Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Die Verfahren zur Besetzung von Professuren werden häufig als sehr aufwendig und langwierig empfunden. Ziel der TU Dresden ist es jedoch, die Verfahren zügig, transparent und rechtssicher zu gestalten. Nachfolgend möchten wir Ihnen sowohl für das Bewerbungsstadium, als auch für den späteren Verhandlungsprozess einige Informationen geben, die Ihnen helfen, den Weg durch das Berufungsverfahren bis zu einem Dienstantritt zielführend zu durchlaufen. Den rechtlichen Rahmen für die Durchführung der Verfahren bietet neben dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz vor allem die Berufungsordnung der TU Dresden (English version here) und die Tenure-Track-Ordnung der TU Dresden (English version here).
Professuren werden in der Regel international ausgeschrieben. Dies bietet insbesondere externen Bewerberinnen und Bewerbern eine faire Chance und garantiert, dass eine Auswahl unter den Besten möglich ist.
Die aktuellen Ausschreibungen können Sie den Internetseiten der TU Dresden entnehmen. Als Ansprechperson zu den Anforderungen der Professur, Bewerbungsvoraussetzungen und weiteren Informationen steht Ihnen vorrangig die im Ausschreibungstext benannte Ansprechperson zur Verfügung. Für die Einreichung Ihrer Unterlagen berücksichtigen Sie auch die allgemeinen Hinweise.
Die eingesetzte Berufungskommission legt binnen neun Monaten nach dem Ende der Ausschreibungsfrist einen begründeten Berufungsvorschlag vor. Nach der Prüfung durch die Rektorin entscheidet der Fakultätsrat über diesen Vorschlag. Danach schließen sich die Verhandlungen mit den Listenplatzierten an.
Der TU Dresden ist es gelungen, durch verschiedene Maßnahmen die Dauer der Verfahren insgesamt zu verkürzen. Statistisch entscheidet der Fakultätsrat bereits nach sieben Monaten über den vorgelegten Berufungsvorschlag.
Über den jeweiligen Stand Ihres Verfahrens erhalten Sie regelmäßig Informationen von der Berufungskommission.
Die Berufungskommission wird – nach Zustimmung durch das Rektorat – vom Fakultätsrat (bei Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen mit Berufungsrecht vom äquivalenten Wissenschaftlichen Rat) eingesetzt. Das Gremium setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern sowie Mitgliedern mit beratender Stimme zusammen. In der Regel gehören der Kommission fünf Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, zwei Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Studierende und – ohne Stimmrecht - ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung an. Zu den Sitzungen werden zudem die Berufungsbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung geladen.
Der Berufungskommission obliegt es, den Auswahlprozess durchzuführen und binnen neun Monaten nach dem Ausschreibungsende einen begründeten Berufungsvorschlag vorzulegen.
Die Auswahl unter den eingegangenen Bewerbungen erfolgt in der Regel in drei Schritten.
- Anhand der eingereichten Unterlagen
- Im Rahmen einer persönlichen Vorstellung, die in der Regel aus zwei Teilen besteht:
- Öffentlicher Vortrag mit anschließender Diskussion
- (Nichtöffentliches) Gespräch mit der Kommission
Dabei können unterschiedliche Inhalte vorgegeben werden, z.B.:
- Probevorlesung / Durchführung einer Lehrveranstaltung
- Präsentation des eigenen Lehr- und / oder Forschungskonzeptes
- Präsentation eigener Forschungsvorhaben - Durch Einholung mindestens zwei externer, in der Regel vergleichender Gutachten
Zur Verfahrensbeschleunigung besteht an der TU Dresden auch die Möglichkeit, die Gutachterinnen und Gutachter zur persönlichen Vorstellung der sich vorstellenden Bewerberinnen und Bewerber zu laden; in diesen Fällen werden die gutachterlichen Stellungnahmen zu Protokoll genommen.
Anhand aller Ergebnisse des Auswahlverfahrens erstellt die Berufungskommission einen Vorschlag, der sowohl eine Reihung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber, als auch eine umfassende Begründung enthält.
Entscheidend für die Auswahl sind die Kriterien des Ausschreibungstextes. In Einzelfällen legt die Kommission weitere Verfahrensschritte, z.B. die Abforderung ergänzender Schriften oder Publikationen, fest.
Hausberufungen, also die Berücksichtigung von Bewerbungen aus der eigenen Universität, erfolgen entsprechend den Anforderungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes nur in begründeten Ausnahmefällen.
Die Kommission legt den Berufungsvorschlag der Rektorin vor, die insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens prüft. Nach ihrer Zustimmung beschließt der Fakultätsrat über den Vorschlag.
Nach Rufannahme und erfolgreichen Berufungsverhandlungen folgt der administrative Teil für den Dienstantritt, für den umfangreiche Berufungs- und Ernennungsunterlagen benötigt werden. Dem Dokument können Sie auch einige allgemeine Hinweise zur Titelführung entnehmen.
In diesem Verfahrensstadium stehen Ihnen als Ansprechpersonen neben dem Berufungsteam auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates Personal, Gruppe der Hochschullehrer, zur Verfügung.