserer Seite zum Thema Wohnen.
Immatrikulation
Die Informationen zu den erforderlichen Formalitäten werden in Ihrem Benutzerkonto im Webportal selma als PDF Dokument „Informationen zur Immatrikulation“ bereitgestellt.
Bei Bewerbung zum Wintersemester wird das Dokument ab Mitte Juni bereitgestellt, für die Bewerbung zum Sommersemester ab Mitte Dezember.
Sie werden per E-Mail über die Bereitstellung benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Formalitäten zur Immatrikulation erst nach Bereitstellung des Dokuments „Informationen zur Immatrikulation“ zu erledigen sind!
Die Unterlagen und Informationen zu allen Formalitäten erhalten Sie über das Webportal selma und werden per E-Mail über die Bereitstellung benachrichtigt.
Für die Immatrikulation sind dann folgende Formalitäten zu erfüllen:
- Übermittlung des Antrags auf Immatrikulation
- Überweisung des Semesterbeitrags
- Erledigung der Formalitäten zur Krankenversicherung
- In Einzelfällen sind weitere noch fehlende Dokumente vorzulegen, die in Ihrem Zulassungsbescheid genannt sind.
Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die in jedem Semester bezahlt werden muss. Der Beitrag umfasst einen Sozialbeitrag für die Services von Studentenwerk und Studierendenschaft. Im Beitrag eingeschlossen ist in der Regel außerdem das Semesterticket für den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland.
Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr und ist auch von Studierenden zu bezahlen, die im Rahmen eines Austauschstudiums (z.B. Erasmus) oder im Rahmen eines Doppelabschlussprogrammes an der TU Dresden studieren.
Der Beitrag kostet für Studierende im Direktstudium ca. 300 €.
Für Studierende im Fernstudium, Nebenhörer:innen und beurlaubte Studierende gelten abweichende Regeln.
Über die genaue Höhe des von Ihnen zu überweisenden Betrags und die Zahlungsmodalitäten werden Sie im Rahmen der Immatrikulation informiert.
Der Universität muss in der Regel für alle Studierenden ein gültiger Status zur Krankenversicherung in Deutschland vorliegen. Dieser wird elektronisch von einer der gesetzlichen Krankenversicherungen an die Universität gemeldet.
Je nach persönlichen Voraussetzung müssen Sie in Deutschland eine Krankenversicherung als Studierender abschließen oder können eine Krankenversicherung aus dem EU-Ausland oder eine private Krankenversicherung in Deutschland anerkennen lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten davon abweichende Bestimmungen.
Die genauen Informationen erhalten Sie im Rahmen der Zulassung über das Webportal selma und finden Sie im Merkblatt Hinweise zur Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie:
- Der jeweilige Versicherungsstatus muss von einer der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland elektronisch an die Universität gemeldet werden!
- Ausgenommen von der Meldepflicht sind Promotionsstudierende und Studierende in der Studienvorbereitung.
Die Formalitäten zur Immatrikulation müssen bis zu folgenden Fristen erfüllt sein:
30. September (bei Bewerbung zum Wintersemester)
31. März (bei Bewerbung zum Sommersemester)
Bis zur jeweiligen Frist müssen Sie folgende Punkte erledigt haben:
- Übermittlung des Antrags auf Immatrikulation
- Überweisung des Semesterbeitrags
- Erledigung der Formalitäten zur Krankenversicherung
- Übermittlung von ggf. zusätzlich erforderlichen Dokumenten
Der Immatrikulationszeitraum beginnt zum Wintersemester Mitte August, zum Sommersemester Mitte Februar. Immatrikulationen zu einem jeweils früheren Zeitpunkt sind nicht möglich.
Die Bearbeitung einer Immatrikulation kann nach Eingang der Unterlagen und Vorliegen aller erforderlichen Formalitäten bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Sämtliche Formalitäten können per E-Mail bzw. online erledigt werden uns Sie können somit bereits vor der Anreise nach Dresden immatrikuliert werden.
Die Immatrikulation wird nach der Anreise nach Dresden durch persönliche Abholung des Studierendenausweises (Campuscard) abgeschlossen.
Nachdem wir Sie immatrikuliert haben, erhalten Sie per E-Mail einige wichtige Informationen zum Studienstart.
Diese schicken wir Ihnen zunächst noch an die E-Mail-Adresse, die Sie mit der Bewerbung angegeben haben, im weiteren dann aber an eine persönliche TU Dresden E-Mail Adresse, die mit der Immatrikulation für Sie generiert wird.
Sie erhalten in den Tagen nach der Immatrikulation:
- Hinweise zur Aktivierung Ihres Studierendenlogins und Ihrer persönlichen TU Dresden-E-Mail-Adresse (diese bitte sofort aktivieren).
- Nachricht über die Bereitstelllung Ihrer Immatrikulationsbescheinigungen im Webportal selma.
- Informationen zur Anreise, zum Studienstart und den verschiedenen Angeboten zur Einführung und zu unserem Internationalen Tutorienprogramm.
Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails und folgen Sie den Hinweisen!
Anreise
Die Campuscard muss persönlich am Servicepoint des Service Center Studium (SCS) im Fritz-Förster-Bau, Mommsenstraße 6, abgeholt werden.
Bitte beachten Sie:
- Sie können die Campuscard frühestens zwei Tage nach erfolgter Immatrikulation abholen.
- Mit der Abholung der Card wird Ihre Anreise bestätigt.
Alle Informationen zur Campuscard finden Sie hier.
Wer eine Wohnung oder ein Zimmer (Wohnheim, WG) in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen einer der zuständigen Meldebehörden (Bürgerbüro) anmelden.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Pass oder Personalausweis
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Ausgefülltes Formular zur Anmeldung
Weitere Informationen, die vorzulegenden Formulare, die Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerbüros finden Sie auf den Seiten der Stadt Dresden.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) müssen vor Ablauf Ihres Visums oder vor Ende der Frist zur visumsfreien Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Zur Anmeldung in Dresden finden Sie hier die Informationen der Ausländerbehörde zur Antragstellung und zur Terminvergabe.
Die Anreise und die Aufnahme des Studiums ist prinzipiell bis einen Monat nach Semesterbeginn (bis 31. Oktober bzw. bis 30. April) möglich.
Die Möglichkeit einer noch späteren Anreise ist vom jeweiligen Studiengang abhängig.
Für Studiengänge mit einem hohen Anteil an Praktika, Pflichtlehrveranstaltungen und frühen Prüfungsterminen bestehen Anreiseregelungen und eine noch spätere Anreise kann nicht gewährt werden. Sie werden darüber per E-Mail informiert.
Für Studiengänge ohne Anreisegelungen liegt es in Ihrer Entscheidung, ob Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in das Semester einsteigen möchten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine verspätete Anreise allgemein zu Nachteilen führt, da Sie die Einführungsveranstaltungen und Lehrveranstaltungen verpassen.
Während Vorlesungen ggf. nachgearbeitet werden können, können die dazugehörigen Übungen nicht nachgeholt werden. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Anmeldung und Ablegen von Prüfungen ist an Fristen gebunden und bei sehr später Anreise ggf. nicht mehr möglich. Da viele Studiengänge in einem Jahresrhythmus aufgebaut sind, müssen Sie unter Umständen mit einer Studienzeitverlängerung von einem Jahr rechnen.
An der TU Dresden findet das Studium in Präsenz vor Ort statt. Ein Online-Studium ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie außerdem, dass auch für verspätete Anreisen die regulären Immatrikulationsfristen gelten (siehe "Bis wann kann ich die Formalitäten zur Immatrikulation erledigen?") und dass sämtliche Formlitäten zur Immatrikulation erfüllt werden müssen (einschließlich Bezahlung Semesterbeitrag und Beiträge zur Krankenversicherung).
Sollten Sie sich dennoch für eine verspätete Anreise entscheiden, wenden Sie sich bitte an das Internationale Tutorienprogramm, um trotz der geschilderten Nachteile eine Unterstützung und eine erste Orientierung im Studium zu bekommen.
Allen Studierenden, die bis einen Monat nach Semesterbeginn nicht anreisen konnten, bieten wir die Möglichkeit der Stornierung der Immatrikulation an. Sie werden darüber sowie über die Möglichkeit der Wiederbewerbung per E-Mail informiert (siehe auch Frage zur Wiederbewerbung unter „Bewerbung“).
Studium
Ein besonderes Angebot für alle internationalen Studierenden ist das Internationale Tutorienprogramm.
Unser Team hilft Ihnen bei der Orientierung im deutschen Studiensystem, unterstützt Sie bei der Erstellung des Stundenplans, erklärt Ihnen die Nutzung der Online-Portale der TU Dresden, vermittelt Kontakte und steht für alle Fragen zur Verfügung.
Das erste Tutorium findet vor den Einführungsveranstaltungen der Fakultäten statt, so dass Sie gut vorbereitet danach die Veranstaltungen der Fakultät besuchen können.
Sie werden zu den Tutorien im Rahmen der Immatrikulation per E-Mail eingeladen.
Die genauen Informationen, Termine und Kontakte finden Sie auf den Seiten des Internationalen Tutorienprogramm.
Zur Unterstützung und zum Knüpfen von Kontakten gibt es außerdem verschiedene Mentoring- und Buddyprogramme. Eine Übersicht und dabei auch verschiedenen Angebote, die speziell für internationale Studierende gelten finden Sie auf der Seite Mentoring- und Buddyprogramme.
Zum Start ins Wintersemester werden für alle neuen Studierenden und für alle Studiengänge an den Fakultäten Veranstaltungen zur Begrüßung, Einführung und zum Kennenlernen angeboten.
Diese finden im Rahmen einer Einführungswoche vor Beginn der Lehrveranstaltungen als „Erst-Semester-Einführungsveranstaltungen“ (ESE), statt.
In der Woche bekommen Sie viele wichtige Informationen zum Start in Ihren Studiengang und lernen andere Studierende und Lehrende kennen.
Das Angebot und die Links zu den einzelnen Terminen finden Sie auf der Seite zum Studienstart.
Zum Start ins Sommersemester werden nur für die Studiengänge mit möglichem Studienbeginn zum Sommersemester ebenfalls Einführungsveranstaltungen angeboten.
Wenn Sie im Sommersemester das Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen und es keine Einführungsveranstaltungen gibt, können Sie Unterstützung durch das Internationale Tutorienprogramm bekommen.
Studierende, die wegen verspäteter Erteilung von Visa erst verspätet anreisen und die Einführungsveranstaltungen verpasst haben, sollten zunächst Kontakt zum Internationalen Tutorienprogramm aufnehmen. Die Tutorinnen und Tutoren können Ihnen die notwendigen Kontakte vermitteln und Ihnen bei der Orientierung helfen.
Für verspätet angereiste Studierende und alle, die noch offene Fragen haben, bietet das International Office Ende Oktober und Ende April eine Veranstaltung „Meet and Greet“ an.
In dieser Veranstaltung lernen Sie das International Office kennen und bekommen einen Überblick über alle wichtigen Formalitäten und Angebote rund ums Studium. Hier können Sie außerdem alle noch offenen Fragen stellen.
Informationen zu den Terminen finden Sie hier.
Während dem Studium sind verschiedene Formalitäten zu beachten.
Dies betrifft die Rückmeldung durch Bezahlung des Semesterbeitrags zum jeweils nächsten Semester, das Aufrechterhalten Ihrer Krankenversicherung, gegebenenfalls erforderliche Beurlaubungen vom Studium oder Studiengangwechsel bis hin zur Exmatrikulation zum Studienende.
Informationen zu den Formalitäten während dem Studium finden Sie unter den oben genannten Punkten und auf den Seiten zur Studienorganisation.
Bei Fragen, Schwierigkeiten und besonderen Bedarfen stehen Ihnen während dem Studium verschiedenste Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese unterstützen Sie sowohl bei studienbezogenen Fragen wie auch bei den verschiedensten Problemen und Anliegen rund ums Studium.
Unser Beratungskompass hilft Ihnen, die richtigen Angebote zu finden.
Das Kulturbüro des International Office bietet attraktive Veranstaltungen von der Stadtführung, über Museumsbesuche, bis hin zu Spieleabenden, Koch- und Bastelabenden an, bei denen neue Freundschaften und spannende Erlebnisse im Mittelpunkt stehen. Viele der Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt.
An der Universität gibt es außerdem weitere zahlreiche Angebote, bei denen Sie Kontakte knüpfen und Freunde finden können. Dies sind zum Beispiel die Angebote des Kulturbüros im International Office, der Unisport, Angebote des Studentenwerks und die Aktivitäten zahlreicher Hochschulgruppen.
Darüber hinaus gibt es in Dresden und Umland vielfältige Möglichkeiten, so dass es Ihnen auch in Ihrer Freizeit nicht langweilig werden sollte! Das Spektrum umfasst kulturelle Veranstaltungen, Museen, Ausstellungen, Festivals im Sommer bis hin zu den Weihnachtsmärkten zum Jahresende. Erste Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Dresden.